Dienstwagenprivileg

Fu Manchu schrieb:
Mmh, wie kommst du auf die 1% Besteuerung und KFZ-Steuer? Die habe ich doch gar nicht erwähnt. Bleiben wir doch beim Kern.
Aber das ist doch der Kern dieses Threads?
Wie hoch ist den die Anzahl an Leuten, die direkt dazu noch eine Tankkarte bekommen? Siehe eben meine Bekannte, wo auch das Argument für den Verbrenner war, dass sie einfach schnell tanken kann. Sprit kostet ja "nichts" und es ist mehr convenient. Und ihr scheint diese Preisdifferenz zwischen 1 % und 0,25 % nicht zu stören (LP 64k Fahrzeug). Auch hier die allgemeine Kritik am Dienstagen, würde sie den Wagen Privat holen und den Sprit selbst bezahlen, wäre sie noch deutlich teurer dran. Frage ist halt, in wie fern die Preissensibilität ab einer bestimmten Gehaltsstufe abstumpft.

Fu Manchu schrieb:
Es soll doch darum gehen, das E-Auto voranzubringen - das erreiche ich, in dem ich den Leuten das E-Auto schmackhaft mache.
Ich glaube, da machen die Autohändler auch einen großen Fehler. Lasst mal die Leute mit einem halbwegs motorisierten E-Auto mal etwas länger fahren und daran gewöhnen. Finde ja das Fahrerlebnis jeden Verbrenners überlegen. Ruhe, Drehmoment, Agilität.
 
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@Incanus

Und? Es ging darum, dass es für die Verbrennerfahrzeuge doch schon längst diverse Malus-Steuern gibt. Und dennoch werden weiterhin Verbrennerfahrzeuge verkauft.
Diese diversen zusätzlichen Straf-Steuern führen aktuell aber anscheinend nicht dazu, dass noch mehr E-Fahrzeuge verkauft werden. Somit scheint also die Alternative -> E-Fahrzeuge noch unattraktiver zu sein.

Wenn also mehr E-Dienstwagen verkauft werden sollen, muss die Attraktivität der E-Dienstwagen gesteigert werden. Und vor allem die Attraktivität von E-Dienstwagen, die sich auch eine breite Masse an Arbeitnehmer auch leisten kann. Und dies sind halt nicht E-Dienstwagen die bis 95k kosten.

PS sowohl die Energiesteuer auf Kraftstoffe sowie die CO2 Steuern wurden in der Vergangenheit entsprechend jährlich/turnusmäßig erhöht ... völlig unabhängig ob es E-Fahrzeuge gibt oder nicht, weil man ja alternativ auch den ÖPNV nutzen könnte ... ne?
 
Es ging darum, dass angeblich jetzt Verbrenner bestraft würden, was aber eben falsch ist. Die Kosten sind seit Jahrzehnten bekannt. Und Energiesteuern, für CO₂ etc. werden für alle erhöht. Das dabei diejenigen bevorteilt werden, die da besonders schadstoffarm sind ist doch genau im Sinne der Entwicklung.
 
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Incanus schrieb:
...
Du, allein Du redest davon. ...

Das heißt, du hast ignoriert was ich sage und lässt mich stehen. Dann hast du Recht, wenn du nicht darauf eingehst, rede ich mit mir selbst. Aber warum gehst du nicht darauf ein? Kein Dialog gewünscht?

DaDare schrieb:
Aber das ist doch der Kern dieses Threads?
...
Ja stimmt, aber er hatte das auf meine Aussage bezogen und ich war in dem Augenblick bei einem anderen Thema.
 
Du liest wohl wirklich nicht, was hier geschrieben wird, und zwar immer und immer wieder. So hat das keinen Sinn.
 
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Incanus schrieb:
Und Energiesteuern, für CO₂ etc. werden für alle erhöht
Und die CO2 Abgabe Zahlen übrigens auch BEV-Besitzer über den Strompreis. Das ist nun nichts exklusives für Verbrenner.
 
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Hat ja auch niemand etwas dagegen gesagt, widerspricht aber der Maxime, dass die Verbrennerbesitzer 'bestraft' würden.
 
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Natürlich werden Verbrennerbesitzer bestraft. Die Energiesteuer fällt ja weiterhin an. Die KfZ Steuer fällt weiterhin für Verbrenner an. Und die CO2 Abgabe ebenfalls.

Die CO2 Abgabe reduziert sich ja für BEV Fahrer, je weiter die Energiewende voranschreitet.
 
Und wo ist da jetzt die Strafe? Alle Steuern fallen weiter an wie bisher, was hat sich großartig geändert?
Ich verstehe Deine Argumentation weiterhin nicht.
 
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Es soll ja auch gar nichts an den Strafen für Verbrenner-PKWs geändert werden. Diese sind m.E. nach völlig okay.

Geändert werden muss aus meiner Sicht, die Förderung für E-Autos. Sowohl dass deutlich günstigere E-PKWs gefördert werden, als auch dass die Preisstruktur bei Ladepunkten sich verbessern muss.
 
Ich verstehe wirklich nicht mehr, was Du uns sagen möchtest. In meinen Augen drehst um wendest Du Dich hin und her.
 
