Darf man Videothek-DVDs brennen?

AW: Darf man Videothek-DVD`Brennen?

Hi, wie siehts denn mit ner analogen Kopie aus, also wenn ich den Output an der GraKa abgreife und auf Platte speichere?

Ein Kopierschutz wird dabei nicht umgangen und es gibt doch noch das Recht auf eine Sicherungskopie für private Zwecke (wenn halt dafür kein Schutz umgangen wird).

Oder bin ich da auf dem Holzweg?

PCB
 
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QUEEN schrieb:
Ungeschützte Medien dürfen kopiert werden - sofern man denn eine solche DVD überhaupt erstmal findet. Man kann davon ausgehen daß praktisch alle Video-DVDs geschützt sind, von der ein oder anderen seltenen Ausnahme mal abgesehen.

Praktisch alle DVDs die diversen Zeitschriften beiliegen kommen ohne CSS daher und dürften somit nach dem recht der privatkopie an freunde und verwandte weitergegeben werden ;)

Dieses Recht besteht weiterhin.
 
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Na toll, Zeitungs-DVD's sind ja auch eine echte Bereicherung und ein Mehrwert.
Sorry das tröstet mich aber irgendwie auch nicht. ;)
 
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Au man, was hier so alles gefragt wird. :)

Darf ich meine Frau Verprügeln? Ist doch meine eigene. :D :D :D

Gruß
Guenni :schluck:
 
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@Guenni
Ich darf sie aber mit 40, gegen 2 20jährige eintauschen, ganz legal. ;)
 
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PCB schrieb:
Hi, wie siehts denn mit ner analogen Kopie aus, also wenn ich den Output an der GraKa abgreife und auf Platte speichere?

Ein Kopierschutz wird dabei nicht umgangen und es gibt doch noch das Recht auf eine Sicherungskopie für private Zwecke (wenn halt dafür kein Schutz umgangen wird).

Oder bin ich da auf dem Holzweg?

PCB
IMO schon.
Der Trick ist zulässig solange das Videosignal nicht per Macrovision geschützt ist. Bei Material der großen Filmstudios dürfte das aber wohl die Regel sein.


@wazzup:

Das von dir dargestellte Recht der Privatkopie steht in keinem Gesetz. Mit anderen Worten: Dieses Recht gibt es nicht. Im günstigsten Fall darf der Kunde allenfalls von einer Duldung ausgehen, mehr aber wohl nicht. Wie es mit einer Ermächtigung dazu aussieht und was geduldet wird, steht wieder auf einem anderen Blatt.


@Eisly:

Auch Musik-CDs dürfen nicht kopiert werden wenn deren Kopierschutz wirksam ist. Noch nichtmal zum Umwandeln nach MP3 für deinen mobilen Player. Leider fehlt, so wie das aussieht, bis heute eine exakte und eindeutige Definition darüber, was "Wirksamkeit" heißt bzw. was dem im Einzelfall alles zugeordnet wird oder werden kann.


Bye,
 
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Also du hast immernoch das recht auf eine sicherungskopie und in juristenkreisen hat es sich eingebürgert das es bis zu 7 sein dürfen die man an enge freunde und anghörige weitergeben darf! das bezieht sich aber nicht auf software!! (§ muss ich suchen)
Es ist nicht erlaubt einen FUNKTIONIERENDEN Kopierschutz zu umgehen (welcher funzt denn überhaupt) ABER nach §§ 108b UrhG letzter absatz ist es straffrei für den privaten gebrauch (siehe oben, freunde und verwandte)
 
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Kann mich täuschen, meine aber gehört zu haben das in Frankreich kopiergeschützte DVD nicht mehr erlaubt sein sollen. Weiß nicht mehr wo ich es her habe und es kommt mir in Zeiten von HDCP auch komisch vor. Aber wenn es stimmt könnte man soche DVD legal kopieren.
 
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jo danke! -> "wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht" <-
 
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So hier bittesehr! Fragen und Antworten zum neuen, im März in Kraft getretenen Uhrheberrecht.

http://www.internetrecht-rostock.de/urheberrecht-faq.htm

Besonders Punkt 4 ist interessant:

"4. Darf ich zukünftig einen Kopierschutz knacken, um mir CDs oder DVDs zu kopieren?

Eindeutige Antwort: nein!

