Mustis schrieb:
[...]
Deine durchaus nachvollziehbare Sachkenntnis schätze ich, deine zunehmende "Überheblichkeit" bezüglich unterschiedlicher Auffassungen hingegen weniger.
Ich bin einfach zunehmend davon genervt, dass Personen eindeutige Aussagen treffen, die so eben nicht oder nicht komplett haltbar sind. Das bezog sich gar nicht mal nur oder stark auf dich.
Grundsätzlich ist es so, dass - wie wohl in anderen Branchen auch - Leute aus der Branche andere Leute aus der Branche erkennen. Aufgrund ihres Stils, ihrer Fachkenntnisse etc. Bei Holt z. B. bin ich mir unsicher. Ich halte ihn nicht für einen Juristen, aber er hat durchaus juristische Einblicke - kenne ich z. B. stark von Ingenieuren aus dem Claim Management, sehr guten und altgedienten (Chef-)Einkäufern etc.
Ich versuche in meinen Kommentaren stets die Rechtslage vom Fall zu unterscheiden. Besonders im Fall, da ich hier keine Rechtsberatung im Einzelfall biete, läuft es - wie in der Realität - oft nicht auf die Rechtslage hinaus, sondern auf eine Verhandlungslösung. Immerhin fragt hier nur einer nach; die andere Seite ist mir also, so lange es nicht moralisch zu fragwürdig erscheint, egal.
Zum Thema:
Wie genau das dargelegt werden muss ist ja egal. Mir wäre die pauschale Aussage, es gab einen Fehler, zu wenig. Die Anfechtung muss schon etwas detaillierter sein, um womöglich wirksam zu sein. Das möchte ich als Betroffener natürlich, zumindest im Ansatz, beurteilen können. Auch um zu wissen, ob ich die Sache akzeptieren möchte oder doch in Diskussion oder gar vor Gericht gehe.
Die Anfechtung ist gegenüber dem Anfechtungsgegner zu erklären, § 143 I BGB. Folglich ist davon auszugehen, dass diesem auch (nachvollziehbare) Gründe genannt werden müssen. Die Grundlage hierfür ist die krasse Rechtsfolge der Anfechtung und dementsprechend die hohen Hürden für eine Wirksamkeit und damit die Abkehr vom wirksam geschlossenen Vertrag.
Holt schrieb:
Eben, ich haben explizit auf das Recht auf Schadenersatz, dessen Umfang und die Voraussetzungen dafür hingewiesen, wieso man hier nun unterstellt der Verbraucher wäre als rechtlos hingestellt worden, [...]
Der Käufer muss also in Vorleistung gehen (Anwaltskosten, Gerichtskosten) mit einer sehr hohen Gefahr die Vorleistung (plus gegnerische Anwaltskosten) zu verlieren - weil der Anfechtende gerade keine Lust hat oder keine Notwendigkeit sieht, seine Anfechtung zu unterfüttern? Das kann's ja wohl nicht sein.
Holt schrieb:
Kleiner hast du es nicht, oder? Weil ab und zu mal Fehler passieren und Verträge widerrufen werden, [...]
Angefochten, nicht widerrufen. Aber im Prinzip ging es mir auch darum, dass Conrad sowas gefühlt öfter passiert. Wie gesagt, das ist meine persönliche Sandkastenerfahrung, unter anderem durch MyDealz.
Grundsätzlich jedoch steht oben mein Argument. Der Anfechtungsgegner würde erheblichsten und für ihn völlig unabschätzbaren Risiken ausgesetzt, würde keine Begründung erfolgen.