Deutsche Glasfaser Anschluss wie?

T3Kila schrieb:
Ich hoffe der alte Vertrag läuft am 13.03. noch nicht aus.
Das ist bis dahin niemals korrigiert.
Doch genau das ist der Tag an dem er aus Läuft leider
Ergänzung ()

Ich gebe meinem Vermieter noch nicht mal die Schuld, die werden ihm gesagt haben wie Toll doch Glassfaser ist und hat die Leitung für 700€ ins Haus verlegen lassen, denn viel Ahnung hat er davon nicht wenn überhaupt.
Na Toll dann Morgen mit der DG Telefonieren und mit meinem Vermieter
 
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Nic2059 schrieb:
Das ist doch Pfusch am Bau, mein Nachbar hat zb kein Schornstein wo er das Kabel lang legen könnte und müsste auf Blauen dunst vom Keller in seine wohnung Bohren und as auch über 2 Etagen??
Dein Nachbar sollte da eigentlich vom Prinzip her genauso wie du kein Kabel selber verlegen oder gar durch Decken bohren müssen. Außer euch gehört das Haus.
Dafür ist normalerweise der Hauseigentümer zuständig, bzw. ein von ihm beauftragter Fachmann.

Oder habt ihr mit dem Eigentümer abgesprochen, dass ihr das selber macht, weil zB weder ihr noch der Eigentümer besonderen Bock darauf habt einen Fachmann (zB Elektriker) zu beauftragen und zu bezahlen. So etwas bezahlt der Mieter dann ja über eine Modernisierungsumlage.

In dem Fall solltet Ihr euch aber mit dem Eigentümer zumindest absprechen wo die Kabel lang laufen sollen und wo gebohrt werden darf. Nicht dass ihr da Rohre anbohrt, was sehr teuer werden kann.

Bei nur drei Anschlüssen ist das ja kein Riesenhaus und so lange die drei Mietparteien sich grün sind, ist das mit den Abschlüssen im offen zugänglichen Kellerraum zwar nicht gerade erlaubt, aber auch kein so großes Risiko wie es in einem großen Wohnblock in der Stadt wäre.

Ich kenne auf dem Land einige Mehrparteienhäuser wo die Mieter auch einiges selber machen, damit eben die Miete deswegen nicht ansteigt. Und gemeinsam genutzte Räume sind immer auch eine Vertrauenssache zwischen den Mietern.
 
Ich Persönlich habe kein Problem damit wenn die Hardware ofen Liegt aber es gibt keine Stromquelle und der Zugang zu den Kaminschachten sind auch zugemauert, das Haus Stammt aus den 70ger Jahren
 
Naja. Dann muss der Vermieter jetzt mal mit der DG reden, bzw. In seinen Unterlagen schauen, was angemacht war. Denn der DG kann man nur bedingt Vorwürfe machen, die legen einen Anschluss in den Keller, die Inhouse-Verkabelung ist Sache des Eigentümers.

Um es herunterzubrechen. Ihr braucht Strom an den ONTs und ihr braucht eine LAN-Verkabelung in eure Wohnungen. Da es hier einige Meter zu überbrücken gilt, muss das wohl ein Fachmann machen.

Alternativ der DG melden, dass man nachträglich den Service nutzen will, dass zu bewerkstelligen. Ich frage mich auch, warum man überhaupt 700 Euro gezahlt werden muss. War das im Rahmen einend Ausbaus oder gab es bei euch schon GF und es wurde nachträglich beantragt.
 
Nic2059 schrieb:
Doch genau das ist der Tag an dem er aus Läuft leider

Hast du bei einem anderen Anbieter abgeschlossen oder migrierst du deinen Vertrag nur auf Glasfaser?

Nic2059 schrieb:
die werden ihm gesagt haben

Die werden den Vermieter auch beraten und aufgeklärt haben. Dann hat er aber sicherlich unterschrieben das der Anschluss nur im Keller und nicht wie gesetzlich vorgeschriebenen in den Wohnungen liegt. Klingt nach einem Sparbrötchen und das nicht nur wegen der fehlenden Steckdosen.
 
