News BVerfG kippt Vorratsdatenspeicherung

@computerbase

Wo habt ihr die Genehmigung zur Verwendung des Bundesadlers her, oder schreibt ihr jetzt direkt aus dem Kanzleramt?

Spaß beiseite...

Als Sieg würde ich das nicht bezeichnen. Die Datenberge bleiben und ein 100% befriedigender Richtervorbehalt scheint nach wie vor durch Unterbesetzung nicht gewährleistet zu sein. Meiner Meinung nach hätte ein Quickfreeze bei Verdacht gereicht.
 
Folgendes läuft gerade über die Nachrichtenticker:

Vorratsdatenspeicherung: Merkel beklagt “Vakuum“
Berlin - Das Aus für das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung ist auf geteilte Reaktionen gestoßen. Kanzlerin Angela Merkel und weitere Unionsvertreter zeigten sich wenig erfreut.

Liebe Frau Merkel,
trotz oder gerade wegen ihrer DDR-Vergangenheit sollten Sie wissen, daß Telefonieren Privatsache ist. Es geht hier um das Leben der Anderen!

Was ist das für ein Staat der alle Büger unter Generalverdacht stellt? Hier zeigt sich mal wieder deutlich das “Vakuum“ der Union bei den Bürgerrechten und deren verfassungsfeindliche Gesinnung. Die Strategie scheint zu sein, möglichst verfassungsunkonforme Gesetze zu verabschieden, die dann vom BVerfG auf Normalmass gestutzt werden. So bekommt man zum einen automatisch das, was am restriktivsten und soeben noch verfassungskonform ist.

Durch diese Haltung speziell das fehlende Unrechtsbewußtsein wird die Piratenpartei noch mehr Zulauf bekommen und irgendwann auch in den Bundestag einziehen.
 
Moep89 schrieb:
Und von daher ist es mein Anliegen, jegliche Gesetze die die (unverhältnismäßige) Verfolgung dieser begünstigen zu verhindern.

Wenn Hausgebrauch meint, dass jeder mit jedem teilt, dann halte ich das nicht für Hausgebrauch oder alltägliche Routine (was dem Hausgebrauch auch widerspricht). Weiterhin besteht deine Forderung gerade darin Filesharing gar nicht mehr zu verfolgen und dazu jedes Beweismittel unmöglich zu machen. Oder deine Forderung besteht darin, dass ich im Netz überall direkt meine Identität offenbare und darüber identifiziert werden kann. Dann bräuchte man nichts mehr zentral speichern und jeder Anbieter kennt denjenigen mit dem er tauscht. Also quasi als ob man miteinander telefoniert (ohne VDS usw.). Quasi völlige Anonymität ist aus vielen Gründen nicht wünschenswert. Wenn du das willst, gibt es Mittel und Wege.

Aber genau das hat das BfVerG nicht angetastet (ein Schelm wer Böses dabei denkt *hust* Die Lobby der Contentmafia *hust*).

Es ist ein trauriger Tag, wenn auch der letzten vertrauenswürdigen Institution mit solchen haltlosen, unbegründeten und hingerotzen Anschuldigungen begegnet wird. Schon das leichtfertige Beschuldigen von allem und jeden, der nicht der eigenen Meinung ist, ist ein Phänomen, was leider im Netz zur öffentlichen Massenkultur geworden ist, aber es ist eine Schande, dass dies vor absolut gar nichts mehr halt macht. Aufklärung und Wissen, Informationszeitalter, wer's glaubt. Nein, es geht nur darum mit möglichst wenig Informationen maximal zu diffamieren. Nicht der Glaube, dass man selber etwas ändern kann, das nicht das System, sondern die Menschen die in diesem arbeiten, das Problem sind, sondern das Beschimpfen sämtlicher gewachsener Strukturen als käuflich scheint heute in Mode zu sein. Dabei offenbart es nur wie wenig man sich mit dem aktuellen Geschehen außerhalb der eigenen Vorteile beschäftigt.

Sorry, aber ich empfinde das als die härteste Aussage seit langem hier.

