hallo7 schrieb:
Du hängst dich nur auf den AN Anteil des 1% auf und vergleichst nur diesen Wert. Klar kommt da kein Unterschied raus. Das der Wagen in der Realität mehr Wert ist und auf diesen Mehrwert keine Steuern gezahlt werden wird ignoriert.
Ok zumindest das habt ihr wohl verstanden (erster Teil des Satzes).
Das entscheidende kommt aber von dir im 2. Teil.
Mehrwert.
Dieser Mehrwert ist rein subjektiv.
Wir müssen folgendes trennen:
1.Arbeitnehmer bekommt eine Lohnerhöhung (wie ist vollkommen egal)
2.Arbeitgeber zahlt eine Lohnerhöhung (wie vollkommen egal)
3.Der Betrieb (egal ob Körperschaft oder Privat) hat erhöhte kosten.
Bei 1. sind wir durch, außer hoobi der versteht es wohl immer noch nicht. Ob der AN 800,-€ für 1% PKW bekommt oder 800,-€ Bruttolohnerhöhung. An diesem Punkt ist beides gleich.
Ja im Netto besteht ein unterschied, da komme ich aber später noch einmal drauf.
Bei 2. ist es dem AG egal ob er 800,- € für den PKW draufhaut oder 800,- € bruttolohn.
Der unterschied ist wie bei 1.
Bei 3. liegt die Krux. Warum sich alle hier so aufregen ist das gefälle zwischen "günstigem" Einkauf des PKW´s und der Abrechnung später.
"Der AN könnte sich das Auto vom Netto nicht leisten" oder "er würde sich SO ein KFZ niemals holen". Das sind Neid Agrumente.
Warum werden solche PKW´s genommen? Weil sie stärker rabattiert werden und weil Firmen gezielt angesprochen werden sollen.
Bei der 0,25% Regelung ist ja nicht der Hype bei den Firmen deswegen ausgebrochen weil die Firmen mehr Geld sparen, sondern weil die AN doppelt Profitieren. Günstiger kommt man nicht an ein E-Auto.
hallo7 schrieb:
Auch glaubst du, dass nur Arbeitnehmer ein Auto angeboten wird, die dieses auch beruflich benötigen. Dem ist aber nicht so.
Ne das glaube ich nicht, nur ist es halt unlogisch jemanden des es nicht braucht es anzubieten. Wie ich schon gesagt habe ist es dem Unternehmen recht egal wo die Kosten entstehen. Ob im Personalbereich oder im Kfz Bereich. Auch wird idR der Langzeitkostenfaktor gerne verdrängt. Denn wenn wie in euren Beispielen die Kfz ständig privat genutzt werden und der Unternehmer muss das bezahlen, wird auch er sich irgendwann fragen ob das unendlich so weitergemacht werden kann.
hallo7 schrieb:
Das sind einfach Benefits und sie kommen dem Unternehmen im Verhältnis günstiger als eine Lohnerhöhung. Das gleiche gilt für Firmenhandys, Tablets, etc.
Und diese Benefits sind ein Problem von Pauschalversteuerungen? Liegt es nicht viel eher darin, dass diese Benefits AN gewärt werden die sowieso schon ein hohes Gehalt haben?
Denn das Werkzeug 1% steht nich erst AN ab 3000,- Brutto zur Verfügung. Die Frage müsste also lauten warum bekommt nicht jeder einen PKW wenn es denn so lukrativ für die Firmen ist?
hallo7 schrieb:
Die Artikel in dem
Beitrag sind dir vielleicht kurz genug?
Komisch seine einleitenden Worte sind: "
Natürlich hätte man auf den ersten Blick erst einmal mehr Netto stehen, wenn man statt des Autos eine Gehaltserhöhung bekommt." Seltsam, habe ich was anderes behauptet?
"Du musst mit einem Dienstwagen aber kein Auto anschaffen bzw. einen Leasing Vertrag abschließen." DAS ist aber Kausalkette die nicht greift, da beide Parteien (AG und AN) nicht auf die gleiche Preisbasis zurückgreifen. Würden wir nur nach Bruttolistenpreis PKW´s kaufen können, dann würde es viel deutlicher werden. Nur darin liegt der vermeintliche Vorteil für den AG.
h00bi schrieb:
Du hast KEINE Kosten für deinen Arbeitsweg. Du versteuerst nur den geldwerten Vorteil.
