News Clickbait: BGH urteilt gegen unzulässige Nutzung von Promifoto

nlr

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Der Bundesgerichtshof hat heute ein Urteil gegen die Nutzung von Clickbait in einem redaktionellen Beitrag gefällt. Der Klickköder, um mehr Zugriffe auf den Beitrag zu erhalten, bestand aus dem Bild eines Prominenten, ohne Bezug zum eigentlichen Inhalt. Das Presseunternehmen wurde zur Zahlung einer Lizenzgebühr verpflichtet.

Zur News: Clickbait: BGH urteilt gegen unzulässige Nutzung von Promifoto
 
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Ein Gerichtsurteil gegen Clickbait, zumindest indirekt.
Finde ich gut.
 
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Schön das da mal was gemacht wird.
Das Internet wird immer mehr zum wilden Westen, Freiheit hat auch Nachteile im Bezug auf Werbung.
 
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Clickbait bitte komplett verbieten. Auch bei Youtube bitte durchsetzen.
 
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Habe so was schon öfter mit Thomas Gottschalk gesehen.
"Dieser Star benutzt Artikel xyz. Es hat sein Leben verändert."
Wenn man dann liest um was es geht, weiß man sofort das er dafür keine Werbung machen würde. Vor allem weil er so gut wie garkeine Werbung macht.
Solche Anzeigen kommen auch immer mal auf eher seriösen Seiten vor.
 
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Kommt das nur mir so vor, oder ist diese Verletzung des Persönlichkeitsrechts in dem Zusammenhang nicht Gang und Gäbe?
Top Urteil, auch in meinem Sinn.
 
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Ist das bei Klatsch und Tratsch-Zeitschriften nicht auch immer so ? Erstaunliche Schlagzeile mit Promi-Foto und dann ist es im Text meist etwas banales.

"Der Kläger müsse nicht hinnehmen, dass sein Bildnis von der Presse unentgeltlich zur Werbung für redaktionelle Beiträge eingesetzt wird, die ihn nicht betreffen."
also sie hätten nur kurz irgend einen Käse über ihn schreiben müssen, dann wäre die Verwendung seines Fotos in Ordnung gewesen?


andere Medien machen auch nur noch clickbait, z.b. Gamestar...ist aber ein anderes Thema. Die behaupten als Antwort immer, dass man das heute nunmal machen muss. Naja lässt mich nicht gerade deren Abo kaufen wollen.
 
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Für die, die es interessiert: Es waren Bilder von Stefan Raab, Günther Jauch, Joko Winterscheidt und Roger Willemsen.
Tatsächlich an Krebs erkrankt ist Willemsen.
Geklagt hatte Jauch.
 
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Du wirst nie erraten was meine Meinung zu Clickbait ist! Adde mich auf Facebook, Instagram und Twitter und ich werde dir die schockierende Wahrheit mitteilen! 9 von 10 Zeitungsredaktionen halten sich für intelligent, weil sie diesen Trick noch nicht kennen! Interviews haben gezeigt das die Meisten Milliardäre so etwas nie tun würden! Schicke mir eine PN um die WAHRHEIT zu erfahren!!!!
 
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Necoro schrieb:
Für die, die es interessiert: Es waren Bilder von Stefan Raab, Günther Jauch, Joko Winterscheidt und Roger Willemsen.
Tatsächlich an Krebs erkrankt ist Willemsen.
Geklagt hatte Jauch.
Ohne zu wissen, um wen es ging, hatte ich aber wirklich Günther Jauch vor Augen, als ich den Artikel las.
 
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icetom schrieb:
Ist das bei Klatsch und Tratsch-Zeitschriften nicht auch immer so ?
Selbst wenn es so wäre, kann und sollte man trotzdem gegen solchen Schund vorgehen.

Personen des öffentlichen Lebens müssen das ungefragte Abdrucken ihrer Fotos nur dann dulden, wenn auch über sie berichtet wird. Diese Ausnahme wurde nur deshalb geschaffen, weil das öffentliche Interesse an einem Bericht über diese Person höher wiegen kann als das Recht am eigenen Bild.

Aber das setzt selbstverständlich voraus, dass der Bericht auch von dieser Person handelt. Sonst könnten die Schmierblätter auch schreiben "Drogenmissbrauch wird immer schlimmer" und darunter die Fotos von Prominenten setzen, die gar keine Drogen nehmen. Hauptsache Clicks generiert.
 
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Zählt ein Artikel über Clickbait eigentlich als Clickbait?
 
