A
abulafia
Gast
Straftat eher nicht. Allerdings müssen Mitarbeiter im Normalfall darüber informiert werden.
Im Prinzip darf aber alles, was übers Firmennetz und die Firmenmailsadressen geht, auch gelesen und protokolliert werden.
Private Emails während der Arbeitszeit zu bearbeiten oder zu lesen ist auch nicht zulässig und kann zur Kündigung führen, genauso wie Herumsurfen oder die genannte Manipulation an den Netzwerk/Emaileinstellungen durch nicht befugte Mitarbeiter.
Sehr kritisch ist auch, ob ein Firmenmailsystem überhaupt für private Emails genutzt werden darf. Während der Arbeitszeit ist das ausgeschlossen, und alles anderer erfordert eine Erlaubnis durch den Arbeitgeber. Daraus ergibt sich, dass nur Geschäftskorrespondenz über die Email-Adresse geflossen sein darf, und so ein Mitlesen auch ohne Unterrichtung des Mitarbeiters grundsätzlich erlaubt sein kann.
Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die Überwachung Verdachtsbegründet durchgeführt wird.
Im Prinzip darf aber alles, was übers Firmennetz und die Firmenmailsadressen geht, auch gelesen und protokolliert werden.
Private Emails während der Arbeitszeit zu bearbeiten oder zu lesen ist auch nicht zulässig und kann zur Kündigung führen, genauso wie Herumsurfen oder die genannte Manipulation an den Netzwerk/Emaileinstellungen durch nicht befugte Mitarbeiter.
Sehr kritisch ist auch, ob ein Firmenmailsystem überhaupt für private Emails genutzt werden darf. Während der Arbeitszeit ist das ausgeschlossen, und alles anderer erfordert eine Erlaubnis durch den Arbeitgeber. Daraus ergibt sich, dass nur Geschäftskorrespondenz über die Email-Adresse geflossen sein darf, und so ein Mitlesen auch ohne Unterrichtung des Mitarbeiters grundsätzlich erlaubt sein kann.
Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die Überwachung Verdachtsbegründet durchgeführt wird.
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