News Das neue Widerrufsrecht im Online-Handel ist da

Eines ist nicht genannt worden im Artikel!

Künftig müssen auch bei Widerruf die Hinsendekosten zum Kunden erstattet werden, sofern es sich um die günstigste der vom Händler angebotenen Versandart handelt!

http://www.it-recht-kanzlei.de/hins...sten-widerrufsbelehrung 2014.html#abschnitt_3

Vor Inkrafttreten der neuen Widerrufsbeleherung hatte der europäische Gerichtshof ja schon so geurteilt, s. Artikel. Jetzt ist es Gesetz in DE.
 
BadBoy! schrieb:
Dies hört sich in Ihrem Artikel pauschalisiert an, dies ist nur richtig, wenn der Verkäufer das Widerrufsformular als Webformular anbietet. Nur beim Webformular muss der Verkäufer den Eingang des Widerrufs bestätigen.

Hallo BadBoy,

kannst du bitte die Quelle zu dieser Aussage preisgeben? Denn, wenn entschieden wurde, dass der Verkäufer einen Widerruf zu bestätigen hat, dann gilt dies für alle genannten Widerrufsmöglichkeiten. Und so ganz korrekt, ist diese Aussage bestimmt auch nicht.

Die Bestätigung per Telefon ist dabei die logische/einfachste Methode/Möglichkeit, aber in Schriftform sollte es diese auch geben, unabhängig von Webformular, Brief, E-Mail, Fax, etc.
 
Haben die Leute, die was von Spiele spielen und dann zurückgeben, den Artikel nicht gelesen?

Das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen gilt ab sofort auch für Downloads – egal ob eBook, Musik, Software oder Video. Im Gegensatz zu physischer Ware können Verkäufer und Kunde dieses Recht im Einverständnis mit Bereitstellung des Downloads allerdings ausschließen. : Mit Start des Downloads erlischt das Recht. Diese Vereinbarung darf jedoch nicht in den AGBs erfolgen, sondern muss vom Kunden separat und ausdrücklich bestätigt werden.
 
Liebe CB-Leser,

seit heute gibt es kein Rückgaberecht mehr. Es gibt nur noch DAS Widerrufsrecht welches seit heute 0:00 Uhr bestand hat. Vorher war es möglich das Widerrufsrecht durch ein freiwilliges Rückgaberecht zu ersetzen. Alles ist einheitlich nur mit dem Unterschied das es nun erlaubt ist, die Rücksendekosten dem Kunden selbst auf zu erlegen. Dies kann jeder Händler individuell entscheiden.

Meine persönliche Meinung:

Wurde auch langsam Zeit das sich in dieser Hinsicht etwas ändert - ob es letztendlich auch in die Tat umgesetzt wird, ist, von Händler zu Händler, verschieden aber die Möglichkeit ist zumindest nun gegeben und da ich selber Händler bin nur zu begrüßen; keine Vorschriften - so muss man es machen und basta. Nun haben wir Händler die freie Entscheidung :)

Auch kann ich verstehen, wenn man Ware bekommt welche aus einem Widerruf stammt und hierrüber nicht informiert wird. Dies ist natürlich ärgerlich aber dies ist legitim - siehe Amtsgericht Rotenburg Wümme (Az.: 5 C 350/07) - Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Produkte nach wie vor in einem neuwertigen Zustand befinden.

Als seriöser Händler sollte man sich an diese aber auch halten oder aber Ware welche aus einem Widerruf stammt demensprechend Kennzeichnen und mit einem Nachlass versehen. Auch gibt es wohl schwarze Schafe hierzu...

