News BVerfG kippt Vorratsdatenspeicherung

Parwez

Admiral
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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute sein Urteil zur Vorratsdatenspeicherung gefällt und selbige in der aktuellen Form für verfassungswidrig erklärt. Demnach verstoßen die Regelungen im Telekommunikationsgesetz und in der Strafprozessordnung gegen das Telekommunikationsgeheimnis in Art. 10 Abs. 1 des GG.

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Na da bin ich doch etwas baff =)
hat aber zu lange gedauert, wer weis wer alles schon unbefugt so an so sensible Daten rangekommen ist!
 
Bin ja jetzt gespannt wie da nachgebessert wird. Aber ist das nicht genau vorgeschrieben wie das die EU haben will oder ist mal wieder sehr schwammig formuliert?
 
Nach fast zwei Jahren sind nun einige doch auf trichter gekommen das dies doch gegen das Grundgesetzt verstöst. Das was alle zuvor gesagt haben.

Diejenige die sich hingestellt haben um dies "durchzuklopfen" sollten für die Kosten des ganzen hinzugezogen werden.

Es kann nicht sein das hier eine Mühle in gang gebracht wird und der Müller ( das deutsche volk ) diesen, man muss schon sagen unfug, bezahlen soll.

Wer trägt hier die Kosten ?
 
alle Daten müssen sofort gelöscht werden

Briefgeheimnis!
 
Bei Focus heißt es:

"[...]Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage[...]"

und weiter

"[...]Darum müsste ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz laut dem Urteil nicht.[...]"

Quelle: www.focus.de

Das einzige, was sich also zu ändern scheint, sind die Bedingungen. So ganz "gekippt" ist es wohl also nicht.
 
Die Paragraphen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen dem Bundesverfassungsgericht zu Folge gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes und sind "somit nichtig". Heißt, nach dt Recht erstmal gekippt, aber GG-konforme Neuauflage nicht ausgeschlossen.
 
Wir sind das Volk Herr Schäuble.

mfg
 
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Basti87 schrieb:
Bin ja jetzt gespannt wie da nachgebessert wird. Aber ist das nicht genau vorgeschrieben wie das die EU haben will oder ist mal wieder sehr schwammig formuliert?

Die EU hat diesbezüglich keine konkreten Vorgaben gemacht. Es war damals Schäuble, der das Gesetz in der Schärfe in Deutschland einführen wollte.

Zusammen mit den anderen Innenminister haben sie das auf EU-Ebene am EU-Parlament vorbei entschieden.

Seit 1.1.2010 geht das nicht mehr, jetzt hat das EU-Parlament mehr Macht und in Brüssel ist man deshalb nicht unzufrieden mit dem Urteil. :D
 
Ob die Bedingungen wirklich umsetzbar sind, steht noch in den Sternen. Zudem wankte die EU-Regelung zur VDS vorher schon und dürfte durch ein Urteil, nachdem welchem die Hürden doch sehr hoch liegen nicht unbedingt fester stehen. Naja, und dass die aktuelle Bundesjustizministerin zu den Hauptklägern gehört, dürfte auch nicht gerade zu besonderem Eifer bei dem zweiten Versuch führen.
 
Das BVG hat festgestellt, dass es Ausnahmen geben muss (Beratungsstellen etc) und dass der private Bereich besonders geschützt werden muss.
Zugriff auf die, verschlüsselt zu speichernden Daten, darf es nur nach richterlicher Anordnung geben, ein Datenpool für Polizei uind Geheimdienst darf es nicht geben.
Es müssen konkrete Listen erstellt werden, bei welchen schwerwiegenden Strafdaten auf Daten zugegriffen werden darf. Copyright und co zählen laut BVG nicht dazu.

Insgesamt schon ein ziemlicher Sieg!
 
ihr dürft daten speichern wenn: --> dieses wenn muss ausgearbeitet werden.

das urteil ist das aller stärkste, welches das BVerfG sprechen konnte und eine schallende ohrfeige für die politik.
daten die das soziale umfeld preisgeben können darf man nicht mehr speichern, eine verschlüsselung muss eingeführt werden und, wenn ich das richtig verstanden habe, darf man die daten nur noch bei straftaten oder starkem straftatenverdacht überprüfen.
 
Ich finde auch das dieses Urteil eine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber ist und vor allem das die bisher gespeicherten Daten komplett und unverzüglich zu löschen sind.

Jetzt muss die Regierung einen vernünftigen Gesetzentwurf ausarbeiten, an dem hoffentlich auch kompetente Leute beratend tätig sein dürfen.

Auch auf EU Ebene wird ja bereits über die VDS gesprochen und Fr. Reding erklärte gegenüber dem Spiegel, womöglich sei die Vorratsdatenspeicherung eine unangemessene Einschränkung der Privatsphäre aller EU-Bürger. Daher müsse überprüft werden, ob die Richtlinie mit der seit Dezember verbindlichen EU-Grundrechtecharta vereinbar sei.

Allerdings erschreckend welch grobe Fehler vom Gesetzgeber gemacht worden sind.
 
Für alle, die es ganz genau wissen wollen:

Pressemitteilung des BVerfG

Ich persönlich sehe meine Einschätzung zwar bestätigt, es ist m.E. nach aber kein Grund, die Vorratsdatenspeicherung abzuhaken und für Geschichtsbücher aufzubereiten ;)
 
ich habe grade schon der kompletten Belegschaft meiner der Firma gesagt das die Getränke auf mich gehen.
 
Ich finde es unmöglich, wie das Bundesverfassungsgerecht immer erst eingreift, wenn das entsprechende ungültige Gesetz schon längst umgesetzt wurde. Sollte die Gültigkeit eines Gesetzes nicht geprüft werden, BEVOR man es umsetzt?

edit: Missverständlich ausgedrückt. Mit vorheriger Prüfung muss natürlich nicht das BVerfG gemeint sein, sondern die zuständige Stelle. Es muss doch im Sinne des Gesetzgebers sein, dass man Gesetze nicht in Auftrag gibt, die ungültig sind. Oder lässt man bewusst verfassungsfeindliche Gesetze auf den Weg bringen in der Hoffnung, man kommt möglichst lange / vollständig durch, weil das BVerfG etwas übersieht oder zu lange braucht?

Bei offensichtlichen Mängeln muss das BVerfG einfach in der Lage sein, schneller zu reagieren. Und natürlich muss vorher schon vom Gesetzgeber Sorge getragen werden, dass gültige Gesetze formuliert werden.
 
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