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Ironisch, bei uns hat die DG 2020 ausgebaut und selbst heute werben sie noch mit kostenlosen Anschluss...
 
arvan schrieb:
Du verwechselst da was, bei einem MFH verlegt die DG den Anschluss bis in jede Wohnung kostenlos, erst dann zählt das mit den 20/30m. Einfach in Keller ist nicht - das darf sie nur bei Einfamilienhäuser. Das kostet auch kein Geld. Hab die Unterlagen selbst hier.
Naja, dann dürfte die Situation wie im Bild dargestellt gar nicht sein. Entweder hat DG hier daneben gegriffen oder der Vermieter hat falsche Angaben gemacht...
Ergänzung ()

Firefly2023 schrieb:
Denn der DG kann man nur bedingt Vorwürfe machen, die legen einen Anschluss in den Keller, die Inhouse-Verkabelung ist Sache des Eigentümers.
Offenbar nicht, HÜP wird im Keller gesetzt, GF-TAs oder spätestens der ONT gehören ja bei MFH wohl doch in die Wohnung oder dann zumindest das GF- oder LAN-Kabel. Strom für den ONT muss dann jeder Wohnung zugeordnet sein. Wenn das im Keller nicht funktioniert, dann halt in die Wohnung.

JumpingCat schrieb:
Die werden den Vermieter auch beraten und aufgeklärt haben. Dann hat er aber sicherlich unterschrieben das der Anschluss nur im Keller und nicht wie gesetzlich vorgeschriebenen in den Wohnungen liegt. Klingt nach einem Sparbrötchen und das nicht nur wegen der fehlenden Steckdosen.
Das könnte sein, würde leider zu vielen Vermietern passen ... nicht falsch verstehen, ich vermiete auch, aber manche übertreiben den Sparwahn...
 
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Bei der Deutschen Glasfaser heißt es:
Jede Wohnung erhält eine individuelle Glasfaser-Leitung und einen eigenen Glasfaser-Teilnehmeranschluss (GF-TA), sodass Glasfaser-Modem (NT) und Router im Inneren angeschlossen werden können. Über den individuellen Anschluss erhält jeder Bewohner die ungeteilte Bandbreite seines Tarifs.

https://www.deutsche-glasfaser.de/wohnungswirtschaft/vollausbau
 
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hhhmmm schrieb:
Offenbar nicht, HÜP wird im Keller gesetzt, GF-TAs oder spätestens der ONT gehören ja bei MFH wohl doch in die Wohnung oder dann zumindest das GF- oder LAN-Kabel. Strom für den ONT muss dann jeder Wohnung zugeordnet sein. Wenn das im Keller nicht funktioniert, dann halt in die Wohnung
Stimmt du hast Recht. Der ONT gehört in die Wohnung.
 
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Sieht für mich nach Subunternehmer Pfusch aus. Wie schon mehrfach geschrieben wurde, dringend bei der DG melden. So kann sich ja dann auch jeder der Zugang zum Keller hat einfach in das jeweilige Netzwerk einklinken.
 
@Nic2059

Hier wird einiges gut erklärt

Zu deinem Fibertwist geht es bei 09:00 min los


Du kannst an dem Fibertwist sowohl ein Router per Lan anschließen als auch den aktiven Part abdrehen und direkt mit einem Glasfaserkabel weiter in die Wohnung gehen und dort an dein eigens Modem anschließen oder wieder an den Fiber twist deckel, den du abgedreht hast. Wäre dann quasi eine Verlängerung zwischen Fibertwist Platte und Deckel, auch wenn der Deckel sich dann nicht mehr vernünftig hinhängen lässt.

Das es nicht korrekt verbau wurde, wurde ja schon oft erwähnt. Du kannst zwar eine Nachbesserung einfordern, braucht dich dann aber nicht wundern, wenn es dann wieder mehrere Monate oder Jahre dauert. Ich würde mich wohl mit dem arrangieren und über den Schornstein selber ein Glasfaserkabel legen




@arvan zu Beitrag #5 doch, man kann seinen eigenen Router anschließen. Wie soll das sonst gehen? Der Fibertwist ist kein Zwangsrouter


Richtig hingegen ist, dass jeder dritte sich dazwischen schalten kann. Kann er sich bei mir aber auch.

Bei uns haben wir (Bild im Anhang) Deutsche Glasfaser, Telekom Fiber und VDSL. Man braucht jetzt kein Werkzeug um an dem FTTH Gebäudeverteiler rumpfuschen zu können und nur einen Schlitzschraubendreher um am VDSL ran zu kommen.

