Computer von der Steuer absetzen

Wenn du 2x400 Euro Absetzt hast du 160 Euro.

Die 400 Euro werden in jedem Jahr sofort gerechnet.

Ob man sofort absetzt oder auf 3 Jahre hat den Hintergrund, dass es in Deutschland eine Progression im Steuerrecht gibt.
Die spielt aber bei so kleinen Beträgen wie einem PC nicht wirklich eine Rolle.

100% beim PC wird dir das Finanzamt nur dann anerkennen, wenn du ein PC-Fahrenbuch führst.
Du musst dann Dokumentieren, dass du den PC tatsächlich nur für die Arbeit verwendest.

Auch bei 2 Geräten werden sie genauer nachfragen.

Die Leute die beim Finanzamt arbeiten sind ganz normale Menschen.
Die kannst du genau so wenig für blöd verkaufen, wie jeden anderen auch.
 
Wie führt man so ein PC-Tagebuch?
16.08.17 - PC Mac-Adresse ausschließlich für Arbeitszwecke genutzt
17.08.17 - PC Mac-Adresse ausschließlich für Arbeitszwecke genutzt
18.08.17 - PC Mac-Adresse ausschließlich für Arbeitszwecke genutzt
usw.? Und dann für 3 Monate am Stück reicht aus?

mikehaupter schrieb:
Die kannst du genau so wenig für blöd verkaufen, wie jeden anderen auch.
Und dann muss ich vor Gericht klagen oder die, wenn die das nicht kapieren?
 
Wie so ein PC Fahrtenbuch genau auszusehen hat, weiß ich nicht.
Ich würde es aber auch nicht machen, da der Aufwand nicht im Verhältnis zum Ertrag steht.

Wenn dir das Finanzamt deine GTX 1080 nicht anerkennt, kannst du als erstes mal Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.
Dann mit dem FA vernhandeln.
Wenn sie es immer noch nicht anerkennen, kann man natürlich auch klagen.
 
Wenn man nicht selbständig ist, sondern angestellt, muss man auch beachten, dass der Aufwand für den PC nicht schon vom Werbungskostenfreibetrag abgedeckt ist. Ist dies der Fall, kann man das Gerät nicht zusätzlich absetzen.
 
Darf man denn Monitor, Motherboard, Ram, etc. alles von anderen Händlern bestellen? Es muss ja zu einem Computersystem zusammengefasst werden. Wenn der Monitor nun schon 2 Monate vorher gekauft wird und die CPU und Mainboard bei unterschiedlichen Händlern. Ist das dann o.k.?
 
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