Selbst wenn der Kunde den Rückversand bezahlen muss so spart er sicherlich deutlich als wenn er sich ins Auto setzt und viele KM fahren muss und deutlich mehr bezahlt; wenn ich bedenke am Samstag ins Einkaufzentrum zu fahren da nehme ich lieber den Rückversand in Kauf - kein Stress bei überfüllten Straßen sowie Stau und Co. ;)

Wenn ich allerdings lesen muss, das die Toleranzgrenzen nicht akzeptiert werden, was Pixelfehler angeht und man nicht bereit ist selbige hinzunehmen und man der Problematik mit der Ausleuchtung diverser Monitore konform geht aber dennoch sein Glück versucht und weiß worauf er sich einlässt und dies nicht akzeptieren will beruht und sich dennoch darauf beruft - zahle ich nicht! - so stellt sich mir die Fragen wieso man sich dann auf ein Recht beruft aber das Toleranzen nicht akzeptieren möchte -> zweifelhafte Doppelmoral! Hauptsache zum eigenen Vorteil...

Anders herum - kurzes Beispiel - Kunde kauft Ware - schickt selbige wieder zurück und vergisst einen Teil des Zubehör und man sagt dem Händler: Dies müssen Sie bei der Kalkulation einbeziehen!

Anderer Fall - Fotograf bestellt Monitor - behauptet ist defekt - schickt zurück und es stellt sich heraus - OVP - nie geöffnet. Auf seinem gewerblichen Blog kann man 12 Monitore sehen die ausführlich getestet wurden und man immer brav den Kaufvertrag widerrufen hat und früher hat immer der Händler den Schaden gehabt.

Klar kann man es nicht allen recht machen aber auch der Händler kann nicht immer alles aus eigener Tasche bezahlen; es sollte sich doch eine gewisse Fairness vorhanden sein; sollte ein Produkt wirklich defekt sein (DOA) dann wird sich auch hierzu eine kostengünstige Lösung finden lassen :)
 
holytheone schrieb:
Spiele werde ich ab jetzt immer zurück geben das ist ja quasi ein gratis leih service.

Geh davon aus, dass der Passus später überall greifen wird, dass dein Rückgaberecht mit Starten des Downloads erlischt. Und dann sind genau solche Leute wie du wieder außen vor. Was ich auch für überaus richtig erachte…Steam hat es schon drin stehen. Origin gewährt aktuell 24 Stunden, aber es ist eine Frage der Zeit, bis sie das anpassen oder die Nutzung während der 24 Stunden klar einschränken.
 
Im 2. Satz wird das Widerrufsrecht nicht eingeschränkt sondern erweitert? 1 Jahr und 14 Tage? Wie ist das zu verstehen.
Das gilt nur für den Fall, dass der Verkäufer den Käufer nicht über sein Widerrufsrecht von 14 Tagen informiert hat. Bis Heute hatte man als Käufer in diesem Fall ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht.
 
nille02 schrieb:
Reicht dafür eine E-Mail? Oder werden sie dann auf einem Brief/Fax beharren?

Gute Online-Händler schicken ein Rücksendeformular mit (so wie vorher auch). Dort kreuzt du an was du zurückschickst und schreibst eventuell einen Grund drauf, packst den in die Schachtel und schickst es zurück.
Es ändert sich also nicht viel, wenn man einen gewissenhaften Händler hat.
 
Der Download Passus führt das ganze Gesetz zumindest für die Digitalen Medien ad absurdum .. Die Umkehr der Rücksendekosten ist allerdings zu begrüßen :)
 
Bloodie24 schrieb:
Das musst Du mir mal erklären.
Es werden nun mal nicht zwei oder drei Pakete pro Tag aufgegeben. Ein beliebter Sport vieler Onlinekäufer: LCD-Monitore bestellen und wieder zurücksenden bis man endlich ein Modell ohne Pixelfehler hat. Und die Rückläufer können meistens nicht wieder in den regulären Verkauf, sondern landen auf einem Sonderposten.

