PYUR: Kündigung angedroht, Kündigungsbestätigung erhalten

Osborn schrieb:
Ich habe jedenfalls nicht gekündigt und auch darauf hingewiesen. Wenn die den Anschlusss trotzdem deaktivieren, dann ziehe ich das ohne Anwalt durch, hab sowieso richtig lust drauf. Volles Programm. Mal sehen, was ein Richter zu meiner "Kündigung" sagt.

Hallo,

ich will ja nicht schwarzmalen, aber du schießt dir ein Eigentor, wenn du jetzt quertreibst. Und je nach dem, wie fies dein jetziger Anbieter ist, auch ein richtig gemeines Eigentor. Du hast mit Kündigung, Zahlungsverweigerung gedroht. Das kann man als Kündigung verstehen. DANACH hast du einen DSL-Anschluss von 1&1 bestellt, das kann man dir als Einverständnis deinerseits zur Kündigung auslegen. Und wo willst du jetzt auf die Barrikaden gehen? Dass innerhalb von 3 Tagen kein Techniker kommt? Dass es noch keinerlei neutrale Bewertungsmöglichkeit da ist, dass dein Anschluss defekt bzw. eingeschränkt war UND es nicht an deiner Hardware liegt?

Böses Szenario 1: Du buchst deine Lastschriften zurück, PYUR mahnt dich ab inkl. Schufa-Eintrag, 1&1 sieht den Schufa-Eintrag wegen nicht bezahltem Internetzugang und nutzt sein eigenes Kündigungsrecht und 1&1 zieht sich zurück ... du hast kein Internet und einen Schufa-Eintrag, wer ist da jetzt der Gewinner?

Böses Szenario 2: Es liegt an deiner Hardware, Defekte gibt es immer wieder, teilweise auch nicht nachvollziehbare oder sichtbar. Eins deiner Netzwerkkabel hat einen Wackler. Sporadisch bricht deine Leitung völlig zusammen. Irgendeine Software oder ein Update hat deine Netzwerkeinstellungen zerschossen. Ein Nachbar hat an seiner Kabeldose rumgespielt (um angeblich kostenfrei Sky zu sehen oder so) und dessen Dose zieht bei Betrieb seines Fernsehers dein System runter bzw. sorgt für sporadische Fehler. Wenn PYUR keinen Fehler misst, ist der Nachbar beim Arbeiten und sein Fernseher aus. Abends wenn du ins Internet willst unddein Nachbar seinen Fernseher anschaltet ....

Und noch als Beispiel zum Thema schlechte Leitung und Kabelanschluss. Ich bin bei Unitymedia (ehemals KabelBW) und hatte regelmäßige Verbindungsabbrüche, nach 10 - 20 Sekunden Wartezeit gings wieder. Support angerufen, kein Fehler feststellbar. Wieder angerufen und eigene Tests gemacht und ich war mir sicher, dass der Fehler an KabelBW bzw. deren WLAN-Router liegt. Support angerufen, wieder kein Fehler feststellbar. Dann die Aussage, dass der WLAN-Router "mein Risiko" ist, ich bekomm ihn umsonst von KabelBW, habe aber keine Garantie und keinen Support drauf. Steht auch so irgendwo im Kleingedruckten. Ende vom Lied war aber, dass beim 3. Anruf beim Support auf einmal das Internet ohne Abbrüche funktionierte, ich aber trotzdem einen neuen WLAN-Router brauchte und auf eigene Kosten kaufen musste. Dann kam das Sahnehäubchen: 3 Monate später war vom Kabelmodem (separat vom WLAN-Router) das Netzteil defekt und ich bekam ein neues Kabelmodem (dann von Unitymedia), das den WLAN-Router inkludiert hatte. Somit hab ich den anderne WLAN-Router umsonst gekauft .... und ich könnte noch mehr tolle Geschichten vom Support erzählen.

Und ich kann nicht mal mit Kündigung drohen, denn Unitymedia kann mir 400 MBit anbieten und die Telekom (und die anderen Anbieter) maximal DSL6000 .... juhu.

