silvertoao
Cadet 1st Year
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Von Kameras hat hier keiner geredet !pseudopseudonym schrieb:Nein, hast du nicht. Solltest dich mal ein wenig mit Arbeitsrecht beschäftigen.
Gab auch diverse Skandale bezüglich Kameraüberwachung von Suoermarktmitarbeitern in DE.
Ergänzung ()
Danke für deine konstruktiven BeitragFalc410 schrieb:Ihr redet da alle von unterschiedlichen Themen. Heimliche Überwachung der Mitarbeiter mit Kamera ist etwas komplett anderes als ein Chef der zum Mitarbeiter geht und sagt: "Zeig mir mal woran du gerade arbeitest".
Um beim Thema zu bleiben: Wurde eine explizit private Nutzung des Arbeitsgerätes (PC) erlaubt? Falls ja, dann muss klar geregelt sein, was der Arbeitgeber überwachen darf und was nicht, bzw. der Mitarbeiter muss vorher informiert werden, dass z.B. Internettraffic aufgezeichnet und ausgewertet wird. Und selbst wenn die private Nutzung grundsätzlich erlaubt ist, kann der Arbeitgeber diese trotzdem weiter einschränken wenn er z.B. Bedenken bzgl. der Informationssicherheit oder anderen Gesetzen hat (z.B. kann bzw. sollte er illegale Streams und Downloads verbieten, Kinderp. usw., damit diese Dinge eben nicht eventuell vom Arbeitsgerät auf das Firmennetz / Backup whatever überschwappen).
Hinzu kommt, dass i.d.R. private Nutzung ausserhalb der Arbeitszeit zu erfolgen hat. Streng genommen könnte man also wirklich abgemahnt werden wenn man während der Arbeitszeit mal auf Youtube surft. Aber ich denke, hier kommt die Argumentation von Mensch_lein ins Spiel.
Ihr müsst auch bedenken, dass es Leute gibt die sicherheitsrelevante Funktionen ausüben. Hatten doch erst vor ein paar Jahren das Zugunglück weil der Typ während der Arbeit am Smartphone hing und vergessen hat die Signale oder Weiche umzustellen. In so einer Position ist die private Nutzung eines dienstlichen PCs sicher vom Arbeitgeber untersagt. Wenn der dann NSFW oder sonstige Bilder anschaut kann er natürlich abgemahnt werden. Bei einem Vertriebler im HomeOffice sieht das sicher ganz anders aus.
Bottom Line: Es kommt also darauf an was ihr bzw. euer Arbeitgeber mit euch vereinbart hat. Und diese Regeln akzeptiert man spätestens wenn man den Arbeitsvertrag unterschreibt.