Dienstwagenprivileg

AG sitzt halt 400km entfernt, wird schwierig.
 
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Thane schrieb:
wie es afaik Italien macht. Maximal 45.000€ Liste, maximal vier Zylinder und 2,1 Liter Hubraum und maximal 190 PS.
Ansich keine schlechte Idee.
Kann man ja aber auch gestaffelt machen. Aus der Luft gegriffenes Beispiel:

E-Auto bis 45000€ Liste: 0,5% geldwerter Vorteil - Betriebskosten voll absetzbar.
E-Auto bis 60000€ Liste: 1% geldwerter Vorteil - Betriebskosten zu 50% absetzbar.
E-Auto über 60000€ Liste: 2% geldwerter Vorteil - Betriebskosten zu 25% absetzbar.

Verbrenner bis 45.000€ Liste, 4Z, 2,1L 190 PS.: 1% geldwerter Vorteil - Betriebskosten voll absetzbar.
Verbrenner bis 60.000€ Liste oder stärker motorisiert: 2% geldwerter Vorteil - Betriebskosten 50% absetzbar.
Alle anderen Verbrenner 3% geldwerter Vorteil - Betriebskosten 25% absetzbar.

Oder auch statt nach Motorisierung auch nach co2 Ausstoß gestaffelt.
 
h00bi schrieb:
inkl. aller Neben- und möglicher Reparaturkosten mit einem älteren PkW durchaus günstiger fahren.
Die müssen privat mit ihrem geschenkten gebrauchtwagen dann aber schon sehr wenig fahren damit die rechnung aufgeht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ganze muss man denke ich aufdröseln:

Ich hatte bisher folgende Modelle:

- Dienstwagen ohne private Nutzung. Das war einfach ein fest zugeordnetes Servicefahrzeug ohne Mitspracherecht bei der Ausstattung oder ähnliches. Da die Privatnutzung ausgeschlosen war, brauchte ich ein privates Auto (war dann 1% oder FB weiß ich niimmer)

- Poolfahrzeug mit Fahrtenbuch (vimcar). Das ist die beste Variante für mich persönlich, auch hier sind private Nutzung ausgeschlossen

- Dienstwagen mit 1% Regelung und Privatnutzung. Das war ganz gut, weil es alle 2 Jahre einen neuen gab und man die Ausstattung usw. aussuchen konnte. Man hat quasi nix gezahlt außer das von der Steuer und noch einen kleinen Betrag.

Beim letzten Modell ist es wohl so, das es für den AG günstiger kommt als eine Lohnerhöhung (wenn wir jetzt nicht im Tarifbereich unterwegs sind)

Es konnte auch jeder der wollte ein Fahrzeug bekommen. Nachteil war natürlich das man wenn man kündigt dann meistens erst mal kein zweites Auto hat (zumindest als alleinstehender), und das die Fahrzeuge manchmal getauscht wurden (dafür hat man dann einen Leihwagen bekommen und eine Entschädigun)g)

Für mich war es persönlich egal da die Stelle eh fast komplett im Außendienst war. Das letzte Modell hatte den Charme, das ich von zu Hause zum Kunden fahren konnte oder vom Kunden nach Hause fahren konnte.


Letzenldich würde ich aber keinen Dienstwagen mehr wollen, weil man sich da doch zu sehr an den AG bindet.
 
Ash1983 schrieb:
Und die (dienstlichen) 120.000km p.a. fahr ich dann mit dem 9€-Ticket oder wie ist das gedacht?
Die fährst du genauso, wie das andere machen.
Ash1983 schrieb:
Ist das denn Usus im großen Stil? Ich kenne nur Leute mit Dienstwagen, die ihn auch viel dienstlich nutzen.
Meine Kollegen fahren nur privat da zu 100% HO.
Ergänzung ()

BOBderBAGGER schrieb:
Die müssen privat mit ihrem geschenkten gebrauchtwagen dann aber schon sehr wenig fahren damit die rechnung aufgeht.
Geht so. Habe mir den Dienstwagen jetzt auszahlen lassen. Sind 700€ netto mehr im Monat. Dafür kann ich nen günstigen Gebrauchten gut unterhalten.
 
