sunset_rider
Lt. Commander
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- Beiträge
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Google entschieden widersprochen mittels von denen vorbereiteten Formulars.
Zurück kam nichtssagende Email mit diesem Mittelteil:
Ich bin ja wirklich locker, was sowas angeht, könnte mir aber gut vorstellen, dass andere Leute da direkt ihre Rechtsschutzversicherung ausnutzen.
Wie gesagt: Wenn irgendwann irgendwo mal der Verdacht hochkommt, dass jemand Opfer eines Einbruchs/Mordes wurde, der den Kram nicht wollte, will ich mal sehen, was passiert.
Ich verstehe Deinen Ansatz, streetview einfahc als bebilderte Karte zu sehen. Das mag für eine Platte in Ostberlin gelten, aber nicht für eine Verknüpfung solcher Bilder zu einem Einbruchsatlas. Das ist eine Sache, die juristisch völlig neu zu interpretieren ist. Meine Fassade, die mein Eigentum ist, wird zum Ziel der Gewinnerzielung benutzt.
Weiterhin ist fraglich, ob durch die Abbildung nicht öffentlichem Raumes die Privatsphäre nicht doch tangiert wird. Immerhin handelt es sich um Abbildungen des Privatlebens (spielende Kinder in Vorgarten etc.).
Zurück kam nichtssagende Email mit diesem Mittelteil:
Wir entwickeln derzeit Mittel, welche es Ihnen vor der Veröffentlichung
von StreetView-Bildern aus Deutschland ermöglichen werden, Google noch
genauer über den Gegenstand Ihres Widerspruchs zu unterrichten. Dies
betrifft insbesondere Mittel, mit denen Sie uns helfen können, das Gebäude
oder Grundstück, auf welches sich Ihr Widerspruch bezieht, verlässlicher
zu identifizieren. Wir werden uns diesbezüglich so bald wie möglich erneut
mit Ihnen in Verbindung setzen. Bis dahin bedanken wir uns herzlich für
Ihre Geduld.
Ich bin ja wirklich locker, was sowas angeht, könnte mir aber gut vorstellen, dass andere Leute da direkt ihre Rechtsschutzversicherung ausnutzen.
Wie gesagt: Wenn irgendwann irgendwo mal der Verdacht hochkommt, dass jemand Opfer eines Einbruchs/Mordes wurde, der den Kram nicht wollte, will ich mal sehen, was passiert.
easy.2ci schrieb:1. Rechtlich gesehen macht Google Street View nichts falsches. Meine Hausfassade ist nicht meine Privatssphäre. Google darf sie fotografieren und ins Netz stellen.
Ich verstehe Deinen Ansatz, streetview einfahc als bebilderte Karte zu sehen. Das mag für eine Platte in Ostberlin gelten, aber nicht für eine Verknüpfung solcher Bilder zu einem Einbruchsatlas. Das ist eine Sache, die juristisch völlig neu zu interpretieren ist. Meine Fassade, die mein Eigentum ist, wird zum Ziel der Gewinnerzielung benutzt.
Weiterhin ist fraglich, ob durch die Abbildung nicht öffentlichem Raumes die Privatsphäre nicht doch tangiert wird. Immerhin handelt es sich um Abbildungen des Privatlebens (spielende Kinder in Vorgarten etc.).
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