Liebe CB-Leser,
seit heute gibt es
kein Rückgaberecht mehr. Es gibt nur noch DAS Widerrufsrecht welches seit heute 0:00 Uhr bestand hat. Vorher war es möglich das Widerrufsrecht durch ein freiwilliges Rückgaberecht zu ersetzen. Alles ist einheitlich nur mit dem Unterschied das es nun erlaubt ist, die Rücksendekosten dem Kunden selbst auf zu erlegen. Dies kann jeder Händler individuell entscheiden.
Meine persönliche Meinung:
Wurde auch langsam Zeit das sich in dieser Hinsicht etwas ändert - ob es letztendlich auch in die Tat umgesetzt wird, ist, von Händler zu Händler, verschieden aber die Möglichkeit ist zumindest nun gegeben und da ich selber Händler bin nur zu begrüßen; keine Vorschriften - so muss man es machen und basta. Nun haben wir Händler die freie Entscheidung
Auch kann ich verstehen, wenn man Ware bekommt welche aus einem Widerruf stammt und hierrüber nicht informiert wird. Dies ist natürlich ärgerlich aber dies ist legitim - siehe Amtsgericht Rotenburg Wümme (Az.: 5 C 350/07) - Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Produkte nach wie vor in einem neuwertigen Zustand befinden.
Als seriöser Händler sollte man sich an diese aber auch halten oder aber Ware welche aus einem Widerruf stammt demensprechend Kennzeichnen und mit einem Nachlass versehen. Auch gibt es wohl schwarze Schafe hierzu...
Selbst wenn der Kunde den Rückversand bezahlen muss so spart er sicherlich deutlich als wenn er sich ins Auto setzt und viele KM fahren muss und deutlich mehr bezahlt; wenn ich bedenke am Samstag ins Einkaufzentrum zu fahren da nehme ich lieber den Rückversand in Kauf - kein Stress bei überfüllten Straßen sowie Stau und Co.
Wenn ich allerdings lesen muss, das die Toleranzgrenzen nicht akzeptiert werden, was Pixelfehler angeht und man nicht bereit ist selbige hinzunehmen und man der Problematik mit der Ausleuchtung diverser Monitore konform geht aber dennoch sein Glück versucht und weiß worauf er sich einlässt und dies nicht akzeptieren will beruht und sich dennoch darauf beruft - zahle ich nicht! - so stellt sich mir die Fragen wieso man sich dann auf ein Recht beruft aber das Toleranzen nicht akzeptieren möchte -> zweifelhafte Doppelmoral! Hauptsache zum eigenen Vorteil...
Anders herum - kurzes Beispiel - Kunde kauft Ware - schickt selbige wieder zurück und vergisst einen Teil des Zubehör und man sagt dem Händler: Dies müssen Sie bei der Kalkulation einbeziehen!
Anderer Fall - Fotograf bestellt Monitor - behauptet ist defekt - schickt zurück und es stellt sich heraus - OVP - nie geöffnet. Auf seinem gewerblichen Blog kann man 12 Monitore sehen die ausführlich getestet wurden und man immer brav den Kaufvertrag widerrufen hat und früher hat immer der Händler den Schaden gehabt.
Klar kann man es nicht allen recht machen aber auch der Händler kann nicht immer alles aus eigener Tasche bezahlen; es sollte sich doch eine gewisse Fairness vorhanden sein; sollte ein Produkt wirklich defekt sein (DOA) dann wird sich auch hierzu eine kostengünstige Lösung finden lassen