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Das mit der Pendlerpauschale ist so nicht ganz richtig. Wenn ich mit einem Dienstwagen zur 1.Tätigkeitsstelle fahre muss ich diese Fahrt versteuern. Das wäre ja zu einfach.

Für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte müssen Sie zusätzlich zum privaten Nutzungswert von 1 Prozent des Listenpreises einen Zuschlagswert versteuern. Dieser beträgt für Fahrten zur Arbeit monatlich 0,03 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer.
 
User_0815 schrieb:
Wenn ich mit einem Dienstwagen zur 1.Tätigkeitsstelle fahre
Die Entfernung zur ersten Arbeitsstätte mit der zitierten Berechnung ist die pauschale Abrechnung. Diesen geldwerten Vorteil musst du auch versteuern wenn du den Weg z.B. wegen Home Office gar nicht nicht fahren würdest (sofern du pauschal versteuerst statt mit Fahrtenbuch).

Und die Versteuerung dieses geldwerten Vorteils für die Entfernungskilometer darfst du dann mit der selben Summe als Werbungskosten wieder von deiner Einkommenssteuer absetzen, obwohl dir gar keine Kosten entstanden sind - nur Steuern.
 
h00bi schrieb:
obwohl dir gar keine Kosten entstanden sind - nur Steuern.
Gut, aber das ist mir ja als Privatmensch egal. Wenn ich jetzt privat fahre hab ich ja keine Steuern dafür Verbrauchskosten. Wenn ich 50km fahre mit nem 60k Auto versteuere ich 900€ die mir Netto fehlen.
 
Binalog schrieb:
Der Begriff Privileg bedeutet eigentlich "Vorrecht".

Weshalb wurde dieses "Vorrecht" geschaffen, welchem Zweck diente es ursprünglich und sind die Gründe dafür heute noch vorhanden?
Seit wann gibt es das eigentlich?

Die 1% Regelung als Schätzungsmethode ist schon alt (genau hab ichs nicht gefunden). Vor 1995 gab es jedenfalls verschiedene Methoden den Privatanteil zu berechnen und eine davon war bereits die 1% Regelung.
Danach gab es nur mehr die 1% Regelung oder ein Fahrtenbuch.

Die steuerlichen Ersparnisse vor allem für den AG wurden übrigens schon 2011 in dieser Studie im Auftrag vom Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ausführlich thematisiert: https://foes.de/pdf/2011_Firmenwagenbesteuerung_lang.pdf

Als Folge der faktischen Subventionierung werden mehr als 50 Prozent aller neuen Pkw als Firmenwagen zugelassen, also rund 750.000 Fahrzeuge im Jahr. Insgesamt sind ungefähr 2,5 Mio. der Pkw in Deutschland privat mitgenutzte Firmenwagen. Die Analysen zeigen, dass die untersuchten Regeln die größte Steuervergünstigung in Deutschland darstellen – auch wenn sie offiziell nicht in dieser Liste auftauchen.

Da geht es um Milliarden die vor allem bei Sozialabgaben eingespart werden.
 
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Man muss allerdings auch sehen, dass ohne diese Firmenwägen auch weit weniger Gebrauchtfahrzeuge am Markt wären. Irgendwer muss halt nunmal immer die Neuwägen kaufen - und wie hier schon richtig festgestellt wurde, ist man als Privatkäufer dazu nicht immer einfach so bereit (oder in der Lage).
Grundsätzlich ist das Prinzip der privaten Mitnutzung aus ökologischer Sicht als gut zu bewerten. Nicht wenige hätten ansonsten sicher noch einen zweiten Wagen zuhause stehen, der aber eigentlich kaum bewegt werden würde.

Thane schrieb:
Maximal 45.000€ Liste, maximal vier Zylinder und 2,1 Liter Hubraum und maximal 190 PS.
Würde ich persönlich auch gut finden.
Niemand, und ich meine wirklich niemand, braucht einen Firmenwagen mit 300Ps. Außer es ist ein LKW.
Aber für die reine Fahrt von A nach B mit entsprechend Platz (Oft sinds ja Kombis) reichen die Spezifikationen locker.