Aber ein anderes Gesetz hat es möglich gemacht Leute zu bestrafen obwohl es unmöglich ist den wirklichen täter zu entlarven, nämlich das Gesetz zur Störerhaftung.

Dann kritisiere dieses Gesetz bzw. schlage eine Lösung vor, wie man jemanden einwandfrei identifizieren kann. Ich denke der Personalausweis fürs Netz ist weniger in deinem Sinne. Ist die Störerhaftung eine problematische und oftmals ungerechte Einrichtung? Ja. Ist die Störerhaftung für technisch geschützte aber geknackte WLANs kritisch. Absolut. Es gibt vieles was nicht in Ordnung ist, weil es der vermeintliche Störer nicht angemessen verhindern kann, aber dennoch Gefahr läuft dafür bestraft zu werden.

Aber man sollte die Hintergründe verstehen. Wenn man gegen eine einwandfreie Identifizierung ist, gibt es keine andere Möglichkeit. Zumal es in den allermeisten Fällen um zivilrechtlich Ansprüche geht (wo in dubios pro reo nicht in dem Sinne gilt) und nicht um das Strafrecht. Wenn du möchtest, dass niemand identifizierbar oder haftbar zu machen ist, dann verlangst du eben, dass z.b. Foren wie dieses für Rechtsverletzungen automatisch gerade stehen und zudem keine Möglichkeiten haben sollen, sich vor solchen Usern zu schützen. Du öffnest Betrug, Beleidigungen und allen möglichen anderen offenen Rechtsverletzungen Tür und Tor. Der Kompromiss muss der sein, dass es möglich ist Straftäter zu verfolgen bzw. es ihnen schwerer zu machen, ohne Unschuldige generell oder leicht identifizierbar zu machen. Daran muss man arbeiten und nicht an der kompletten Anonymisierung.

So wird Strafverfolgung zum Kinderspiel und die Contentindustrie hats leicht immer einen Schuldigen zu finden.

Ja und warum? Weil es Menschen wie du als Routine ansehen, Filesharing mit der ganzen Welt zu betreiben und dabei völlig offen und ungeschützt im Netz rumspringen. Weil sie es als ihr Recht ansehen, alles, sofort und kostenlos zu haben, statt sich mit Freunden und Bekannten auszutauschen und ein eingeschränktes freies Angebot in Kauf zu nehmen. Das die Folge daraus ist, dass legale und sinnvolle Möglichkeiten eingeschränkt werden, ist nicht in Ordnung oder begrüßenswert, dagegen muss man kämpfen.

Ich finde Wege und Mittel nicht immer korrekt, fair und angemessen. Aber nicht nur grundsätzlich eine Verfolgung auszuschließen, sondern es im Endeffekt so darzustellen, dass knapp 12 Jahre massenhaftes, bequemes "Tauschen" eine Art Gewohnheitsrecht geworden sind, ist dann doch weder hilfreich für den Kampf gegen übermäßiges Speichern, noch irgendwie mit der Idee des Rechtsstaates zu vereinbaren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wenn dies grundsätzlich ausgeschlossen wäre, oh weia, ich möchts mir nicht vorstellen. Früher waren auch Homoehen verboten, und noch früher wurde Homoexualität an sich sogar als Straftat verfolgt.
Und du glaubst garnicht was noch so alles illegal war, was wir heute als ganz normal ansehen.

Mit Verlaub, dieser Vergleich hinkt gewaltig, denn:

Wenn jemand homosexuell war, dann hat er in niemand anderens Recht eingegriffen sondern eine Entscheidung für sich selbst getroffen. Wenn jemand mittels Filesharing in das Urheberrecht eines anderen eingreift und diesem einen Nachteil dadurch "verschafft", dann ist das sehr wohl eine Beeinträchtigung eines Anderen gegeben. Außerdem ging es in den von dir angesprochenen damals mit Strafe bedrohten und heute aktzeptierten Verhaltensweisen um gesellschaftliche Anschauungen. Die gesellschaftliche Anschauung in Bezug auf verursachen einen Vermögensnachteils hat sich aber nicht geändert und sanktioniert derartiges heute genauso wie vor 100 oder 150 Jahren.

