Computer von der Steuer absetzen

echoDave

Commander
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Hallo Computerbase-Community,

ich habe vor mir einen neuen PC zuzulegen. Da ich den Anwendungsentwickler-Beruf ausübe, stellt sich mir die Frage ob ich diesen von der Steuer absetzen kann.

Ich habe mal ein wenig im Internet nachgeforscht und folgendes raus gefunden.

Wenn der Kaufpreis 410€ nicht überschreitet darf ich diesen in einem Jahr absetzen.
Falls doch wird es auf die Lebensdauer ausgelegt, für einen PC sagt das Finanzamt 3 Jahre.

Nun beim folgenden Punkt streiten sich die Geister, eine Fraktion sagt mann muss vorweisen dass man den PC beruflich nutzt und das Verhältnis benennen.
Die andere Fraktion sagt, das Finanzamt nimmt eine Pauschale von 50:50 wenn man nichts angibt.


Wie viel erstattet das Finanzamt? Also den vollen preis sicherlich nicht, das ist mir klar.
Kann dazu jemand was sagen?


Hat es jemand von euch schon mal gemacht oder hat Erfahrungen aus dem Freundeskreis damit?
Falls ja bitte um Rückmeldung.


Grüß,

David
 
AW: Komputer von der Steuer absetzen

iDave schrieb:
Nun beim folgenden Punkt streiten sich die Geister, eine Fraktion sagt mann muss vorweisen dass man den PC beruflich nutzt und das Verhältnis benennen.
Die andere Fraktion sagt, das Finanzamt nimmt eine Pauschale von 50:50 wenn man nichts angibt.
Das kommt wohl immer auf den Einzelfall an. Falls es Probleme geben sollte, hilft eventuell ein schriftlicher Nachweis vom Arbeitgeber oder ein Protokoll, ähnlich dem eines Fahrtenbuchs für PKWs, das schriftlich nachweist, was und wieviel man mit dem PC beruflich erledigt hat.

iDave schrieb:
Wie viel erstattet das Finanzamt? Also den vollen preis sicherlich nicht, das ist mir klar.
Kann dazu jemand was sagen?.
Wenn Du den PC mit 50% über 3 Jahre lang abschreibst, dann kannst Du bei einem Kaufpreis von 1000 Euro jährlich ca 166,67 Euro in der Lohnsteuererklärung geltend machen (50% von 1000 Euro = 500 Euro / 3 Jahre = 166,67). Das hat allerdings nur dann wiederum einen wirklichen Nutzen für Dich, wenn Du über den Werbungskostenpauschbetrag kommst.

iDave schrieb:
Hat es jemand von euch schon mal gemacht oder hat Erfahrungen aus dem Freundeskreis damit?
Ich hab meinen PC erfolgreich mit 40% beruflicher Nutzung über 3 Jahre abgeschrieben. Da ich Fachinformatiker bin gabs keine Probleme und das Finanzamt hat es problemlos akzeptiert.

Was mich jetzt noch interessieren würde: Wie reagiert das Finanzamt, wenn man sich selbst einen PC zusammengestellt hat? Also mit anderen Worten: Man hat nur die Hardware gekauft, mit der sich aber ein komplett neuer PC zusammenbauen lässt. Auf der Rechnung stehen dann allerdings "nur" die jeweiligen PC-Komponenten.
 
AW: Komputer von der Steuer absetzen

Wenn die Einzelteile jeweils unter 410€ liegen, kannst du die Teile sogar alle in einem Jahr abschreiben.
 
AW: Komputer von der Steuer absetzen

@rephluX

Danke sehr für die ausführliche Antwort.
Ich habe vor mein MacBook Pro gegen einen iMac zu tauschen (also iMac kaufen MBP verkaufen).

Über den Werbepauschalbetrag komme ich ohne Probleme drüber (alleine wegen der Fahrtkosten).

Was hats du damals beim Finanzamt angegeben ? hast du nur eine Rechnung vom PC beigefügt oder auch ein Benutzungsnachweis abgegeben?

