News Clickbait: BGH urteilt gegen unzulässige Nutzung von Promifoto

Müsste die Bild Zeitung dann nicht täglich verklagt werden?
Ist bestimmt 30 Jahre her, da titelte die Bild "King Kong ausgegraben!"
In der Rheinischen Post war ein ähnlicher Artikel, mit anderer Überschrift, wo kurz erwähnt wurde, dass es sich um einen Sträfling aus den USA handelte, der wegen seines breiten Brustkorbes "King Kong" genannt wurde...
Seitdem bin ich vorsichtig was "Clickbait" angeht, wobei den Namen damals keiner kannte...
Ebenso wie "Framing" etc.
 
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Hot Dog schrieb:
@topic: 20.000€ für ein Bild von Jauch, also das würd ich mir dann aber auch in Gold einrahmen.
Aber trotzdem gute Sache gegen Clickbait :).

Du vergisst wie viel Aufwand und Ärger dahinter steckt. Nach dem das bis zum BGH ging, sind 20T eigentlich zu wenig.
Aber sie werden auch noch Anwalts- und Gerichtskosten in nicht unerheblicher Höhe zahlen müssen.
 
Palomino schrieb:
Es war ein Artikel, jedoch hatte der Inhalt überhaupt nichts mit Günther Jauch zu tun, dennoch wurde ein Foto mit ihm drauf verwendet damit der Artikel mehr Aufmerksamkeit erzielt und Klicks generiert.

Man kann auch sagen des der Artikelschreiber sich einfach nur völlig Blöd angestellt hat. Sehr viele der Artikel die mir so auffallen beginnen erst einmal mit einer belanglosen Einleitung über den Promi, um erst viel später den eigentlichen Inhalt zu offenbaren. So wird eine Grauzone ausgenutzt.
In dem hier betroffenen Artikel hätte ein besserer Schmierfink zumindest noch erwähnt dass die anderen Promis auf dem Foto sich zu dem Thema geäußert hätten und ihnen ein kurzes Zitat angedichtet.
Mag sein, aber das Urteil war doch in Bezug auf fehlende Lizenz. Aus dem CB-Artikel:
"Das Presseunternehmen wurde zur Zahlung einer Lizenzgebühr verpflichtet........

Wegen der Nutzung des Bildes hat der Kläger die Beklagte auf Zahlung einer angemessenen fiktiven Lizenzgebühr, mindestens jedoch 20.000 Euro, in Anspruch genommen. Im bisherigen Prozessverlauf hatte das Landgericht Köln entschieden, dass die Klage dem Grunde nach gerechtfertigt sei."

Mit anderen Worten, das Bild hätte als Clickbait verwendet werden können, wenn Lizenzgebühren bezahlt worden wären. Folglich war es kein Urteil gegen Clickbait, sondern gegen eine Lizenzverletztung. Und deswegen stimmt der Titel hier nicht.
 
M@tze schrieb:
und ich bei einem Großteil der Videos mehr Werbung zu sehen bekomme als eigentliches Video. Ist auch wirklich manchmal traurig zu sehen, dass manche Kanäle, die klein und frisch und mit qualitativen Videos gestartet sind, dann irgendwann (wenn die Abozahlen hoch genug sind) plötzlich in der Qualität massiv nachlassen und mit Clickbait und Schleichwerbung anfangen.
Gibt ein nettes Addon für Browser, womit man diese in-Video-Werbung automatisch überspringen kann: https://sponsor.ajay.app/

(https://vancedapp.com/ hat das Addon auch für die YouTube-Smartphone App)
 
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@Forum-Fraggle
Stimmt, in dem Urteil geht es um die unrechtmäßige Nutzung, wobei das Foto aber wohl verwendet wurde um mehr Aufmerksamkeit zu erzielen. Ist aber schwer von einander abzugrenzen. Ich gebe dir aber Recht dass der Titel äußerst geschickt gewählt wurde und ich ihn deswegen angeklickt habe. Ohne den Hinweis auf Clickbait hätte der Artikel auf CB eigentlich überhaupt nichts zu suchen.

