News Das neue Widerrufsrecht im Online-Handel ist da

Schon irgendwie seltsam....

Da gilt ab sofort das selbstverständliche Widerrufsrecht auch bei Download-Ware - aber wenn der Verkäufer ohne einen ausdrücklichen "freiwilligen" Verzicht des Kunden auf dieses Recht nichts verkaufen muß, ist das Ganze doch gleich wieder hinfällig?

Wer denkt sich sowas aus?
Man stelle sich vor, an der Supermarktkasse sagt die Verkäuferin: "Unterschreiben Sie bitte hier, daß Sie auf Gewähleistung verzichten, sonst tippe ich die Ware gar nicht erst ein".....

Da hat die Amazon/Apple/Google-Lobby aber ganze Arbeit geleistet!
Wer hat sich denn da hintenrum die Taschen gefüllt?
 
@Tomsenq

der Verbraucher muss auch nach wie vor keinen Grund für den Widerruf angeben; leider. Wenn man eh schon einen Widerruf schreiben muss kommt es auf 1-2 Sätze wenn es sich um einen Defekt handelt wohl auch nicht mehr an. Würde dem Händler helfen und auch die Rückabwicklung beschleunigen.
 
Zum Update: Wird Apple jetzt abgemahnt bzw kann man 1 Jahr und 14 Tage widerrufen?
 
Tomsenq schrieb:
Warum versteht keiner das wenn der Händler nicht das liefert was er verspricht (Neuware, Funktionsfähige Ware) bleibt alles beim alten.
Was allerdings evtl. ausbleibt ist das die Kunden defekte Ware einfach ohne Bemerkung zurückschicken und der Händler dadurch evtl. keine defekten Artikel mehr über seine Retourenshops verkauft.

Jein. Nach wie vor kann der Kunde mit dem Hinweis auf "gefällt mir nicht" die Ware zurückschicken. Daß sie tatsächlich defekt ist, fällt dem Händler nur bei intensiver Überprüfung auf, die sich viele aufgrund der Masse nicht leisten können. Es kann ja sein, daß man trotz Defekt feststellt, daß einem die Ware auch in einwandfreiem Zustand nicht gefallen würde. Das ist eben das Risiko beim Onlinekauf, daß vieles in real nicht so schön ist, wie aufgrund eines Fotos erhofft. Deshalb gibt es ja das Widerrufsrecht überhaupt, weil man eben die Ware nicht wie im Laden in Augenschein nehmen und anfassen, und bei Kleidung ganz wichtig, anprobieren kann.

Allerdings bleibt zu hoffen, daß die Kunden Defekte jetzt öfter mitteilen, da sie sich ja grundsätzlich erst mal äußern müssen. Widerrufen können sie in dem Atemzug ja trotzdem. Aber einfach einpacken, Rücksendeaufkleber drauf und weg - das geht nicht mehr.

Interessant finde ich, daß der Händler jetzt generell die Versandkosten erstatten muß, wenn der Kunde widerruft. Bislang haben die meisten ja nur die Warenkosten erstattet und halt die Rücksendekosten übernommen. Jetzt läufts umgekehrt: Rücksendekosten trägt der Händler nur, wenn er will, die beim Kauf bezahlten Versandkosten bekommt der Kunde aber zurück.
 
Zucksi schrieb:
Steam müsste seine AGB eigentlich schon geändert haben, oder war folgendes schon vorher enthalten?

FALLS ES SICH BEI IHNEN UM EINEN IN DER EU ANSÄSSIGEN ABONNENTEN HANDELT, SIND SIE BERECHTIGT, EIN KAUFGESCHÄFT, DAS DIGITALE INHALTE ZUM GEGENSTAND HAT, KOSTENFREI UND OHNE ANGABE VON GRÜNDEN ZU WIDERRUFEN, BIS MIT DER LIEFERUNG DER BETREFFENDEN INHALTE ODER DER ERBRINGUNG DER VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN BEGONNEN WURDE. SIE SIND NICHT MEHR ZUM WIDERRUF EINES GESCHÄFTS BERECHTIGT UND HABEN KEINEN ERSTATTUNGSANSPRUCH, SOBALD MIT DER LIEFERUNG DER INHALTE ODER DER ERBRINGUNG DER VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN BEGONNEN WURDE: MIT ERREICHEN DIESES ZEITPUNKTS IST DAS GESCHÄFT RECHTSVERBINDLICH. IHNEN IST BEKANNT UND SIE SIND DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE LIEFERUNG DER DIGITALEN INHALTE UND DES ZUGEHÖRIGEN ABONNEMENTS UND/ODER DIE ERBRINGUNG DER ZUGEHÖRIGEN LEISTUNGEN IM MOMENT DER EINFÜGUNG DER DIGITALEN INHALTE IN IHR BENUTZERKONTO ODER INVENTAR ODER ABER IM MOMENT DER SONSTIGEN BEREITSTELLUNG ZUM HERUNTERLADEN ODER ZUR NUTZUNG DURCH SIE BEGINNT.

