News BVerfG kippt Vorratsdatenspeicherung

Atantis schrieb:
Mal so nebenbei:
Das BVG hat die momentane Lage nicht als verfassungswidrig erklärt!
Das ist ein großer Unterschied!
Doch, das Gesetz ist in seiner jetzigen Form nicht mit dem Grundgesetz(=Verfassung) vereinbar, und damit nichtig. Wie soll man das anders nennen als verfassungswidrig. Die Idee der Vorratsdatenspeicherung an sich ist nicht verfassungswidrig, was nichts daran ändert, dass die Bundesregierung einem format c: machen muss.
 
Fortatus schrieb:
Die Idee der Vorratsdatenspeicherung an sich ist nicht verfassungswidrig,

Genau, und das ist dann auch der Punkt der jetzt von vielen kritisiert wird (und das meiner Meinung nach völlig zu recht), dass sie genau das eben nicht getan haben, die VDS insgesamt für verfassungswidrig zu erklären, obwohl sie es durchaus gekonnt hätten.
 
Weißt du moep89, wenn du hier schon so vom Leder ziehst, wieso scheint es dir völlig egal zu sein, dass wenn keinerlei Daten gespeichert werden dürften, also eine Zuordnung von Person zu IP unmöglich gemacht wird, dass eine Verfolgung der Ordnungswidrigkeit/Straftat gar nicht möglich ist. Ist das im Sinne eines Gesetzgebers oder eines Staates, das es generell unmöglich gemacht wird so etwas zu ahnden? Halten wir doch mal eines fest: Es ist nicht legal und eine Strafverfolgung nicht per se verfassungswidrig. Dass das die wirklich wichtigen Dinge sind, lässt tief blicken.

Ja Filesharer dürfen von Gesetz wegen verfolgt werden, denn sie sind seid je her nun mal Rechteverletzer. Nur die Strafverfolgungsbehörden dürfen Daten bei einem Verdacht anfordern, sie erhalten nur einen Namen und die Adresse (was vergleichbar ist mit dem Inhaber eines Telefonanschlusses, aber eben nicht dessen Einzelverbindungsnachweis, wie es die bisherige VDS quasi speicherte) und es geht in den meisten Fällen nur um zivilrechtliche Ansprüche, das sind die Abmahnungen die du ansprichst, und keineswegs um Hausdurchsuchungen. Die einzige strittige Frage ist die der Beweissicherung. Vielleicht hast du dazu aber bessere Vorschläge.

Natürlich gibt es viele Punkte die man kritisieren kann, an den Voraussetzungen, an den Urheberrechten, an der Einschränkung der Privatkopie usw. usf. Aber so zu tun, als ob es gegen die Verfassung verstoßen würde, die Strafverfolgung an sich unmöglich zu machen, zeugt eben auch nicht unbedingt von viel Verständnis für den Rechtsstaat. Die Beleidigungen und Vorwürfe die du dann noch auspackst, statt das Thema sachlich und argumentativ an zu gehen, machen es nicht besser, sondern ziehen sowohl dein Anliegen, als auch das vieler anderer in den Schmutz.

Der einzige Grund warum IP-Adressen überhaupt beim Provider längerfristig gespeichert werden müssen ist die Knappheit von IPv4-Adressen und deren notgedrungene dynamische Vergabe. Wäre es wie eine Telefonnummer und hätte jeder seine eigene, wäre das Problem gar nicht so gegeben. Das ist die Ironie, das ein grundsätzlicher technischer Mangel (der so manches schwieriger macht) erst eine gewisse theoretische Anonymität ermöglichte.
 
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Ein grosser Sieg bzw. ein grosser Tag für den Datenschutz in Deutschland.
 
@ Fetter Fettsack

Ja du hast recht, die Volksabstimmung ist in dießem Fall nicht das richtige Instrument. Es ist mir halt zu dießem Thema wieder mal spontan in den Kopf geschossen, da es immer wieder in der deutschen Politik zu Entscheidungen kommt, die absolut nicht im Interesse des Volkes sind. Das mit der Volksabstimmung war eher allgemein ein Gedanke der mir dazu einfaällt um den Willen des Volkes zu vollziehen.
Es tut mir leid das ich damit so eine Reaktion damit auslöste.

meine meinung zu all dem ist aber weiterhin -

dieses Gesetz ist unter dem Vorwand der Terrorabwehr eingeführt worden. Und welche halbwegs intelligente Terrorzelle hätte nach genaueren studieren des Gesetzestextes sich hier noch vefangen.
Dieses Gesetz war nur ein weiterer von vielen schritten zum Überwachungsstaat. Europäische Ermittlungsbehörden nutzen die "angebliche" Gefahr des Terrors um ihre Interessen durchzusetzen. Und dies geschiet wie immer mit dem Mittel der öffentlichen Angstmachung.

Ich schaue seit 10 Uhr Phönix mit etlichen Kommentaren. Leider sah ich keines wo den ursprünglichen Ansatz zur Terrorabwehr benannte. Ich höhre nur bekämpfung der Kriminalität. Und so sind EU Bürger wieder mal verarscht worden.
 