Gruß
 
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Reaktionen: TheManneken
Steven2903 schrieb:
* Netzwerkabel? Ist kein Problem, ich habe kein Penthouse.
Willst Du deine 3 Mediareceiver etwa per WLAN anbinden? Dann hoffe ich für Dich, dass Du nen guten Router hast. Die im Forum hier gerade so gerne empfohlene Fritze 7530 wird da ihre Probleme mit haben.
Steven2903 schrieb:
* Wände isolieren? Ist mir egal ob ich das schon 20 Sekunden vorher weiß, so hellhörig ist das Haus nicht.
Dir vielleicht schon - es unerwähnt zu lassen ist ungefähr so wie vom niedrigen Verbrauch von Dieselfahrzeugen zu schwärmen und den erhöhten Schadstoffausstoß zu verschweigen
Steven2903 schrieb:
Weg zum nächsten DSLAM ist ca. 80m
Hast Du das aus der Telekomdatenbank oder mit dem Sextant gemessen, oder gar am Ende nur deine Vermutung auf Basis des direkten Weges zwischen deiner TAE und dem DSLAM? ;)
Steven2903 schrieb:
Ja Kabel kann ein Segen sein, wenn er nicht massiv überbucht ist, nicht unverschämt teuer wird, man nicht in mehreren Räumen in HD / Pay-TV fernsehen will, keine Krüppelhardware ("Horizon" *hust*) hat und keine Großraumstörungen auftreten.
Ja DSL kann ein Segen sein, wenn ein VDSL Port am DSLAM frei ist, die Anbindung dessen ausreichend für alle Teilnehmer ist, man nicht "Opfer" von DLM und Verbindungsabbrüchen durch Störer ist, nicht weiß wozu man CI+ Module benutzt, für sein IAD selbst bezahlt und keinen Providersupport erhält. Für Entertain alle Netzwerkkomponenten IGMPv3 fähig sind mit der Krüppelhardware Telekom Mediareceiver leben kann. Günstiger ist das ganze dann auch nur, wenn man sich für Telefon, Handyverträge und PayTV an einen Anbieter für lange Laufzeit bindet.

Wie Du siehst, kann man deine Pauschalaussagen auch auf DSL Anschlüsse mappen.

PYUR macht im Übrigen hier gar kein so schlechtes Angebot. Die Compal CH7467 aka WLAN Kabelbox ist ein brauchbares IAD mit WLAN-ac wave2 (bald aka WiFi 5)
120/6 inklusive der Privaten in HD für 32,50€ die ersten 2 Jahre. Jedes weitere CI Modul für nen 10er nach 3 monatiger Laufzeit monatlich kündbar. Macht in 2 Räumen 42,50€ plus die Kabelgrundgebühr, welche die meisten PYUR Kunden mit den Nebenkosten sowieso bezahlen werden (PYUR hat hauptsächlich Wohnanlagen als Kunden).
Telekom 100/40 mit Entertain und 2 Geräten mit den Privaten in HD kostet im gleichen Zeitraum 58,58€ pro Monat und da ist noch nicht mal ein IAD dabei.
 
Bob.Dig schrieb:
Internetzugang gehört ja zu den Grundrechten, darauf würde ich dann auch verweisen...
Der einzige Provider, welcher nach TKG wegen marktbeherrschender Position, dazu verpflichtet ist einen Anschluss bereitzustellen, über den Telefonie und Datenübertragung möglich ist, ist die Telekom (und das auch nur wenn keine Alternativen verfügbar sind).

Datenübertragung ist möglich, wenn an einem analogen Anschluss ein 56k Modem funktioniert.

Für alle anderen Provider (und auch andere Produkte der Telekom) gilt Vertragsfreiheit.
 
Mag sein aber so schnell geht das nicht mit dem neuen Internet und somit wäre die Kündigung seitens TC unverhältnismäßig?!
 
Bob.Dig schrieb:
Mag sein aber so schnell geht das nicht mit dem neuen Internet und somit wäre die Kündigung seitens TC unverhältnismäßig?!

