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Gast
Es gab vor Freitag ein unbegrenztes Widerufsrecht? Da ist mir was entgangen. Ich finde es gut, dass CB ausführlicher auf die Änderungen eingeht aber so richtig ist es eben erst klar, wenn man die AGBs, Garantie-, Gewährleistungs- bzw. Versandhinweise der jeweiligen Shops lesen wird. Ich habe nie mehrere Artikel gekauft, um dann einen davon zu behalten und den Rest zurückzusenden. Hier wäre eine Art Schufa-Datenbank, an der jeder Shop angeschlossen sein kann, viel sinnvoller. Wer notorisch Ware zurücksendet, sollte generell ab 3x im Jahr die Kosten dafür selber tragen bzw. dort kaufen wo es gewqollt ist...Zalando oder andere 'trübe Tassen-Läden'.
Wie wirkt sich die Richtlinie auf Garantiefälle aus? Da entsteht doch ohne genaue Aus- u. Einschließungen eine Grauzone. Ich musste ein Gerät wegen kalter Lötstelle insgesamt dreimal hin und herschicken, sprich es wurde 6 x UPS-Express vom Hersteller übernommen, da ich sowas idR nie über den Verkäufer mache. Da ist eine Menge Geld verschwendet worden, was ich selber nie bezahlen würde. Dass die Service-Werkstatt zu blöd war bzw. Scheiße eben passiert, ist ja nicht meine Schuld. Am Ende hat sich UPS am meisten gefreut. Eine Absenkung von Versandkosten wäre viel sinnvoller für alle, denn das ist das was den Internethandel am meisten Sand ins Getriebe streut. Die 40€-Regelung war dagegen ein Grund Misstrauen beim Onlineeinkäufen abzubauen und man durfte sogar davon ausgehen, dass Shops nicht mutwillig defekte Ware oder umgemusterte B-Ware, wie sie seit Ewigkeiten gern bei Mediamarkt und Saturn über den Tisch geht, versenden. Hier werden wieder neue Vor- und Nachteile geschaffen. Dass der Wideruf beim Anstoß eines Downloads erlischt zeigt deutlich die Inkompetenz der Richtlieniensetzer. Bei harter Ware freut es so oder so die Logistiker, hauptsache einer zahlt die Versandlosten incl. Steuern, Märchengebühr ect. pp...
Ich denke, alle bekannteren Shops werden es, wie angekündigt, so halten wie bisher, außer ein par große Namen schwenken um, so das alle anderen hinterherschwimmen. Solange es nicht Garantie und Gewährleistung beeinflusst, ändert sich unterm Strich überhaupt nichts für die normale Kundschaft und genau dieser Hinweis fehlt mir bisher. Im Rentner-TV wird dagegen mal eben verschwiegen, dass es bisher die 40€-Regelung gab. Hier wurde ja schon immer gern über das böse Internet hergezogen obwohl es aus Sicht der Kunden viel besser und sicherer war online einzukaufen; je nach Produktkategorie versteht sich.
Wie wirkt sich die Richtlinie auf Garantiefälle aus? Da entsteht doch ohne genaue Aus- u. Einschließungen eine Grauzone. Ich musste ein Gerät wegen kalter Lötstelle insgesamt dreimal hin und herschicken, sprich es wurde 6 x UPS-Express vom Hersteller übernommen, da ich sowas idR nie über den Verkäufer mache. Da ist eine Menge Geld verschwendet worden, was ich selber nie bezahlen würde. Dass die Service-Werkstatt zu blöd war bzw. Scheiße eben passiert, ist ja nicht meine Schuld. Am Ende hat sich UPS am meisten gefreut. Eine Absenkung von Versandkosten wäre viel sinnvoller für alle, denn das ist das was den Internethandel am meisten Sand ins Getriebe streut. Die 40€-Regelung war dagegen ein Grund Misstrauen beim Onlineeinkäufen abzubauen und man durfte sogar davon ausgehen, dass Shops nicht mutwillig defekte Ware oder umgemusterte B-Ware, wie sie seit Ewigkeiten gern bei Mediamarkt und Saturn über den Tisch geht, versenden. Hier werden wieder neue Vor- und Nachteile geschaffen. Dass der Wideruf beim Anstoß eines Downloads erlischt zeigt deutlich die Inkompetenz der Richtlieniensetzer. Bei harter Ware freut es so oder so die Logistiker, hauptsache einer zahlt die Versandlosten incl. Steuern, Märchengebühr ect. pp...