Nicht um der Gerechtigkeit willen wird hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

Diesbezüglich stimme ich dir zu, auch wenn man dies etwas differenzieren sollte.

EDIT:

Es geht hier um das Leben der Anderen!

You Made My Day. :daumen: Grandioses Wortspiel.

EDIT: Im Übrigen möchte ich meine völlige inhaltliche zustimmung zu HappyMutants Post bekunden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da haben wohl die Leute festgestellt die diese Gesetze eingeführt haben dass auch Sie überwacht wurden :D und jetzt muss man ganz schnell die Spuren löschen sonst kommt ja der ganze Dreck nach oben ^^

Jetzt aber sollte man schon die Daten benutzen die man gesammelt hat.. sonst ist das wieder alles fürs Arsch gewesen wie alles was man in diesem Land anfängt und wieder aufhört. K...p0rnosperre Blick***

Das geht schon die ganze Zeit so... Erst Bellen dann merken dass andere zurück beissen können und dann das bellen wieder verbieten 0o Komikerland Deutschland
 
Da werden auf den Steuerzahler wohl erhebliche Kosten zukommen.
Bzw. es werden benötigte Gelder fehlen.
Ein gutes hat es:
Die freigewordenen Server können für anderes verwendet werden.

Bei einigen providern habe ich allerdings das Bedenken, daß sie die Speicherung trotzdem fortführen und für eigene Zwecke mißbrauchen.

Sind die Urteile, in minderschweren Fällen, die nur aufgrund der VDR erfolgt sind, überhaupt noch rechtkräftig?

Agi
 
Sorry Happy Mutant, aber in diesem Staat glaube ich nciht mehr an Unbestechlichkeit. Und schon garnicht daran, dass jemand mit viel Macht, diese wirklich nur zum Wohl des Volkes einsetzt. Ob dieser jemand im Bundesverfassungsgericht sitzt oder nicht. Ich hab schon Pferde kotzen sehen...


Und wie schon in einem anderen Post gesagt sollten wir uns hier nicht über moralische Aspekte von Filesharing unterhalten.

Und es ist ja nicht nur die Contentindustre, die maßgeschneiderte Gesetze vorgesetzt bekommt, dank guter Lobbyarbeit.


Sollte ich jemandem ernsthaft auf den Schlips getreten sein, so war das nicht meine Absicht.

Ich verabschiede mich für heute.
 
Ich freue mich sehr über die Entscheidung. In meinen Ohren führen die vom BVerfG vorgeschlaegenen Änderungen zu einer ausgewogenen Lösung. Wenn die Politik diese Änderungen am Gesetz sinngemäß umsetzt, sind wir alle einen riesigen Schritt weiter.

Der Großen Koalition, die das Gesetz damals so beschlossen hat, wurde vom Verfassungsgericht mal wieder schlampige Arbeit bescheinigt. Denn dass mit dem Vorratsspeicherungsgesetz in der jetzigen Form Rechtsgrundsätze mit Füßen getreten werden war von vornherein klar.

Edit: Ich stimme MappyMutant auch absolut zu. Selten so eine sachliche Argumentation zu dem Thema im Netz gelesen. Vor allem kommt in seinem Betrag die Schwierigkeit eine sehr gute Gesetzgebung zu schaffen vor und wird angemessen behandelt.
Vor diesem schwierigen Hintergrund ist der Vorschlag des BVerfG umso höher zu schätzen. Wie gesagt, ich hoffe, dass das Gesetz genau so geändert wird.
 
Zuletzt bearbeitet: (hab den Thread jetzt auch gelesen^^)
Sollte ich jemandem ernsthaft auf den Schlips getreten sein, so war das nicht meine Absicht.