Ich habe gehört dass wohl auch Einzelteile damit absetzbar sind.

Grüß,

David
 
Benutzt du den PC ernsthaft für berufliche Zwecke? Vieleicht sollte deine Firma den PC kaufen. Beim Finanzamt bekommst man "nur" die Steuer zurück, bezahlen muss man es ja trotzdem.
 
Versuch es doch einfach und gib den vollen Betrag an.
Mein letzter selbst zusammengebauter PC wurde in voller Höhe vom Finanzamt anerkannt!
Aber wie schon gesagt, das kann im EInzelfall auch anders aussehen und kommt auch immer auf den Bearbeiter beim Finazamt an.

Mfg
 
iDave schrieb:
@rephluX

Danke sehr für die ausführliche Antwort.
Gerne :)

iDave schrieb:
Was hats du damals beim Finanzamt angegeben ? hast du nur eine Rechnung vom PC beigefügt oder auch ein Benutzungsnachweis abgegeben?
Ich hab lediglich die Rechnung beigefügt. Wurde dann ohne Problem vom Finanzamt so akzeptiert.

iDave schrieb:
Ich habe gehört dass wohl auch Einzelteile damit absetzbar sind.
Das will ich hoffen. Hab auch nochmal auf meine alte Rechnung geguckt. Da ich mir damals den Rechner ebenfalls selbst zusammen gestellt hab (allerdings wurde der vom Händler schon zusammengebaut) standen da auch die ganzen Einzelteile drauf. Allerdings halt mit dem Vermerk "Komplettsystem". Naja, ich versuchs mal.

Zhalom schrieb:
Benutzt du den PC ernsthaft für berufliche Zwecke? Vieleicht sollte deine Firma den PC kaufen.
Ich benutze den PC wirklich beruflich. Aber halt nicht zu 100%, sondern halt nur zu 40%. Warum sollte dann "meine" Firma den PC für mich kaufen? Oder meinst Du vielleicht so als 13. Monatsgehalt? :D
 
Weil ein Arbeitgeber gut und gerne auch die Arbeitsmittel bezahlen kann, die man für seine Arbeit braucht. Auch wenn der Arbeitsplatz zuhause ist. Bei Kleinigkeiten sagt man ja nichts, aber so ein PC.. immerhin.

Ein 13. Monatsgehalt meinte ich nicht, denn dafür bezahlst DU Steuern, und letzlich auch die MwSt.
 
vielen Dank für eure Zahlreichen Antworten.

Ja ich benutze den PC dann auch für berufliche Zwecke (Homeoffice 1 Tag die Woche) und weiterhin alleine zur Beruflichen Weiterbildung (Vertiefung der Programmiersprachen) sind auf der Tagesordnung.

Na gut ich werde es versuchen mal gucken ob es klappt :-)
 
boarder-winterman schrieb:
Wenn die Einzelteile jeweils unter 410€ liegen, kannst du die Teile sogar alle in einem Jahr abschreiben.

wenn man keine Ahnung hat ...

Eine PC Komponente gilt nicht als selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut. Nur die Gesamtheit der notwendigen Bestandteile ergibt das Wirtschaftsgut (CPU,Mainboard,RAM,Festplatte,Netzteil usw.) und auf das Wirtschaftsgut kommt es an ob die 410 Euro Grenze zieht oder nicht.
 
Und wieso klappt das Absetzen von Teilen unter 410€ dann jedes Jahr problemlos?
 
Und wieso klappt das Absetzen von Teilen unter 410€ dann jedes Jahr problemlos?

Da sollte man aber auch aufpassen, wenn es wirklich 100% betrieblich ist steht dem nichts im Wege.
Ich kenne aber auch die Fälle wo Leute meinten man könnte dem FA jährlich ne High-End Graka unterschieben:(8800 Ultra,, 295, 7990) bei der letzten gabs dann Stress vom Amt der neue Sachbearbeiter wollte dann wissen, warum jedes Jahr ein Neukauf anstand (Beruf Versicherungsvertreter mit 2 Kindern).