Bloodie24 schrieb:
Ob die Ware nun zu uns nach Hause geschickt wird oder geliefert wird in die nächstgelegene Filiale...wird keinen grossen Unterschied bei der Umweltbelastung machen.
Die Ware wird aber nur ein Mal in die Filliale geliefert und dort dann so lange anprobiert, bis sich ein Käufer findet. Im Versandhandel wird die Ware unter Umstände etliche Male hin und her geschickt, bis sie endlich irgendwo bleibt.

Bloodie24 schrieb:
Beim Einkaufen im Geschäft kommt dann der Anfahrtsweg hinzu, der die Umwelt belastet. Hier kann man keine pauschale Aussage treffen, da es auf die Länge des Weges ankommt und auf das Verkehrsmittel.
Fährst du zehn Mal 400 Kilometer durch Deutschland, um eine Hose zu kaufen? Ein Händler schickt die gleiche Hose u.U. mehrmals durch Deutschland, bis sie endlich beim Kunden bleibt. Davon mal ist dein Anfahrtsweg sicherlich nicht so lang wie der Lieferweg. Oder lebst du auf einer Hallig in der Nordsee und fährst für jede Hose nach Hannover?

P.S.: Und ich persönlich fahre ja immer mit der Bahn in die Stadt um einzukaufen.
 
bei den Händlern die das nicht freiwillig einräumen werden dann wohl weniger bestellen man hat das Recht der freien wahl des Händlers , gerechter ist es nur bedingt, wenn z.b. kleine und "unseriöse" Händler Gebrauchte Ware mit Gebrauchsspuren als Neu an
den Kunden verschicken und dann dem Kunden nun der Rücktritt erschwert wird .
 
@mediafrost

Fakt ist, wenn ich viel Geld zahle, will ich keine Rückläufer und auch keine wirtschaftlich bevorzugte Entscheidungen und Regelungen die legitim sind. Wenn dann bitte exakte genaue Nachweise welchen Weg die Ware gegangen ist. Was die Geschichte vom Fotograf und dem Monitor angeht, so weiss man das aber nicht die Mehrheit der Kunden sowas abziehen. Und mit vergessenem Zubehör gehst du von gewissen Umständen aus die so prozentual gesehen bestimmt nicht am häufgisten oder mehrheitlich vorkommen. Aber die schlechte Qualitätskontrolle seitens Firmen und der daraus resultierende Verkaufe solcher Produkte wo eine ganze Charge fehlerhaft ist, sollen Kunden ausbaden? - Eher nicht. Richtig, Toleranzgrenzen zugunsten das Firmen schlampen dürfen nehme ich nicht hin denn das es anders geht, kann man hin und wieder ja doch sehen oder? - Vor allem wenn man eben ein nicht gefallendes Gerät zurückschickt und beim zweiten mal dann sieht, aha geht doch was fehlerfreies abzuliefern. Der Kauf eines neueen Produktes, sollte nicht ein Glückskauf sein damit man für sein Geld etwas einwandfreies bekommt. Ist doch logisch und mal ehrlich, du kannst mir nicht weissmachen das du nicht auch so denkst. JEDER will was makelloses für sein Geld, punkt. Ansonsten ist deine Argumentation heuchlerisch.

Bevor ich in so einem Fall bei einem Shop bestellen würde wo ich die Rücksendung zu tragen habe, fahre ich lieber. So komm ich ausser Haus, unter Leute und bummel durch die Stadt. Und weiss das mir vor Ort kulanterweise bedenkenlos und ohne Frage die Ware umgetauscht wird, bis ich was gescheites habe und eventuell vor Ort begutachten kann. Aus Gesetzen die gegen die Bevölkerung bzw. in diesem Fall Kunden gemacht werden, halte ich eh nichts von also ist mir das schnuppe. Ich will für mein Geld, entsprechende Ware die mich zufriedenstellt und alles andere ist Kindergartendiskussion und Relativierung und Schönreden und was weiss ich und somit uninteressant. Dann verlieren solche Shops halt Kunden, gibt genug und neue die das besser machen folgen dann bestimmt.
 