Du bist zumindest mir nicht auf den Schlips getreten, sondern hast einfach diverse Sachverhalte massiv vereinfacht, so dass man sie (als pingeliger Rechthabwoller wie ich :D) nicht unkommentiert stehen lassen konnte. Das war von mir nicht persönlich gemeint sondern rein im Sinne der akademischen Diskussion.
 
Moep89 schrieb:
Sorry Happy Mutant, aber in diesem Staat glaube ich nciht mehr an Unbestechlichkeit. Und schon garnicht daran, dass jemand mit viel Macht, diese wirklich nur zum Wohl des Volkes einsetzt. Ob dieser jemand im Bundesverfassungsgericht sitzt oder nicht.

Ja was meinst du denn warum es Gewaltenteilung und Kontrollinstanzen gibt, ja warum genau sowas vom BVerfG auch für die gespeicherten Daten gefordert wird. Weil man niemanden absolut trauen sollte, ist die Macht entsprechend aufgeteilt und wird u.a. auf Basis des Grundgesetzes gegenseitig kontrolliert. Klare und verbindliche Regeln zur Art des Speicherns, Kontrollmöglichkeiten, die Verhältnismäßigkeit beim Abruf und Speicherung privater Daten, wer was warum abruft, abrufen darf und am Ende die Information des Betroffenen. Gerade darum geht es. Die Kontrollmöglichkeiten gegenüber der Exekutive zu stärken um Missbrauch zu verhindern.

Das heißt aber nicht, dass man ohne Belege jemanden beschuldigen sollte, seine Macht zu missbrauchen oder grundsätzlich davon auszugehen, dass dies der Fall sein muss. Damit zerstört man genau die Basis, die man eigentlich durchsetzen will. Wenn niemand mehr den Institution glaubt und ihre Wirksamkeit aus Prinzip bezweifelt, öffnet das Tür und Tor für deren Abschaffung. Die Kritik, dass Macht missbraucht werden kann ist ja völlig legitim, aber der Vorwurf, dass es konkret in einem Fall passiert, bedarf einer ordentlichen Begründung.

Natürlich muss man sich nicht hier über moralische Aspekte des Filesharigns unterhalten, das war nicht meine Absicht. Was ich aufzeigen wollte war, dass die Verfolgung von Rechtsverletzungen elementarer Bestandteil des Rechtstaates ist. Dazu gehört natürlich viel mehr, aber eben auch, dass klare und keinesfalls neue Gesetze auch durchgesetzt werden können. Das man viele neue Gesetz aus dieser Richtung kritisieren muss, gerade weil sie bis dahin bestehende Rechte einschränken oder unangemessen in die Privatsphäre eingreifen oder gar viele Bürger unnötig kriminalisieren, wenn man sie wortwörtlich nehmen würde, ist selbstverständlich. Das ändert aber nichts an dem Prinzip, dass Ordnungswidrigkeiten und Straftaten in irgendeiner Form verfolgbar bleiben müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was hat das nun mit meiner Aussage zur grundsätzliche Notwendigkeit von Speicherung und Auskunftsrechten zu tun? Zum Thema Beweisführung und Gerichte sagte ich eigentlich nichts. Es bezweifelt dort im Beitrag auch niemand, dass IP-Adressen gespeichert werden und Auskünfte erteilt werden können sollten. Es geht zunächst um die Verfahrensweise und dabei um die Rechtssicherheit der ermittelten und übermittelten Daten. Und darum, das ein Widerspruch unmöglich ist, weil Gerichte (bzw. untere Instanzen) den nicht anerkennen.

Hier findet Missbrauch statt und den muss man bekämpfen. Dazu gehört eine klare Anforderung wie solche Daten ermittelt werden und wie sie sicher übertragen werden können. Das ist klar Aufgabe des Gesetzgebers dafür einheitliche Regeln zu schaffen und öffentliche Nachweise über die Funktionsweise der genutzten Programme zu fordern.

Es widerspricht aber nicht meiner Aussage, dass eine gewisse Datenspeicherung, unter verschärften Regeln natürlich, unumgänglich ist.
 
evox9 schrieb:
@computerbase

Wo habt ihr die Genehmigung zur Verwendung des Bundesadlers her, oder schreibt ihr jetzt direkt aus dem Kanzleramt?