Der Threadstarter hat ja selbst mit Kündigung und Zahlungsverweigerung gedroht. Desweiteren ist er auch äußerst ungeduldig, keine 3 Tage Wartezeit auf einen Techniker und dann noch innerhalb von einer Woche mit Zahlungsverweigerung drohen. Man sollte auch bedenken, dass sowohl der Kunde ALS AUCH DER INTERNETANBIETER ein einmonatiges Kündigungsrecht haben (AGB lesen). Also hat Pyur keinen Fehler begangen.

Der Grundanspruch auf Internet bedeutet nicht, dass man irgendwelche Ansprüche auf Mindestgeschwindigkeiten oder dauerhafte Versorgung hat. Wenn beim Anbieterwechsel ein längerer Zeitraum ohne Internet entsteht, haftet dafür niemand. Zudem gehe ich fast davon aus, dass der Threadstarter ein Smartphone mit Internetzugriff hat, so dass sein Grundrecht erfüllt ist.

Gruß
 
Bob.Dig schrieb:
Internetzugang gehört ja zu den Grundrechten...

Das Grundrecht ist ja erfüllt. Aber ich glaube kaum, das Youtube oder Twitch zu dem Grundrecht dazu gehören.

@Osborn : vor einen Richter wird so eine Sache eher nicht gehen. Für Gerichte sind solche Dinge eher geringfügige & lästige Vorgänge...vergleichbar mit dem Nachbarschaftskrieg um einen Gartenzaun.

Wenn du es unbedingt auf die Spitze treiben willst, hoffe ich, daß du eine aktive & vorher abgeschlossene Rechtsschutzversicherung hast und große Geduld. Dein Anwalt und der Anwalt des Anbieters werden sich schön hin & her schreiben.

Dieses "ich geh vor Gericht" ist leider das typische deutsche Verhalten. Wir deutschen haben wohl doch noch so viel Zeit. Hehe.
 
bender_ schrieb:
Willst Du deine 3 Mediareceiver etwa per WLAN anbinden? Dann hoffe ich für Dich, dass Du nen guten Router hast. Die im Forum hier gerade so gerne empfohlene Fritze 7530 wird da ihre Probleme mit haben.
Nein per LAN werde ich die verbinden. FritzBox ist die 7590.

bender_ schrieb:
Hast Du das aus der Telekomdatenbank oder mit dem Sextant gemessen, oder gar am Ende nur deine Vermutung auf Basis des direkten Weges zwischen deiner TAE und dem DSLAM? ;)
Ich kenne Leute die bei der Telekom arbeiten, die werden wohl die Leitungswege kennen ;)
Der DSLAM steht direkt vor meinem Haus, und bietet auch schon Super-Vectoring.


bender_ schrieb:
Günstiger ist das ganze dann auch nur, wenn man sich für Telefon, Handyverträge und PayTV an einen Anbieter für lange Laufzeit bindet.
Genau das tue ich ja jetzt.
Ist für mich weiter kein Problem, so kann man mir bspw. auch bei einer DSL-Störung Volumen auf den Mobilfunk-Vertrag schalten, etc.
Für uns kommt eh derzeit nur Telekom im Mobilfunk in Frage, nach dem Experiment mit o2.

bender_ schrieb:
Wie Du siehst, kann man deine Pauschalaussagen auch auf DSL Anschlüsse mappen.
Natürlich kann man das.
 
Wenn PYUR mich Kündigt, obwohl ich gesagt habe, dass ich nicht gekündigt habe, dann kann ich die doch verklagen oder? Das wird doch dann von einem Richter entschieder oder? Jeweils immer davon ausgehend, dass es zu keiner Einigung kommt.
 
