@onesworld
Da du offensichtlich nicht willens bist ausformulierte Argumente zu liefern, geht es dir wohl nur um's Trollen.
Ständige Rechtsprechung des BAG und überwiegende Literaturmeinung sind, dass Privatnutzung der EDV, insbesondere das Surfen im Internet, während der Arbeitszeit und ohne Erlaubnis nicht statthaft ist. In der Zeit soll gearbeitet werden.
Als Ausnahmen anerkannt sind das nicht ständige und kurze Führen unumgänglicher Telefonate etc.
@uincom
Während der Pausen kannst du natürlich am (privaten) Smartphone surfen. Ansonsten ist Arbeitszeit eben exakt das (Übersicht:
Howald: Kündigung bei privater Nutzung von Handy und Internet, öAT 2014, 49ff; Moll/
Reinfeld, § 33 Rz. 42ff., 4. Aufl. 2017).
Und ich sage das ganz klar, obwohl ich natürlich auch - wie wohl viele, die die Möglichkeit dazu haben - immer mal wieder am Handy bin. Exkulpieren kann ich mich aber zum Teil auch dadurch, dass ich als Führungskraft keine festgelegten Arbeitszeiten habe (u. a. BAG Urteil vom 19.04.2012 – 2 AZR 186/11) und wir sämtliche EDV-Systeme ausdrücklich auch in fairem Umfang privat nutzen dürfen (und damit, nervigerweise, als Telekommunikationsanbieter gelten).
Edit: Wir sind uns sicherlich einig, dass aus Verstößen nur in seltenen Fällen eine Abmahnung oder gar eine außerordentliche Kündigung erwachsen kann.