Mindestens vorläufig werden viele Händler nicht auf den Zug aufspringen die Rücksendekosten auf die Kunden zu verlagern, der Grund dafür liegt darin, dass ein Händler einen Kunden beim Kauf über die Höhe der Rücksendekosten aufklären muss. Der Händler hat vielfach keine Chance das annähernd genau vorauszuahnen. Gibt er nun einen Wert an der zu niedrig ist, muss er für die Differenzkosten des Kunden aufkommen. Gibt er einen zu hohen Wert an, ist er abmahnfähig. Über diese und andere Kinken werden sich noch Gerichte streiten müssen...

Der Punkt ist am Ende der: Das Gesetz ist jetzt neu, das alte davor war 15 Jahre alt und man erkannte nach und nach immermehr Problemfälle, die man jetzt regeln wollte. Das war beim alten Gesetz genauso, das verfeinerte sich über die Jahre durch Gerichtsentscheidungen, die eine gelebte Praxis festsetzen. Das steht dem jetzigen Gesetz auch bevor, in einem Jahr sind die ersten Verfahren durch, dann kann die Welt vielfach anders aussehen.
 
Luxuspur schrieb:
Tja dann hast du was falsch verstanden, wenn du mangelhafte Ware bekommst greift die Produkthaftung das hat nix mit dem hier beschriebenen Rückgaberecht zu tun!

Der Händler/Hersteller behauptet dann einfach, dass das so gehört. Und jetzt? Früher konnte man das schlechte Produkt ohne Angabe von Gründen zurück schicken und das wars.

Lost_Byte schrieb:
Im Gegenteil. Endlich gibt es keine ungerechtfertigte Benachteiligung der Händler mehr (zumindest nicht mehr in den Maßen). Die Kunden wurden viel besser als die Händler gestellt.

Begründung?
Sehe ich nicht so.

mediafrost schrieb:
Nun haben wir Händler die freie Entscheidung :)

Schön, dass du hier als Händler deinen Standpunkt beschreibst.

mediafrost schrieb:
Auch kann ich verstehen, wenn man Ware bekommt welche aus einem Widerruf stammt und hierrüber nicht informiert wird. Dies ist natürlich ärgerlich aber dies ist legitim - siehe Amtsgericht Rotenburg Wümme (Az.: 5 C 350/07) - Vversuchtzung ist allerdings, dass sich die Produkte nach wie vor in einem neuwertigen Zustand befinden.

Den Händler, der das mit mir versucht, würde ich das Produkt vor die Füße knallen und so lange Radau machen, bis mich die Polizei des Hauses verweist. + eine Strafanzeige wegen Betrug bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.

mediafrost schrieb:
Als seriöser Händler sollte man sich an diese aber auch halten oder aber Ware welche aus einem Widerruf stammt demensprechend Kennzeichnen und mit einem Nachlass versehen. Auch gibt es wohl schwarze Schafe hierzu...

Selbst wenn der Kunde den Rückversand bezahlen muss so spart er sicherlich deutlich als wenn er sich ins Auto setzt und viele KM fahren muss und deutlich mehr bezahlt; wenn ich bedenke am Samstag ins Einkaufzentrum zu fahren da nehme ich lieber den Rückversand in Kauf - kein Stress bei überfüllten Straßen sowie Stau und Co. ;)

Sehe ich auch so.

mediafrost schrieb:
Wenn ich allerdings lesen muss, das die Toleranzgrenzen nicht akzeptiert werden, was Pixelfehler angeht und man nicht bereit ist selbige hinzunehmen und man der Problematik mit der Ausleuchtung diverser Monitore konform geht aber dennoch sein Glück versucht und weiß worauf er sich einlässt und dies nicht akzeptieren will beruht und sich dennoch darauf beruft - zahle ich nicht! - so stellt sich mir die Fragen wieso man sich dann auf ein Recht beruft aber das Toleranzen nicht akzeptieren möchte -> zweifelhafte Doppelmoral! Hauptsache zum eigenen Vorteil...