PYUR darf auch kündigen.
Wenn z.B. der Vertrag nicht eingehalten wird bzw. nicht eingehalten werden kann, besteht nicht nur für dich ein Sonderkündigungsrecht sondern auch für den Anbieter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann könnten die vor Gericht sagen, dass Sie gekündigt haben, weil Sie den Vertrag nicht einhalten konnten? Müsste ich dann nicht eine Entschädigung vorher bekommen? Ich glaube nicht, dass ein Anbieter von sich aus selbst einfach so merkt, dass der Vetrag nicht eingehalten werden kann und schickt dann einfach so direkt eine Kündigung.

Wie stellt der Anbieter fest, dass Sie den Vertrag nicht einhalten können? Wir können nichts ändern, Kunde sagt, es läuft nicht, also wird es wohl auch so bleiben? Vielleicht ist es aber doch besser geworden? Ne ne, das ist nicht glaubwürdig. Glaube das würde kein Richter abkaufen.

Außerdem Zitat aus der Kündigungsbestätigung:

Sehr geehrte bla bla,

wir bestätigen Ihnen Ihre Kündigung zum 31.10.18.

Viele Grüße

Es wird auf meine nicht vorhandene Kündigung hingewiesen.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass die gekündigt haben, weil Sie meine Aussage als Kündigung interpretieren und genau das wird kein Richter so hinnehmen. Erst recht nicht, wenn man beachtet, dass ich danach noch geschrieben habe, dass ich nicht gekündigt habe. Spätestens dann müsste man nachfragen, was nun gemeint ist oder die Kündigung zurückziehen.

Es wird so ablaufen: Ich werde nicht zahlen und Schadenersatz fordern. Die werden sich erstmal wundern und denken, dass ich doch gekündigt habe. Dann wird die Rechtsabteilung meine Kündigung aus der Serviceabteilung anfordern. Die Rechtsabteilung wird es sehen und den Fehler eingestehen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die sich mit dem was sie haben vor Gericht trauen.
 
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Über PYUR hört man eigentlich nur Negatives. Deswegen habe ich in meiner neuen Wohnung auch auf Kabel verzichtet und bin jetzt Magenta EINS Kunde. Meine Hausverwaltung ist nicht wirklich technikaffin und scheut davor, den Kabelanbieter zu wechseln.
 
Bevor Du hier solche Wellen machst und ständig den Rechtsweg skizzierst, wie wärs mit einem simplen Anruf: 030 25 777 777
Im Dialog wurde schon so manches schneller und zufriedenstellender gelöst als vor Gericht.
Zu Stoßzeiten wirst Du etwas Geduld brauchen - 10 bis 15 Minuten und Du bekommst einen Menschen an die Strippe mit dem Du versuchen kannst Dich gütlich zu einigen. Ich rate Dir emotionale Ausdrucksweise und Drohungen zu vermeiden.
Zuerst werde dir klar, was Du willst: Kündigen oder funktionierendes Internet mit kleiner Entschädigung für die eingeschränkte Nutzung seit Juli (Schadensersatz wirst Du nicht bekommen, da kein Schaden im rechtlichen Sinne entstanden ist)
Willst Du kündigen, kannst Du das direkt klären - für beide Seiten einvernehmlich mit Angabe des Termins. Dokumentieren lassen und fertig.
Willst Du funktionierendes Internet schildere erneut den Sachverhalt und den Verlauf der Geschichte. Erfrage was die nächsten geplanten Schritte von PYUR sind und wann diese erfolgen sollen. Gibts auf das "Wann" keine konkrete Antwort setze eine Frist von zwei Wochen bis zum nächsten Schritt. Stelle sicher, dass der PYUR Mitarbeiter das im System dokumentiert. Erfrage freundlich, ob man dir als Entschädigung für die eingeschränkte Nutzung seit Juli nicht etwas anbieten möchte.
@Mirk0
Dann mal von mir was positives: Ich bin schon lange Kunde bei PYUR ehemals KMS. Ich hatte schon mit vielen Telekommunikationsunternehmen Verträge über alle möglichen Leistungen und PYUR verhält sich wenig anders als die anderen. Bei KMS war der Service überdurchschnittlich, da die Leute in den Shops direkten Zugang zur Technik hatten und technische Probleme direkt lösen konnten. Bei PYUR geht das jetz leider alles über die Hotline. Die Verschmelzung zu PYUR scheint nicht so rund zu laufen, wodurch sich halt technische und kaufmännische Probleme angehäuft haben die gefühlt aber sukzessive abgearbeitet werden. Ähnlich wie bei O2 vor ca. nem Jahr wo Kunden die Hotline teils tagelang gar nicht erreichen konnten.
Abseits davon hatte ich in den letzten 8 Jahren nicht einen unplanmäßigen Internet- oder TV-Ausfall. Die gebuchte Leistung war bis auf 2 Wochen Ausbauphase immer verfügbar - auch zu Stoßzeiten. Die Preise von jetzt PYUR finde ich sehr fair für die gebotene Leistung. Obwohl ich den Luxus habe zwischen VDSL 35a, Coax und FTTH zu wählen bleibe ich vorerst bei PYUR. Und zwar wegen dem für mich besten P/L Verhältnis im Gegensatz zu den Anbietern der anderen Technologien.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Mirk0

