Ich habe mir nicht den gesamten Thread durchgelesen und kann daher nicht einschätzen, was bereits alles gesagt wurde.
Sondern nur Seite 1 und Seite 6.
Sowohl zum Anfang als auch zum Ende des Threads fiel mir auf, dass viele von einer völlig falschen Einschätzung ausgehen:
Es ist NICHT so, dass zum Kaufzeitpunkt eben genau diese Seagate Barracuda woanders 120 € gekostet hätte.
Sondern eine völlig andere, nicht vergleichbare SSD im selben Format und mit identischer Speicherkapazität.
Dies sagt natürlich rein gar nichts aus. Auch eine Indizwirkung hinsichtlich der Frage, ob man den falschen Preis hätte erkennen können, hat dies nicht.
Ich habe mir einmal die Mühe gemacht und nachgesehen, wie man besagte SSD derzeit am günstigsten in D bekommt. Ab etwa 153€ geht es überhaupt erst los bei mir völlig unbekannten Händlern! Bei vertrauenswürdigeren Händlern liegen wir bei rund 160 €.
Und hier soll nicht auffallen, dass es sich vielleicht um einen Irrtum handeln könnte, wenn im hartumkämpften Markt ohne große Margen (was allgemein bekannt ist) plötzlich rund 90 € aufgerufen werden?
Entschuldigung - aber das ist lächerlich.
Warum versuchen so viele (mit Krampf), aus den Fehlern anderer Kapital zu schlagen?
Wie verarmt muss man sein, um sowas nötig zu haben? Es liegt doch hier nun wirklich offensichtlich ein Preisauszeichnungsfehler vor!
Dass Konrad sowas absichtlich machen würde ist absurd.
Im Gegenteil, allein die Tatsache, dass Konrad nun vielen Kunden eine derart enttäuschende Mitteilung machen musste, ist für die ein Fiasko. Sie haben möglicherweise einige potenzielle Kunden für immer verloren (weil diese nun sauer sind), und nicht einer bestellt die SSD trotzdem, dem gesagt werden muss, leider 189€ statt 89€. Nicht einer. Ganz besonders nicht bei Internet-Kunden, die alle zu einer Preisrecherche fähig sind.
Allein schon der Gedanke an eine unredliche Absicht seitens Konrad bei der Angebotserstellung ist vorliegend perfide.
Hinsichtlich der Auffassung, die Zahlungsaufforderung sei automatisch die Annahmeerklärung des Vertrages, so ist auch eine andere Rechtsauffassung möglich, der ich folge:
Ich vertrete den juristischen Standpunkt, dass automatisierte eMails als solche noch nicht den Status einer Annahmeerklärung erfüllen können.
Dem Händler wird dadurch eine Überprüfungsmöglichkeit hinsichtlich seiner Willenserklärung verwehrt.
Und ganz wichtig: Es geht für den Händler kein Weg an automatisierten Mails vorbei. Es ist undenkbar, diese Arbeit von natürlichen Personen durchführen zu lassen.
Dies ist Faktum in der heutigen Zeit und nicht diskussionswürdig. Die Rechtsprechung hat sich den Gegebenheiten der Zeit anzupassen und Machbarkeitsüberlegungen anzustellen.