Es steht doch aber folgendes: "Diese Vereinbarung darf jedoch nicht in den AGBs erfolgen, sondern muss vom Kunden separat und ausdrücklich bestätigt werden."

Wenn Steam das also bis jetzt wirklich nur in den AGBs drin stehen hat, dann bringt das genau gar nichts. Es müsste quasi ein extra Kästchen geben das man ankreuzen muss und so zeigt, das man damit einverstanden ist. Ist ja anscheinend bis jetzt nicht der Fall. Also könnte man (zumindest im Moment) ein Spiel kaufen, spielen und dann zurückgeben.

Jedenfalls verstehe ich das so. Soll mich ruhig jemand korrigieren wenn ich falsch liege.
 
Klassikfan schrieb:
Schon irgendwie seltsam....

Da gilt ab sofort das selbstverständliche Widerrufsrecht auch bei Download-Ware - aber wenn der Verkäufer ohne einen ausdrücklichen "freiwilligen" Verzicht des Kunden auf dieses Recht nichts verkaufen muß, ist das Ganze doch gleich wieder hinfällig?

Ja recht komisch. Wobei ich das so verstanden habe: AGB´s von Unternehmen < EU Richtlinien/Gesetz

Wie auch immer, in den nächsten Tagen werden wir sicherlich viele 'interessante' Infos dazubekommen und wird sicherlich reichlich in den News dazu zu lesen sein.
 
Ich persönlich habe das Wiederrufsrecht nie missbraucht. Muss jetzt aber jede Menge für mich negative Gesetze in Kauf nehmen, weil eine Minderheit sein Recht missbrauchte... Und alle hier schreien juhu find ich gut.... Versteh ich nicht..

So funktioniert gute Lobbyarbeit. Erst wird auf eine Minderheit eingeschlagen, um dann das eigentliche Ziel, den Verbraucher in seiner Position schwächen, mit Beifall durchzudrücken. Siehe Raubmordkopie, Kinderpornosperren usw usf...immer das gleiche Schema und der Deutsche Michel schreit "juchhu".
 
Redcoon und Hardwareversand erheben trotz des neuen Widerrufsrecht immer noch Gebühren bei Zahlung per Kreditkarte, Paypal etc... das ist ja eigentlich auch nicht mehr erlaubt...
 
Es wird jetzt noch wichtiger zu wissen, was eine Leistungsstörung (Sachmangel, etc.) ist und was nicht. Vor allem im Online-Mode-Versand würde mich interessieren, wie das zu handhaben ist. Beispiel: Kunde kauft ein Paar Schuhe in z.B. Größe 42, welche vom Verkäufer im Shop auch in dieser Größe angeboten werden und bei Erhalt fällt dann auf, dass die Schuhe wider erwarten kleiner ausfallen. Welche Seite hat dann Schuld? (vorausgesetzt Kulanz bleibt verwährt)

Fragwürdig finde ich das Argument bezüglich des dadurch beschränkten Missbrauchs. Ist jemanden schon mal in den Sinn gekommen, dass Kunden jetzt evtl. vorsätzlich Ware beschädigen, um z.B. einen Sachmangel gelten zumachen, nur um die Versandkosten zu sparen?
 