Sind da überhaupt mehrere Anbieter scharf drauf, da einen Anschluss bei dir anzubieten? Welche kommen in Frage? Wenn du die dazu bringst, sich bei deiner Hausverwaltung zu melden, kann vielleicht was draus werden :)

Ich habe Kabelnet schon seit 6 Jahren oder länger. In diesen vielen Jahren lief es fast durchgehend tip top. Also wirklich respekt dafür, dass es so lange dermaßen stabil und zuverlässig lief. Dann vor 1 oder 2 Jahren wurde es PYUR, aber ich habe nichts weiter gemacht. Man bekommt einfach nur einen Brief, dass es wieder einen neuen "Anbieternamen" gibt und das wars. Mein Deutsche Telekabel 150 MBit 40 EUR/Monat Vertrag wurde einfach übernommen.

Feburar 2018 klingelt es an der Tür. Ein Mann vor der Tür, wenn ich einen neuen Vertrag abschließe, dann bekomme ich 200 MBit für 30 EUR. Ich so: Das kann doch nicht sein, dass jemand extra bei mir vorbei kommt, damit ich weniger zahle. In dem Moment dachte ich mir, dass die neuen Vertragsverhältnis bestimmt deutlich schlechter sind, aber ich war zu gierig und habe unterschrieben. Also 50 Mbit mehr und 10 EUR weniger zahlen. Kurz danach fing es auch schon mit den Verbindungsproblemen an.

Moral der Geschichte: Never touch a running system.

@bender_

Das habe ich alles schon hinter mir. Hat alles nichts gebracht. Wir sind schon so ungefähr 3 Schritte weiter. Außerdem: schriftlich besser als mündlich. Schadenersatz/Gutschrift/Vertragsbruch, egal, ich will Geld. Geld ist die einzige Sprache, die solche Vereine verstehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Osborn schrieb:
Außerdem: schriftlich besser als mündlich. Schadenersatz/Gutschrift/Vertragsbruch, egal, ich will Geld. Geld ist die einzige Sprache, die solche Vereine verstehen
Nach dem Satz bleibt mir nur zu sagen: Geld gibts bei der Bank, nicht bei nem Internetprovider.
Dein Unwissen über Vertragsverhältnisse, rechtliche Ansprüche und Formulierungen haben Dich überhaupt erst in diese Lage gebracht. Vielleicht ists wirklich besser Du gibst das alles nem Anwalt. Aber Vorsicht: Auch der will Geld verdienen!
Wir können uns hier die Finger wund schreiben, ich glaube Du willst nur hören: Auf sie mit Gebrüll!
Ich wünsch dir viel Erfolg bei deiner "Schlacht". @Wu134 hat schon ein wunderschönes Szenario skizziert, wie das auch für Dich ausgehn kann - bleibe als gespannter Mitleser erhalten...
 
