News Datenschutz-Organisation Noyb: Beschwerde und Anzeige gegen Schufa eingereicht

mischaef

Kassettenkind
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Max Schrems bester Mann, spende ich seit Jahren für. Kann ich jedem empfehlen.
 
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Ach, wollte ich ja noch tun. Danke für den Hinweis.

Immer „druff“ auf derartige Pseudounternehmen. 💪
 
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Hoffe die bekommen für den Mist mal anständig eine auf den Sack. Saftladen.

Als ich letztes Jahr auf Wohnungssuche war habe ich eine kostenlose Auskunft beantragt und zwei mal das Gleiche zugeschickt bekommen. Die wurde jedes mal akzeptiert von den Vermietern.
 
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Kann ich nur bestätigen - ich wusste nichtmal, das es eine kostenlose Auskunft gibt und hab gleich zweimal die kostenpflichtige zur Wohnungsbesichtigung beantragt, da diese ja auch nur ein paar Wochen oder so gültig ist (weiß nicht mehr genau wie lange, aber lang wars nicht).
 
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Dejavu:
https://orf.at/stories/3344738/

Daten über eigene Person müssen gratis sein​

Laut Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung habe allerdings jede Person das Recht, die von einem Unternehmen über sie gespeicherten Daten unverzüglich und gratis zu erhalten. Diese Information kann auch bei Behörden wie den Einwanderungsbehörden vorgelegt werden. Der KSV1870 braucht dafür 25 bis 30 Tage Lieferzeit.

In Wien akzeptiere etwa die MA35, nach einer Kritik des Stadtrechnungshofs, eine solche kostenlose Auskunft nach Artikel 15 DSGVO. Dennoch gaukle der KSV1870 vor, dass nur ein „InfoPass“ vorgelegt werden könnte, begründete der Verein NOYB des Datenschützers die Beschwerde und Anzeige. Die kostenlose Auskunft sei für Laien nur schwer zu finden, monieren die Datenschützer. Der KSV verteidigte seine Vorgehensweise.

Ich dachte mir ja schon, dass ich die Nachrichten schonmal wo gelesen habe..^^ Gut, dass er auch andere Institute angeht und nicht nur die in Österreich. Hoffentlich werden das irgendwann mal alle in der EU sein.
 
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Mal sehen, wie die sich diesmal rauswinden. Ich befürchte, dass das Gericht das hier als Einzelfall abtut und damit jeder betroffene selber klagen muss. Da muss man erstmal nachweisen, dass Daten in der Auskunft fehlen
 
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Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass ich im Zuge der Wohnungssuche durch meine Unwissenheit die 30€ hingeblättert habe.

Auf der Hauptseite der Schufa werden nur die Abomodelle und die Version für 30€ angeboten. Ganz unten auf der Seite wird zwar "Datenkopie" als Fußnote angegeben, aber für den Unwissenden ließt sich "Datenkopie" anders als "Bonitätsauskunft". Selbst unter "Produkte" ist es nicht anders.

Daraufhin habe ich Unterlagen bekommen, die im Endeffekt nur verschwendete Ressourcen waren, weil das einfache Zertifikat gereicht hätte.
 
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Unfassbar, dass dieses Unternehmen überhaupt noch agieren darf ...
Erstmal meine kostenlosen Daten angefordert. Brauche ich zwar überhaupt nicht, aber dürfen gerne bisschen Beschäftigung bekommen.

Für alle die sich nicht durch die Webseite klicken wollen, gehts hier direkt zum Formular.
 
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Richtig so. Ich frage mich ohnehin wie ein Unternehmen alle Stricke über die Bonität von Privaten in der Hand haben kann. Bei der Schufa kann ich erstmal jeden eintragen lassen, um ihn das Leben zu erschweren. Ob das berechtigt ist, interessiert die ja nicht. Dann muss sich das Opfer selbst melden, um eine Löschung zu verlangen. Das ist eine Umkehr der Beweispflicht. So etwas kann es echt nicht sein.
 
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Kann ich so bestätigen. Die Klage war überfällig.

Alle angeführten Punkte sind wahr und hindern einen 0815 Nutzer daran die kostenlose Auskunft in Anspruch zu nehmen. Auch die Postzustellzeiten sind korrekt bezeichnet.
 
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Ich hoffe das sie damit Erfolg haben.
Bei uns heißt es Schufa, in anderen Ländern anders, eine finanzielle Bewertung durch private Unternehmen gibt es nahezu überall. Eigentlich müsste die Schufa tagesaktuelle Daten kostenlos abrufbar machen für die Bewerteten. Das bisherige Verfahren mit postalischen Briefen ist sowas von 1990.
 
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Blumentopf1989 schrieb:
Eigentlich müsste die Schufa tagesaktuelle Daten kostenlos abrufbar mache
Wenn man bezahlt, sind die Daten online abrufbar. So ein Zufall aber auch.
 
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Sehr gute Aktion.

Trotzdem wird es wohl schwierig die meisten Vorwürfe zu beweisen, soll heißen aus Euphemismen bewusste Irreführung herzuleiten oder zu beweisen, dass Zustellzeiten systematisch variieren.
Falls tatsächlich falsche Behauptungen bzgl. der Eignung für Mietsuchende gemacht wurden, ist das natürlich ungleich einfacher.

Ich wünsche auf jeden viel Glück.

marakuhja schrieb:
Bei der Schufa kann ich erstmal jeden eintragen lassen, um ihn das Leben zu erschweren.
Wie soll das funktionieren?
 
Passt zu meinem Eindruck von Anfang letzten Jahres, als ich auf Wohnungssuche war.
Also: "GO NYOB!" :cheerlead:
 
Finde ich super. Ich habe letztes Jahr auch die kostenlose Auskunft beantragt und lange suchen müssen, wusste aber dass es diese auf der Webseite geben muss. Ich kann jeden verstehen, der sich aus Versehen die Kostenpflichtige bestellt hat.

Die Kostenlose musste ich auch 3 mal bestellen, bevor mal eine kam, da die ersten 2 Versuche wohl "zufällig" bei der Schufa verschwunden sind. Man kann ja nicht mehr als das Formular abschicken und hat dann keinen Nachweis, dass es beantragt wurde. Erst auf Nachfrage, weil nach Wochen nichts kam, wurde mir gesagt dass keine Anfragen von mir im System existierten...
 
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Deutschland ist nur so durchsetzt von parasitären Pseudoinstitutionen, die einzig und allein der Gängelung des durchschnittlichen Kleinverdieners dienen, während die obere Kaste weitestgehend Narrenfreiheit hat

Dasselbe gilt für Vermieter die fast schon einen geschützten Status wie Beamte genießen und sich alles erlauben dürfen.
 
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marakuhja schrieb:
Bei der Schufa kann ich erstmal jeden eintragen lassen, um ihn das Leben zu erschweren.
aspro schrieb:
Wie soll das funktionieren?
Ganz so einfach ist das wohl nicht. Also zumindest nicht "jeder".
Nur Unternehmen, die Vertragspartner der Schufa sind, können Schulden ihrer Kunden dort melden. Das sind in erster Linie Banken, aber auch Händler, Onlinehändler, Telekommunikationsanbieter, einige Energieversorger und gewerbliche Wohnungsunternehmen. Andere Gläubiger aus dem privaten Umfeld wie z.B. Vermieter oder Familienangehörige können nicht Vertragspartner der Schufa sein.
Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/...solvenz/was-tun-bei-einem-schufaeintrag-53209
Ich weiß jetzt natürlich nur nicht, wie groß die Hürde dort ist als Vertragspartner aufgenommen zu werden.
 
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