Dr4ven
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Blutschlumpf schrieb:Dann wäre natürlich interessant inwiefern sich die Drohne wehren darf wenn du Sie angreifst.
Ich glaube nicht dass sie nach einem Treffer von meiner 9mm noch dazu im Stande ist.
Oder man holt gleich die Schrotflinte falls man ein schlechter Schütze ist, muss man eben dann sofort den Datenspeicher suchen gehen bevor man auf Youtube sehen kann wie man einen widerrechtlichen Waffengebrauch öffentlich zur Schau stellt.
Ergänzung ()
mahoney2k2 schrieb:@-=]ZeroCool[=-
Du darfst auf deinem Grundstück mit keinem Luftgewehr schiessen es sei denn, Du hast einen genehmigten Schießstand der verhindert das Kugeln dein Grundstück verlassen.
Du wirst so eine Genehmigung aber in keinem bewohntem Gebiet erhalten. ;-)
Hast du ne Ahnung was die Leute so im Keller haben...