News BVerfG kippt Vorratsdatenspeicherung

Nun es ist aber nur ein halber Sieg, es muss auf EU Ebene nun auch den Überwachungsstaat-Fanatikern ein Riegel vorgeschoben werden.

Leider gibt es für die Politiker hierzulande keine Konsequenz, dass sie die Verfassung und Demokratie verraten haben. Ich wäre dafür diese kranken, antidemokratischen Elemente in eine Psychiatrie einzuweisen.

Es gibt in der Justiz und Jura ein Sprichwort:

Wo kein Kläger, da kein Richter.
 
Killagokkel schrieb:
Ich finde es unmöglich, wie das Bundesverfassungsgerecht immer erst eingreift, wenn das entsprechende ungültige Gesetz schon längst umgesetzt wurde. Sollte die Gültigkeit eines Gesetzes nicht geprüft werden, BEVOR man es umsetzt?

Das wäre Aufgabe der Legislative, also des Gesetzgebers, nämlich der Parlamente vor der Abstimmung, zudem auch der Regierung vor der Einbringung, des Bundespräsidenten vor der Unterzeichnung usw. usf. Der Skandal daran ist, dass sie das nicht oder nur sehr ungenügend tun. Die deutschen Gerichte können nur im Nachhinein Urteile dazu fällen, das ist nun mal auch Teil der Gewaltenteilung.

@TK-Shockwave: Die vorgesehene Konsequenz wäre die Nichtwahl der Verursacher, aber das Konzept hat sich nicht durchgesetzt bisher. Insofern darf man fragen, wo die undemokratischen Elemente denn noch sitzen. Ich behaupte auch beim Wähler.

@live@1: Die Volksabstimmung hätte weder in diesem Fall noch in anderen Fällen geholfen, da keine Mehrheit gegen diese Gesetze ist und zudem die Debatte um die angeblichen Gefahren (sowohl pro wie contra) noch viel schriller geführt worden wäre. Die gewünschte Mäßigung, die Frage der Verhältnismäßigkeit und die realistische Betrachtung der Erfolgswahrscheinlichkeiten hätte erst recht nicht stattgefunden.
 
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Es fehlt in Deutschland die Volksabstimmung - denn - Wir sind das Volk ! Natürlich müssen wir uns auch nach der EU richten, aber solche Eingriffe sollten durch Volksabstimmung beeinflussbar sein.
 
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Die Vorratsdatenspeicherung wird nicht vom Tisch sein, es müssen halt genaue Regeln definiert werden.

Ich habe kein Problem damit, wenn es einen konkreten Verdacht gibt und ein Richter eine Überwachung "einer" Person genehmigt und dann die Provider aufgefordert werden können, von dieser EINEN Person Daten zu speichern.
 
TK-Shockwave schrieb:
Leider gibt es für die Politiker hierzulande keine Konsequenz, dass sie die Verfassung und Demokratie verraten haben.
Da haste wohl irgendwo recht. Die versuchen die Bürger mit ihrer Begründung des Terrorschutzes völlig paranoid zu machen! Und die daraus entstehen Gesetzte ähneln mehr und mehr Stasimethoden.:hammer_alt:
 
dieses Gesetz ist unter dem Vorwand der Terrorabwehr eingeführt worden. Und welche halbwegs intelligente Terrorzelle hätte nach genaueren studieren des Gesetzestextes sich hier noch vefangen.
Dieses Gesetz war nur ein weiterer von vielen schritten zum Überwachungsstaat. Europäische Ermittlungsbehörden nutzen die "angebliche" Gefahr des Terrors um ihre Interessen durchzusetzen. Und dies geschiet wie immer mit dem Mittel der öffentlichen Angstmachung.
 
Gratulation an alle Mitkläger!
 
kein Grund zur euphorischer Freude Jungs! Die Richter haben zwar gesagt, dass die Datenspeicherung unzulässig ist, nicht aber das die ab sofort verboten sei. Der staat muss das Gesetz lediglich neu aufarbeiten! sprich die Vorratsdatenspeicherung ist nicht gekippt.

ps: aber alle bisherigen gespeicherten Daten müssen gelöscht werden xD
 
Wer nicht mal BGH und BVerfG unterscheiden kann, sollte sich mangels jeglichen Verständnisses vielleicht auf Diskussionen hier nicht einlassen.

Es wird ein neues Gesetz geben, welches die Kritikpunkte des Urteils aufgreift und die Vorratsdatenspeicherung wird kommen.

Es läge gar nicht in der Kompetenz eines nationalen Gerichtes EU-Recht zu verwerfen, dass beschränkt sich nach AUffassung des BVerfG'es auf absolute Ausnahmefälle.
 
war auch zeit das die schäuble doktrin mal zerpflückt wird - wir können echt sowas von stolz sein auf die Verfassungsrichter gut dass wir in deutschland so ein staatsorgan haben
 
hennich schrieb:
Nach fast zwei Jahren sind nun einige doch auf trichter gekommen das dies doch gegen das Grundgesetzt verstöst. Das was alle zuvor gesagt haben.