§§ 95 a ff. UrhG sieht einen 'Schutz technischer Maßnahmen' vor. Gemäß § 95 Abs. 1 UrhG dürfen technische Maßnahmen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden. Der Kopierschutz bei Audio-CDs oder DVDs darf somit zukünftig auch zum Zwecke der Privatkopie nicht mehr geknackt werden."

mfg
 
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Gute Seite @exdeath
Steht ja eigentlcih alles drinnen.
Übrigens sollte man zwischen Strafrecht und Zivilrecht immer unterscheiden, zb:

16. Dann habe ich bei Umgehung eines Kopierschutzes im privaten Bereich nichts zu befürchten?
Zumindestens kein Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Dem Rechteinhaber bleibt es jedoch unbenommen, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Verfolgung bleibt somit eröffnet. Ob dies für Einzelfälle tatsächlich passieren wird, ist zweifelhaft.

Edit:
Man kommt dann zwar nicht in den Knast aber wird finanziell ruiniert. Was nun schöner von beiden ist, muss jeder für sich entscheiden. ;)
 
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AW: Darf man Videothek-DVD`Brennen?

Ja, die verlinkte FAQ ist in der Tat sehr hilfreich.

Aber Fragen wie die des Threaderstellers werden wohl immer wieder auftauchen. Der Dschungel aus Paragraphen und Vorgaben ist für einen Laien auf dem Rechtsgebiet kaum zu durchschauen.

@yakuza:

Das was du mit den 7 Kopien angesprochen hast gilt nur für ungeschützte Musik-CDs. Man darf, ein Recht darauf besteht aber nicht.


Bye,
 
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AW: Darf man Videothek-DVD`Brennen?

Ich finde das Thema ehrlich gesagt mittlerweile nur noch fürchterlich langweilig.
Von einigen wird krampfhaft nach irgendwelchen Lücken gesucht.
Andere wiederum reden sich krampfhaft ein, es doch zu dürfen...usw usw.

Spätestens wenn ihr das erste Mal richtig für irgendwelche illegalen Dinge bezahlen müsst, spätestens dann haben es manche hoffentlich kapiert.

Man liest hier 30mal dasselbe. Man versucht hier auch etwas neues zu lernen, aber hier steht wie in allen anderen nur dasselbe drin.
Dieselben Versuche irgendwas zu rechtfertigen oder zu verschönern.

Lasst es doch einfach sein. Die Verlockung ist manchmal groß, aber was unter dem Strich bei raus kommen könnte, lohnt nicht.
 
AW: Darf man Videothek-DVD`Brennen?

naja ich bin nicht unbedingt fürs kopieren aber ich habe sehr viel gegen die industrie! das ist meine einstellung die ich aber jetzt nicht näher darlegen will da sonst wieder ne riesen diskusion losgeht. das ist einfach meine meinung!
 
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Bates83 schrieb:
....Wenn der Urheber, die Videothek das irgendwann mal nachweisen kann drohen sehr schlimme Strafen. ;)


Die Videothek ist nicht der Urheber, sie erwirbt lediglich Lizenzen zum "verpachten" der Filme, Spiele usw.




@tropic

"Diese neuartigen Zugriffsmöglichkeiten und besonders auch die steigende Zunahme von kursierenden illegalen Raubkopien, haben seit Beginn des Jahres 2003 dazu geführt, dass die "Videothek um die Ecke" vom "Aussterben" bedroht ist, mit der Konsequenz, dass viele kleinere Videothekenbetriebe, vor allem auf dem Land, ihren Geschäftsbetrieb bereits eingestellt haben."

Soviel zu "kopieren"!

Gehts lieber kaufen, damit erhaltet Ihr Arbeitsplätze!
 
AW: Darf man Videothek-DVD`Brennen?

keine sorge bin ich fleißig bei! mich kotzt nur als zahlender bürger an das man immer mehr mit dieser scheiß werbung zugetextet wird. ICH bin so blöde und kauf den scheiß und werde dann mit anti piraterie werbung zugetextet und die erzeugnisse werden immer schlechter aber dabei auch teurer.
 
AW: Darf man Videothek-DVD`Brennen?

black raven hat da absolut recht. auf kurz oder lang, schießen sich die kopierer selbst ins bein.
 
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das mag wohl sein aber ich hoffe eher mal die industrie tut dieses weil es ist echt nichtmehr fein was die so abliefern.
 
AW: Darf man Videothek-DVD`Brennen?

Antwort auf die sinnlose Frage is soooo einfach:
NEIN!

viel Spass noch

iLL
 
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