Ich würde schon vieles machen, aber bei Verarschung des Amtes hörts auf.

Zum Thema sollte man auch sagen, jeder kann mitlerweile den Kauf eines PC´s ansetzen, weil dort die Vorbereitung für ESt gemacht wird, im besten Fall sogar drüber abgegeben wird (Elster).
 
Einzelne Komponenten sind normalerweise nicht absetzbar. Natürlich kann man es trotzdem probieren und Glück haben.

Selbstständig nutzbar
Wie bereits angedeutet müssen die geringwertigen Wirtschaftsgüter selbstständig nutzbar sein. Das heißt das jeweilige Wirtschaftsgut darf nicht nur im Zusammenhang mit anderen Wirtschaftsgütern nutzbar sein. Eine Festplatte, die in einen Computer eingebaut wird, ist daher kein selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut.

Quelle steuerberaten.de

Und wer eh nicht über den Werbungskosten-Pauschbetrag kommt, der kann sich die ganze Mühe sowieso sparen.
 
P4ge schrieb:
Zum Thema sollte man auch sagen, jeder kann mitlerweile den Kauf eines PC´s ansetzen, weil dort die Vorbereitung für ESt gemacht wird, im besten Fall sogar drüber abgegeben wird (Elster).
Glaube ich kaum. Das ist doch unverhältnismässig. Für 3 Steuererklärungen einen PC absetzen können?

GiGaKoPi schrieb:
Einzelne Komponenten sind normalerweise nicht absetzbar. Natürlich kann man es trotzdem probieren und Glück haben.



Quelle steuerberaten.de
Was ist denn wenn man sich Mainboard, CPU, Ram, Festplatten, DVD-Laufwerk, Monitor, Drucker, etc. kauft(am besten noch bei unterschiedlichen Händlern & zu unterschiedlichen Daten). Als Einzelkomponenten. Und dann den Gesamtbetrag als PC von der Steuer absetzt. Dann wären sie ja zusammen nutzbar. Hier steht, dass es geht:

"Bei der Erstanschaffung müssen Sie alle Computerkomponenten, die zum Betrieb des PC erforderlich sind, zusammenfassen und gemeinsam über die Nutzungsdauer abschreiben, wenn die Anschaffungskosten über der Grenze von 410 Euro (ohne Mehrwertsteuer) oder 487,90 Euro (inkl. 19 Prozent MwSt.) lagen. Rechner, Monitor, Tastatur und Maus stellen ein einheitliches, selbständig nutzbares Wirtschaftsgut "Computer" dar. Die Abschreibungsdauer für Computer, Notebooks und Peripheriegeräte beträgt drei Jahre. Eine Ausnahme bilden Geräte, die auch selbständig nutzbar sind, wie so genannte All-in-one-Geräte, die gleichzeitig Drucker, Fax, Kopierer und Scanner sind. Liegt der Anschaffungspreis unter der 410-Euro-Grenze, können Sie die gesamten Kosten sofort absetzen."
-> https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2016/312/wie_kann_ich_einen_computer_von_der_steuer_absetzen

Und Einzelkomponenten darf man als Erhaltungsaufwand absetzen. Bleibt aber die Frage, ob einer Gaming-Grafikkarte in den Office-Rechner gehört. Die wird man gewiss nicht absetzen können. Gleiche Quelle wir oben: "Ersetzen Sie vorhandene durch neue Komponenten, können Sie die Anschaffungskosten als Erhaltungsaufwand in voller Höhe und unabhängig vom Kaufpreis im Jahr des Kaufs sofort absetzen.".

Immer dann, wenn der PC durch das Ersatzteil signifikant besser wird, läuft man Gefahr, dass die Kosten über eine feste Nutzungsdauer abgeschrieben werden müssen.