Weil man das Produkt vor dem Kauf nicht selbst begutachten kann und von schlechter Ausleuchtung idR nichts in dee Artikelbeschreibung steht.

mediafrost schrieb:
Anders herum - kurzes Beispiel - Kunde kauft Ware - schickt selbige wieder zurück und vergisst einen Teil des Zubehör und man sagt dem Händler: Dies müssen Sie bei der Kalkulation einbeziehen!

Geld erst dann zurück zählen, wenn Ware vollständig da ist? 2. Rückversand nicht bezahlen.

mediafrost schrieb:
Anderer Fall - Fotograf bestellt Monitor - behauptet ist defekt - schickt zurück und es stellt sich heraus - OVP - nie geöffnet. Auf seinem gewerblichen Blog kann man 12 Monitore sehen die ausführlich getestet wurden und man immer brav den Kaufvertrag widerrufen hat und früher hat immer der Händler den Schaden gehabt.

Wie testet der die Monitore, wenn er sie nicht mal auspackt?

1. Kunde nichts mehr verkaufen
2. Kunde eine Servicepauschale in Rechnung stellen.
3. Kunde den anteiligen Wertverlust berechnen.

mediafrost schrieb:
Klar kann man es nicht allen recht machen aber auch der Händler kann nicht immer alles aus eigener Tasche bezahlen; es sollte sich doch eine gewisse Fairness vorhanden sein; sollte ein Produkt wirklich defekt sein (DOA) dann wird sich auch hierzu eine kostengünstige Lösung finden lassen :)

Fairness heißt aber auch erhliche Kunden wie mich nicht für die Verfehlungen anderer Kunden bezahlen zu lassen.

Auch die anderen Argumente taugen in meinen Augen nichts:

- Einige Händler wie Zalando wollen einfach nur möglichst viel Umsatz generieren. Die hohen Rücksendungen sind teil des Geschäftsmodell.

- Man kann Softwareseitig problemlos einstellen, dass man ein Kleidungsstück nur einmal kaufen kann. Legt man es in einer anderen Größe in den Einkaufswagen, fliegt das erste wieder raus.

- für CPUs u.A. kann man eine Maximalbestellmenge einstellen

- wer übertacktete CPUs zurück schickt, bleibt auf den Kosten sitzen. Rücknahme verweigert. Ist auch für die ehrlichen Kunden besser.
 
akron1980 schrieb:
@mediafrost

Fakt ist, wenn ich viel Geld zahle, will ich keine Rückläufer und auch keine wirtschaftlich bevorzugte Entscheidungen und Regelungen die legitim sind.

Wer bitte will das schon? Fakt ist aber auch das es rein rechtlich legitim ist, ob du das willst oder nicht ;)

Wenn dann bitte exakte genaue Nachweise welchen Weg die Ware gegangen ist. Was die Geschichte vom Fotograf und dem Monitor angeht, so weiss man das aber nicht die Mehrheit der Kunden sowas abziehen.

Aber genau deswegen kann der Händler das nun selber entscheiden; im Vorfeld, vor Vertragsabschluss.

Und mit vergessenem Zubehör gehst du von gewissen Umständen aus die so prozentual gesehen bestimmt nicht am häufgisten oder mehrheitlich vorkommen.

Dies war nur ein Beispiel

Aber die schlechte Qualitätskontrolle seitens Firmen und der daraus resultierende Verkaufe solcher Produkte wo eine ganze Charge fehlerhaft ist, sollen Kunden ausbaden? - Eher nicht. Richtig, Toleranzgrenzen zugunsten das Firmen schlampen dürfen nehme ich nicht hin denn das es anders geht, kann man hin und wieder ja doch sehen oder? - Vor allem wenn man eben ein nicht gefallendes Gerät zurückschickt und beim zweiten mal dann sieht, aha geht doch was fehlerfreies abzuliefern. Der Kauf eines neueen Produktes, sollte nicht ein Glückskauf sein damit man für sein Geld etwas einwandfreies bekommt. Ist doch logisch und mal ehrlich, du kannst mir nicht weissmachen das du nicht auch so denkst. JEDER will was makelloses für sein Geld, punkt. Ansonsten ist deine Argumentation heuchlerisch.

