Doppelte Kündigungsbestätigung zulässig?

HawkEy3

Lieutenant
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Aug. 2006
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567
Hallo,

ist es nach deutschem Recht / Verbraucherschutz zulässig eine Abo Kündigen bestätigen zu müssen?

Habe vor einigen Wochen den Gratis-Monat der Xing.de Premium-Mitgliedschaft mit gemacht. Sofort nach Erstellung meines Kontos habe ich in den Nutzereinstellungen meine Premium-Mitgliedschaft gekündigt. Darauf hin eine email bekommen, dachte das ist die Bestätigung und gut ist.
Nach dem Monat kam dann eine Rechnung per mail, Premium hat sich automatisch verlängert, da nicht gekündigt wurde etc.
Die "Bestätigungsmail" enthielt nämlich bei genaueren hinschauen noch ein "sind Sie sicher das sie kündigen wollen, klicken Sie hier."


Daher meine Frage, hätte ich mal aufmerksamer lesen sollen und bin selbst schuld? Oder ist so eine doppelte Bestätigung meine Kündigung nicht zulässig und ich kann denen das schreiben und zahle nicht?

Danke für euren Rat.
 
Hast du Xing mal angeschrieben und denen das Malheur geschildert? Eigentlich sind die nicht sonderlich gemein da.
 
Ja, habe ich versucht. Da wurde noch mal auf den "Button" in der Mail hingewiesen und mir wurden 5€ Bearbeitungsgebühr erlassen...
 
Die Form der Kündigung ist entweder gesondert vertraglich vereinbart oder nicht - dann gilt die gesetzliche Regelung und sie bedarf keiner besonderen Form, sondern muss dem Adressaten nur so zugegangen sein, dass mit ihrer Kenntnisnahme gerechnet werden darf.

Letzteres wäre unzweifelhaft erfüllt; doch liegt es nicht ganz fern, dass vertraglich eine bestimmte Form vereinbart wurde. Ich kenne es, dass zB Schriftform verlangt wird und gleichzeitig so elektronische Wege bereitgestellt werden, wie du es beschreibst: Ein Button und dann kommt eine Mail, in der man noch mal gefragt wird, ob man sich sicher sei oder ähnliches.

Ein Grund dahinter kann zB sein, dass der Unternehmer behaupten kann, dass er nur sicher gehen wollte - schließlich sei ja Schriftform (=prinzipiell Papier mit Unterschrift) vereinbart gewesen. Die Schriftformvereinbarung ist unter anderem wackelig, weil sie in Grenzen durch Textform (zB Mail) ersetzt werden kann; der Unternehmer sichert sich mit der Mail vllt eine Behauptung für einen potenziellen gerichtlichen Streit und vor allem wohl eine Behauptung gegenüber dem Kunden. Viele werden sich davon "überzeugen" lassen, dass sie doch die Mail hätten lesen sollen..

Um die Spekulation um die - rein rechtlich nicht mal unbedingt erfolgversprechenden - Hintergründe vorerst zu beenden: Sag, was zur Kündigung vereinbart war. Hat es reichen sollen, im System per Button zu kündigen (dafür spricht durchaus schon allein das Zurverfügungstellen), dann ist das für diesen Moment auch ausreichend. Dann ist die Kündigung abgeschickt und es kommt nur noch auf den Zugang an. Da kann dann keiner mehr einseitig einen neuen Schwebezustand herstellen, indem er fragt: "Sind Sie sicher?".

Im Gegenteil: An dieser Stelle würde streng genommen ein neuer Vertrag zu schließen sein (wohlgemerkt, wenn davor wirksam, dh auch vertraglich vereinbarten Formerfordernissen - soweit überhaupt zulässig - entsprechend, gekündigt wurde). Dasselbe auch bei sonstigen vermeintlichen "Rücknahmen" von Kündigungen - man kann sie nicht einseitig zurücknehmen.

"Sind Sie sicher?" stellt sich insofern für den Laien wohl wie ein Infragestellen der Kündigung dar, ist aber in Wahrheit ein neues Vertragsangebot, das nicht einfach durch Schweigen angenommen werden kann.

An dieser Stelle vllt doch noch ein kleiner Schwenker: Ich hab da ganz entfernt etwas im Ohr vom Schweigen von Kaufleuten als Zustimmung zu kaufmännischen Bestätigungsschreiben. Möglicherweise will man sich auf etwas in dieser Richtung berufen (auch hier: rein argumentativ gegenüber den Kunden; gerichtlich halte ich das ebenso für unhaltbar), soweit sich XING an Profis wendet? Vllt hat man die Masche auch schlicht aus anderen Rechtssystemen übernommen, wo solche Schwammigkeiten eher durchkommen? Oder oder.. Bin aufs Ende gespannt^^
 
Zuletzt bearbeitet: (Grammarnazi)
Aus den AGB:
Der Nutzer und XING können die Premium-Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei (3) Wochen zum Ablauf des im Registrierungsprozess gebuchten Mindestnutzungszeitraums oder anschließend zum Ablauf eines Verlängerungszeitraums per Kontaktformular, Brief, Fax oder E-Mail kündigen.
 
Sieht super aus. Sofern die ursprüngliche Erklärung unmissverständlich war - und nicht etwa beim Kontaktformular ein nicht leicht zu übersehender Hinweis übersehen wurde ("Bestätigen Sie unsere Bestätigung") - ist die ursprüngliche Erklärung auch ausreichend.

