Conrad - Anfechtung Bestellung von "zu billiger" SSD

Meine Meinung ist, dass mir der ganze Aufriss wegen der paar Euro zuviel wäre. Der Threadersteller spricht ja selbst von "nur" 30€ Differenz zum nächstbesten Angebot.
Ob er nun eine Chance hat die SSD zu bekommen, kann ich rechtlich nicht beurteilen, lese hier aber sehr interessiert mit und folge dadurch der Argumentation, dass er durchaus eine Chance hat. Aber wie gesagt, mir wäre die Zeit aufgrund des "Streitwertes" einfach zu schade.
 
Wer die Platte zum Angebotspreise haben möchte, muss erstmal belegen das er eine Kaufvertrag hat und die von Conrad vorsorglich ausgesprochenen Anfechtung diese Vertrages erfolgreich anfechten. Hingehen und einfach holen ist also nicht, ein Richter müsste entscheiden das Conrad das Teil zu dem Preis rausgeben muss und dazu muss derjenige der dies möchte, dann eben erstmal ein Gericht bemühen, denn wo kein Kläger da kein Richter!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kenn mich jetzt ja nicht so wahnsinnig aus in juristischen Dingen, aber seit wann kann ein Händler einfach einen Kaufvertrag widerrufen? Heißt das nicht anders? Anfechten z.B.?
 
Oder man rennt weder zu Anwalt noch Richter, sondern versucht Conrad zu einer Einigung zu bewegen.
Ob das dann aus Kulanz, Genervtheit oder Anerkenntnis erfolgt, dürfte irrelevant sein.
 
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Wer ist "man"? Tut hier einmal jemand etwas, oder zieht sich diese womöglich fruchtlose Diskussion noch über weitere Seiten hin?
 
Bisher bin ich mir nur bei @Kombra sicher, dass er was tun könnte. Wird er aber gemäß seinen Äußerung wohl eher nicht:
Kombra schrieb:
Mir ist es persönlich jetzt auch nicht so super wichtig. Wäre halt schön gewesen aber so wie Conrad da vorgeht werde ich wohl einfach einen Bogen um den Laden machen.
 
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Audi2000 schrieb:
Wer ist "man"? Tut hier einmal jemand etwas, oder zieht sich diese womöglich fruchtlose Diskussion noch über weitere Seiten hin?

Als unter anderem Claim Manager habe ich derlei Dinge beruflich gemacht und mache das nach wie vor äußerst erfolgreich privat.

Was andere hier tun oder auch nicht weiß ich natürlich nicht.
 
Idon schrieb:
Oder man rennt weder zu Anwalt noch Richter, sondern versucht Conrad zu einer Einigung zu bewegen.
Ob das dann aus Kulanz, Genervtheit oder Anerkenntnis erfolgt, dürfte irrelevant sein.


Der Anwaltsbriefkopf verbessert die Verhandlungsposition um gefühlte 200%. Aber lohnt sich echt nur, wenn man selbst keinen anständigen Brief verfassen kann.
 
Klar, das stimmt auf jeden Fall. Aber die meisten Leute haben solch einen Briefkopf nicht oder nicht kostenlos zur Verfügung. ;)
 
Ich habe mir nicht den gesamten Thread durchgelesen und kann daher nicht einschätzen, was bereits alles gesagt wurde.
Sondern nur Seite 1 und Seite 6.

Sowohl zum Anfang als auch zum Ende des Threads fiel mir auf, dass viele von einer völlig falschen Einschätzung ausgehen:
Es ist NICHT so, dass zum Kaufzeitpunkt eben genau diese Seagate Barracuda woanders 120 € gekostet hätte.
Sondern eine völlig andere, nicht vergleichbare SSD im selben Format und mit identischer Speicherkapazität.

Dies sagt natürlich rein gar nichts aus. Auch eine Indizwirkung hinsichtlich der Frage, ob man den falschen Preis hätte erkennen können, hat dies nicht.