Selbstverständlich gibt es ab und an auch bei Produkten vom Werk aus Probleme - Perfektion gibt es nicht - da aber viele Hersteller einen Vor-Ort Service bei hochpreisigen Artikeln anbieten relativiert sich dies bei einem DOA (siehe NEC oder EIZO). Der Hersteller übernimmt die anfallenden Kosten.

Wo bitte ist meine Argumentation heuchlerisch? Lege lediglich die Fakten dar - ob es einem gefällt oder nicht Man erwartet von den Händlern das die sich penibel an das geltende Recht halten und andersrum sollte dies der Kunde auch. Nicht mehr und nicht weniger. Gleiches Recht für Alle :)
 
@mediafrost
Wie gesagt, juckt mich nicht die Bohne weil ich mir als Kunde dann die Firmen aussuche die möchten das ich bei Ihnen Geld loswerde, ganz einfach. Konkurrenz belebt das Geschäft. Was bringen mir die anfallenden Kosten wenn eine Ware von Anfang macken hat, ich weiss nur zugut wie das ist wenn beispielsweise eine Makita (ist letztens passiert) 5 mal zurückgeschickt habe weil immer irgendein Problem war und angefangen hatte das mit stark eierndem Bohrfutter. Das heisst innerhalb von 8 Monaten, musste ich mich mit einer Ware beschäftigen die ich, bei allem was mir heilig ist, nicht einmal benutzen konnte. Am Ende habe ich darauf bestaden das ich dieses Produkt einfach nicht mehr haben und mein Geld zurückwill. Die Firma hat sich auch dazu bereit erklärt weil durch den Transport weitere Schäden auch anderweitig am Gerät und am Koffer aufgetreten sind.
Bei mir ist das einkaufen wie wenn ich Schuhe kaufe und das hat sich bei mir bewährt, sitzt, passt und hat Luft. wird gekauft. alles andere will ich nicht egal was für Gesetze man mir vor die Augen hält.

Ich meinte das es heuchlerisch gewesen wäre wenn du nicht auch so denken würdest, dass du was einwanfreies haben willst. Deine Argumentation habe ich nicht als solche bezeichnet.
 
Artikel-Update: In Apples iTunes Store werden Downloads wie bisher nach dem Kauf gestartet, ohne dass der Kunde den Verzicht zum Widerruf zu diesem Zeitpunkt explizit erklärt hat. Die Rückgabe des Titels ist daraufhin lediglich bei Problemen mit der Datei möglich. Eine Stellungnahme war von Apple trotz wiederholter Nachfrage am Freitag nicht zu bekommen.

Weitere Erfahrungen von Lesern zur Handhabung der neuen Rechtslage bei Anbietern von Downloads mit Sitz in der EU sind in den Kommentaren willkommen.
 
Was ist mit Steam, Amazon, Playstore, verschiedene "Windows" Appstores, PSN, etc.
Halten die sich genausowenig an die neuen Gesetze?
 
Diese Disku ist leider zäh wegen dem "Manuelles Freischalten neuer Beiträge"...find ich persönlich hinderlich.

einfach kurz und knapp:

Geld erst dann zurück zählen, wenn Ware vollständig da ist? 2. Rückversand nicht bezahlen.

Das sag mal Paypal - da musste einfach nen Konflikt aufmachen und Kunde kommst selbst dann damit durch wenn Zubehör einbehalten wurde.

Den Händler, der das mit mir versucht, würde ich das Produkt vor die Füße knallen und so lange Radau machen, bis mich die Polizei des Hauses verweist. + eine Strafanzeige wegen Betrug bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.

