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Conrad - Anfechtung Bestellung von "zu billiger" SSD

Ribery, liest du eigentlich auch was Andere posten? Warum soll Conrad verlieren?
 
Als würde sich ein preisirrtum einzig über dessen höhe bemessen ob gültig oder nicht...
 
@Holt statt nur meinen nicht ganz korrekt formulierten Satz zu kritisieren hättest du auch einfach auf den Rest meines Posts eingehen können. Hab deshalb habe extra den Auszug aus den AGB von Conrad gepostet. Und nach denen gilt sogar erst der Erhalt der Ware als Abschluss!
 
@Mustis
Na klar..an was sonst...denn für den Käufer muss es klar sein dass es sich bei diesem
Preis eindeutig um einen Fehler handelt...

Übrigens spreche ich aus Erfahrung
Bei meiner damaligen Firma mussten wir ein Tablet liefern weil in der Produktbeschreibung LTE mit angeboten wurde. Jedoch hatten wir hier einen Fehler in der Produktbeschreibung da der angebotene Artikel nur W-LAN hatte

Die LTE Variante hat über 250€ mehr gekostet als die W-LAN Variante
Und wer hat wohl Recht bekommen ?...

Da glaubst du wirklich dass bei 40€ Conrad recht bekommt...
 
Wenn ein Preis so krass ist, dass man ihn schon im Vorhinein eindeutig als Fehler erkennen muss, kommt bereits kein Vertrag zustande.

Wenn er nicht so krass ist, kann das Rechtsgeschäft anfechtbar sein, auch ohne dass man dies gleich als Fehler erkennt (sonst bereits Satz 1). Es muss dennoch - wenigstens im Nachhinein - als plausibel erscheinen. Das ist bei einem Preis von 89 Euro, wenn 189 gemeint sind, nicht völlig abwegig, denke ich; Plausibilität verlangt gerade nicht letzte Sicherheit.

Vllt verlangen sie jetzt aber nur deshalb genau 189 Euro, um den Irrtum nunmehr plausibel erscheinen zu lassen. Das können andere besser einschätzen :D Dann könnte schon zum Tragen kommen, dass die "nur" (im Sinne von Ribery88) 40 Euro auch seitens des Verkäufers als legitimer Rabatt gesehen wurde und man dies nun bereut.

Zweifel dürften, wie gesagt, schon aufgrund dessen, dass lediglich Plausibilität verlangt wird, zulasten des Käufers gehen, da dieser als hinreichend geschützt erachtet wird, soweit er von negativen Folgen freigemacht werden kann. Wenn er zwischenzeitlich auf ein anderes gutes Angebot verzichtet hat, das es jetzt nicht mehr gibt, oder Versandkosten uä.

PS: Frohes neues Jahr noch allen! :D
 
Mir ist was ähnliches passiert. Habe was bei Real bestellt und es wurde dan angefochtenen. Dann hat aber Real die Ware versandt. Jetzt streite ich über die Gültigkeit der Anfechtung. Laut mein Anwalt ist das verlorene Mühe, da ich nicht so viel Geld für ein Prozess habe.
 
Es gibt die Möglichkeit, ein nichtiges Rechtsgeschäft zu bestätigen. Möglicherweise könnte man sich gegenüber jemandem, der bereits angefochten hat und danach dennoch versendet, auf diesen Standpunkt stellen. Dies betrifft dann aber nicht wirklich die Gültigkeit der Anfechtung, sondern die wird gerade als wirksam vorausgesetzt: sonst würde es kein nichtiges Rechtsgeschäft zum Bestätigen geben.
 
Ribery88 schrieb:
@Mustis
Na klar..an was sonst...denn für den Käufer muss es klar sein dass es sich bei diesem
Preis eindeutig um einen Fehler handelt...

Übrigens spreche ich aus Erfahrung
Bei meiner damaligen Firma mussten wir ein Tablet liefern weil in der Produktbeschreibung LTE mit angeboten wurde. Jedoch hatten wir hier einen Fehler in der Produktbeschreibung da der angebotene Artikel nur W-LAN hatte

Die LTE Variante hat über 250€ mehr gekostet als die W-LAN Variante
Und wer hat wohl Recht bekommen ?...

Da glaubst du wirklich dass bei 40€ Conrad recht bekommt...
ÄÄh ja genau ein Produkt falsch bewerben und ein falscher Preis sind auch komplett das selbe. Das ihr in deinem Fall verlorne habt ist kein Wunder... :rolleyes: Eine Anfechtung muss dem Vertragspartner nicht im geringsten vorab erkennbar sein, dies ist nicht nötig für eine wirksame ANfechtung! Im gegenteil, ist dem Vertragspartner bereits von vorneherein klar, dass ein Fehler vorliegt und dann angefochten wird, verliert er unter Umständen seinen Anspruch auf möglichen Schadensersatz...

@das_mav

Äh? Der Preis bei Geizhals ist wesentlich zu hoch und entspricht nicht dem tatsächlichen neuwert, das Angebot bei Ebay vermutlich ein Betrugsversuch oder jemand, der per privatverkauf dringend Geld brauch. Nichts davon aht was mit dem Zitat zu tun? :freak:
 
Der Preis resultiert wohl eher daraus, dass es so gut wie keine einzige Karte mehr (neu) gibt - aber eine Nachfrage.
Ob es bei Conrad nun ein Abverkauf/Lagerräumung oder sonstwas war, was diesen "Fehler" provozierte ist aber eh ein anderes Thema.