Osborn schrieb:
Dann könnten die vor Gericht sagen, dass Sie gekündigt haben, weil Sie den Vertrag nicht einhalten konnten?
...
Ich glaube nicht, dass ein Anbieter von sich aus selbst einfach so merkt, dass der Vetrag nicht eingehalten werden kann und schickt dann einfach so direkt eine Kündigung.
In der Regel macht das kein Provider, aber rechtlich könnten sie das auf jeden Fall.
Ich hatte schon 2 Fälle dieser Art auf der Arbeit (kleiner lokaler Provider):

1. Fall: Der Kunde war "nervig". Bei jedem kleineren Ausfall (kommt bei WLAN Verteilung nunmal vor) hat der mit der BNetzA gedroht und stundenlang am Telefon rumgeheult. Wohl gemerkt bei einer garantierten Verfügbarkeit von 97% im Jahresmittel.
Den Kunden haben wir ordentlich zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt.

2. Fall: Die Bandbreite konnte aufgrund von total vermurkster Hausverkabelung nicht komplett geliefert werden. Kunde bestand darauf, dass es nicht an der Hausverkabelung liegt, wollte aber nicht kündigen, da er ja sonst keine Alternativen hat. Hat aber regelmäßig gemeckert und auch stundelang am Telefon gehangen.
Wir haben den Kunden außerordentlich gekündigt, da wir den Vertrag nicht einhalten konnte.

Bei größeren Providern mag das anders sein, aber grundsätzlich haben sie das Recht dazu.

Osborn schrieb:
Müsste ich dann nicht eine Entschädigung vorher bekommen?
Welcher finanzielle Schaden ist bei dir dadurch denn entstanden?
Bedenke, dass du einen Privatkundenanschluss nicht zu gewerblichen Zwecken nutzen darfst.

Osborn schrieb:
Wie stellt der Anbieter fest, dass Sie den Vertrag nicht einhalten können?
Ich nehme mal an die Auslastung vom Kabelsegment wird protokolliert.
Wenn die Abends immer auf Anschlag ist, können die das ganz einfach nachweisen.
 
Immer wenn ich Schadensersatz lese könnte ich lachen. Als Privatmann bekommst du erst mal gar keinen Schadensersatz.
 
Osborn schrieb:
Das habe ich alles schon hinter mir. Hat alles nichts gebracht. Wir sind schon so ungefähr 3 Schritte weiter. Außerdem: schriftlich besser als mündlich. Schadenersatz/Gutschrift/Vertragsbruch, egal, ich will Geld. Geld ist die einzige Sprache, die solche Vereine verstehen.

Was für ein "Schaden" ist dir denn entstanden, den du auch nachweisen kannst? Hattest du einen Verdienstausfall dadurch, der zu belegen ist?

Sorry, aber wenn du einem Richter sagst "...dadurch konnte ich den Twitch Kanal nicht sehen..." der wird dich in einer richterlich korrekten Formulierung fragen, ob du noch alle Latten am Zaun hast.

Du hast eh schon eigentlich in dem letzten Satz gesagt, worauf es dir eigentlich an kommt: du willst Geld sehen. Sollte der Anbieter nämlich schlüssig nachweisen können, daß zu verschiedenen Zeiten die vertragsgemäße Geschwindigkeit an liegt, sieht das nicht so gut aus...

Ich wiederhole mich zwar ungern, aber dann hoffe ich inständig für dich, daß du eine Rechtsschutzversicherung schon vor dem ganzen jetzt abgeschlossen hast. Anwälte hin & her kostet Zeit und Geld.

Wenn das ganze negativ für dich ausgeht, kannst du froh sein, wenn der alte Anbieter dich so aus dem Vertrag lässt und dir nicht noch die Zahlung der Restlaufzeit anlastet.
 
Hallo,

auch wenns wohl langsam nervt: Du hast in deinem Fall schlechte Karten. Du beschwerst dich über mangelnde Leistung (noch gerechtfertigt), gibst dem Anbieter aber keine Chance, etwas dagegen zu tun UND bist auch nicht kooperativ. Der Anbieter kündigt von seiner Seite aus (gerechtfertigt), weil du selbst mit Zahlungsverweigerung und Kündigung drohst. Du schließt danach einen Vertrag mit 1&1 ab, weil du die Kündigung hinnimmst. Du hättest spätestens nach der Kündigungsbestätigung mal anrufen müssen und nicht nur E-Mails schreiben...