Die Hybridautos würde ich aus der Bevorzugung komplett rausnehmen. Die werden doch, wenn man ehrlich ist, zu 90% oder mehr als Verbrenner genutzt. Wer einen Firmenwagen hat und die auch beruflich viel braucht, der hat doch von 50km E-Reichweite nix?
Und dann soll man es am Ende sogar noch auf seine Rechnung zuhause laden wenn man aber eine Tankkarte für die nächste Aral hat...
Bei E-Autos kann man die Leistungsgrenze auch wieder etwas lockern. Oftmals müssen die Motoren einfach eine gewisse Grundgröße haben damit es sinnvoll funktioniert. Gerade bei Allradfahrzeugen.
 
Khaotik schrieb:
Bei E-Autos kann man die Leistungsgrenze auch wieder etwas lockern. Oftmals müssen die Motoren einfach eine gewisse Grundgröße haben damit es sinnvoll funktioniert. Gerade bei Allradfahrzeugen.
Abgesehen davon, dass ich 190PS für recht viel halte, das geht schon weit darüber hinaus was in der 3,5t Klasse notwendig wäre um 160km/h auf der Autobahn zu schaffen.
Bei E-Motoren wäre es total daneben die Leistungsbegrenzung zu "lockern". E-Motoren können ihre volle Leistung praktisch über das gesamten, relevanten Drehzahlbereich liefern, wohingegen bei Verbrennern die Leistungsangabe eher ein Maximum innerhalb eines schmalen Bandes ist. Sinvoll wäre es eher bei E-Autos eine niedrigere Grenze zu ziehen. Mit der größe des Motors hätte das auch wenig zu tun. Klar die Motoren sollte man so auslegen, dass sie ihre 200.000-300.000km sicher schaffen. Da kann man aber bei der Leistungselektronik entsprechend dimensionieren und Regeln, damit eben keine 600kW Kompensationsmaschinen von Steuerzahlern querfinanziert werden.
 
Piktogramm schrieb:
Abgesehen davon, dass ich 190PS für recht viel halte, das geht schon weit darüber hinaus was in der 3,5t Klasse notwendig wäre um 160km/h auf der Autobahn zu schaffen.
Mir geht es nicht um die Leistung ansich. Es ist aber so, dass bei Allradfahrzeugen an allen 4 Rädern ein Motor hängt. Oft die gleichen wie beim Normalantrieb. Die Motoren sind dabei oft die gleichen (Standardisierung). Damit hat das Fahrzeug aber auch die doppelte Nennleistung.
Allradfahrzeuge sind aber grad im Mittelgebirgs- oder Alpinraum relativ häufig genutzt.
So zumindest habe ich das erst vor Kurzem bei einem Bekannten mitbekommen, der einen Allrad braucht der jetzt ca. 300PS (250? KW) hat die er eigentlich garnicht braucht. Als Allrad bekommst du aber kaum was mit 120KW.

Ich weiß aber auch nicht auf Anhieb, ob das bei allen Herstellern der Fall wäre.
 
Die 190 PS und 2,1 Liter Hubraum waren beispielhaft genannt. Damit würde man halt alle gängigen "Vertreterautos" mit dem Diesel erfassen.
Man könnte das natürlich auch auf 150 PS oder so reduzieren.
Und beim reinen E-Auto anpassen, da es ja die größere Batterie meist nur mit entsprechendem Motor gibt
Plugin-Hybrid würde ich da auch ganz streichen.
Da wird die Steuervergütung abgegriffen, elektrisch wird in der Regel kaum gefahren.
 
@Khaotik @Thane
Die Autobauer werden schnell feststellen, dass wenn Steuervorteile für dicke Autos wegfallen, dass schwächer motorisierte Fahrzeuge nachgefragt werden und das man diese auch bauen kann. Gerade bei Elektro ist es ja wirklichst simpelst bei Steuergeräten einzugreifen. Beim nächsten Modellwechsel gäbe es dann auch kleinere Motoren um Geld und Rohstoffe bei der Fertigung zu sparen.

Naja und 4 Motoren für Allradler ist eher selten. Die wirtschaftlichste Lösung ist meist ein hoch drehender E-Motor mit Untersetzungsgetriebe. Statt sowas 4mal zu verbauen ist es wirtschaftlicher ein Motor mit einem Kardangetriebe zu nutzen.
 
