DeathAngel03 schrieb:
Falsch - es ist gekippt und alle! Daten müssen! sofort! gelöscht werden (und es darf auch nicht! mehr gesammelt werden)...
Vorerst.
Das Gesetz ist in der jetzigen Form für komplett ungültig erklärt worden, damit müssen alle bislang gesammelten Daten unverzüglich gelöscht werden.
Das ist richtig.
Grundsätzlich ist die zugrundeliegende EU Richtlinie aber nicht angetastet worden.
Das bedeutet, es muss ein neues Gesetz her, welches die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes (sehr strenge Reglementierung, wer überhaupt genau unter welchen strengen Bedingungen auf die Daten zugreifen darf etc.) berücksichtigen muss.
Zu der Anmerkung, warum das Bundesverfassungsgericht nicht früher eingreift...
Es kann gar nicht früher eingreifen.
Grundsätzlich hat die Legislative (also Bundestag, Bundesrat), die die Gesetze beschließt, die Pflicht darauf zu achten, dass bei neuen Gesetzen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland nicht mit Füßen getreten wird.
Das Bundesverfassungsgericht kann erst eingreifen, wenn jemand gegen bereits beschlossene Gesetze entsprechend klagt, weil er/sie/es diese Gesetze für verfasungswidrig hält.
Schlimm finde ich, dass in letzter Zeit so viele neue Gesetze im nachhinein vom Bundesverfassungsgericht gekippt oder mindestens korrigiert werden müssen.
Das wirft ein ganz schlechtes Licht auf die Legislative in diesem Land.