Ist mir aber auch egal. Würde ich auf irgendwelche Richtlinien bestehen, hätte ich vermutlich kein Internet.
Würde aber erklären, wieso Entwicklungsländer besseren FTTH Ausbau haben als wir in DE (weil die sich nicht so eng sehen)

Ich beziehe mich lediglich auf das Rumpfuschen. Das der GF-TA (mit oder ohne Modem) nicht in den Keller sondern in die Wohnung gehört, ist mir bewusst.
 

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Firefly2023 schrieb:
Also, um es ganz klar zu sagen. So ist der Glasfaserzugang nicht zu gebrauchen und auch nicht erlaubt.
Du kannst den ONT auch da wo er ist sichern, in dem du nachträglich jeden ONT in einen abschließbaren Kasten baust.

Das einzige was hier tatsächlich fehlt ist die Hausverkabelung.
Vielleicht war der Gedankengang ja G.hn über die Telefonleitung oder ähnliches.
Vielleicht war da auch schlicht kein Gedankengang, so wie bei unserer WEG. "Was Kabelkanäle? Neeeeee"
 
Reset90 schrieb:
@arvan zu Beitrag #5 doch, man kann seinen eigenen Router anschließen. Wie soll das sonst gehen? Der Fibertwist ist kein Zwangsrouter

Doch genau das ist das ONT der DG. Wie willst du so eine 5590 über SFP direkt an die Glasfaser anschließen?
Das müsste dann erstmal entfernt und umgebaut werden, weil der passive Abschlusspunkt fehlt (auch gesetzlich vorgeschrieben). Er hat ja nicht mal ein Gf-TA, der fehlt komplett in #1-
Und in einem Mehrfamilienhaus gehört sowas auch korrekt abgeschlossen zum Schutz vor Fremdzugriff- wird aber oft vergessen. Heißt übrigens nicht, dass du daran darfst - wenn sich beim schließen eines Deckels eine Faser einklemmt, viel Spaß. Die VDSL Box ist eher ne Klingelanlage als ein APL...


h00bi schrieb:
Du kannst den ONT auch da wo er ist sichern, in dem du nachträglich jeden ONT in einen abschließbaren Kasten baust.

Nein, auch das ist nicht gesetzlich nicht erlaubt, es ist immer noch kein FTTH, wenn es nur bis zu dem Keller reicht und der passive Abschlusspunkt fehlt weiterhin in der Wohnung.

Das ist alles falsch gebaut worden, die DG selbst schreibt es ja wie es sein soll: Glasfaser bis in jede Wohnung.
 
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@arvan so ziemlich jeder Router, den es auf der Welt für den privaten europäischen Endnutzer gibt, kann und darf an dem Fibertwist per LAN angeschlossen werden und das Funktioniert auch (Routerfreiheit).

Wenn man das Modem des Fibertwist nicht nutzen möchte, kann man das Fibertwist-Modem abdrehen und in den SC/APC für seinen eigenen Geräte nutzen (Endgerätefreiheit), wobei es bei der DG offiziell auf eine 5530 und 5590 beschränkt ist. Es gibt vereinzelt auch SFP Module mit der man direkt in eine unifi dream machine pro gehen kann.

Wo ist das Problem? Den unterschied zwischen Router und Modem ist dir bewusst? Ein Router wie die 6690 oder 4060 kannst du auch an einem Glasfaseranschluss betreiben. Du hast die Freiheit diesen dir auszusuchen
 

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@Reset90 Kannst du drehen wie du willst, ein Router per WAN an ein ONT ist keine Routerfreiheit - also wenn nur direkt per Glasfaser, das habe ich oben auch mehrfach geschrieben, keine Ahnung, wieso man hier immer wieder von Vorne diskutieren muss. Das TKG ist da eindeutig. Schön, dass man das FiberTwist wohl abnehmen kann, das war mir nicht direkt bekannt. Frage ist ob das so durch den Endnutzer gedacht ist. Ein passiver Abschlusspunkt ist ein aktives ONT trotzdem nicht. Und ja ich weiß den Unterschied zwischen Router und Modem/ONT.

Das genau ist der Knackpunkt - wie soll er eine 5530 z.B. per Glasfaser direkt in seiner Wohnung anschließen können (so wie es das TKG vorsieht), wenn der Anschluss gar nicht in seiner Wohnung ist?
Es ist nicht vorgesehen, dass ein Netzabschluss in fremden Räumen ist, wo jeder Dritter den Stecker ziehen kann.
Auch ein abschließbarer Kasten ist keine Lösung, ist immer noch kein FTTH und somit nicht konform.
Aber ja man tut sich immer schwer mit der Verkabelung in die Wohnung.