~DeD~ schrieb:
hööööö? wie wo was? versteht das jemand

Schon. Wenn man die beiden Sätze umdreht, wird es aber noch ein wenig deutlicher:

"Für den Fall, dass der Verkäufer den Kunden nicht ausreichend über seine Rechte in Kenntnis gesetzt hat, endet der Anspruch auf Widerruf ein Jahr und vierzehn Tage nach Eingang der Ware beim Kunden. Kunden können sich nicht wie bisher (ANMERKUNG: wegen einer falschen Widerrufsbelehrung) unbegrenzt auf ihr Recht zum Widerruf berufen."
 
mediafrost schrieb:
der Verbraucher muss auch nach wie vor keinen Grund für den Widerruf angeben; leider. Wenn man eh schon einen Widerruf schreiben muss kommt es auf 1-2 Sätze wenn es sich um einen Defekt handelt wohl auch nicht mehr an. Würde dem Händler helfen und auch die Rückabwicklung beschleunigen.

Das hat seinen Grund. Gibst du als Widerruf z.b. "Defekt" an....dann bestehen viele Händler darauf das Teil reparieren zu lassen statt zu ersetzen = der Kunde hat den Schaden (Zeitverlust, RMA Probleme usw.). Wäre nicht das erste mal dass Händler bewusst defekte Teile (bzw. Teildefekt) versenden. Der schlaue Kunde sendet zurück und sagt nichts, nicht weil er bösartig ist sondern weil er sonst benachteiligt wird (sowas wäre im Laden schlicht nicht möglich).

Und zu deinem früheren Post: immer werden einzelne schwarze Schafe genommen um die Allgemeinheit zu benachteiligen. Fakt ist doch dass Händler heute ihre Ware gar nicht mehr prüfen sondern ungeöffnet an den Kunden versenden (da könnte ich doch gleich bei der Fabrik bestellen nicht?). Qualitätskontrolle gibts nicht mehr. Dann wundert sich jeder über die Rückläufer.
Mein letzter Monitorkauf war auch so ein typischer Fall: wie kann ich Geräte geliefert bekommen die 12! Pixelfehler aufweisen, das MUSS jemand gesehen haben hätte er das Teil nur 1x eingeschaltet. Und bei sowas müsste ich dann aus deiner Sicht Porto für Rücksendung bezahlen? Ja gehts noch? Telefonische und E-Mail Anfragen im VORFELD mit Bitte auf Sichtprüfung (ich wollte ne endlose Sendeorgie vermeiden) wurden freundlich abgelehnt, sei nicht machbar. Na dann eben nicht, die Rücksendung scheint im Preis wohl inkludiert.

Händler sollten sich mal wieder ihrer Verantwortung bewusst werden ala "Kunde ist König", aber die Zeiten sind vorbei seit sich jeder Hinz und Kunz als Verkäufer darstellen kann indem er auf e-bay verscherbelt bzw. nen Onlineshop aufzieht. Das sind keine Händler, das sind höchstens Zwischenmänner. Der Kunde hat hier eindeutig Vorrang im Schutzbedarf da er blind kauft, der Händler kann sich wenigstens schützen indem er die Ware im Vorfeld prüft (wenn er denn wollte).

Branchen wie Bekleidung sind übrigends Sonderfälle, die wissen genau worauf sie sich einlassen mit hohen Rücklaufquoten. Würde es sie kümmern würden sie mal die Größen vereinheitlichen, da ist ein S ein M/L oder 2 Hosen vom selben Hersteller je nach Fabrik ne Nummer Größer/Kleiner....
Warum sollte das der Kunde ausbaden, bzw. muss er doch sowieso schon, Zeit ist auch Geld wenn er das was er will nicht bekommt und hin und her senden muss. Aber man redet immer vom "armen Händler".
 
Amazon wird weiterhin erfolgreich bleiben, sie müssen das ja nicht umsetzten,
die kleinen Händler werden noch weniger attraktiv werden,
ich bestelle lieber bei Amazon, auch wenn es oft ~10€ teuer ist, dafür hab ich bei Amazon keine Probleme, wenn was nicht stimmt und bekomme garantiert mein Geld zurück.
Bei den ganzen Ein-Mann-Unternehmen weißt du nie worauf du dich einlässt.

"Das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen gilt ab sofort auch für Downloads – egal ob eBook, Musik, Software oder Video. Im Gegensatz zu physischer Ware können Verkäufer und Kunde dieses Recht im Einverständnis mit Bereitstellung des Downloads allerdings ausschließen"

Da die Apple Kunden alles mit sich machen lassen, ändert sich hier auch nicht viel.

Somit hat sich eigentlich nichts geändert.
 