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Für alle, die wie ich, wenig mit dem Begriff anfangen konnten:
Liegt ein Anspruch auf Schadensersatz vor, so gibt es nach § 97 Absatz 2 Satz 2 und 3 UrhG [Urheberrechtsgesetz] drei Varianten der Schadensberechnung:
  • Die konkrete Schadensberechnung, bei der der Verletzte den konkreten Schaden (einschließlich dem entgangenen Gewinn) geltend machen kann. Insoweit ist er jedoch in der Nachweispflicht.
  • Möglich ist aber auch eine Herausgabe des Verletztergewinns, also auf den tatsächlich durch die verletzende Tätigkeit erzielten Reingewinn.

  • Die letzte Variante ist schließlich die Berechnung des Schadensersatzes nach einer fiktiven Lizenzgebühr, also im Rahmen einer Lizenzanalogie. Hierbei wird also danach gefragt, was vernünftige Vertragspartner als Vergütung für die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts vereinbart hätten (s. auch oben). Dazu wird stets der objektive Wert der Benutzungsberechtigung ermittelt. Es ist also unerheblich, ob der Verletzer selbst bereit gewesen wäre, für seine Nutzungshandlungen eine Vergütung in dieser Höhe zu zahlen (vgl. dazu BGH mit Urteil vom 14.03.2000, Az.: X ZR 115/98). Der objektive Wert wird vom Tatrichter gem. § 287 ZPO [Zivilprozessordnung] unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nach seiner freien Überzeugung zu bemessen (vgl. dazu BGH mit Urteil vom 06.10.2005, Az.: I ZR 266/02). Dazu kann es beispielsweise auch die vom Urheber bzw. Rechtsinhaber verwendeten konkreten Lizenzsätze heranziehen, sowie die Tarifsätze von Branchenverbänden.

@topic: 20.000€ für ein Bild von Jauch, also das würd ich mir dann aber auch in Gold einrahmen.
Aber trotzdem gute Sache gegen Clickbait :).

Ich an ihrere Stelle hätte jetzt ja mega schi** dass sich Joko und Stefan in Kürze bei mir melden :D
 
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Clickbait-Verfasser sind entsetzt...
 
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aikatv schrieb:
Clickbait bitte komplett verbieten. Auch bei Youtube bitte durchsetzen.
Dafür müsste Clickbait erstmal richtig definiert sein. Einfach so zu sagen die und die Überschrift sind Clickbait, aber die nicht ist ja etwas zu einfach. Das ist sehr viel schwieriger als du dir vorstellst.
Topflappen schrieb:
Kommt das nur mir so vor, oder ist diese Verletzung des Persönlichkeitsrechts in dem Zusammenhang nicht Gang und Gäbe?
Top Urteil, auch in meinem Sinn.
Ich bin mir da nicht sicher, aber da Promis ja Menschen des öffentlichen Lebens sind haben die dieses recht quasi gar nicht. Jedenfalls habe ich mal gehört dass das so ist. Das selbe gilt für Polizisten, die darf man immer filmen/fotografieren ohne sich Strafbar zu machen, weil sie eben öffentlich Präsent sind und sein müssen.
icetom schrieb:
Ist das bei Klatsch und Tratsch-Zeitschriften nicht auch immer so ? Erstaunliche Schlagzeile mit Promi-Foto und dann ist es im Text meist etwas banales.

"Der Kläger müsse nicht hinnehmen, dass sein Bildnis von der Presse unentgeltlich zur Werbung für redaktionelle Beiträge eingesetzt wird, die ihn nicht betreffen."
also sie hätten nur kurz irgend einen Käse über ihn schreiben müssen, dann wäre die Verwendung seines Fotos in Ordnung gewesen?

andere Medien machen auch nur noch clickbait, z.b. Gamestar...ist aber ein anderes Thema. Die behaupten als Antwort immer, dass man das heute nunmal machen muss. Naja lässt mich nicht gerade deren Abo kaufen wollen.
Ich glaube so einfach ist das nicht. Selbst wenn die seine Lebensgeschichte nieder geschrieben hätten, mit der Überschrift(dem eigentlichen Clickbait) hat das ganze ja immer noch nichts zu tun.

Das Statement von der Gamestar hätte ich bitte gerne verlinkt! Ich finde auch das Gamestar auch ziemlich Clickgeil geworden ist, aber schlimmer finde ich deren Werbeanzeigen! VOR dem Video wird Werbung geschaltet, dann wird noch im Video darauf hingewiesen das es bezahlte Werbung enthält und nach ca. 20 Sekunden kommt die reingeschnittene Werbung. Ekelhaft was aus den geworden ist...

chillking schrieb:
Zählt ein Artikel über Clickbait eigentlich als Clickbait?
Wenn du dir tatsächlich diese Frage stellst, dann hast du Clickbait wohl nicht ganz verstanden.
 