Gezahlt via Paypal über ebay-Marktplatzangebote ist jedenfalls, bis hierhin Themenrelevant, durchaus ein gültiger Kaufvertrag, da schon das Einstellen eines Angebotes meines Wissens nach auf ebay durchaus verbindlich ist. (Wie in analogen Auktionshäusern ja auch). Ebenso wäre es auf dem AmazonMarketplace (ich lasse die IMHO's / mWn.'s mal weg, letztendlich stresst mich das hier nämlich alles gar nicht).

Mein Workaround, ohne die lustige Liste auszupacken was mir in den letzten 12 Monaten alles querkam:

Conrad um Erfüllung bitten, da man sonst, dank Zahlreicher anderer belegbarer Fehler (dazupacken) leider von einem Gewerbsmäßigem Bandenbetrug ausgehen muss den man natürlich leider auch anzeigen müsste und danach lieb Grüßen. Hilft. Wie gesagt - mein Verfahren um mich solchem Geschnodder nicht rumärgern zu müssen. Das darf aber jeder selbst entscheiden, wie, wo, was er nun vor hat oder nicht macht.
ferner-alsdorf schrieb:
Moral von der Geschichte: Eine halbe Stunde ConradAnwalt kostet bestimmt das doppelte wie der Fehler und den Spass hätte der dann, nebst Presse natürlich - wer rechnen kann rechnet eben, auch mit sowas.

/E2: Offtopic: Ich bin dann mal eben bei Conrad, brauche flott ein Labornetzteil. Bis später vielleicht.
E3: fyve:
1546697021807.png
, deswegen u.a. dahin gewechselt. Kein LTE, na Danke. Beste? Wo?
 
Zuletzt bearbeitet:
NightSun schrieb:
Dann hat aber Real die Ware versandt.

Da hast du aber eine ungleich bessere Ausgangslage, denn du besitzt die Ware und hast hoffentlich bezahlt. Real müsste jetzt ein Verfahren starten und in Vorleistung gehen wenn sie die Ware zurückhaben wollen... Auch die Begründung einer Anfechtung dürfte wesentlich schwieriger sein, wenn die Ware versandt wurde.
 
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Ribery88 schrieb:
Weil 40€ sicherlich kein Preisirrtum ist wie ich es geschrieben habe...
Wieso 40€? Der billig Preis für genau die SSD war 149€ und damit sind es schon 60€ oder 67% mehr und Conrad ist für Apothekenpreise bekannt, deren Preis ist nun 189€, also wurde doch ganz offensichtlich die 1 am Anfang vergessen und damit kommt Conrad vor Gericht dann locker durch. Aber wer anderer Ansicht ist, soll sein Glück versuchen, meinen Segen hat das.
 
Holt schrieb:
Wieso 40€? Der billig Preis für genau die SSD war 149€ und damit sind es schon 60€ oder 67% mehr und Conrad ist für Apothekenpreise bekannt, deren Preis ist nun 189€, also wurde doch ganz offensichtlich die 1 am Anfang vergessen und damit kommt Conrad vor Gericht dann locker durch. Aber wer anderer Ansicht ist, soll sein Glück versuchen, meinen Segen hat das.

Wenn ich sowas an der Backe habe tue ich eben so als wäre die 1 vergessen worden und schreib sie einfach mal hin... 189 wollten die sie nie anbieten... Wie gesagt, system dahinter.

Wie ich jetzt raus gelesen habe knickt conrad bei kunden ein die tatsächlich ne anfechtung anfangen wollten.
hmm, ich warte das alles mal ab.
 
Bei den üblicherweise hohen Preisen von Conrad, irgendwie müssen ja die ganzen Gutscheine für dies und jedes finanziert werden, kann 189€ durchaus angehen, die kostet glaube ich beim billigsten Anbieter bei Geizhals am Anfang des Angebotes 159€. Aber die Kalkulation zusammen mit der ganzen Begründung muss Conrad im Zweifel dem Richter zeigen und den überzeugen, nicht uns hier.
 
Leute hier wird diskutiert ohne Ende das es doch so einfach und alle im Recht sind und die SSD bekommen müsste und blablabla.

Außer heißer Luft kommt hier aber nichts oder?, wenn ihr im Recht seit zumindest die Leute die es glauben und so Felsenfest sicher sind das ihr anrecht habt, warum zum Teufel labert ihr hier immernoch und holt euch das ding nicht einfach von Conrad^^

Wenn ich weis ich bin im recht dann palaber Ich ned erst Tage lang irgendwo rum sondern lass Taten sprechen :P
 
Dir ist aber schon klar, dass nicht jeder der der Meinung ist, dass der TE eine Chance hat die SSD zum Bestellpreis zu bekommen auch selbst Besteller ist?
 
Ist ja auch nicht an jeden gerichtet, also nicht angesprochen fühlen wenn du anderer meinung bist^^
 
HyperSnap schrieb:
sondern lass Taten sprechen
Tun kann nur der, der auch ein Vertragsverhältnis hat. Wie diese Taten aussehen könnten, wird hier ja diskutiert. Wie sollten sie denn deiner Meinunung nach aussehen? Oder bist vielleicht Du es, der am Ende nur "rumlabert"?
 
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