Du hast keinerlei Grundlage, die eine Klage rechtfertigen. Du hast keinen Schaden erlitten. Deine E-Mails (die der Support speichert) würden dich vor Gericht bloßstellen. Du versemmelst dich komplett und wirst noch mehr Geld und Zeit vernichten und besseres Internet hast du nicht davon.

@Ltcrusher: Ein cooler Richter fragt dich direkt, ob du noch alle Latten am Zaun hast :-)

Gruß
 
habe alle beiträge gelesen und danke allen dafür. jetzt erstmal tee trinken und abwarten. ich berichte über jede kleinigkeit, versprochen.
 
Gerade eben hat eine externe Firma im Auftrag von PYUR angerufen, um einen Techniker Termin zu vereinbaren. Damit hatte ich jetzt aber gar nicht gerechnet. Ich dachte PYUR hätte mich schon aufgegeben. Hätte mir ruhig mal sagen können, dass da 3 Wochen nach deren Antwort erst ein Techniker kommt. Jetzt sieht alles natürlich ganz anders aus. So kann ich natürlich nicht vor Gericht gehen :)

Ich meinte zu der Dame, dass der Techniker lieber mal um 20 Uhr kommen soll, wo ich nur 1 MBit habe und nicht um 8 Uhr, wo kein Schwein im Haus ins Netz geht oder TV guckt, aber Sie meinte, dass der Techniker nur bis maximal 16 Uhr kommen kann und morgen früh ist er sowieso schon in der Nachbarschaft, also kommt er auch morgen früh zu mir.

Gehen wir mal davon aus, dann der Techniker morgen um 10 Uhr bei mir ist und die Leitung in den Moment 150 MBit hergibt. Was mache ich dann am besten? Welche Tipps kann ich dem Techniker geben? Also ich habe schon von euch gelesen:

- Nachbar hat an Leitungen rumgespielt
- LTE Frequenzeinstrahlung (im inoffiziellen PYUR Kundenforum geslesen)

Das wars eigentlich schon, was mit einfällt. Ansonsten bleibt nur was am Hausanschluss oder draußen auf der Straße ist was kaputt, denke ich mal. Was könnte es noch sein? Phantasiert mal rum. Wie könnte ich dem Techniker helfen?


Lustigerweise ist heute auch noch eine Antwort von der Bundesnetzagentur gekommen. Ich hatte noch gar nicht erzählt, dass ich die auch kontaktiert habe. Dazu folgendes:

Ich hatte der Bundesnetzagentur berichtet, was passiert war und ob sie mir helfen können. Am 13.9.18 erhielt ich folgende Erfassungsbestätigung:

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur

Sehr geehrter Herr X,


vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an den Verbraucherservice Telekommunikation der Bundesnetzagentur wenden.

Ihr Schreiben/Ihre Nachricht ist bei der Bundesnetzagentur eingegangen und ist unter der oben genannten Vorgangsnummer beim Verbraucherservice Telekommunikation registriert.

Aufgrund der Vielzahl der Anfragen ist eine zeitnahe Bearbeitung momentan nicht in allen Fällen möglich. Im Falle einer Versrorgungsunterbrechung im Zuge eines Anbieterwechsels wird Ihr Anliegen innerhalb einer kurzen Frist bearbeitet. Im Übrigen kann die Bearbeitungsdauer je nach Sachgebiet in Einzelfällen zurzeit zwischen zwei bis sechs Wochen betragen.