Nur diese Form mit gelbem Schildhintergrund ist die Verwendung auf B-Präsident und B-Kanzler/in eingeschränkt.

@Topic:
Ich verstehe nicht ganz was hier quer interpretiert wird. Der BGH hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für "[...]insgesamt verfassungswidrig und nichtig[...]" erklärt.

Hauptkritikpunkt war das unselektive Speichern ohne konkreten Anfangsverdacht, da hiermit quasi das Pferd von hinten aufgezäumt wurde: Statt nach bestehendem Anfangsverdacht zu sammeln, will das Gesetz dass Daten gesammelt werden um somit evtl. einen Anfangsverdacht zu bekommen. Auch eine ähnlich geartete EU-Verordnung/Vorgabe hätte in Dtl. keine Chance, da die dt. Verfassung von der EU anerkannt ist und somit der EUGH sie mit der gleichen Begründung wie der BGH kippen würde. Nur dann wenn sie so formuliert und instaziert würde, dass nach bestehendem konkreten Anfangsverdacht auf richterlichen Beschluss hin gegen bestimmt Personen gezielt derlei Daten gesammelt werden können, hat das Teil eine Chance. Vgl. Abhör/Lauschangriff.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann mich mal wer aufklären? Wird dann auch das CB-Forum demnächst auch immer wieder alle 2 Jahre o.ä. gelöscht? Ich weiß, es geht hier nur um Internetverbindungsdaten. Das geht doch jetzt aber bei Amazon etc. mit Cookies und Kundendaten ähnlich weiter. Urteilsbegründung: Telekommunikationsgeheimnis und "Rückschlüsse bis in die Privatsphäre" und so weiter.

Für das Forum fände ich das bei manchen der Ewig-Lang-Threads oder bei manchen der geschlosenen eher Kreativitätsfördernd sogar ;)
 
Zuletzt bearbeitet: (Edit)
Zitat:
Aber genau das hat das BfVerG nicht angetastet (ein Schelm wer Böses dabei denkt *hust* Die Lobby der Contentmafia *hust*).

Es ist ein trauriger Tag, wenn auch der letzten vertrauenswürdigen Institution mit solchen haltlosen, unbegründeten und hingerotzen Anschuldigungen begegnet wird. Schon das leichtfertige Beschuldigen von allem und jeden, der nicht der eigenen Meinung ist, ist ein Phänomen, was leider im Netz zur öffentlichen Massenkultur geworden ist, aber es ist eine Schande, dass dies vor absolut gar nichts mehr halt macht. Aufklärung und Wissen, Informationszeitalter, wer's glaubt. Nein, es geht nur darum mit möglichst wenig Informationen maximal zu diffamieren. Nicht der Glaube, dass man selber etwas ändern kann, das nicht das System, sondern die Menschen die in diesem arbeiten, das Problem sind, sondern das Beschimpfen sämtlicher gewachsener Strukturen als käuflich scheint heute in Mode zu sein. Dabei offenbart es nur wie wenig man sich mit dem aktuellen Geschehen außerhalb der eigenen Vorteile beschäftigt.

Sorry, aber ich empfinde das als die härteste Aussage seit langem hier.

naja so abwegig ist das nicht:

Die Karlsruher Richter stellten nämlich fest, dass für die Abfrage der persönlichen Daten zu einer IP-Nummer weniger strenge Voraussetzungen gelten, als für andere Vorratsdaten-Nutzungsarten und sie sogar bei minder schweren Straftaten und "besonders gewichtigen" Ordnungswidrigkeiten in Frage kommt, sofern entsprechende gesetzliche Voraussetzungen dafür geschaffen werden.
Stefan Michalk, der Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie e. V. (BVMI) zeigte sich bereits hocherfreut darüber, dass das heute gesprochene Urteil die "Interessen von Rechteinhabern bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet stärkt.

