Das bekam ich gestern von der CDU nachdem ich diesen höflich aber im Klartext meine Meinung gesagt habe:
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
derzeit wehren sich einige Internetnutzer und kommerzielle Plattformbetreiber im Internet gegen den im Februar 2019 gefundenen Kompromiss bezüglich der neuen europäischen Richtlinie zum Urheberrecht. Insbesondere wird befürchtet, die neue Regelung würde den Einsatz von sogenannten Uploadfiltern erfordern und folglich zu einem Overblocking von Inhalten durch die Plattformen führen.
Die CDU Deutschlands nimmt
die Sorgen und Kritik an diesem europäischen Kompromiss sehr ernst. Eine europäische Richtlinie
muss erst einmal in nationales Recht überführt werden. So auch die Richtlinie über das EU-Urheberrecht. Hierbei hat der nationale Gesetzgeber
einen Gestaltungsspielraum. Entscheidend ist, dass die Zielvorgaben der Richtlinie (Schutz der Urheber vor „geistigem Diebstahl“) erreicht werden. Deshalb wollen wir bei der nationalen Umsetzung des Kompromisses sicherstellen, dass es
nicht zum Einsatz von Upload-Filtern kommt. Zugleich wollen wir dem
Grundsatz „Leistung muss sich lohnen“ folgend sicherstellen, dass Autoren und Künstler fair vergütet werden. Außerdem wollen wir
Internetnutzern Sicherheit geben, wenn sie im Netz Dinge hochladen, dass sie nicht befürchten müssen, abgemahnt zu werden.
Um diese Ziele zu erreichen, macht die CDU Deutschlands - auf Initiative des Generalsekretärs Paul Ziemiak - Vorschläge für die nationale Umsetzung des europäischen Kompromisses. Unsere Vorschläge basieren im Wesentlichen auf folgenden Elementen:
- • Unser Grundsatz ist: Bezahlen statt Blocken. Es wird keine Uploadfilter geben.
- • Das bedeutet: alle Inhalte können hochgeladen werden. Unterhalb einer zeitlichen Grenze sind Uploads von Lizenzgebühren frei. Oberhalb einer zeitlichen Grenze muss die Plattform für urheberrechtlich geschützte Werke, die einen digitalen Fingerprint (Kennzeichnung des Urhebers) haben, Lizenzen erwerben.
- • Alternativ kann der Rechteinhaber auch auf seine Rechte verzichten oder die Löschung verlangen. Im Übrigen gilt eine gesetzlich verpflichtend ausgestaltete Pauschallizenz.
- • Damit hat jeder Urheber die Möglichkeit, für sein Werk eine Vergütung zu bekommen. Für Plattformen entfällt durch die pauschale Lizenzvereinbarung die individuelle Überprüfungspflicht auf Urheberrechtsverletzungen vor Upload nach Artikel 13. Damit entfällt auch die Notwendigkeit diese zu filtern und die Gefahr eines Overblockings.
- • Private Nutzer werden in jedem Fall und im Sinne der Richtlinie von einer Haftung für Urheberrechtsverletzungen bei Uploads befreit. Es gibt somit einen fairen Interessenausgleich zwischen Nutzern, Urhebern und Plattformen.
- • Rechtlich stellt das Modell der Pauschallizenz eine Schranke zum Urheberrecht dar
Diese Vorschläge stellen sicher, dass der Schutz des geistigen Eigentums für Autoren, Künstler, Kreative, Musiker und andere Urheber
auch in der digitalen Welt gilt. Gleichzeitig verhindern wir eine unverhältnismäßige Einschränkung der Meinungsfreiheit und –vielfalt und verschaffen den Internetnutzern Rechtssicherheit.
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin,
Dirk Nemec
CRM-Team
Bürgerservice der CDU-Bundesgeschäftsstelle
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Doch nun ist diese Partei erst recht für mich neben der SPD unwählbar und bis ans Ende meiner Tage wird sie niemals meine Stimme sehen.