@Xechon
Quelle: „der selfpublisher“ - Nr.33 / März 2024
In dem Artikel schreibt Prof. Dr. Christian Rust, Fachanwalt für Medienrecht, dass die persönliche (!) Anschrift des für den veröffentlichten Text Verantwortlichen gesetzlich vorgeschrieben ist:
„Aus diesem Grunde sind auch alle Versuche zum Scheitern verurteilt, durch Angabe anderer Namen - etwa von „Impressums-Diensten“ - sowohl den Namen des Selfpublishers als auch seine tatsächliche Anschrift zu verschleiern.“
Daraus folgt, dass die Regelungen Länderspezifisch umgesetzt werden. In Hamburg ist ein Impressumservice also illegal.
Genau hier liegt auch
ein Teil der Problematik, dass jedes Land ihr eigenes Süppchen kochen kann und dies mit fadenscheinigen Begründungen, da dies der eigentlichen Begründung eines Impressums widerspricht. Und selbst der Gesetzestext lässt mich Stirnrunzelnd zurück.
https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/impressum-tmg.html#sect_0
Welchen Zweck verfolgt die gesetzliche Impressumspflicht?
Die Impressumspflicht existiert schon seit August 1997 und hat bereits mehrere Änderungen erfahren, insbesondere durch die Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie in deutsches Recht. Durch die Pflicht zur Impressumsangabe soll ein Mindestmaß an Transparenz und Information im Internet zum Schutz der Verbraucher sichergestellt und zusätzliches Vertrauen in den E- Commerce (und auch M-Commerce) geschaffen werden. Darüber hinaus dienen die in § 5 TMG enthaltenen allgemeinen Informationspflichten zur Identitätsfeststellung, womit auch etwaige Rechtsverfolgungen im Streitfalle erleichtert werden sollen.
Bei einem Blog soll also der Verbraucherschutz stattfinden? Ja, was genau kann der Verbraucher denn bei einem kostenlosen Blog so alles verbrauchen???????
Augenkrebs? Diabetes? Oder Informationen, die man auch durch Zeitungen bekommen könnte? Nur dass es da eine eigene Meinung dazu gibt?
Die Rechtsdurchsetzung, sprich Rechtsverfolgung wäre genauso gut möglich, würde man das mit einer zentralen Stelle vom Staat machen. Genauso geht es auch bei einem Impressumservice, der ja den korrekten Klarnamen weiss!
Wie muss ich das eigentlich verstehen:
womit auch etwaige Rechtsverfolgungen im Streitfalle erleichtert werden sollen.
Ist es also gar nicht sicher, dass es damit gewährleistet ist??? Ernsthaft????????
Wer muss die Informationspflichten erfüllen?
Nach § 5 TMG trifft die Impressumspflicht alle Diensteanbieter, die geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene, Telemedien bereithalten.
- Ein Diensteanbieter ist jede natürliche oder juristische Personen, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt (vgl. § 2 Nr. 1 TMG) . Darunter sind demnach gänzlich alle Domaininhaber zu verstehen, da gemäß § 2 TMG die Personengesellschaften den juristischen Personen gleichgestellt werden, soweit sie rechtsfähig sind.
- Telemedien umfassen alle Informations- und Kommunikationsdienste, die keine Telekommunikation im engeren Sinne oder Rundfunk darstellen. Telemedien sind also unter anderem auch private Websites, Blogs oder E-Mails, jedoch nicht die reine Datenübertragung, wie zum Beispiel VoIP. Nahezu alle Angebote im Internet unterfallen damit dem Begriff der Telemedien und alle Anbieter der Impressumspflicht.
Man sieht hier gut, dass man ziemlich Plemplem sein muss, um so ein Gesetz zu machen. Zuerst muss es "in der Regel gegen Entgeld" sein, dann wiederum "private Blogs, oder E-Mails". Könnte sich der Gesetzgeber endlich entscheiden, welchen Unfug er da eigentlich für ein Gesetz im Sinne des Verbrauchers(der gar nichts kauft, sondern GRATIS konsumiert, also de Facto kein Verbraucher sein kann) zusammenfantasieren will?
Die Definition von Verbraucher:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verbraucher
Deutschland
Nach
§ 13 BGB ist eine Person schon dann Verbraucher, wenn sie ein
Rechtsgeschäft abschließt, dessen Zwecke überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können. Bei Rechtsgeschäften, die der unselbständigen beruflichen Tätigkeit einer Person dienen, etwa der Erwerb von Arbeitskleidung, Fortbildungsliteratur etc. durch den
Arbeitnehmer, ist diese Person Verbraucher. Verbraucher kann auch eine Person sein, die gleichzeitig Arbeitgeber ist, jedoch ein Rechtsgeschäft zu privaten Zwecken abschließt. Verbraucher müssen abhängig vom
Verbrauchsgut bzw. der
Dienstleistung unterschiedliche
Verbrauchssteuern entrichten. Zusätzlich ist der Verbrauch in der Regel
umsatzsteuerpflichtig. Das Gesetz unterstützt und schützt die Verbraucher. Überschuldete Verbraucher haben die Möglichkeit,
Verbraucherinsolvenz anzumelden.
Wobei, stimmt! Der Verbraucher, der keiner ist, konsumiert Werbung... ähm, die er kostenlos sehen muss, also wieder kein Kauf stattfindet(annahme, der Blogger schaltet Werbung, um den Blog zu finanzieren). Aber klar, es geht um was genau wieder? Verbraucherschutz?