Aber genau, entweder sie hätten Lizenzgebühren bezahlt und dürften es verwenden oder aber der Artikel hätte eine Bezug zu den Personen auf dem Foto gehabt. Dann wäre es sogar Kostenfrei weil Personen des öffentlichen Interesses dies hinnehmen müssen.

Ein anderer Schreiber hätte in diesem Fall einen Bezug aller Personen auf dem Bild zum Thema hergestellt und es wäre in Ordnung gewesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Cool Master schrieb:
Dafür kann dich der Photograph dran bekommen, je nach dem wo das Bild her ist und du es nicht gemacht hast und das wird ebenfalls teuer.
Das Problem ist, das die Telefonica Fotos alle von einer Agentur kommen, und diese ist dafür bekannt, jeden lächerlichsten scheiss zu Geld zu machen. Der von mir kontaktierte Anwalt hat pro Jahr ca. 250 Klagen von denen auf dem Tisch, wovon nahezu alle nach einem kurzen hin und her schreiben belanglos sind. Das Problem ist, das diese Agentur keinerlei Anstalten macht, kontakt mit den Seitenbetreibern aufzunehmen um eine Lösung zu finden, es wird direkt ne Schadenersatzforderung in 4stelliger Höhe gefordert.
Ergänzung ()

testwurst200 schrieb:
Sowas sollte eigentlich jeder wissen wenn er etwas mit "recht" zu tun hat also warum wurdest du überhaupt verlagt? Daher unterstelle ich der Gegenpartei böse Mutwilligkeit um sich zu bereichern also sollte man den dafür vielleicht auch verklagen können? :d
Siehe oben! Die Agentur macht es mit purer Absicht. Die Summen sind unverhältnismäßig und es wird keinerlei Kontakt aufgenommen. Inzwischen hab ich ja den Anwalt für solche Geschichten, zur Anfangszeit aber eben noch nicht ;)

Aber Klugscheisser wie du machen sicherlich nie Fehler wenn sie mit Dingen neu anfangen. Ist auch schon fast 10 Jahre her, so what.
 
TigerNationDE schrieb:
Aber Klugscheisser wie du machen sicherlich nie Fehler wenn sie mit Dingen neu anfangen. Ist auch schon fast 10 Jahre her, so what.
Was soll das denn jetzt bitte?

Mir ging es darum, um sich zu bereichern agiert dieser Anwalt wahrscheinlich wissentlich falsch und ob man ihn nicht dafür belangen kann...
 
Forum-Fraggle schrieb:
Mag sein, aber das Urteil war doch in Bezug auf fehlende Lizenz. Aus dem CB-Artikel:
"Das Presseunternehmen wurde zur Zahlung einer Lizenzgebühr verpflichtet........

Wegen der Nutzung des Bildes hat der Kläger die Beklagte auf Zahlung einer angemessenen fiktiven Lizenzgebühr, mindestens jedoch 20.000 Euro, in Anspruch genommen. Im bisherigen Prozessverlauf hatte das Landgericht Köln entschieden, dass die Klage dem Grunde nach gerechtfertigt sei."

Mit anderen Worten, das Bild hätte als Clickbait verwendet werden können, wenn Lizenzgebühren bezahlt worden wären. Folglich war es kein Urteil gegen Clickbait, sondern gegen eine Lizenzverletztung. Und deswegen stimmt der Titel hier nicht.
Palomino schrieb:
Stimmt, in dem Urteil geht es um die unrechtmäßige Nutzung, wobei das Foto aber wohl verwendet wurde um mehr Aufmerksamkeit zu erzielen. Ist aber schwer von einander abzugrenzen. Ich gebe dir aber Recht dass der Titel äußerst geschickt gewählt wurde und ich ihn deswegen angeklickt habe. Ohne den Hinweis auf Clickbait hätte der Artikel auf CB eigentlich überhaupt nichts zu suchen.

