hennich schrieb:
Nach fast zwei Jahren sind nun einige doch auf trichter gekommen das dies doch gegen das Grundgesetzt verstöst. Das was alle zuvor gesagt haben.
Diejenige die sich hingestellt haben um dies "durchzuklopfen" sollten für die Kosten des ganzen hinzugezogen werden.
Es kann nicht sein das hier eine Mühle in gang gebracht wird und der Müller ( das deutsche volk ) diesen, man muss schon sagen unfug, bezahlen soll.
Wer trägt hier die Kosten ?
Das Verfassungsgericht ist eben keine Pommes-Bude, wo man das gewünschte nach 10 Minuten bekommt. Du glaubst doch nicht, dass die nichts tun?! Aber als Verfassungsgericht gibts keine Berufungsinstanz und deswegen müssen gerade solche Urteile solide wir nur irgendwas sein. Und das dauert nunmal seine Zeit.
Wer sich fürs Verfassungsgericht interessiert:
http://chaosradio.ccc.de/cre118.html da wird auch kurz aufs Verfassungsgericht eingegangen und selbst wenn das Thema nichts mit Vorratsdatenspeicherung zu tun hat doch ein sehr interessanter Podcast.
Killagokkel schrieb:
Ich finde es unmöglich, wie das Bundesverfassungsgerecht immer erst eingreift, wenn das entsprechende ungültige Gesetz schon längst umgesetzt wurde. Sollte die Gültigkeit eines Gesetzes nicht geprüft werden, BEVOR man es umsetzt?
1. Gewaltenteilung siehe HappyMutant
2. Sollen alle Gesetze 2 Jahre brauchen bis sie durch sind?! Bzw. in dem Moment, wo das BVerfG alle Gesetze prüfen muss, dauert es locker 4 Jahre bis was durch ist und es kann nicht mehr so intensiv geprüft werden. Und wenn dann ein Gesetz durchkommt, obwohl man es genauer hätte prüfen können, müsste das Verfassungsgericht sein eigenen Urteil überdenken, was zu Vertrauensverlust führt.
Und außerdem stellt man genauso, wie man Bürger nicht unter Generalverdacht stellt, Politiker unter Generalverdachte verfassungswidrige Gesetze zu verfassen. Für Ausnahmen gibts das Verfassungsgericht.
spraadhans schrieb:
Es läge gar nicht in der Kompetenz eines nationalen Gerichtes EU-Recht zu verwerfen, dass beschränkt sich nach AUffassung des BVerfG'es auf absolute Ausnahmefälle.
Naja, das Bundesverfassungsgericht behält sich vor, absolut jedes EU-Gesetz zu prüfen und zu zerpflücken. So schlau die "Kompetenzenkompetenz" nicht aus der Hand zu geben waren sie ja. Zwar werden das auch Ausnahmefälle sein, aber die Konpetenz EU-Recht zu verwerfen, hat das Verfassungsgericht.