Kein Plan wo von ihr alle sprecht.
Die Spoilerbeispiel Rechnung sind mmn komplett falsch. Die Aussage hier im Thread das Dienstwagen (1%) SV frei ist, stimmt ebenfalls nicht.
Man zahlt sogar mit einem Dienstwagen mehr Steuern als ohne. Wenn man sich den vergleichbaren Lohn genehmigen würde, hätte man sogar mehr.
Kein Plan warum da überhaupt drüber gesprochen wird. Neid hoch 10 mehr ist das nicht.
Wie wäres es mal drüber nachzudenken warum wohl ein 2500brutto Gehalt höchstwahrscheinlich kein PKW bekommt und ab 5000€ es eher unwahrscheinlich ist jemanden zu finden der keinen hat.
 
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Typisches Gerede, wenn man den Dienstwagen ganz schlecht rechnen will. Wäre ja gar nicht lohnend. Ja genau.
Es gibt genug Untersuchungen, die nachweisen, was das für einen Geldwerten Vorteil bedeutet. Sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer.

Mir ist das völlig egal, wenn sich jemand von seinem Netto alle zwei Jahre einen 80.000€ Wagen holt. Aber nicht, wenn das so ein legaler Steuerbeschiss wie in der aktuellen Form ist.
 
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Wir sind da eh in der Zwickmühle. Aus Klimaschutz- und Ressourcenschonungs-Gründen wäre es sinnvoll so wenig wie möglich (unnötiges) zu konsumieren. Doch womit soll ein Großteil unserer Mitmenschen sein Geld verdienen, um das nötigste zu kaufen, wenn nicht konsumiert wird?
Auch müsste man das Steuermodell größer betrachten, durch den 'legalen Steuerbeschiss' wird öfter ein Neuwagen gekauft, als man das rein privat täte. Dadurch enstehen auch wieder höhere Steuereinnahmen bei der Produktion, dem Kauf des neuen und dem Weiterverkauf des alten Wagens. Unterm Strich also vermutlich ein Nullsummenspiel, was den Steueranteil angeht.
 
@h00bi Da hatte ich wohl Glück. Bei der 1.Wohnung war die 1.Tätigkeitsstelle nur 3km entfernt, da hat mein AG die Versteuerung übernommen. Bei der jetzigen Wohnung habe ich als 1.Tätigkeitsstelle Home Office, da brauche ich nichts versteuern.
 
P4ge schrieb:
Man zahlt sogar mit einem Dienstwagen mehr Steuern als ohne. Wenn man sich den vergleichbaren Lohn genehmigen würde, hätte man sogar mehr.
Kein Plan warum da überhaupt drüber gesprochen wird. Neid hoch 10 mehr ist das nicht.
Das bezweifel ich nunmal stark. Der AG müsste mehr Steuern zahlen, wenn der AN den Dienstwagen-Vorteil in Lohn haben will.

Einerseits Sozialabgaben für das Lohnäquivalent und andererseits fehlen die absetzbaren Kosten des Dienstwagens.
 
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hallo7 schrieb:
Das bezweifel ich nunmal stark. Der AG müsste mehr Steuern zahlen, wenn der AN den Dienstwagen-Vorteil in Lohn haben will.
Wie läuft denn PKW auf einer Lohnabrechnung wohl?

1% vom Bruttolistenpreis kommt oben neben den normalen Lohn mit auf die Abrechnung, dazu noch 0,03% für Privatefahrten (Strecke Wohnung -Arbeit).
Durch dieses neue Brutto zahlt man mehr Lohnsteuer, mehr SV-Beiträge.
Unten wird dir der PKW im Netto wieder abgezogen (hast ihn ja in diesem Monat benutzt).
Kann gerne nachher 2 Probeabrechnung anonymisiert hochladen, damit du siehst das zwischen PKW und Lohn kein Unterschied besteht.


Ohhh Wunder man zahlt Lohnsteuer und SV Beiträge. Es ist vollkommen egal ob die für AN und AG anfallen, da wir hier nur den AN betrachten. Beim AG haben wir den USt Vorteil und der TE "meinte" durch Mehr-Kosten spart der Betrieb Steuern. Bleibt der AN zahlt dank PKW mehr Lohnsteuer und SV Beiträge.

Würdest du statt des Autos LOHN wählen hättest du sogar unten mehr Nettolohn stehen.


Wer also behauptet durch einen PKW spart man Abgaben ist im besten Fall uninformiert und im schlimmsten Fall ein Lügner.
 
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