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Da denke ich ja, dass das noch wirklich spannend wird.
Es gibt unglaublich viele redaktionelle Beiträge bei denen mit 'Beispielfotos' gearbeitet wird :)

Da dürfen die Möchtegernjournalisten in Zukunft dann doch bitte selbst zur Unfallstelle :)
 
Axxid schrieb:
Du wirst nie erraten was meine Meinung zu Clickbait ist! Adde mich auf Facebook, Instagram und Twitter und ich werde dir die schockierende Wahrheit mitteilen! 9 von 10 Zeitungsredaktionen halten sich für intelligent, weil sie diesen Trick noch nicht kennen! Interviews haben gezeigt das die Meisten Milliardäre so etwas nie tun würden! Schicke mir eine PN um die WAHRHEIT zu erfahren!!!!
Ja, hier werden niedere Instinkte von Menschen angesprochen. Aus psychologischer Sicht finde ich das spannend zu sehen, wie diese Art von Ansprache erfolgreich ist.
Dass Lockfotos nun etwas mit dem verlinkten Inhalt zu tun haben müssen, wird das Internet leider nicht von so etwas befreien.

Wir sind dann aber auch selbst dafür verantwortlich. Wir wollen für Internetinhalte nicht zahlen? Alles klar, dann eben mit diese Art Werbung leben müssen (und AdBlocker auf streng stellen, sollen doch andere dieses Zeug sehen ^^)
 
hamju63 schrieb:
Es gibt unglaublich viele redaktionelle Beiträge bei denen mit 'Beispielfotos' gearbeitet wird
Das musst du differenzieren! Ein Marmeladenglas hat nichts dagegen, wenn es abgebildet wird.

Hier geht es darum, dass das Recht einer abgebildeten Person (am eigenen Bild) beschnitten wird, wenn das öffentliche Interesse an einem Bericht (über die Person) höher wiegt. Aber nur dann.

Mir ist völlig schleierhaft, warum dieses Schmierblättchen bei dieser klaren Ausgangslage bis zum BGH gegangen ist. Andere Verfahren sind deshalb liegen geblieben, da könnte man ruhig eine Extra-Strafe wegen unnötiger Beschäftigung der Justiz erwägen.
 
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icetom schrieb:
Ist das bei Klatsch und Tratsch-Zeitschriften nicht auch immer so ? Erstaunliche Schlagzeile mit Promi-Foto und dann ist es im Text meist etwas banales.

"Der Kläger müsse nicht hinnehmen, dass sein Bildnis von der Presse unentgeltlich zur Werbung für redaktionelle Beiträge eingesetzt wird, die ihn nicht betreffen."
also sie hätten nur kurz irgend einen Käse über ihn schreiben müssen, dann wäre die Verwendung seines Fotos in Ordnung gewesen?


andere Medien machen auch nur noch clickbait, z.b. Gamestar...ist aber ein anderes Thema. Die behaupten als Antwort immer, dass man das heute nunmal machen muss. Naja lässt mich nicht gerade deren Abo kaufen wollen.
Ich vermute, dass die Quintessenz des Artikels im Zusammenhang mit der Person stehen muss. Also einfach nur einen unwesentlichen Zusammenhang aufbauen, wird wohl ebenfalls als Strafbar gedeutet.

Clickbait komplett verbieten, wäre auch noch eine gute Sache. Aber so lange die Seiten sich dadurch erfolgreich finanzieren können, ist es vielleicht besser als auf Paywalls zu schauen.

Ich hab mir zur Angewohnheit gemacht direkt Newsseiten die eine Paywall vorschalten, aus den News zu filtern. Wenn man überlegt wie viele Seiten inzwischen Geld für Ihren teils kopierten Content haben möchten. Nicht das ich gegen solche Einnahmequellen bin, es ist einfach die Menge der Abos die man Abschließen müsste um noch News lesen zu können.

Schön wäre vielleicht ein News Dienstleister der ein Abo für sagen wir mal 5€ vermarktet und man beim besuch einer Newsseite damit diese finanziert aus diesem Topf. Seiten die lesenswerten Content liefern bekommen mehr Klicks und somit mehr Geld. Wird aber wohl dann auf 100% Clickbait hinauslaufen :)
 
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Ein gutes Urteil. Eine Schande ist nur, dass sich Gerichte mit solch einem Mist auseinander setzen müssen.

"Der Kläger müsse nicht hinnehmen, dass sein Bildnis von der Presse unentgeltlich zur Werbung für redaktionelle Beiträge eingesetzt wird, die ihn nicht betreffen."

Mehr muss man dazu nicht sagen.

Die Regeln für Personen des öffentlichen Lebens sind klar genug und hier muss man eigentlich nicht nachschärfen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Person_des_öffentlichen_Lebens

"Der Begriff beeinflusst das Recht auf Privatsphäre, die Zulässigkeit von Äußerungen in der Berichterstattung und das Recht am eigenen Bild. "

mfg
 
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