Hier lautet es aber anders:
"Würden Tower (Zentraleinheit), Monitor, Tastatur und Maus als ein einheitliches Wirtschaftsgut „Computeranlage“ zusammenfasst, müsste z. B. der Neukauf eines PC-Monitors als Erhaltungsaufwand gebucht werden können. Aber gerade dies lehnt der BFH in seinem Urteil vom 15.07.2010 (III R 70/08) ab. Mehrere Gegenstände können nur dann zu einem einheitlichen Wirtschaftsgut zusammengefasst werden, wenn die einzelnen Teile nach der Verbindung ihre Eigenständigkeit verlieren würden. Das ist gerade bei einem Computer nicht der Fall, auch wenn er zusammen mit Peripheriegeräten gekauft wird. Ein Monitor und ein Drucker sind zwar nicht selbstständig nutzbar, verlieren aber nicht ihre Eigenständigkeit, sodass sie nicht als Bestandteil eines Wirtschaftsguts „Computeranlage“ behandelt werden können (siehe BFH-Urteil vom 19.2.2004, VI R 135/01)."
http://www.krudewig-steuermedien.de...tiges-wirtschaftsgut-abschreiben-koennen.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Das FA erkennt beim Beruf Anwendungsentwickler ohne extra PC-Fahrtenbuch ohne Probleme die 50% an.

410 Euro sind Netto.

Wenn es mehr sind, kann man den PC auf 36 Monate verteilt absetzen.

Einzelteile werden im Jahr der Anschaffung zusammen gefasst.
Ich würde aber ehrlich gesagt nicht extra rumrechnen, ob der jetzt auf 36 Monate abgeschrieben wird oder auf einmal macht nicht wirklich viel aus.

Wie viel das Finanzamt zurückerstattet hängt vom persönlichen Steuersatz ab.

Ich mache mal ein Beispiel:

1000,- € PC Kosten Brutto.
Abschreibung auf 36 Monate.

Persönlicher Grenzsteuersatz 35%
+ Soli 5,5% und Kirchensteuer 9%

500,- € erkennt das FA vom PC an.
Davon kriegt man dann die 35% wieder + etwas Soli und Kirchensteuer. Also ca. 40% wieder
Vorrausgesetzt, man ist jeders Jahr schon über den Arbeitnehmerpauschbetrag an anderen Werbungskosten von 1000,- €, was beim TE ja der Fall ist, so kriegt man auf die 3 bzw. 4 Steuerjahre verteilt insgesamt 200,- € vom Finanzamt wieder zurück.
Ergänzung ()

echoDave schrieb:
vielen Dank für eure Zahlreichen Antworten.

Ja ich benutze den PC dann auch für berufliche Zwecke (Homeoffice 1 Tag die Woche) und weiterhin alleine zur Beruflichen Weiterbildung (Vertiefung der Programmiersprachen) sind auf der Tagesordnung.

Na gut ich werde es versuchen mal gucken ob es klappt :-)

Schreib das mit dazu. Dann werden die 50% ohne Probleme anerkannt. Vor allem bei dem Beruf kein Problem.

Marvin_X schrieb:
wenn man keine Ahnung hat ...

Eine PC Komponente gilt nicht als selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut. Nur die Gesamtheit der notwendigen Bestandteile ergibt das Wirtschaftsgut (CPU,Mainboard,RAM,Festplatte,Netzteil usw.) und auf das Wirtschaftsgut kommt es an ob die 410 Euro Grenze zieht oder nicht.

boarder-winterman schrieb:
Und wieso klappt das Absetzen von Teilen unter 410€ dann jedes Jahr problemlos?

Wenn du in einem Jahr nur z.B. Arbeitsspeicher nachkaufst, dann wird der natürlich einzeln gerechnet.
Man hat in Deutschland ein sogenanntes Zufluss/Abflussprinzip.
Das heißt, es wird in dem Jahr in der Steuer gerechnet, in dem auch das Geld fließt.

