Ja theroretisch schon. Praktisch wissen wir es alle besser. Übrigens auch die tatsächlichen Urteile/Konsequenzen aus Politker/politischen Skandalen und Fehltritten. Erfahrung sensibilisiert.
Wann ist jemals ein Politiker in straf- bzw. verfassungsrechtlichen Fragen verschont geblieben?
Der Jung hat zur falschen Zeit - wo die politische Landschaft und öffentliche Meinung eh schon durch anderen ihre ständigen Vorstöße höchst sensibilisiert und genervt ist - das falsche ausgeplappert. Da braucht er sich nicht noch über die Reaktionen zu wundern.
Immer dieser Ruf nach Political Correctness, der aber nur dann ertönt, wenn es um Aussagen geht die der eigenen Ideologie widersprechen.
Weist du was: Ich wünsche mir mehr Politiker die den Arsch in der Hose haben unpopuläre Aussagen zu treffen. Die sind mir viel lieber als Demagogen die dem Volk genau das erzählen, was es hören will.
In wie fern nun Schäuble unbelehrbar sein soll, musst du mir mal bitte erklären.
Unbelehrbar setzt voraus, dass er etwas zu lernen hat. Dies würde bedeuten, dass es etwas gibt was er objektiv betrachtet falsch macht. Was könnte das denn bitte sein?
Schäuble hat eine stringente politische Richtung und vertritt seine Meinung! Er ist konsequent, was keinesfalls etwas mit Unbelehrbarkeit zu tun hat. Nun steht es dir frei diese Meinung zu kritisieren, sie als objektiv falsch hinzustellen allerdings nicht.
So wie du sehen es längst nicht alle Menschen in unserem Land. Ganz im Gegenteil, unter dem Wählervolk erhält Schäuble durchaus positive Kopfnoten und das obwohl er die schwere Aufgabe hat unpopuläre Aussagen zu tätigen.
(Kannst mir ja mal gerne erklären wie man populär ausdrücken soll, welche Bedrohungen für unseren Frieden nun mal leider Realität sind)
Wenn also beispielsweise 65% der Wähler sagen, dass sie für Online-Durchsuchungen stimmen, dann kannst selbst zwar der Meinung sein, dass diese Methode nicht gut sei, kannst aber nicht einfach diese demokratische Mehrheit ignorieren. (Und jetzt komm nicht mit "die Menschen haben doch keine Ahnung", "bla bla bla")
Die Piloten genießen auch jetzt eine relativ gute Rechtssicherheit, denn sie sind freiwillige Befehlsempfänger. Und sie haben sich genauso für ihre Taten zu verantworten und für gerade zu stehen.
Hier irrst du!
Würde nach geltender Rechtslage ein Pilot der Anweisung des Verteidigungsministers folge Leisten, dann wäre er wegen der Ausführung eines Rechtswidrigen Befehls ebenso verantwortlich wie der befehlsgebende Minister (vgl. §11 SG).
Anders ist die Lage wenn der Verteidigungsminister vorübergehend den Verteidigungsfall ausruft. Dann auf einmal gilt nicht mehr das Strafgesetz, sondern das Handeln des Soldaten richtet sich in erster Linie nach der Genfer Konvention. Diese ließe eine Verringerung der Opferzahlen durch quantitatives Abwägen durchaus zu.
Da der Soldat ja nur weis, dass der Verteidigungsfall eingetreten ist und er nicht hinterfragen braucht warum dem so ist, begeht er auf einmal keine Straftat mehr.
Somit ist die Frage nach dem Verteidigungsfall für den Piloten durchaus entscheidend.