News BVerfG kippt Vorratsdatenspeicherung

Interessant ist ja die Tatsache, dass alle "unrechtmäßig" erworbenen Daten aus den letzten 2 Jahren gelöscht werden müssen und dass diese auch in keinster Form verwendet werden dürfen. Würde mich mal interessieren, wie mit inzwischen laufenden Verfahren, die sich auf solche Daten stützen, umgegangen wird.
In jedem Fall ein Schlag ins Gesicht für unsere Volksvertreter und ein würdiger Abschied für Herrn Papier!!
 
@ anzensepp1987

Das dacht ich auch schon - sind damit alle verwerteten Beweise rechtsgültig ? Ich vermute ja.
 
@anzensepp: ich denke mal ein Anwalt wird sich dann auf dieses Urteil beziehen und die Anklage wird fallen gelassen - im besten Falle.
 
Wäre es nicht grundsätzlich klüger alle Gesetze schon vorab den Verfassungsgerichten vorzulegen, dann gebe es zwischen dem Inkrafttreten und der Aufhebung nicht immer diese Rechtsunsicherheit...

Irgendwie ist diese Art des Rechtsstaates, in dem ein paar Richter sagen was verfassungsmäßig ist oder was nicht, auch nicht der Weisheit allerletzter schluss. Meine Meinung: je "besser" die Gesetze desto weniger haben die Gericht zu tun.

btt: wenn man gegen die Speicherung ist hat man eigentlich heute nichts zu feiern, denn es ist ja verfassungskonform, wenn auch unter Einschränkungen.

Wir müssen uns wohl auf eine Zeit einstellen in der der Datenschutz zugunsten einem vermeindlichen Sicherheitsgewinn geopfert wird.

Andererseits: ist heute wirklich der Staat die "Gefahr" oder doch große Unternehmungen...

glg
 
Juhuuu!
Auch wenn es ein paar ausnahmen gibt, bin ich denoch happy! Großer erfolg!
Da müssen ein paar leute ihre pläne ein bisschen ändern - gscheit so!

Mfg
Sa
 
kein Grund zur euphorischer Freude Jungs! Die Richter haben zwar gesagt, dass die Datenspeicherung unzulässig ist, nicht aber das die ab sofort verboten sei. Der staat muss das Gesetz lediglich neu aufarbeiten! sprich die Vorratsdatenspeicherung ist nicht gekippt.

Falsch - es ist gekippt und alle! Daten müssen! sofort! gelöscht werden (und es darf auch nicht! mehr gesammelt werden)... ;)
 
Verfahren die zum Zeitpunkt eines aktuell gültigen Gesetz angestrengt wurden,
werden deswegen nicht einfach eingestellt mit Verweis auf das aktuelle Urteil.

Die unverzügliche Löschung der erhobenen Daten wurde nicht vom BVerfG angeordnet, zumindest lese ich es nicht aus dem Urteil heraus.

Ich habe mal meine Freundin die Jura studiert gefragt, sie sagte mir, dass die Gesetze Anwendung finden die zur Zeit der Erhebung des Verfahrens Rechtsgültigkeit besaßen.

Aber wie immer gilt wo kein Kläger da kein Richter - das Volk muss es einfordern, dass die Politiker die solchen Mist verzapften auch bestraft/belangt werden.

Es ist schlicht Verrat an dem Volk/Verfassung die sie mit einem Eid zu schützen geschworen haben!
 
TK-Shockwave schrieb:
Die unverzügliche Löschung der erhobenen Daten wurde nicht vom BVerfG angeordnet, zumindest lese ich es nicht aus dem Urteil heraus.

Doch
, ab ca Minute 2 bis ca 2:50.
 
Wenn`s so bleibt, gibt es bald wieder mehr Arbeitslose...
Zumindest bei Kanzlei Rasch und co !
 
Jetzt müsste nurnoch die CDU konsequenzen daraus ziehen , sie haben schliesslich (wiederholt) ein verfassungsfeindliches Gesetz erstellt !

Den Tag werden wir aber nie erleben , die Politik ist in der Regel ja immer verantwortungslos.
 
