Um Fahrlässigkeit nachweisen zu können braucht es kein Gesetz! Wenn beispielsweise im Maschinenbau Schaden entsteht, weil bei der Auslegung und Umsetzung gängige Normen missachtet wurden, kommt man da als verantwortlicher Person / Firma nicht mehr heraus!
Entsprechende Normen gibt es national und international in Massen auch für die IT und großteils wurden die privatwirtschaftlich erstellt. Nicht zuletzt hat auch das BSI brauchbare Leitfäden zur IT-Sicherheit (im ernst, da sitzen anscheinend wirklich kompetente Menschen die diese Leitfäden schreiben müssen. Also die Unterlagen sind nicht nur für das Niveau einer Behörde gut sondern entsprechend wirklich halbwegs Stand der Technik*!)
Auch gibt es schon Gesetze zur Gefährdung von Infrastruktur und zum fahrlässigen Umgang mit sensiblen Daten, wobei diese Gesetze allgemein genug und gleichzeitig spezifisch genug sind, um sie auf digitale Datenverarbeitung anzuwenden. Es fehlt schlicht an der Anwendung dieser Gesetze und durch immer neue Gesetze im Bereich IT, die immer mehr Schlupflöcher enthalten wird der vorhandene Gesetzesrahmen immer weiter aufgeweicht. Wenn beispielsweise Anforderungen an Sicherheit in ein Gesetz gegossen wird, dann muss man damit rechnen, dass der Spaß dort 20-50Jahre unverändert verbleibt**. Eine Zeitspanne, die in der IT nicht abschätzbar ist und bei der nur feststeht, dass die Regelung die da getroffen wurde hoffnungslos veraltet ist.!
*Nicht das typische "Stand der Technik, wir können es nicht besser" sondern "Stand der Technik" im eigentlichem, positivem Sinne! Würden sich wirklich alle Firmen mal an dieses MINIMUM halten, gäbe es viele Probleme überhaupt nicht! (und ich hätte im Job weniger schlechte Laune und endlich mal Zeit etwas produktiveres zu tun als Flicken auf die Sicherheitsscheunentore zu kleben -,-)
**Hier sei als Beispiel mal die StVzO im Bereich Fahrräder genannt. Dort hat der Gesetzgeber zur Gründung der BRD die Gesetzeslage vor 1933 übernommen und bis zum Jahre 2014 nahezu unverändert übernommen. Damit war dieses Gesetz hoffnungslos veraltet, hat die Entwicklung moderner Leuchtmittel, Akkutechnologie und sonstiger Ergebnisse komplett ignoriert. Die Nachbesserung die 2014 erfolgt war derart stümperhaft, dass danach nach Wortlaut noch mehr verboten war als vorher und keinerlei (!) Verbesserung möglich wäre.
An diesem Beispiel sieht man wie es sich mit über spezifizierten Gesetzen verhält. Die Dinger veralten rasant, werden ewig nicht an den Stand der Technik angepasst und wenn eine Nachbesserung erfolgt kommt durch Stümperei meist etwas noch viel Schlechteres heraus. Unterm Strich also definitiv eine V