GodCast schrieb:
Mal wieder ein Armutszeugnis für unsere Politiker die zu dumm sind ein ordentliches Gesetz auf die Beine zu stellen ohne gegen die Verfassung zu wirken.
Man kanns auch andersrum sehen, da man an Burkhard Hirsch, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Gerhart Baum auch sieht, dass es immernoch vernünftige Menschen gibt. ;)
 
Fortatus schrieb:
Doch, das Gesetz ist in seiner jetzigen Form nicht mit dem Grundgesetz(=Verfassung) vereinbar, und damit nichtig. Wie soll man das anders nennen als verfassungswidrig. Die Idee der Vorratsdatenspeicherung an sich ist nicht verfassungswidrig, was nichts daran ändert, dass die Bundesregierung einem format c: machen muss.

Nichtig - Ja!
verfassungswidrig - Nein!

Ist ein großer Unterschied. Habe ich vorhin im Radio gehört.
 
chriskool schrieb:
Ich denke, wir sollten aber auch mal aufhören, auf den bösen Politikern rumzuhacken. Wer glaubt denn allen Ernstes, jemand würde mit voller Absicht ein Gesetz beschließen, dass offensichtlich gegen das GG verstößt?
Ich seh da kein Problem, solange die von der Industrie bezahlt werden und sowieso keinerlei Konsequenzen zu befürchten haben.


Das Urteil ist zwar auf den ersten Blick schön, auf der zweiten aber schon nicht mehr, da ja nur die Auflagen erhöht werden müssen und unsere Spezialisten werden das sicherlich so gerade noch im Rahmen schaffen.

Die VDS wird zwar nun auch auf EU-Ebene von Reding geprüft, aber ich glaube kaum, dass sich dort irgendwas ändern wird.
 
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@ Atantis

So seh ich das auch.
Es wird aufgrund der EU Gesetzgebung zu einer im Konzept anderen Form der VDR kommen.
Leider.
 
@ Atantis: Aus der Verfassungswidrigkeit ergibt sich die Nichtigkeit. Lieber nicht alles glauben, was man im Radio hört.

Dazu hier die Pressemitteilung des BVerfG zum Urteil mit recht ausführlicher Begründung im Überblick.


@ moep89: Du scheinst ja nicht wirklich viel Ahnung davon zu haben, was die EU eigentlich ist, bzw. wie sie funktioniert. Das, wovon Du redest, ist die EG vor 1992. Die EU seit dem Vertrag von Maastricht ist weit mehr als nur eine Wirtschaftsunion.
 
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Richtig, die derzeitige Umsetzung der VDS ist für verfassungswidrig erklärt worden

Nicht jedoch die VDS selbst

Partybu3 schrieb:
die damen und herren und berlin machen da sicher einfach weiter.

Klar tun sie das. Unser Innenminister hat doch schon angekündigt schnell darauf zu drängen ein neues Gesetz vorzulegen
 
Ich bitte doch darum weiterhin sachlich zu bleiben und auf Beleidigungen und Unterstellungen usw. zu verzichten. Sowas wird wie üblich ins Aquarium verschoben.
 
Also, schlußendlich werden die Daten gespeichert. Die Daten gibt es aber nur, wenn ein richterlicher Beschluß vorliegt und gegen die Person bereits ermittel wird. Heisst im Umkehrschluss für mich, die Daten dürfen nicht als richterliche Grundlage verwendet werden.

Also die Daten vom rechtschaffenen Bürger sind sicher!!!
 
Hm mal schaun wie das weiter geht. Kann mir mal jemand erklären warum ERST etwas beschlossen und gesetzlich festgelegt wird und DANN geprüft wird ob es sich mit der Verfassung vereinbaren lässt? Zahlen dürfen den Mist nämlich wir...."kotz"
 
Sehr schön! Ich dachte die sache wäre mittlerweile unangreifbar.
Mal schauen in wie weit es Änderungen geben wird.
Das die ganze Sache in er Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war, war klar wie Kloßbrühe!
 
Nunja, vllt. hab ich in meiner Wut die EU ein wenig zu sehr kritisiert. Nichtsdestotrotz wütet die EU seit einigen Jahren massiv, was Regelungen angeht, die wirklich weitreichend sind und z.T. jeglicher Logik entbehren.

Und so lange das ganze wirtschaftliche Zwecke hat ist es meist ok, aber rein innenpolitisches hat die EU nicht zu entscheiden.

Und Nightkin du Witzbold: Die EG oder noch besser EWG wäre mir lieber, denn die war auf Wirtschaft ausgerichtet. Ich weiß dass die EU nicht die EG ist und kritisiere ebendies. Du solltest lesen bevor du schreibst.

Und ja Happy Mutant, mir wäre es lieber wenn keinerlei Daten gespeichert würden, denn mir persönlich geht es mehr und mehr auf den Keks, dass viele neue Gesetze in erster Linie Lobbies wie die Contentmafia mit Vorteilen überhäufen.

