News Das neue Widerrufsrecht im Online-Handel ist da

Bei Lieferungen schaue ich immer paar Minuten ganz genau um es sich um NEUWARE handelt.
Wenn nicht dann wird es zurückgeschickt ohne das ich das Gerät überhaupt verwendet habe.
Oft erkennt man das schon an einem Sticker oder Klebestreifen.

Wenn der Händler keine NEUWARE liefern kann dann benötige ich keinen und bestelle gebraucht bei EBAY von einer Privatperson um -50%.

Man vergrault durch die zu laschen Widerrufsregeln also auch potentielle Käufer/Kunden.
 
Weiterhin kostenlose Rücksendungen ab 40 Euro Warenwert bei Caseking!

Wir bei Caseking haben uns dazu entschlossen auf eine Anwendung des neuen Rechts zu verzichten. Wir werden die neue Gesetzeslage also ignorieren und die kundenfreundliche bisherige Praxis beibehalten. Das bedeutet:

Für unsere Kunden sind Rücksendungen ab 40 Euro Warenwert weiterhin kostenlos!



Wir hoffen natürlich, dass unsere Kunden mit Ihrer Ware möglichst immer zufrieden sind, wer trotzdem von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte, der kann dafür einfach unser praktisches Rückgabe-Formular nutzen und bekommt anschließend eine Paketmarke per E-Mail zugeschickt. Eine Angabe von Gründen - so wie von der neuen gesetzlichen Regelung ebenfalls gefordert - ist bei uns auch weiterhin nicht notwendig, denn wir akzeptieren nach wie vor Rücksendungen auch ohne eine Begründung.

Zum Rückgabe-Formular bei Caseking → www.caseking.de/shop/catalog/Rueckgabe:_:23.html

Die bereits angefallenen Versandkosten (Hinversand zum Kunden) werden im Falle eines vollständigen Widerrufs einer Bestellung ebenfalls komplett erstattet. Berechtigte Reklamationen im Rahmen der gesetzlichen Mängelhaftung (Gewährleistung) bleiben von dieser Neuregelung unberührt und sind nach wie vor versandkostenfrei.

PS. Das alles gilt ebenfalls für sämtliche Kunden aus dem europäischen Ausland.
 
mediafrost schrieb:
Das kommentarlose Zurücksenden reicht nicht mehr aus - das stimmt schon. Es muss aber dennoch kein Grund für den Widerruf genannt werden. Man kann auch einen Widerruf schreiben ohne Nennung des Grundes; sofern defekt hilft das dem Händler die Abwicklung zu beschleunigen als wenn der Händler stundenlang suchen muss :)
Ein kommentarloses Rücksenden hat noch nie wirklich gereicht. Der Händler weiß ja nicht was du damit bezweckst. Im Zweifel kann es passieren, dass der Händler es zurückschickt, oder sogar einfach einlagert und wartet bis der Kunde sich meldet (und dann den Widerruf nicht akzeptiert, da zu spät).

Bei Lieferungen schaue ich immer paar Minuten ganz genau um es sich um NEUWARE handelt.
Wenn nicht dann wird es zurückgeschickt ohne das ich das Gerät überhaupt verwendet habe.
Oft erkennt man das schon an einem Sticker oder Klebestreifen.
Auch bereits ausgepackte Retouren sind weiterhin Neuware, sofern keine Gebrauchsspuren existieren.
 
Ein kommentarloses Rücksenden hat noch nie wirklich gereicht. Der Händler weiß ja nicht was du damit bezweckst. Im Zweifel kann es passieren, dass der Händler es zurückschickt, oder sogar einfach einlagert und wartet bis der Kunde sich meldet (und dann den Widerruf nicht akzeptiert, da zu spät).

Doch das reichte. Eine einmal ausgepackte Ware die einfach Retour kommt. Will der Kunde nicht haben.

Kein Richter würde glauben, das jemand glaubt, der Kunde schickt es Retour um es beim Händler einzulagern.:D

Es gibt ja zum Retour nur 2 Grunde. Man will es nicht oder es ist defekt.

Es würde nur gehen wenn ein Paket mit Vermerk. "Wurde nicht von der Post abgeholt" retour kommt. Dann könnte man beim Kunden nachfragen ob es ein Problem gab bei der zustellung. Nutzt aber jemand einen Retour aufkleber gibt es keine Diskussionen.
 
C0B schrieb:
Bei Lieferungen schaue ich immer paar Minuten ganz genau um es sich um NEUWARE handelt.
Wenn nicht dann wird es zurückgeschickt ohne das ich das Gerät überhaupt verwendet habe.
Oft erkennt man das schon an einem Sticker oder Klebestreifen.

Wenn der Händler keine NEUWARE liefern kann dann benötige ich keinen und bestelle gebraucht bei EBAY von einer Privatperson um -50%.

Man vergrault durch die zu laschen Widerrufsregeln also auch potentielle Käufer/Kunden.

Ich hatte gerade so einen Fall bei MF: Die Originalverpackung war nicht mehr versiegelt, Kabel lagen lose in der Schlachtel und das Gerät selbst war ordentlich zugestaubt. Wer weiß nun, wo und wie lange das Gerät schon herumstand oder gar in Betrieb war? Klar, dass ich dafür keinen Neupreis zahle. Allerdings lief das Ganze in der Folge als Reklamation, da ja ein Mangel vorlag, mit dem Widerrufsrecht hat so ein Fall nichts zu tun.
 
Koto schrieb:
Doch das reichte. Eine einmal ausgepackte Ware die einfach Retour kommt. Will der Kunde nicht haben.

...

Es gibt ja zum Retour nur 2 Grunde. Man will es nicht oder es ist defekt.

Genau es gibt mindestens zwei Gründe warum der Kunde etwas zurück schickt.
Folglich war es nie möglich ohne jeglichen Hinweis zu widerrufen.
Ein guter Händler fragt natürlich dann per Email nach.
Ein schlechter schickt es zum Hersteller zur Fehlerprüfung oder lässt es halt verstauben oder schickt es zurück.

Durch das Gesetz ist nur das klar gestellt geworden was so oder so klar war. Erspart dem Händler zukünftig das sinnlose nachfragen, nur weil der Kunde nicht mal nen Zettel beilegt.
 
Zurück
Oben