Ich habe mir einmal die Mühe gemacht und nachgesehen, wie man besagte SSD derzeit am günstigsten in D bekommt. Ab etwa 153€ geht es überhaupt erst los bei mir völlig unbekannten Händlern! Bei vertrauenswürdigeren Händlern liegen wir bei rund 160 €.

Und hier soll nicht auffallen, dass es sich vielleicht um einen Irrtum handeln könnte, wenn im hartumkämpften Markt ohne große Margen (was allgemein bekannt ist) plötzlich rund 90 € aufgerufen werden?

Entschuldigung - aber das ist lächerlich.

Warum versuchen so viele (mit Krampf), aus den Fehlern anderer Kapital zu schlagen?
Wie verarmt muss man sein, um sowas nötig zu haben? Es liegt doch hier nun wirklich offensichtlich ein Preisauszeichnungsfehler vor!

Dass Konrad sowas absichtlich machen würde ist absurd.
Im Gegenteil, allein die Tatsache, dass Konrad nun vielen Kunden eine derart enttäuschende Mitteilung machen musste, ist für die ein Fiasko. Sie haben möglicherweise einige potenzielle Kunden für immer verloren (weil diese nun sauer sind), und nicht einer bestellt die SSD trotzdem, dem gesagt werden muss, leider 189€ statt 89€. Nicht einer. Ganz besonders nicht bei Internet-Kunden, die alle zu einer Preisrecherche fähig sind.
Allein schon der Gedanke an eine unredliche Absicht seitens Konrad bei der Angebotserstellung ist vorliegend perfide.


Hinsichtlich der Auffassung, die Zahlungsaufforderung sei automatisch die Annahmeerklärung des Vertrages, so ist auch eine andere Rechtsauffassung möglich, der ich folge:
Ich vertrete den juristischen Standpunkt, dass automatisierte eMails als solche noch nicht den Status einer Annahmeerklärung erfüllen können.
Dem Händler wird dadurch eine Überprüfungsmöglichkeit hinsichtlich seiner Willenserklärung verwehrt.
Und ganz wichtig: Es geht für den Händler kein Weg an automatisierten Mails vorbei. Es ist undenkbar, diese Arbeit von natürlichen Personen durchführen zu lassen.
Dies ist Faktum in der heutigen Zeit und nicht diskussionswürdig. Die Rechtsprechung hat sich den Gegebenheiten der Zeit anzupassen und Machbarkeitsüberlegungen anzustellen.
 
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Dominion schrieb:
Hinsichtlich der Auffassung, die Zahlungsaufforderung sei automatisch die Annahmeerklärung des Vertrages, so ist auch eine andere Rechtsauffassung möglich
Unterschiedliche Rechtsauffassungen sind immer möglich, entscheidend ist letztlich immer die des Richters, ggf. des der letzten Instanz bis zu der es geht. Es muss dazu aber eben überhaupt erstmal bis zu einem Urteil kommen, wobei ich nicht erwarte das hier jemand es so weit kommen lässt, einige werden wohl versuchen einen Einkaufsgutschein rauszuschlagen, aber ich denke die Summen um die es geht und die Erfolgsaussichten, rechtfertigen den Weg vor Gericht in diesem Fall nicht.
 
Dominion schrieb:
Es ist NICHT so, dass zum Kaufzeitpunkt eben genau diese Seagate Barracuda woanders 120 € gekostet hätte.
Sondern eine völlig andere, nicht vergleichbare SSD im selben Format und mit identischer Speicherkapazität.

Danke für diese Aufklärung.
Ich zumindest habe es so interpretiert, dass es die gleiche Platte war und nicht irgendeine x-beliebige 1 TB SDD.
 
Nein es war eine andere Platte, wohl die Kingston A400 die eine DRAM less SSD mit einem Phison S11 Controller mit nur 2 NAND Kanälen ist und damit technisch weit minderwertiger als die Seagate.
 
FrankenDoM schrieb:
Danke für diese Aufklärung.
Ich zumindest habe es so interpretiert, dass es die gleiche Platte war und nicht irgendeine x-beliebige 1 TB SDD.

Ich habe es auch so verstanden dass es die selbe Platte war..
 
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