womit genau die ContentMafia davon ausgenommen wurde und in die Hände gespielt wird ... ausserdem kommt ACTA ja erst noch .... wofür brauchen die dann noch ne VDS ... wer ganz schwarz sieht könnte sogar sagen : die VDS war nur nen Ablenkungsmanöver um ACTA an der Öffentlichkeit vorbei durchzubringen ...

dazu kann man stehen wie man will: aber wieder wird / werden Urheberechtsverletzung über weitaus schlimmere/verabscheungswürdigerer Verbrechen gestellt ... da sind dann durchaus Zweifel angebracht ...

und nen Verfassungsfeindliches Gesetz, das faktisch gesehen nur wegen "technischer Mängel" gekippt wurde ... naja Zucker fürs Volk ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ergo, weil die Musikindustrie sich freut, hat sie das Bundesverfassungsgericht gekauft. Diese Art der Herleitung bedeutet nur eines: Jeder der von einem Urteil profitiert, schmiert Richter. Sind wir doch endlich mal konsequent.

Weiterhin hast du scheinbar nicht mal begriffen was ACTA ist und was nicht. ACTA soll ein Abkommen werden über das gemeinsame Vorgehen bei Urheberrechtsverletzungen. Es ist weder Ersatz, noch vergleichbar mit der Vorratsdatenspeicherung. Die Umsetzung dieses Abkommens könnte Teile davon nutzen oder aber neue gesetzliche Regelungen nach sich ziehen.

Auch hast du scheinbar nicht verstanden, gelesen oder gehört, was die Aussage zu den IP-Adressen war. Zum Thema Urheberrechtsverletzungen sagte das BVerfG nichts. Es stellte lediglich fest, dass IP-Adressen weniger dazu geeignet sind Rückschlüsse auf ein Nutzerprofil zu ziehen, gerade auch weil diese regelmäßig wechselt. Weiterhin besteht der Auskunftsanspruch nur darin, dass Namen und Adressen dazu abgefragt werden können, das heißt die IP-Adresse selbst muss in Zusammenhang mit einem rechtswidrigen Verhalten aufgefallen sein. Diese Verhalten reicht von der Stufe einer Ordnungswidrigkeit bis zum Terrorismus. Es wird nicht das eine über das andere gestellt, sondern nur festgelegt, was der minimale Anlass ist.

Die VDS dagegen speicherte Verbindungsdaten, wer mit wem wann wo telefoniert hat, wer wem wann eine Mail geschickt hat usw. Das ist das Problem, daraus lassen sich Rückschlüsse ziehen, gerade auch weil die Speicherung und der Zugriff darauf lax geregelt waren. Das wäre so als ob zur IP auch sämtliche aufgerufenen Adressen gespeichert würden. Dies wurde zurecht gekippt und die Anforderungen an die Art der Speicherung generell sehr hoch angesetzt, ebenso wann und wie diese Daten abgefragt werden können.

Es ist insofern nicht Zucker fürs Volk, sondern eine ganz elementare Feststellung, nämlich das Daten aus denen sich Profile oder Verhaltensweisen ableiten lassen nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen überhaupt gesammelt, gespeichert und genutzt werden dürfen.

Nur bedauerlicherweise vergeudet man seine Zeit mit dem Rumgewichse über angebliche Bevorzugungen, Ablenkungsmanöver und bestechliche Richter, statt sich wenigstens hier die News mal durchzulesen oder gar die Urteilsbegründung selber. Oder sich über die Begriffe informiert, mit denen man so um sich wirft. So kann keine Diskussion entstehen, selbst wenn es berechtigte inhaltliche Kritik an dem Urteil geben sollte (was ich nicht ausschließe).

Nein tut mir leid, es ist einfach enorm bedauerlich, wie naiv und ahnungslos selbst bei Themen, die angeblich für jeden relevant sind, die Diskussion geführt wird. Erzählt mir nichts von Politikverdrossenheit, weil ab einem bestimmten Punkt muss man sich schon selber damit beschäftigen, um überhaupt berechtigt enttäuscht und desillusioniert zu sein und aus diesem Gefühl heraus Kritik zu üben. Nur deswegen gefrustet zu sein, weil man sich ohnehin nur aus Überschriften informiert und sich den Rest zusammenreimt, das kann ich nicht ernst nehmen.
 
