Caseking erstattet keine Versandkosten bei Widerruf

@ C3rone:

Vorsicht mit solchen Anschuldigungen.

Nicht jede Bedingung in den AGBs einer großen rennommierten Firma befindet sich im Einklang mit unserem Rechtssystem (ich will damit nicht sagen, dass dies konkret auf Caseking zutrifft).

Nicht alles, was man als Verbraucher laut Vertrag akzeptieren muss, muss man auch tatsächlich akzeptieren (es wird sehr viel mit AGBs experimentiert; vielfach auch mit verbotenen Klauseln).

Dieses Statement hat nichts mit Caseking zu tun. Ich beziehe mich auf andere Fälle / Unternehmungen. Ich selbst habe die AGB von Caseking nicht geprüft / gelesen, wohl aber die anderer Firmen.

Vor Pauschalurteilen sei hier an dieser Stelle allerdings gewarnt.

MfG,
Dominion.
 
Und ich lehne mich sogar so weit aus dem Fenster und behaupte, dass die am Anfang zitierte Klausel zumindest bzgl. der Begrenzung der Rücksendekosten auf die Tarife der DHL unwirksam ist. Ob der Rest dann noch zu retten ist, müsste gesondert geprüft werden.
 
Mir geht es auch nicht um die AGB der Firma Caseking, sondern eher darum, dass sich kaum jemand AGB vor dem Kauf durchliest, sich danach aber oft genüg darüber beschwert wird.

Unabhängig davon, ob die Beschwerde dann gerechtfertigt ist oder nicht, würde ich bei einem Händler, dessen Bedingungen mir nicht zusagen, einfach nicht bestellen.
 
Das ist löblich aber selten. Allerdings würde ich mir in Fällen, die der Gesetzgeber oder die Rechtsprechung eindeutig und zwingend geregelt bzw. entschieden hat, auch nicht die Mühe machen, in irgendwelchen AGB zu stöbern. Dafür muss man aber seine Rechte dann doch recht genau kennen. :)
 
C3rone schrieb:
Mir geht es auch nicht um die AGB der Firma Caseking, sondern eher darum, dass sich kaum jemand AGB vor dem Kauf durchliest, sich danach aber oft genüg darüber beschwert wird.

Unabhängig davon, ob die Beschwerde dann gerechtfertigt ist oder nicht, würde ich bei einem Händler, dessen Bedingungen mir nicht zusagen, einfach nicht bestellen.
Du scheinst schlicht hinterm Mond zu leben. Ließt du Dir auch die Hausordnung durch, wenn du ins Schwimmbad gehst oder die AGB bei Aldi, Penny und Rewe? Hast du die EULA von deinem Windows gelesen, was du bestimmt installiert hast oder die GPL von Firefox?

Nein, das meiste hast du bestimmt nicht gelesen, und wenn, dann bist du eben eine krasse Ausnahme. Im übrigen wird auch genau von soetwas nicht ausgegangen. Nicht umsonst sind unerwartete Klauseln in AGBs unwirksam.
 
Welche AGB von Aldi, Lidl und Co? Hängen/liegen da welche aus? Nein? Sind die dann gültig?

Und ja, ich lese mir solche Sachen in der Regel durch. Dafür muss ich dann auch keine Threads im CB-Forum erstellen, um im Nachhinein irgendwelche Sachen zu fixen.

Es gibt ja auch außerhalb der unerwarteten oder von vornherein ungültigen Klauseln Punkte, die man lieber nicht irgendwo drinnen stehen hat. Oder man setzt z.B. genau darauf und sucht sich einen Shop, ein Schwimmbad oder was weiß ich, welches besonders kundenfreundliche Bedingungen hat.
 
Du verstehst anscheinend die Fragestellung nicht oder?

Es geht nicht um eine Schuldfrage, es geht um Fakten, Rechtslage und Handhabung der Sache von anderen Onlineshops.

Die Versandkosten (nicht Umstausch / Ersatzlieferung) zahlt man eigentlich immer .... ich kenne keinen Onlineanbieter der das anders handhabt... warum auch ? Er hat schon die im Zweifel "geöffnete Ware" und soll dann auch noch die Versandgebühren zahlen (welche vom Anbieter an das jeweilige entrichtet wird) !? Sicher mag es OnlineShops geben die soetwas anbieten...aber als "Regel" würde ich das nicht sehen....

Nein, das meiste hast du bestimmt nicht gelesen, und wenn, dann bist du eben eine krasse Ausnahme. Im übrigen wird auch genau von soetwas nicht ausgegangen. Nicht umsonst sind unerwartete Klauseln in AGBs unwirksam.

Bloß das der Fall nicht "unerwartet" sondern "normal" (und nachvollziehbar) ist ;) Wer da "hinterm Mond" lebt bleibt noch zu klären *hrhr*
 
Ihr entfernt euch von der eigentlichen Frage, die ja schon beantwortet wurde:

Es ist rechtlich umstritten.
Die bisherigen Entscheidungen haben eine leichte Tendenz zu Gunsten des Kunden erkennen lassen und nun liegt die Sache beim EuGH.
Hätte der BGH zu Gunsten der Kunden entscheiden wollen, dann wäre das Vorlageverfahren vermutlich nicht erforderlich gewesen, so dass ich vermute, dass zumindest der entscheidende Senat eher gegen eine vebraucherfreundliche Auslegung war.
 
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