Ernsthaft? - Dann hast du wenn es hart auf hart kommt eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch an der Backe und zweitens noch eine Verleumdungsklage. Auch wenn es dir nicht gefällt. Die Entscheidung des AG Rotenburg Wümme ist rechtskräftig.

Wie testet der die Monitore, wenn er sie nicht mal auspackt?

1. Kunde nichts mehr verkaufen
2. Kunde eine Servicepauschale in Rechnung stellen.
3. Kunde den anteiligen Wertverlust berechnen.

Tja, der andere Händler war schneller da er in einer Ecke sitzt wo DHL 2 Tage benötigt dennoch wurden die 14 Tage voll ausgenutzt. Zu 2 und 3 - man kann einem Kunden nicht einfach mal eine Servicepauschale berechnen - die Verbraucherschützer zerpflücken den Händler. Ebenso kann man kaum eine Wertminderung geltend machen wenn die Ware noch OVP ist - ungeöffnet. Letztendlich hat auch der andere Händler die Ware retourniert bekommen und der Kunde den 12ten Testbericht in seinem Blog :D

Was ich damit sagen will - man kann es eben nicht jedem Kunden recht machen - irgend jemand wird immer der Dumme sein- einmal zurecht aber auch zu unrecht. Hier einen Konsens zu finden ist schwer aber das die Rücksendekosten jeder Händler nun selbst dem Kunden aufbürden kann oder selbige übernimmt - zu begrüßen denn vorher hatten wir Händler keine Entscheidungsfreiheit sondern waren geknebelt ;)

@akron1980

Kleines Beispiel: Kunde kauft einen UP3214Q mit 5 Jahren als er Q4 2013 auf den Markt kommt - Preis lag bei 2800 EUR. Widerruf - Gerät absolut sauber nach der Prüfung. Kurzerhand hab ich mit das Ding an Weihnachten 2013 selbst auf den Tisch gestellt und da steht er auch heute noch. Auch wenn es ein Widerruf war wie ich zu meinem Monitor gekommen bin denn ich habe sofern die Ware neuwertig ist kein Problem damit wenn selbige aus einem Widerruf stammt. Es kommt immer auf den Zustand der Ware an - klar ist es dann was anderes wenn man "defekte" Ware welche aus einem Widerruf stammt als Neu verkauft wird.

Bei deinem Beispiel muss ich dir aber zustimmen - wäre mir auch zu doof gewesen - das Spiel hätte ich aber nicht so lange mitgemacht.

Jedem steht selbstverständlich frei dort zu kaufen wo er dies auch immer für Richtig erachtet.
 
somit ist klar festzustellen, dass apple hier entweder die "rückgabe" bei nichtgefallen akzeptiert, oder aber sie scheren sich einmal mehr nicht um europäisches Recht.
Muss ja auch erst mal einer klagen.
Mir gefällt das Ganze nicht. Hier nutzen große Firmen einfach zu sehr ihre Machtposition.

Zu begrüßen ist hingegen der Rest des Ganzen.
 
gloss schrieb:
bei den Händlern die das nicht freiwillig einräumen werden dann wohl weniger bestellen man hat das Recht der freien wahl des Händlers , gerechter ist es nur bedingt, wenn z.b. kleine und "unseriöse" Händler Gebrauchte Ware mit Gebrauchsspuren als Neu an
den Kunden verschicken und dann dem Kunden nun der Rücktritt erschwert wird .
Warum versteht keiner das wenn der Händler nicht das liefert was er verspricht (Neuware, Funktionsfähige Ware) bleibt alles beim alten.
Was allerdings evtl. ausbleibt ist das die Kunden defekte Ware einfach ohne Bemerkung zurückschicken und der Händler dadurch evtl. keine defekten Artikel mehr über seine Retourenshops verkauft.
 
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