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Moep89 schrieb:
Unsere Politiker sollten mal Rückgrat zeigen anstatt immer zu tun was der Ami oder die EU von uns verlangt. Sei es Afghanistan und die VDS, wir tun immer brav was man uns vorschreibt. Typisch deutsch eben...

sonst sind wir doch wieder die böse bösen Nazis! Bestes Beispiel wieder die Sache mit Griechenland: die regen sich auf und beschimpfen uns als Nazis nur weil wir uns augeregt haben, dass die die EU angelogen hat bezüglich der Landesfinanzsituation.

(Hintergrundinfo: Griechenland hatte sich geärgert das wir einen bösen Artikel in einer unsere Fachzeitschriften veröffentlicht haben. Darauf hin hat griechenland ein Hakenkreuz auf die Siegesäule (?) per photomontage gemacht und abgedruckt.)
 
ThePegasus1979 schrieb:
Ich verstehe nicht ganz was hier quer interpretiert wird. Der BGH hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für "[...]insgesamt verfassungswidrig und nichtig[...]" erklärt.

Hauptkritikpunkt war das unselektive Speichern ohne konkreten Anfangsverdacht, da hiermit quasi das Pferd von hinten aufgezäumt wurde: Statt nach bestehendem Anfangsverdacht zu sammeln, will das Gesetz dass Daten gesammelt werden um somit evtl. einen Anfangsverdacht zu bekommen. Auch eine ähnlich geartete EU-Verordnung/Vorgabe hätte in Dtl. keine Chance, da die dt. Verfassung von der EU anerkannt ist und somit der EUGH sie mit der gleichen Begründung wie der BGH kippen würde. Nur dann wenn sie so formuliert und instaziert würde, dass nach bestehendem konkreten Anfangsverdacht auf richterlichen Beschluss hin gegen bestimmt Personen gezielt derlei Daten gesammelt werden können, hat das Teil eine Chance. Vgl. Abhör/Lauschangriff.

1.) BVerfG nicht BGH.
2.) Deine Aussage zeigt, dass du die Entscheidung im Kern nicht verstanden hast, denn das BVerfG ist zum ersten Mal von seiner bisherigen Linie abgewichen, welche eine verdachtsunabhängige Speicherung von Daten als nicht verfassungskonform ansieht. Diese darf also nach Ansicht des BVerfG bei Einhaltung gewisser Spielregeln kommen.
3.) Die EU-Richtlinie gibt Deutschland die Umsetzung vor, das BVerfG könnte (wie bereits weiter oben geschrieben) sie gar nicht kippen, wenn sie nicht den unveränderbaren Kern unseres Grundgesetzes angreifen würde (und selbst das ist nicht unumstritten). EU-Recht steht über dem nationalen Recht, also auch über dem Grundgesetz. Der EuGH wiederum ist nicht an unsere Verfassung gebunden sondern lediglich an EU-Recht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der BVerfG kann (nur zur Präzisierung) die deutsche Art und Weise der Umsetzung kippen, nicht aber die Richtlinie an sich.

Und selbst dann kann eine Richtlinie unmittelbare Wirkung entfalten, wenn sie von einem Staat nicht umgesetzt wird (die Umsetzungsfrist muss abgelaufen oder die Richtlinie schlecht umgesetzt worden sein) und sie inhaltlich hinreichend genau und unbedingt abgefasst ist, weil sich ein Einzelner (kann auch eine juristische Person sein) dann vor den staatlichen Behörden trotz fehlender Umsetzung in innerstaatliches Recht darauf berufen kann.

Sprich, wenn eine Firma dennoch Daten derart sammelt und sie wird dafür "angeklagt", so kann sie sich auf diese Richtlinie berufen (vertikale unmittelbare Wirkung der Richtlinie).
 
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