Verdummungsschutz? Oder einfach Opferhilfe für Stalker und Irre?
https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/impressum-tmg.html#sect_0
Wann sind Telemedien „geschäftsmäßig“ im Sinne des TMG?
Der Begriff der „Geschäftsmäßigkeit“ ist wesentlich weiter zu verstehen als derjenige der „Gewerbsmäßigkeit“ und wird insofern nicht erst dann erfüllt, wenn der angebotene Teledienst eine direkte Ausprägung der eigenen wirtschaftlichen Betätigung ist. Nach den Gesetzesbegründungen zum TMG und dem OLG Hamburg (Urteil v. 03.04.2007 – Az. 3 W 64/07) liegt eine Geschäftsmäßigkeit vielmehr schon vor, wenn die Internetseiten kommerziell ausgestaltet sind, also unmittelbar auf den Vertrieb von Waren oder Dienstleistung ausgerichtet sind oder bloß mittelbar von eigener oder fremder Werbung gespeist werden.
Hier wird festgestellt, dass Geschäftsmässigkeit eine direkte Ausprägung der eigenen Wirtschaftlichen Betätigung ist, worunter auch ein Blog fällt????? Gibt es irgend einen Blog, der so viel Geld einbringt, dass man davon leben kann?????????????????
Aber gut, kann man mal annehmen. Was genau kann man auf einem Blog kaufen? Hat der einen Shop, läuft das für mich NICHT mehr unter Blog.
Wieso hat man dann nicht direkt geschrieben, dass ALLE Telemedien Geschäftsmässig sind? Zu blöde dazu? Denn NICHTS, aber auch gar nichts anderes heisst das Ganze.
Hast du einen Blog, lässt du Werbung zu, da du den Blog (als Beispiel) bei einem Hoster hast, der kein Geld verlangt, der darum seine Werbung schaltet und dir damit deinen Blogg ermöglicht, bist du verpflichtet einen
immaginären Verbraucher zu schützen, der
nicht existierende Güter nicht kauft, damit du
vielleicht strafrechtlich belangt werden kannst?
So viele Drogen kann man gar nicht konsumieren, um den totalitären Dünnpfiff rauszuhauen und nicht direkt in der Klapse zu landen. Ausser, man sitzt im Bundestag und geniesst Immunität(auch von Ratio).
Ich verstehe ja, dass es eine Impressumspflicht geben muss, damit man strafrechtlich belangt werden kann. Bei Volksverhetzung, Kriminellen Sachen eben wie Diskriminierung, Hetze, Hass.
ABER, muss es denn echt zwingend auf Kosten der vielen Milionen anderen gehen, die niemals in diese Kategorien fallen?
Müssen deren Menschenrechte dermassen beschnitten werden? Die Meinungsfreiheit, also das betreiben des eigenen Blogs zwingend kostenpflichtig sein, für den Erschaffer(da nur dann keine Werbung)?
Nochmals, der Staat könnte es wie bei den KFZ machen und eine Stelle schaffen, die das regelt. So schwer ist das auch wieder nicht.
Gibt ja auch die Schufa... ok, ganz anderes Thema und auch ein Aufreger. Aber ihr wisst, was ich meine, selbst wenn die Schufa ein schlechtes Beispiel ist, sie zeigt auf, dass es ginge.
Die Impressumspflicht, wie sie jetzt existiert(
vorsicht, meine unverblümte Meinung), ist das Machwerk von totalverblödeten Idioten. Da es grundlegend dumm gestaltet ist und keinerlei realen Zweck besitzt, ausser tausende, oder milionen Blogs, Autoren etc. zu zwingen, ihre Privatsphäre aufzugeben und mit klarnamen und Anschrift für jeden Trottel/Stalker/Verbrecher/Mörder/Täter auffindbar zu sein.
Impressumspflicht, mein Vorschlag:
Jegliche, unter das TMG fallende Tätigkeit benötigt ein Impressum.
Firma XY vergibt pro Impressum eine Nummer, die zweifelsfrei INTERN auf eine Anschrift des Impressums-nehmers zuortbar sein muss(bei Firmen Firmeninhaber, bei Börsennotierten Firmen der Verantwortliche, CEO, oder ähnliches, bei allen gilt: "MIT Klarname und Adresse des Hauptwohnortes, juristische adressen etc. sind NICHT zulässig", gleichbehandlung als stichwort).
Eine Anschrift, ein Impressum, egal wie viele Seiten betrieben werden, oder Bücher vermarktet etc.
Ein Impressum kostet kein Geld, da Firma XY aus folgenden Punkten finanziert wird:
Grundsatz:
Firma XY arbeitet NICHT Gewinnorientiert!
Finanzierung:
- Die ermittelten Straftaten werden mit einer Strafzahlung belastet, die zugunsten der Firma XY bezahlt werden muss, da diese mitverantwortlich sind, dass es so etwas überhaupt geben muss. Also ist es nur fair, wenn diese einen gewissen Beitrag bezahlen müssen und somit die Staatskasse entlasten.
- Den Rest übernimmt der Staat.
Sollte einer auf den Trichter kommen, das würde unsummen kosten... ... ähm, wie war das mit dem Flughafen Berlin(4,7 Milliarden Euro)? Stuttgart 21(rund elf Milliarden Euro)? Soll ich weitermachen?