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DaDare schrieb:
Finde ja das Fahrerlebnis jeden Verbrenners überlegen. Ruhe, Drehmoment, Agilität.
diese Formulierung solltest du nochmal überarbeiten. Ich vermute du willst eigentlich das Gegenteil aussagen, also dass das Fahrerlebnis [eines großen E-Autos] jedem Verbrenner überlegen ist, oder?
 
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Korrekt. Wobei es natürlich auch ein kleines, schnuckeliges E-Auto sein darf. Es sollte nur nicht wie der Dacia Spring einen 44 ps Antrieb besitzen, der nicht einmal Richtgeschwindigkeit schafft und für den 0-100 Sprint über 19 Sekunden benötigt.
 
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_killy_ schrieb:
Es soll ja auch gar nichts an den Strafen für Verbrenner-PKWs geändert werden. Diese sind m.E. nach völlig okay.
Seh ich anders.
Es gibt leider weiterhin keinen Anreiz für Arbeitgeber den Angestellten ein BEV zu stellen statt eines Verbrenners oder den Mitarbeiter auf ein BEV zu lenken, wenn der AN es selbst auswählen darf.

Die 0,25% Regel begünstigt ja nur den AN, nicht den AG. Im Gegenteil ist der AG meist schlechter dran, weil die Leasingraten für BEVs höher sind.

Ob die Buchhaltung 800€ pro Monat für einen Diesel oder 800€ für ein BEV abschreibt, macht fürs Unternehmen keinen Unterschied. Außer dass man für die Dieselflotte keine Ladepunkte aufbauen muss.
Und genau das ist der Ansatz wo man ran müsste: Man müsste Verbrenner-Dienstwagen mit Privatnutzung unattraktiver für das Unternehmen machen.
Eine Idee wäre, die Leasing/Anschaffungskosten nicht voll von der Steuer absetzbar zu machen. Also statt die vollen 500€ Leasing darfst du beim Verbrenner nur 250€ absetzen, beim BEV die vollen 500€.
Oder per Quote bei Firmen mit mehr als 5 Fahrzeugen: Ab 50% BEV darfst du 100% der Flottenkosten absetzen.
Im Folgejahr ab 60% BEV 100% absetzen, im dritten Jahr dann ab 70% BEV Quote.
Bei weniger BEV Anteil dann entsprechend geringere Absetzbarkeit der Kosten.

Den Anteil, den die Unternehmen nichtz absetzen können, weil der AN einen Verbrenner haben wollte, können Sie ja dem AN als Eigenbeteiligung aufbürden.

Das Problem: Damit es Unternehmen nicht knüppeldick trifft, müsste man die Einführung auf den nächsten Leasingzyklus verschieben, also erst in 3 Jahren. Bis das Gesetz fertig ist wäre schon mindestens Mitte 2025, es gilt dann erst ab Mitte 2028. Es würde zwar auch jetzt schon mit jeder weiteren PKW Anschaffung die Tendenz zum BEV fördern, aber bis dahin bräuchte man noch eine andere Lösung als Anreiz.

Reine Poolfahrzeuge brauchen wir nicht drüber reden, das kann erstmal gerne so bleiben. Da will man nicht 20min laden gehen weil der Vornutzer das Ding leer gefahren hat, da fährt man an die Tanke, macht in 3min voll und fährt weiter.
 
Zuletzt bearbeitet:
@h00bi

Bei den Dienstwagenregelungen die ich von Firmen kenne, hat der Arbeitnehmer bisher eine Auswahl an Fahrzeugen die vorher von Unternehmen schon "vor sortiert" worden.
Damit gibt es schon eine natürliche Deckelung der Leasing Raten für das Unternehmen.

Dein Vorschlag in abgewandelter Form wurde ja schon von Habeck vorgebracht, dass man bei BEV wieder die Degressive-Abschreibung einführt. Damit können die Firmen ein deutlich höheren Aufwand direkt schon bei im ersten Leasing Jahr steuermindernd gelten machen. Und je weniger Gewinn das Unternehmen ausweist, umso weniger Steuern müsste es auch zahlen. Damit ist dies definitiv für die Unternehmen eine Motivation, ihren Arbeitnehmer eher BEV anzubieten als Verbrenner PKW.
 
Abschreibung aber nicht bei Leasing, nur bei Kauf. Da würde ich gerne mal eine Statistik sehen, wie viele Autos bei Firmen gekauft/geleast sind. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Thorle schrieb:
Da würde ich gerne mal eine Statistik sehen, wie viele Autos bei Firmen gekauft/geleast sind.
Um meine anekdotische Evidenz auszupacken: Ich kenne nur einen AG, der Autos kauft, gegen 15+ wo ich sicher weiß, dass geleast wird.
 
@Thorle

Da hast du Recht. Aber der Vorteil existiert ja weiterhin. Dann hat der Leasinggeber den Vorteil der Abschreibung und kann diesen auch den Unternehmen weitergehen. Einkäufer von Firmen sind da sehr gut dabei, Preisvorteile auch dann mit zu verhandeln.