Die Telekom macht das besser, sie baut seit Jahren eine passive Dose, wo jeder sein Gf-Router/ONT anschließen kann. Da gab es auch mal "Kombi"-Geräte die aus ONT und Dose bestanden, wurde alles abgeschafft. Nur wollen einige Anbieter halt wohl nicht, und zwängen einen ihr ONT (indirekt) auf.

Die DG schreibt es ja richtig in ihren Unterlagen und hat es hier völlig falsch gebaut, also ist das Thema klar.
 
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Reset90 schrieb:
so ziemlich jeder Router, den es auf der Welt für den privaten europäischen Endnutzer gibt, kann und darf an dem Fibertwist per LAN angeschlossen werden und das Funktioniert auch (Routerfreiheit).
An der Stelle erneut der Hinweis, dass der Router mit dem Provider kompatibel sein muss und nur dass er an den ONT angeschlossen werden kann, nicht reicht, um eine Internetverbindung zu bekommen.

Ist dein Provider Deutsche Glasfaser, Pyur, Internetnord etc., wirst du mit einem Speedport als Router kein Internet bekommen, da Deutsche Glasfaser etc. DHCP verwenden und der Speedport nur PPPoE (Zugangsdaten) unterstützt.

Ist dein Provider einer der landläufigen aus dem DSL-Geschäft, wirst du mit einer Cable-Fritz!Box wie der 6670 kein Internet bekommen, da diese Provider PPPoE verwenden und die Cable-Modelle das nicht unterstützen.

Ist dein Provider E.on Highspeed mit DHCP, kannst du dort zusätzlich keine Fritz!Box Cable verwenden, weil dort auch VLAN zum Einsatz kommt und das die Cable-Modelle auch nicht unterstützen.

Zum Rest: Routerfreiheit ist nicht Endgerätefreiheit, laut Gesetz muss der Netzabschluss passiv sein und somit sind sämtliche kompatiblen Endgeräte zuzulassen. In der Praxis werden die meisten Provider, die sich dagegen wehren, bisher nicht bestraft, also ist die Endgerätefreiheit de facto nicht vorhanden.

Routerfreiheit im eigentlichen Sinne besteht schon wegen der genannten Inkomptibilitäten nicht.
 
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Aus dem ONT kommt normalerweise kein LAN. Schließlich muss man am Router Zugangsdaten eintragen damit eine Verbindung aufgebaut werden kann.

Es ist immer noch nicht schön wie es bei euch gebaut wurde aber auch nicht unbedingt ein Beinbruch.

Korrekt wäre wie bereits geschrieben die Leitung in der Wohnung.

Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten

Entweder du legst eine Glasfaserleitung in deine Wohnung oder eine Netzwerk Leitung.

Ich persönlich würde wohl die Glasfaser bevorzugen.

Dafür solltest du möglichst keinen aktiv genutzten Schornstein nutzen. Die netzbetreiber hätten gerne Metall Kabelschächte. Bei 3 Parteien und wenn sich alle einig sind dürften auch normale Kanäle reichen
 
cptlars schrieb:
Aus dem ONT kommt normalerweise kein LAN.
Ähm, naja, meist doch: "Optical Network Termination".
"Aktive" ONT wandeln in LAN um (mit Stromanschluss).
"Passive" ONT stellen nur eine GF-Buchse zur Verfügung für ein GF-"Modem" (aktiver ONT) oder einen GF-Router. Der Passive wäre damit ein hierzulande genannter "GF-TA".
Das Gerät beim Ersteller ist ein G2110C (LINK), der scheint GF-TA und ONT in einem zu sein.

In den meisten Fällen in Deutschland dürfte eins der beiden sein:
a) aktiver ONT (=Glasfaser"Modem") daran Router per LAN, der aktive ONT sitzt meist nach dem GF-TA
b) nur GF-TA, an dem der GF-Router direkt angeschlossen wird

cptlars schrieb:
Schließlich muss man am Router Zugangsdaten eintragen damit eine Verbindung aufgebaut werden kann.
Nope. Nicht überall. Deutsche Glasfaser z.B. registriert die MAC des ONT oder des GF-Routers und lässt dadurch eine Verbindung zu. Zugangsdaten müssen da nicht eingetragen werden.
 
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Ok wenn das bei GF so ist dann ist es blöd. Bei der Telekom sind Zugangsdaten notwendig.
 
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