Ein Sonderbericht zu Downloadseiten (Strand, gog, gamersgate, etc.) hinsichtlich des Hinweises und dem Einverständnis fände ich super!!
 
@TNM

Aber wenn man widerruft und als Grund einen Defekt angibt, dann hebt dieser Grund nicht den Widerruf auf. Oder doch?

Und wenn man die Gewährleistung in Anspruch nimmt und der Händler auf Reparatur besteht, dann sollte man eine Frist setzen (bei einem Produkt, welches ich gerade erst bekommen habe, setze ich eine Frist von einer Woche, ansonsten zwei Wochen), da sich der Händler sonst so viel Zeit lassen kann, wie er möchte. Hält er die Frist nicht ein, setzt man eine Nachfrist, anschließend trete ich vom Kaufvertrag zurück.
 
So, kurz ein Wort zu Steam, was einige sicher interessieren sollte. Beim Kauf muss man ja immer ein Häkchen machen, dass man deren AGBs akzeptiert. Darüber hinaus gibt es nun einen zusätzlichen Satz darunter, der eben die neue Richtlinie abdeckt, indem man bestätigt, dass man auf Widerruf verzichtet.
 
FuXxMiTdOpPeLX schrieb:
Redcoon und Hardwareversand erheben trotz des neuen Widerrufsrecht immer noch Gebühren bei Zahlung per Kreditkarte, Paypal etc... das ist ja eigentlich auch nicht mehr erlaubt...

Einerseits verständlich, würde ich als Verkäufer auch so handhaben. Denn sowohl PP als auch CC bedeuten enorme Kosten für den Händler. Anderseits würde ich bei so einem Verkäufer nie etwas kaufen da er dann besser kalkulieren soll. Nicht mein Problem. Ich will per CC/PP zahlen und dafür nichts drauflegen.
 
Der Widerruf muss ab sofort schriftlich oder per Telefon erklärt werden. Das kommentarlose Zurückschicken reicht nicht mehr aus. In der Regel legen Verkäufer allerdings schon heute entsprechende Unterlagen bei. Der Verkäufer wiederum ist dazu verpflichtet, dem Kunden den Eingang seiner Erklärung zum Widerruf zu bestätigen.

Ich denke da kann etwas auf einen zukommen. Es ist nicht selten dass emails spät bis gar nicht beantwortet werden.
Ich war schon manche Male für den "Widerruf auf den letzten Drücker" dankbar weil die Ware in genau dieser Zeit den Geist aufgab. Widerruf ging bislang einfach schneller als ein RMA. Diverse Händler werden sich sicher mit Verzögerungen durchschummeln. Das einfache zurücksenden hatte zumindest den Vorteil, dass man mehr oder weniger beweisen konnte, dass der Händler seine Ware wieder hat.
 
@TMM

Das kann ich als Händler so nicht stehen lassen.

Wenn der Kunde einen Defekt reklamiert bekommt er, und hier spreche ich ausschließlichvon mir, unverzüglich Neuware - da fackel ich nicht lange rum - denn ist die Ware defekt erhalte ich auch vom Hersteller selbige ausgetauscht - kostenlos. Die Information das die Ware einen Defekt hat hilft bei der Abwicklung - so erspart man sich das lästige Suchen nach dem Reklamationsgrund bei der Prüfung bzw. man kann gezielt nach dem Defekt suchen - ergo Zeitersparnis. Käme nie auf die Idee dem Kunden eine Reparatur aufs Auge drücken zu wollen. Wäre ja total Banane.

Das Porto musst du sicher nicht bezahlen - sofern die Pixelfehler außerhalb der Pixelfehlerklasse liegen (Menge) - bei Monitoren, wie schon geschrieben bieten die Hersteller zu 99% einen Vor-Ort Service. Anrufen - reklamieren - Austausch kommt direkt vom Hersteller - hier bezahlst du nichts.

Bei Bekleidung ist es eben problematisch - da stimme ich dir zu - woher soll man wissen wie die Größen ausfallen - da denke ich wird sich auch nichts ändern aber Theo wäre es ja nun denkbar ;)
 
estros schrieb:
So lang man Klamotten weiterhin kostenlos zurückschicken kann, und da sagen die entsprechenden Firmen bislang Ja, bin ich zufrieden.

Wo steht das? denn wenn es nicht so sein sollte war das mit Klamotten online bestellen für mich.
 
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