Natürlich ist das ein Urteil gegen Clickbait. Wer Bilder von bekannten Promis reinnimmt, obwohl diese nichts mit dem Artikel zu tun haben, betreibt Clickbait.
Das Bild hätte auch nicht einfach so verwendet werden können gegen die Zahlung einer Lizenzgebühr. Der Promi hätte dann noch zustimmen müssen, so wie in diesem Fall nachträglich geschehen.
Die Zahlung einer Lizenzgebühr ist aber nur eine mögliche Konsequenz auf die unrechtmäßige Verwendung. Ungeschen machen, was die Herstellung des ursprünglichen, rechtskonformen Zustands wäre, kann man die Verwendung natürlich nicht mehr.
Jauch hätte aber auch gänzlich gegen die Verbreitung gewesen sein können. Dann wäre das für den Schreiber strafrechtlich relevant geworden und er hätte vermutlich eine geringe Geldstrafe bekommen. D.h. es muss einem Promi nur mal nicht um Geld, sondern um das Prinzip gehen und dann sieht das Ergebnis auch anders aus als einfach eine Lizenzgebühr nachzuzahlen (die ja ohnehin in diesem Fall so hoch ist, dass der Artikel niemals so gemacht worden wäre, wenn man das vorher gewusst hätte). Bei Wiederholungstätern kämen dann auch Freiheitsstrafen infrage.

Ergo haben wir hier ein Urteil gegen Clickbait, da eine bekannte Clickbait-Masche durch ihren rechtlichen Status so sehr erschwert wird, dass sie unwirtschaftlich geworden ist. Eine Nutzung von Fotos ohne Lizenzgebühr war schon vorher nicht rechtskonform außer in bestimmten Ausnahmen. In dem Urteil wurde festgestellt, dass diese Clickbait-Methode nicht zu jenen Ausnahmen gehört.
 
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@Warhorstl
Du irrst. Zeige die Passage, in der das Urteil Clickbait erwähnt und ich stimme Dir zu. Es ist aber nicht enthalten. Klar war der Artikel Clickbait, aber das interessierte nicht. Hätten sie vorher dem Promi Lizenzgebühren gezahlt, hätte es kein Urteil gegeben, das geht klar aus dem Urteil hervor. Sprich: Clickbait ohne Lizenz nicht erlaubt, Clckbait mit Lizenz erlaubt. Somit ist Clckbait nicht perse verurteilt worden.
Ist lesen zwischen den Zeilen Sank Twitter, youtube, Ticktock und FB so schwer geworden?
 
@Forum-Fraggle
Der Titel der Pressemeldung des Bundesgerichtshofs lautet doch schon "Unzulässige Nutzung eines Prominentenbildes als "Klickköder"".
Das Urteil lautet:
"Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die Nutzung des Bildes eines Prominenten als "Clickbait" ("Klickköder") für einen redaktionellen Beitrag ohne Bezug zu dem Prominenten in dessen Recht am eigenen Bild eingreift und das Presseunternehmen zur Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr an den Prominenten verpflichtet."

Das ist so offensichtlich ein Urteil gegen Clickbait wie dass Epstein keinen Selbstmord begangen hat. Da muss man nicht einmal zwischen den Zeilen lesen, sondern einfach nur die Zeilen.

Vielleicht bist du einfach nur dem Missverständnis auferlegen, dass "Urteil gegen Clickbait" bedeuten soll, dass Clickbait jetzt verboten wäre? Anders kann ich mir das nicht erklären.
Clickbait ist jetzt zweifelsfrei zumindest in dieser Methode erschwert worden, da es mindestens finanzielle Aufwendungen (und in anderen Fällen Unmöglichkeit) bedeutet, die die Wirtschaftlichkeit der Methode einschränken.
 
testwurst200 schrieb:
Was soll das denn jetzt bitte?

Mir ging es darum, um sich zu bereichern agiert dieser Anwalt wahrscheinlich wissentlich falsch und ob man ihn nicht dafür belangen kann...
Genau das hab ich doch gesagt :D Du kannst aber gegen die nix machen. Das ist ähnlich wie mit den Abmahnanwälten. Die Grauzone is so widerlich, du hast vor allem als Privatperson kaum ne Chance was zu machen. Außer du nimmst selbst erstmal ordentlich Geld in die Hand.
 
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