News Desinformation und Moderation: EU eröffnet offizielles Verfahren gegen X (Twitter)

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AlextK schrieb:
Na dann zeige mir mal den Paragraphen, in dem Hass verboten ist! 😉
Das ist ja viel zu unscharf. Der Haß ansich ist ein Gefühl, wie Angst oder Freude. Und wird weit über die Grenze politischer Dinge auch straffrei geäußert. (Ich hasse Sprühregen)....
Deswegen muß noch stärker auf die Zusammenhänge geachtet werden, z.B. Haßrede. Und selbst da gibt es Probleme jenseits der gültigen Gesetze. Aber mal sehen, wie sich das entwickelt.
 
Bitte lesen, was man verlinkt. Volksverhetzung ist und war verboten.
Jemanden oder etwas zu hassen ist eben nicht verboten.
 
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moa schrieb:
Da wird kein "Hass" verboten, sondern "Volksverhetzung", steht doch dabei und wer mit Juristen arbeitet weiß, dass Gesetztestexte bewusst gewählt werden, wie sie da stehen. Diese Paragraph greift nicht zwingend bei Texten, die als "Hass" interpretiert werden. Falls jemand Beispiele sucht, kann gerne an die Diskussionen über die Besetzung einer Meerjungfrau oder an eine Aussage über Diamantenhandel erinnern.

Drachenlord kann übrigens auch ein Lied davon singen, hat der genannte Paragraph ihm in irgendeiner Weise geholfen? Kann ja niemand leugnen, dass die Menschenwürde (auf beiden Seiten) mit Füßen getreten wurde...
 
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supermanlovers schrieb:
Nach deren Verfassung darf einem Bürger fast keine Äußerung verboten werden.
Dafür können Bürger dort aber auch per Zivilverfahren gegen Verleumdungen vorgehen und wenn sie gewinnen, siehe Alex Jones, gibt es monetäre Strafen in schwindelerregender Höhe. Auch in den USA kann nicht alles ohne Konsequenz gesagt oder geschrieben werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gesagt werden darf in den USA wohl fast alles. Geschrieben dagegen nicht so ohne weiteres, da kommen dann libel und slander in Frage. Das gilt auch für Medien bzw. Nachrichten, weil man da von einer redaktionellen Bearbeitung ausgehen kann. Sich an den Times Square stellen und diesen und jenen lautstark als dies und das zu bezeichnen geht aber.
 
AlextK schrieb:
Bitte lesen, was man verlinkt. Volksverhetzung ist und war verboten.
Jemanden oder etwas zu hassen ist eben nicht verboten.
Dann beherzige deinen eigenen Tipp und lass dich nicht nur von der Überschrift verleiten.
---
Btw. das Verb hassen ist deutlich bedeutungsschwächer als das Substantiv Hass.
Deshalb sind die Kommentare mit "Ich hasse xxx ist ja nicht schlimm" auch am Thema vorbei.
 
moa schrieb:
Btw. das Verb hassen ist deutlich bedeutungsschwächer als das Substantiv Hass.
Bitte was? "Hassen" bedeutet "Hass empfinden", da ist exakt nichts "bedeutungsschwächer." Nebenbei war der Tipp mit dem "erst durchlesen, dann verlinken" vollkommen passend, da die Definition von §130 dein "Argument" schlicht und ergreifend nicht stärkt. Da hilft es dann auch nicht mehr, Substantive mehr zu mögen als Verben.
 
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Meine Güte.

AlextK wollte doch:
AlextK schrieb:
Na dann zeige mir mal den Paragraphen, in dem Hass verboten ist! 😉

Hat er bekommen mit dem Link auf §130.

Hier eine Einordnung vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages für die, die es interessiert: https://www.bundestag.de

Zitat daraus:
"[...] Ausdrücklich finden die Begriffe „Hass“ und „Hetze“ im Straftatbestand der Volksverhetzung
Verwendung (§ 130 StGB). Hier wird unter Strafe gestellt, gegen „eine nationale, rassische, religi-
öse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder ge-
gen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem
Teil der Bevölkerung“ zum Hass aufzustacheln, [...]"


Für die, die nicht zu Ende lesen (wollen) und gleich "... aber Meinung ..." brüllen:
"[...] Das geltende Strafrecht als Tatstrafrecht knüpft die Strafbarkeit stets an Handlungen, nicht allein
an Meinungen, Überzeugungen oder die Täterpersönlichkeit, was oft schlagwortartig dahinge-
hend benannt wird, das geltende Strafrecht sei kein „Gesinnungsstrafrecht“. Gedanken, Überzeu-
gungen und Meinungen können für sich genommen nicht strafrechtlich relevant sein, [...]"
 
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Nachtrag zu:
f00bar schrieb:
Bitte was? "Hassen" bedeutet "Hass empfinden", da ist exakt nichts "bedeutungsschwächer." Nebenbei war der Tipp mit dem "erst durchlesen, dann verlinken" vollkommen passend, da die Definition von §130 dein "Argument" schlicht und ergreifend nicht stärkt. Da hilft es dann auch nicht mehr, Substantive mehr zu mögen als Verben.
Hierbei verweise ich auf https://de.wikipedia.org/wiki/Hass, Satz 3 - und der Quelle dazu.
 
Du kannst mit deinem "Essai [sic!] zu psychischen Affektstörungen" direkt wieder heimgehen. Die Definitionshoheit für Worte liegt nicht bei Herrn Professor Keil, wie klug der auch sein mag und vor allem kann man psychische Affektstörungen nicht auf alle Menschen übertragen.

https://www.duden.de/rechtschreibung/hassen

Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

Zu dem weiter oben: Die Hervorhebung ist falsch. Es muss "zum Hass aufzustacheln" lauten, da kannst du rudern wie du willst. Du kannst darauf weiter rumiterieren bis wir 2024 einläuten, durch ständige Repetition wird das auch nicht richtiger. Den Teil mit dem Knüpfen an Handlungen solltest du vielleicht auch nochmals überdenken, denn der gibt dir - erneut - nicht Recht. Nur Handlungen sind strafbar und Hass ist keine Handlung.
 
Lesekompentenz und so...

Dort ist die Rede von Aufstacheln. Nicht vom Hassen. So schwer ist es doch nicht.

moa schrieb:
Gedanken, Überzeu-
gungen und Meinungen können für sich genommen nicht strafrechtlich relevant sein, [...]"

Na bitte, dann ist doch alles geklärt. :)
 
Auch da steht nicht, dass Hass verboten ist. Allenfalls dass man ein Recht auf die Löschung von „Hasspostings“ hat.
 
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Meine letzte Antwort zum Thema, da du nicht in der Lage bist, Texte zu erfassen und alles andere Zeitverschwendung ist.

Das deutsche Strafrecht kennt keinen gesonderten Straftatbestand „Hate Speech“ oder „Hassrede“ (im Internet)

Für Beleidigung droht beispielsweise grundsätzlich eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe (§ 185 StGB), für Volksverhetzung eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bzw. bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe (§ 130 StGB).


Ein letztes Mal: all diese Sachen waren vorher schon verboten, Hass dagegen nicht.

BTW: wer ist ihr?
 
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Es ist schade, dass schon wieder seitenlang über eine Wortdefinition Korinthen gekackt werden, obwohl der Kontext doch eigentlich allen Beteiligten klar ist und so nun hier eine Stellvertreterdiskussion geführt wird, anstatt anhand sich sachlich unter Nutzung von Argumenten über das eigentliche Problem auszutauschen.

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