Und ja, ich sehe Filesharing und Ähnliche "Urheberrechtsverstöße für den Hausgebrauch" nicht als Straftaten oder OWi, sondern als alltägliche Routine, die sich eingebürgert hat (und das -wenn auch in anderen Formen- auch schon vor 30 jahren hatte).
Und von daher ist es mein Anliegen, jegliche Gesetze die die (unverhältnismäßige) Verfolgung dieser begünstigen zu verhindern.

Aber genau das hat das BfVerG nicht angetastet (ein Schelm wer Böses dabei denkt *hust* Die Lobby der Contentmafia *hust*).

Achja: Klar erhalten sie nur einen Namen und eine Adresse. Aber ein anderes Gesetz hat es möglich gemacht Leute zu bestrafen obwohl es unmöglich ist den wirklichen täter zu entlarven, nämlich das Gesetz zur Störerhaftung. Ebenfalls ein absolutes Unding. "In dubio pro Reo" mit Füßen getreten. So wird Strafverfolgung zum Kinderspiel und die Contentindustrie hats leicht immer einen Schuldigen zu finden. Auch hier ein Schelm wer Böses dabei denkt.
 
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hm.... gut, dass das erstmal auf eis gelegt ist. mal sehen wie es mit den stopp-schildern ausschaut :D
 
@ live@1

Es tut mir leid das ich damit so eine Reaktion damit auslöste.

War nicht böse gemeint, sondern ich wollte dies nur nicht unkommentiert stehen lassen, da man ansonsten falsche Schlüsse daraus ziehen könnte. :)

@Rasenmaeher

Kann mir mal jemand erklären warum ERST etwas beschlossen und gesetzlich festgelegt wird und DANN geprüft wird ob es sich mit der Verfassung vereinbaren lässt? Zahlen dürfen den Mist nämlich wir...."kotz"

Weil man grundsätzlich vom Gesetzgeber annimmt, dass er verfassungsgemäße Gesetze kreiert. Für den Fall, dass ihm dabei ein Fehler unterläuft (ob Absicht oder aus Fahrlässigkeit sei dahingestellt) gibt es in Deutschland das von Österreich übernommene System der verfassungsgerichtlichen Kontrolle von bestimmten Gesetzesarten. Allerdings liegt es im Sinn der Sache, dass zuerst ein Gesetz in Geltung gelangt und wenn sich dann irgendjemand in seinen Rechten beschnitten fühlt (absichtlich derart grob formuliert, da ich das jetzt nicht in voller Länge ausbreiten will), so kann er den BVerfG anrufen. Dieser hebt im Falle des Falles die besagt Regelung in einem ihm sinnvoll erscheinenden Ausmaße auf (völlig oder gänzlich).

EDIT:
@Moep89

Und ja, ich sehe Filesharing und Ähnliche "Urheberrechtsverstöße für den Hausgebrauch" nicht als Straftaten oder OWi, sondern als alltägliche Routine, die sich eingebürgert hat (und das -wenn auch in anderen Formen- auch schon vor 30 jahren hatte).

Überspitzt formuliert: wenn man nur lange genug das Gesetz bricht, dann wird das Ganze plötzlich legal? Zu gewohnheitsrechtlichen Zeiten mag dies wohl in der einen oder anderne Art so gewesen sein (also bis zur Einführung des BGB in Deutschland am 01.01.1900), nun ist es aber nicht mehr so, da dies vielmehr als Gesetzesbruch angesehen wird, der auf jeden Fall mit zivilrechtlichen Konsequenzen geahndet werden kann (strafrechtliche Belange einmal zur Seite gelassen). Daran ändert auch die noch so häufige und lang andauernde Übung des Rechtbruches nichts.

Sicherlich ist die Art und Weise, mit der versucht wird, diese illegalen Vorgehensweisen zu bekämpfen, auf jeden Fall abzulehnen, da man so jeden Bürger unter Generalverdacht stellt und auch schon ohne vorliegen eines konkreten Verdachtes gegen ihn ermittelt (de facto). Daher lehne auch ich diese Vorratsdatenspeicherung ab. Allerdings heißt das nicht, dass man deswegen Filesharing gleich als gut ansehen muss. Eine tiefergehende Diskussion über die moralishce "Rechtfertigung" solltne wir uns aber ersparen, da diese dann zumeist ohnedies versanden und schlussendlich im Aquarium landen würde.
 
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Nun, da gehen unsere Meinungen auseinander. Für mich macht das Volk und der Alltag die Grundlage für Gesetze aus.

Und wenn dies grundsätzlich ausgeschlossen wäre, oh weia, ich möchts mir nicht vorstellen. Früher waren auch Homoehen verboten, und noch früher wurde Homoexualität an sich sogar als Straftat verfolgt.
Und du glaubst garnicht was noch so alles illegal war, was wir heute als ganz normal ansehen.

Auch Filesharing und Co. würde längst nicht so verfolgt wie aktuell, stünde da nicht eine verdammt zahlungskräftige Lobby dahinter. Und as ist es was mich ärgert. Nicht um der Gerechtigkeit willen wird hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

Aber du hast Recht. Diese Diskussion sollten wir nicht weiterführen, denn das würde für diesen Thread zu weit führen ;)
 
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