PS: Ich hab mir das Kontaktformular angesehen. Dabei geht es ja nicht mal um einen besonders gestalteten Kündigungsvorgang. Insofern erscheint mir nicht mal ein möglicher Hinweis "Bestätigen Sie unsere Bestätigung" beachtlich. So etwas gehörte - wenn überhaupt wirksam möglich - vorher (=bei Vertragsschluss) vereinbart, nicht später.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das kann ich leider nicht mehr einsehen, da ich kein Premium Mitglied mehr bin.
Habe eine "Abo-Widerruf" Vorlage angepasst und würde das jetzt an Xing schicken, klingt gut?

Rechnung Nr. (xxx) vom (Datum) über (Betrag)
Betreff: Widerruf, Anfechtung und Kündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,


Sie haben mir die oben benannte Rechnung zukommen lassen. Diese ist unberechtigt, ich werde sie nicht bezahlen. Ich bestreite, dass zwischen Ihnen und mir ein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wurde.

Die Xing Premium-Mitgliedschaft wurde von mir in den Benutzereinstellungen umgehend nach Erstellung meines Kontos zur Nutzung des Probe Monat, gemäß AGB, gekündigt.
"Der Nutzer und XING können die Premium-Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei (3) Wochen zum Ablauf des im Registrierungsprozess gebuchten Mindestnutzungszeitraums oder anschließend zum Ablauf eines Verlängerungszeitraums per Kontaktformular, Brief, Fax oder E-Mail kündigen".


Hiermit erkläre ich Ihnen vorsorglich den Widerruf meiner vermeintlichen Willenserklärung, und fechte rein vorsorglich den Vertrag wegen Irrtums und wegen Täuschung an. Ebenso rein vorsorglich erkläre ich Ihnen die sofortige außerordentliche Kündigung, hilfsweise die ordentliche Kündigung.


Ich mache Sie im übrigen darauf aufmerksam, unabhängig von den oben erklärten Rechtsmitteln, dass der von Ihnen behauptete Vertrag als nichtig zu betrachten ist.


Ich bitte Sie um Stornierung Ihrer Forderungen. Bitte geben Sie mir innerhalb von drei Wochen ab Erhalt dieser Email eine schriftliche Bestätigung, dass Sie keine weiteren Forderungen mehr an mich stellen.


Mit freundlichen Grüßen
 
Ich muss jetzt ins Bette, aber grob überflogen und folgendes zusammengefasst:

Ihr habt einen Vertrag. Der ist auch, wenn sonst alles regelgerecht ablief, nicht mehr widerruflich. Das Muster eignet sich für Abofallen - aber nicht für einen willentlich geschlossenen Vertrag, bei dem "nur" die Kündigung sabotiert wird.

Eher (wenn du überhaupt noch groß was schreiben willst; wozu, wenn du doch nichts schuldest?):

Ich weise die Forderung zurück. Bzgl Vertrag X ging Ihnen meine Kündigungserklärung mit Schreiben vom xy nachweislich zu; Ihre hierauf gerichtete Nachfrage, ob ich mir sicher sei, ändert an der Wirksamkeit der Kündigung nichts. Somit besteht für den von Ihnen behaupteten Zeitraum kein Vertrag mehr und mithin kein Zahlungsanspruch.

Man könnte hier noch hilfsweise erneut kündigen, aber das halte ich an dieser Stelle dann doch mal für zu skurril^^ Zumal dieser Wille nun ja ohnehin zu Tage tritt.

Wie gesagt, wenn du von deiner Position überzeugt bist(!), musst du eigentlich gar nichts mehr machen. Es gehört sich natürlich, wenn XING seriös ist, dass du zur Klärung noch auf sie zugehst. Im Weiteren brauchst du nur auf gerichtliche Vorgänge zu reagieren und außergerichtlich vllt einen langen Atem zu haben, wenn man noch lange versucht, dich zu überzeugen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast Recht, die Vorlage ist doch unpassend.
Ich möchte noch was schreiben, weil die Rechnungsforderung gegen mich steht, würde die Sache gerne klären.
Ich danke dir jedenfalls für deine Hilfe und wünsche dir eine gute Nacht!
 
Danke, und dir nen guten Morgen^^

Ich verstehe, dass du gern von denen hören willst, dass zwischen euch alles gut ist. Es gibt Unternehmen, bei denen kann man auf so etwas lange warten - von manchen kommt nach langem Warten auch wirklich noch etwas^^. Ich habe aber keine Ahnung von XING: Weder weiß ich, wie "hart" sie sind, noch weiß ich, ob sie sich nicht doch zu Recht im Recht fühlen; das will ich denen jetzt mal nicht absprechen. Ich bin erstens nicht unfehlbar und auch kein fertiger Jurist - bin mir in der Sache trotzdem sicher^^ - und zweitens würde ich es auch dem Gegner nicht vorhalten, wenn er sich zu Unrecht im Recht fühlt - kann ja auch mal passieren - und nur deshalb "hart" bleibt.

Würde mich freuen, wenn du uns hier auf dem Laufenden hältst. Wenn du noch konkrete Nachfragen hast, freilich gern her damit.
 
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