Diejenige die sich hingestellt haben um dies "durchzuklopfen" sollten für die Kosten des ganzen hinzugezogen werden.

Es kann nicht sein das hier eine Mühle in gang gebracht wird und der Müller ( das deutsche volk ) diesen, man muss schon sagen unfug, bezahlen soll.

Wer trägt hier die Kosten ?
Das Verfassungsgericht ist eben keine Pommes-Bude, wo man das gewünschte nach 10 Minuten bekommt. Du glaubst doch nicht, dass die nichts tun?! Aber als Verfassungsgericht gibts keine Berufungsinstanz und deswegen müssen gerade solche Urteile solide wir nur irgendwas sein. Und das dauert nunmal seine Zeit.

Wer sich fürs Verfassungsgericht interessiert: http://chaosradio.ccc.de/cre118.html da wird auch kurz aufs Verfassungsgericht eingegangen und selbst wenn das Thema nichts mit Vorratsdatenspeicherung zu tun hat doch ein sehr interessanter Podcast.

Killagokkel schrieb:
Ich finde es unmöglich, wie das Bundesverfassungsgerecht immer erst eingreift, wenn das entsprechende ungültige Gesetz schon längst umgesetzt wurde. Sollte die Gültigkeit eines Gesetzes nicht geprüft werden, BEVOR man es umsetzt?
1. Gewaltenteilung siehe HappyMutant
2. Sollen alle Gesetze 2 Jahre brauchen bis sie durch sind?! Bzw. in dem Moment, wo das BVerfG alle Gesetze prüfen muss, dauert es locker 4 Jahre bis was durch ist und es kann nicht mehr so intensiv geprüft werden. Und wenn dann ein Gesetz durchkommt, obwohl man es genauer hätte prüfen können, müsste das Verfassungsgericht sein eigenen Urteil überdenken, was zu Vertrauensverlust führt.
Und außerdem stellt man genauso, wie man Bürger nicht unter Generalverdacht stellt, Politiker unter Generalverdachte verfassungswidrige Gesetze zu verfassen. Für Ausnahmen gibts das Verfassungsgericht.

spraadhans schrieb:
Es läge gar nicht in der Kompetenz eines nationalen Gerichtes EU-Recht zu verwerfen, dass beschränkt sich nach AUffassung des BVerfG'es auf absolute Ausnahmefälle.
Naja, das Bundesverfassungsgericht behält sich vor, absolut jedes EU-Gesetz zu prüfen und zu zerpflücken. So schlau die "Kompetenzenkompetenz" nicht aus der Hand zu geben waren sie ja. Zwar werden das auch Ausnahmefälle sein, aber die Konpetenz EU-Recht zu verwerfen, hat das Verfassungsgericht.
 
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@ spraadhans
Ob BGH oder BVerfG. Komm mal runter, und lasse mal jeden seine Meinung hier sagen. Ob BGH oder BVerfG.

Und ja - wir müssen EU Gesetzgebung einbinden

mfg
 
Tja, eine News die sich gut liest, aber noch lange nichts darüber sagt, was denn genau gekippt wurde.
Eine Kollision mit dem EU Recht kann ich mir nicht vorstellen.
 
Auf EU Ebene wird die VDS auch neu geprüft. Habe vorhin ein Link zum Artikel gepostet.
Man bezweifelt auch dort die Zweck und Rechtmäßigkeit der Maßnahmen.
 
Die Frage ist, ob wir hier Laienmeinungen, die völlig am Thema vorbeigehen, austauschen oder inhaltlich über eine Newsmeldung diskutieren wollen.
Ich plädiere für letzteres, bin im CB-Forum aber ersteres gewohnt...
 
Killagokkel schrieb:
Ich finde es unmöglich, wie das Bundesverfassungsgerecht immer erst eingreift, wenn das entsprechende ungültige Gesetz schon längst umgesetzt wurde. Sollte die Gültigkeit eines Gesetzes nicht geprüft werden, BEVOR man es umsetzt?

Das wäre Aufgabe der Politik. Aber die gefällt sich ja darin ein bürgerfeindliches Gesetz nach dem anderen zu verfassen. Das eigentliche Drama ist, dass die Politik nicht dafür bestraft wird, wenn sie offensichtlich gegen das Grundgesetz verstoßende Gesetze beschliesst. Und das wäre nun Aufgabe der Wähler, der halt einfach mal jemanden anderen wählen sollte. Der tut aber auch nichts. Deshalb wird die Politik einfach so weiter machen.

Peinlich und beschämend: weil das Volk versagt, hängen Wohl und Wehe des Landes an einer handvoll Verfassungsrichter. Armes Deutschland.
 
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