Und diesen Vorteil darfst du bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten absetzen.
Das ist was? Ich würde sagen Neid.
Außerdem sieht man hier das daran nicht die 1% Methode einen Fehler hat sondern die Werbungskosten. Fahrtkosten dürften nur abzugsfähig sein, wenn jemanden auch wirklich Kosten entstehen.
h00bi schrieb:
Es macht für den AG keinen Unterschied ob er für 1000€ pro Monat ein Auto für den AN unterhält oder ob er dem AN das Gehalt um das AG-Belastungs-Äquivalent von 1000€ erhöht.
h00bi schrieb:
Was er jedoch nicht versteht ist, dass in der Gesamtrechnung bei der Gehaltsanpassung höhere Steuer- und SV-Beträge entstehen. Und genau diese werden versucht mit dem Auto zu vermeiden.
Wie bitte ich glaube ich habe mich wirklich verlesen. Es entstehen höhere Steuer und SV-Beiträge? h00bi ernsthaft lies dich bitte in das Thema ein oder zeigt mir ein ganz klares Beispiel von dem du sprichst. SO macht das keinen Sinn.
h00bi schrieb:
Ein Fahrzeug muss also mind. 50% dienstlich genutzt werden um als Betriebsvermögen zu zählen, außer man verwendet ein extra dafür geschaffenes Privileg (Schlupfloch) namens Arbeitnehmerüberlassung. Dann darf man auch 100% Privat genutzte Fahrzeuge zum Betriebsvermögen zählen und entsprechend abrechnen.
Es ist kein Schlupfloch und ein Pribileg schon mal gar nicht. Es steht allen zu. Das es nicht so genutzt wird DAS ist das Problem.
Btw. der AN ist 100% betrieblich, wenn du ihm ein Smartphone, PC, E-Bike oder sonstige Komsumgüter hinstellst, komisch alles ist auf einmal betrieblich, woran das wohl liegt? Ist da immer die 1% Methode dran schuld?
h00bi schrieb:
Eine Lohnsenkung ist in Deutschland nicht zulässig, wenn im gleichen Zug andere Bezüge oder Sachbezüge erfolgen. Das wäre nämlich Steuerhinterziehung bzw. Steuervermeidung.
Was? Du sprichst hier das Thema Gehaltsumwandlung an. JA da wird aus deinem 3000,-€ brutto dann ein 2500,-€ brutto Lohn + 500,-€ PKW Bezug. Mit diesem Beispiel verfälscht du aber die Ansicht der 1% Methode. 3000,-€ wird zu 3000,- € +500,-€. Dann sieht man das der AN weniger Netto hat (dank Progressionskurve und Steuer und SV Pflicht auf den PKW) ABER auch einen PKW.
Wie soll denn bitte eine Lohnkürzung eine Steuerhinterziehung bzw. einer Steuervermeidung auslösen? Wird ja jetzt ganz wild hier.
Da wird ja mit allen Mitteln versucht, das NEID-Argument zu unterstreichen.
h00bi schrieb:
Ich habe allerdings auch einen Kumpel, der die Privatnutzung ablehnt.
Er fährt jeden morgen privat in die Firma und steigt dort in seinen dauerhaft zugeteilten Firmenwagen um.
Er hat berufsbedingt immer viel Material und Werkzeug im Auto. Die Privatnutzung wäre ihm dadurch zu stark eingeschränkt bzw. das aus- und einladen ist ihm zu umständlich.
FunFact wenn dein Freund nur minimal privat damit fährt und sei es kurz nach hause um zu schauen ob licht brennt, begeht er eine arbeitsrechtliche abmahnfähige Tat. Sollte er auch wissen. Kinder die auf dem Weg liegen mal zur Kita bringen ist da nicht drin. Einkaufen auch wenn es auf dem weg liegt ebenfalls nicht.