FAT B schrieb:
ich schätze das mal ein wie bei der vorratsdatenspeicherung: wird spätestens vom eugh gekippt.
Der EuGH hat eine Vorratsdatenspeicherung von Daten für "dem Gemeinwohl" dienend und geeignet befunden.
Er hat die Richtlinie lediglich aufgrund der konkret definierte Praxis (Fristen bspw.) "kassiert".
Sprich: Die Richtlinie war halt nicht genau genug definiert, die Fristen und der Zugriff nicht auf das Notwendige beschränkt, etc. - aber grundsätzlich gab es kein EuGH-Urteil gegen eine Vorratsdatenspeicherung - sondern vielmehr "nur" gegen eine konkrete gestaltete EU-Richtlinie.
Madman1209 schrieb:
Na dann bin ich als Informatiker mal gespannt wie mir der gute Mann beweisen will, dass mein Datenstrom verschlüsselt ist
Anscheinsbeweis.
Warum solltest du denn "zufällige" Daten übertragen? Klar, du als Informatiker magst dich in sehr begrenztem Rahmen noch mit Software-Testzwecken rausreden - aber andere können kein (legitimes) vernünftiges Interesse daran haben. Und dann geht's halt - wie in UK - ggf. in Beugehaft, bis du das Passwort rausrückst.
Chibi88 schrieb:
Ehm... vielleicht sehe ich das falsch, aber ich denke, dass Terroristen sowieso verschlüsseln. Ist also völlig egal, ob verboten oder nicht.
Na ist doch super, wenn Terroristen so oder so verschlüsseln.
Die nicht (ohne hinterlegten Schlüssel) verschlüsselnden kann man dann einfach als Nicht-Terroristen identifizieren.
Oder umgekehrt:
Wer (ohne Schlüsselhinterlegung) verschlüsselt, der ist dann als potentieller Terrorist auszumachen.
dungeonlight schrieb:
Die VDS ist eu-weit und zusätzlich in Deutschland als verfassungswidrig eingestuft !
Ich hab's zwar oben schon geschrieben, aber.
Wo hast du das eigentlich her?
Meines Wissens wurden doch nur die konkreten rechtlichen Ausgestaltungen der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erkärt.
Haben nicht sowohl Bundesverfassungsgericht als auch (s.o.) EuGH eine Vorratsdatenspeicherung für grundsätzlich legitim erklärt?