Yeah, ich geh heute Abend feiern :daumen:
 
@ Voyager10

Das schlimme an unseren Politischen Parteien ist, dass sie zu stark Intressengruppen gesteuert sind. Was nicht bedeutet, das dies ausschließlich so ist.
 
Voyager10 schrieb:
Jetzt müsste nurnoch die CDU konsequenzen daraus ziehen

wieso die cdu? seitwann bestrafen sich übeltäter selbst? das ist DEIN job. DU als wähler hast die aufgabe die politik für ihre fortgesetzt bürgerfeindlichen umtriebe zu bestrafen. davon ab ist dieser mist mit freundlicher unterstützung der spd verzapft worden.
 
Irgendwie hatte ich die Hoffnung schon aufgegeben, dass ich in einem Rechtsstaat lebe.

Durch dieses Urteil wurde ich jetzt wieder ermutigt an das gute zu glauben. Ich bin stolz, ein deutscher zu sein :D

Danke Karlsruhe!

Auch ein Danke an die Herren, die damals in Herrenchiemsee darauf achteten, dass sich so was wie in der Nazi-Zeit nicht so schnell wiederholen kann.

Wäre es nicht an der Zeit dieses Vorhaben auf Europa auszuweiten?

Was ist passiert, dass es überhaupt solche "Europa-Vorgaben" geben kann?
 
DeathAngel03 schrieb:
Falsch - es ist gekippt und alle! Daten müssen! sofort! gelöscht werden (und es darf auch nicht! mehr gesammelt werden)... ;)


Vorerst.

Das Gesetz ist in der jetzigen Form für komplett ungültig erklärt worden, damit müssen alle bislang gesammelten Daten unverzüglich gelöscht werden.
Das ist richtig.

Grundsätzlich ist die zugrundeliegende EU Richtlinie aber nicht angetastet worden.
Das bedeutet, es muss ein neues Gesetz her, welches die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes (sehr strenge Reglementierung, wer überhaupt genau unter welchen strengen Bedingungen auf die Daten zugreifen darf etc.) berücksichtigen muss.

Zu der Anmerkung, warum das Bundesverfassungsgericht nicht früher eingreift...
Es kann gar nicht früher eingreifen.
Grundsätzlich hat die Legislative (also Bundestag, Bundesrat), die die Gesetze beschließt, die Pflicht darauf zu achten, dass bei neuen Gesetzen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland nicht mit Füßen getreten wird.

Das Bundesverfassungsgericht kann erst eingreifen, wenn jemand gegen bereits beschlossene Gesetze entsprechend klagt, weil er/sie/es diese Gesetze für verfasungswidrig hält.

Schlimm finde ich, dass in letzter Zeit so viele neue Gesetze im nachhinein vom Bundesverfassungsgericht gekippt oder mindestens korrigiert werden müssen.

Das wirft ein ganz schlechtes Licht auf die Legislative in diesem Land.
 
Ich denke, wir sollten aber auch mal aufhören, auf den bösen Politikern rumzuhacken. Wer glaubt denn allen Ernstes, jemand würde mit voller Absicht ein Gesetz beschließen, dass offensichtlich gegen das GG verstößt?
Vielleicht mag es sowas in Einzelfällen tatsächlich geben, aber Recht ist nun mal in weiten Teilen Auslegungssache. Und je nach dem, zu welcher Auffassung man gelangt, kommt einmal dieses, einmal jenes Ergebnis dabei raus. Dafür haben wir ja das BVerfG - damit es letztlich entscheidet, was Recht ist.
Einer meiner Professoren z.B. hat vor diversen Ausschüssen im Bundestag die These vertreten, das Luftsicherheitsgesetz sei mit dem GG vereinbar. Der ist weder doof noch Populist, das BVerfG hat aber bekanntlich entschieden, dass es verfassungswidrig ist.
 
Also ich habe das so verstanden, dass sich nur an der Form der Speicherung was ändern muss. Ich habe auch nirgends was vom Löschen der schon gespeicherten Daten gelesen.
Hat da jemand noch mal ne Quelle dazu? Danke!
 
@HappyMutant / Fortatus: Habe meinen Beitrag editiert, da war in der Tat etwas falsch.
 
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