Somit wäre es egal, ob das Unternehmen jetzt direkt die Firmenfahrzeuge kauft oder über ein Leasingpartner laufen lässt. Ggf. ist dann sogar der direkte Kauf wieder günstiger als die Weiterleitung an ein Leasinggeber.

Am Ende wollte ich halt @h00bi nur in seinen Gedankengang bestärken, dass schon unterschiedliche steuerliche Behandlung von BEV geplant sind.

PS am Ende kommt es auch auf den Leasing-Vertrag an - ist es ein operate Lease - so kann das Unternehmen keine Abschreibungen vornehmen, ist es finance Lease, so muss das Unternehmen sehr wohl die Leasingfahrzeuge aktiv in der Bilanz aktivieren und darf diese im Gegenzug auch abschreiben
 
h00bi hört verdammt noch mal auf damit Lügen zu verbreiten. @Mods ihr seid in der Pflicht solche Falschbehauptungen zu unterbinden, hier wird massiv gegen die PuG Regeln verstoßen.
Es gibt leider weiterhin keinen Anreiz für Arbeitgeber den Angestellten ein BEV zu stellen statt eines Verbrenners oder den Mitarbeiter auf ein BEV zu lenken, wenn der AN es selbst auswählen darf.

Die 0,25% Regel begünstigt ja nur den AN, nicht den AG. Im Gegenteil ist der AG meist schlechter dran, weil die Leasingraten für BEVs höher sind.

Dies ist eine glatte bewusste Lüge. Durch die verringerte Bemessungsgrundlage Fallen weniger SV Beiträge an, NUR wenn das Verhältnis 1 zu 4 ist. Sprich Verbrenner 50.000 € /BEV 200.000 €, diesen Umstand kann man als im höchsten Maße unwahrscheinlich feststellen.

Außerdem Stellen Leasingraten zunächst einmal nur fiskaltechnische Zahlungen dar. Grundsätzlich stellt sich immer die Frage ob eine bessere Liquidität gewünscht ist oder höhere Kosten. Einzig darauf zu deuten höhere Zahlungen von Leasingraten bei BEV wären negativ, stellt das Argument " Tankkarten für die Mitarbeiter sollten abgeschafft werden" ab Absurdum. Da die laufenden Kosten eines BEV günstiger sind, greift dieses Argument nicht.

Ob die Buchhaltung 800€ pro Monat für einen Diesel oder 800€ für ein BEV abschreibt, macht fürs Unternehmen keinen Unterschied. Außer dass man für die Dieselflotte keine Ladepunkte aufbauen muss.

Die Abschreibung ist sowieso bei allen PKW´s gleich. Dies ist kein Argument welches in dieser Debatte greift. Ladepunkte sind zum einen ein minimaler zusätzlicher Kostenpunkt und auch selbst dann Kosten die Abgeschrieben werden können. Weitergehend sogar "positive" Kosten, da die Abgabe des Strom an den Mitarbeiter steuerlich gefördert wird. Also auch hier wieder eine bewusste Falschaussage.

Man müsste Verbrenner-Dienstwagen mit Privatnutzung unattraktiver für das Unternehmen machen.

Dies ist alleine deine Meinung und hat nichts in einem PuG Forum zu suchen. Ausgehend von deinem "Gesetztesentwurft", welchen du gleich wieder als schlecht hinstellst, bleibt in der Subsummierung, deine Aussage "Dienstwagen + Privatnutzung" zurück.

Wo ist dein Hinweis von geplanten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für BEV, die Anhebenung der Grenzen für die Private Nutzung?

Um meine anekdotische Evidenz auszupacken: Ich kenne nur einen AG, der Autos kauft, gegen 15+ wo ich sicher weiß, dass geleast wird.

Praxisnahe Evidenz, von 100 Mandaten kenne ich nur 3 Fälle wo es dein Modell gibt. Wiegt ein Argument jetzt mehr als das andere? Hier gibst du rein DEINE Erfahrung der Vergangenheit wieder. Ob dies aktuell so noch ist können wir nicht wissen. Genausowenig kann ich dir aus Datenschutzgründen meine Firmen nennen. Fakt ist aber auch, dass selbst mit einem Austausch aller Verbrenner gegen BEV´s dein Argument bestehen bleiben würde nur auf Grundlage dessen, dass die Mitarbeiter dann ihren Strom bezahlt bekommen und nicht auf den Verbrauch achten. Das führt wiederum an den Anfang dieses Threads. Es ist und bleibt eine Neid Debatte von dir.
_killy_ schrieb:
PS am Ende kommt es auch auf den Leasing-Vertrag an - ist es ein operate Lease - so kann das Unternehmen keine Abschreibungen vornehmen, ist es finance Lease, so muss das Unternehmen sehr wohl die Leasingfahrzeuge aktiv in der Bilanz aktivieren und darf diese im Gegenzug auch abschreiben
Am Ende ist auch das Egal. Denn wenn der PKW nicht ins Anlagevermögen wandert bleiben es trotzdem laufende Kosten. An der Front ist es egal um was es sich handelt. Denn mehr als die Leasingrate kann eh nicht gelten gemacht werden.
 
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