Kaufst du 2017 Mainboard, CPU, Tower, Netzteil, Speicher einzeln und kommst damit über die 410 Euro Netto, so wird das zusammengefasst und auf den Nutzungszeitraum verteilt abgeschrieben.
Kaufst du 2018 nochmals Arbeitsspeicher nach und der bleibt unter 410,- € so wird der in dem einen Jahr als GWG abgesetzt.

Fu Manchu schrieb:
sehe ich auch so, warum konnte ich meine Einzelteile steuerlich absetzen?

Absetzen kann man die natürlich schon. Es fragt sich halt über welchen Zeitraum

P4ge schrieb:
Da sollte man aber auch aufpassen, wenn es wirklich 100% betrieblich ist steht dem nichts im Wege.
Ich kenne aber auch die Fälle wo Leute meinten man könnte dem FA jährlich ne High-End Graka unterschieben:(8800 Ultra,, 295, 7990) bei der letzten gabs dann Stress vom Amt der neue Sachbearbeiter wollte dann wissen, warum jedes Jahr ein Neukauf anstand (Beruf Versicherungsvertreter mit 2 Kindern).

Ich würde schon vieles machen, aber bei Verarschung des Amtes hörts auf.

Zum Thema sollte man auch sagen, jeder kann mitlerweile den Kauf eines PC´s ansetzen, weil dort die Vorbereitung für ESt gemacht wird, im besten Fall sogar drüber abgegeben wird (Elster).

Die beim FA sind auch nicht blöd. Denen fällt natürlich auf, dass man keine 3 PCs beruflich nutzen wird.
Ob die Gaminggrafikkarte anerkannt wird, hängt vom Sachverstand vom Beamten ab.
Wenn der keine Ahnung von PCs hat, geht auch mal eine Gamingkarte durch.
Hat er aber Ahnung, checkt der natürlich dass was los ist und wird die nicht anerkennen.

GiGaKoPi schrieb:
Einzelne Komponenten sind normalerweise nicht absetzbar. Natürlich kann man es trotzdem probieren und Glück haben.

Quelle steuerberaten.de

Und wer eh nicht über den Werbungskosten-Pauschbetrag kommt, der kann sich die ganze Mühe sowieso sparen.

Wie ich oben schon geschrieben habe:
Bei so einem kleinen Betrag wie einem PC ist es im Prinzip egal, ob auf 3 Jahre verteil abgeschrieben wird oder sofort. Wenn man jedes Jahr in etwa das gleiche Einkommen hat, dann ist der Unterschied in der Progression verschindend gering.

Doch die sind auch absetzbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schaut bitte mal auf das Datum der Posts. Bis auf die letzten beiden sind alle schon knapp 5 Jahre alt. Glaub da müssen wir die Diskussion nicht wiedereröffnen (außer es gibt neue Fragen zu dem Thema).
 
Marvin_X schrieb:
wenn man keine Ahnung hat ...

Eine PC Komponente gilt nicht als selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut. Nur die Gesamtheit der notwendigen Bestandteile ergibt das Wirtschaftsgut (CPU,Mainboard,RAM,Festplatte,Netzteil usw.) und auf das Wirtschaftsgut kommt es an ob die 410 Euro Grenze zieht oder nicht.

Du solltest dir mal ein Spiegel vorhalten, denn du hast anscheinend 0 Ahnung. Ich setze auch jedes Jahr die Einzelteile sofort ab (bis 410€). Das mache ich jetzt seit rund 5 Jahren so und es gab noch nie eine Nachfrage und/oder Beanstandung. Und was hat das Einreichen von Teilen bitte mit "Verarschung des Amtes" zu tun? Entweder sie akzeptieren das oder sie lassen es. Ich meine ich lüge ja nicht wenn ich wirklich von mir gekaufte Teile versuche abzusetzen. Dafür sind die Überprüfungen durchs Amt ja da. Wenn man es durchwinkt, dann hat das recht wenig mit Verarschung zu tun, sondern scheint ja berechtigt zu sein. Eine High End Grafikkarte muss nicht zwingend nur zum zocken da sein (das sollte in Zeiten von Pseudo Krypto Währung und dem Wissen wie sie entsteht eigentlich bekannt sein. Und nein ich rede hier nicht vom steuerlichen Absetzen von Mining Hardware, sondern von der Möglichkeit Grafikkarten für die verschiedensten Anwendungszwecke (Ausführung von komplexen Alogirthmen z.b.) zu nutzen.
 
Du musst dann aber schon einen Beruf haben, in dem du diese Algorithmen brauchst.

Wäre ich der Finanzbeamte, würde ich bei einer GTX 1080 in der Steuer sehr genau nachfragen, was man mit dem PC generell so beruflich machen möchte.
 
Faluröd schrieb:
Schaut bitte mal auf das Datum der Posts. Bis auf die letzten beiden sind alle schon knapp 5 Jahre alt. Glaub da müssen wir die Diskussion nicht wiedereröffnen (außer es gibt neue Fragen zu dem Thema).
Für den Threadstarter, wenn keine neuen Informationen vorliegen würden evlt. uninteressant. Aber Steuererkärungen gibt es ja heutzutage auch nocht. Also für andere noch interessnnt. Und so kann man ja gut auf dem Wissen aufbauen, was hier schon gepostet ist. Ist ja zum Glück kein Chat wo alles weg ist nach ´ner Weile.

mikehaupter schrieb:
Ich würde aber ehrlich gesagt nicht extra rumrechnen, ob der jetzt auf 36 Monate abgeschrieben wird oder auf einmal macht nicht wirklich viel aus.

Wie viel das Finanzamt zurückerstattet hängt vom persönlichen Steuersatz ab.

Ich mache mal ein Beispiel:

1000,- € PC Kosten Brutto.
Abschreibung auf 36 Monate.

Persönlicher Grenzsteuersatz 35%
+ Soli 5,5% und Kirchensteuer 9%

500,- € erkennt das FA vom PC an.
Davon kriegt man dann die 35% wieder + etwas Soli und Kirchensteuer. Also ca. 40% wieder
Vorrausgesetzt, man ist jeders Jahr schon über den Arbeitnehmerpauschbetrag an anderen Werbungskosten von 1000,- €, was beim TE ja der Fall ist, so kriegt man auf die 3 bzw. 4 Steuerjahre verteilt insgesamt 200,- € vom Finanzamt wieder zurück.
mikehaupter schrieb:
Du musst dann aber schon einen Beruf haben, in dem du diese Algorithmen brauchst.
Man führt doch nicht ein Leben lang den gleichen Beruf aus. Man erhält doch auch Förderung, wenn man eine Weiterbildung in einem anderem Berufszweig macht. Da wird doch auch nicht unterschieden: "Sie sind Schneiderin, warum machen sie eine Fortbilung für Visual C++ ?". Da bekommt man doch die gleichen Fördergelder und freie Tage bezahlt, als wenn man Informatiker wäre gerade. Warum sollte man dann eine GTX 1080 nicht auch für Fortbildungszwecke nutzen können? Und sie somit von der Steuer absetzen können. Ich bin Schuster und möchte mich aber im Bereich Mining fortbilden, weil mein Beruf nicht mehr so gefragt ist. Da sollte doch der Schuster nicht diskriminiert werden gegenüber einem der bereits in dem Bereich arbeitet.

Und wo ist das Gegenbeispiel für die Absetzung von 410€-Teilen? Wenn du 2x 400€ absetzt, hast du bei 50% Anrechnung 200x40%=80. Nach 3 Jahren hast du dann 240€. Also 40€ mehr.

Wenn man 100% absetzen kann wird es ja nochmal günstiger. Ich würde den PC wenn dann nur 100% für die Arbeit nutzen. Für private Zwecke habe ich einen anderen PC.

Kann man auch einen PC und einen Laptop absetzen? Laptop zur Mitnahme zum Arbeitgeber und PC stationär zu Hause? Oder müsste man dann dort auch seinen Laptop nutzen? Den Laptop könnte man ja auch häufiger beim Arbeitgeber lassen.
 
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