Wir gehen davon aus, dass Sie Ihr Anliegen ggf. bei Ihrem Anbieter bereits geltend gemacht haben, damit dieser der Sache schnellstmöglich nachgehen kann (z. B. im Falle einer Störung Ihres Anschlusses). Bei Rechnungsfragen beachten Sie bitte insbesondere die in Ihrer Rechnung genannte Beanstandungsfrist von acht Wochen. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, Beanstandungen gegenüber den Anbietern mittels Einwurfeinschreibens geltend zu machen.

Die Bundesnetzagentur prüft in allen Fällen, ob seitens der Bundesnetzagentur bezüglich des konkreten Anliegens Eingriffs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten bestehen. Beispielsweise ist dies bei Problemen im Rahmen eines Anbieterwechsels regelmäßig der Fall.

Ergibt die Prüfung Ihrer Anfrage, dass Eingriffs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten bestehen, fordert die Bundesnetzagentur die beteiligten Unternehmen in der Regel zunächst zu einer Stellungnahme auf. Sollte dies zu einer Erledigung Ihres Anliegens führen, erhalten Sie in der Regel keine weitere Antwort seitens der Bundesnetzagentur.

Wir erlauben uns schon jetzt den allgemeinen Hinweis, dass die Bundesnetzagentur nicht befugt ist, vertragliche Verhältnisse zivilrechtlich zu prüfen (z. B. die Wirksamkeit eines Vertragsabschlusses). Die Bundesnetzagentur verfügt gegenüber den Anbietern auch nicht über ein generelles Weisungsrecht hinsichtlich des Vorgehens im kundenbezogenen Einzelfall. Die Bundesnetzagentur greift grundsätzlich nicht ein, um etwaige vermögensrechtliche Ansprüche (Geldansprüche wie bspw. Schadensersatz) durchzusetzen bzw. abzuwehren. Vielmehr müssen Verbraucher etwaige Ansprüche selbst durchsetzen, ggf. mit der Hilfe der Rechtsberatung einer Verbraucherzentrale oder eines Rechtsanwalts. Die Verbraucherzentralen bieten bundesweit in vielen Orten eine persönliche Beratung an.

In bestimmten Fällen kann bei der Bundesnetzagentur eine Streitbeilegung beantragt werden (Schlichtungsverfahren). Dort kann im Rahmen eines außergerichtlichen Verfahrens ggf. eine gütliche Einigung erreicht werden. Das Verfahren erfordert neben Ihrem Antrag insbesondere auch die Teilnahmebereitschaft des jeweiligen Anbieters am konkreten Verfahren. Über den Anwendungsbereich, über die Voraussetzungen sowie über den Ablauf des Verfahrens können Sie sich u. a. auch auf unseren Internetseiten informieren. Bitte beachten Sie, dass das Schlichtungsverfahren weder für die Durchsetzung einer außerordentlichen Kündigung noch für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen geeignet ist.

Für etwaige Nachfragen nutzen Sie bitte möglichst das Nachtragsformular auf unserer Internetseite:https://www.bundesnetzagentur.de/NachtragsformularTK, oder den Postweg. Bitte vergessen Sie dabei nicht die Angabe Ihrer Vorgangsnummer.

Sollte sich Ihr Anliegen zwischenzeitlich erledigt haben, wären wir Ihnen für eine kurze Mitteilung dankbar.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice

http://www.bundesnetzagentur.de
13.09.2018

Ich habe der BNetzA nichts weiter geschrieben und heute folgende Nachricht erhalten:

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur

Sehr geehrter Herr X,

vielen Dank für Ihr Schreiben mit den aufgelisteten Breitbandmessungen, in dem Sie eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit zwischen der tatsächlichen Leistung und der vom Anbieter der Internetzugangsdienste angegebenen Leistung festgestellt haben und bitte den Verbraucherservice um Hilfe.

Die Bundesnetzagentur kann unabhängig von dem oft verwendeten Terminus ''Aufsichtsbehörde'' nur in ihrem, von den gesetzgebenden Körperschaften zugewiesener Zuständigkeitsbereich tätig werden. Die gesetzliche Grundlage im Bereich Telekommunikation ist das Telekommunikationsgesetz (TKG) in dem vom Gesetzgeber der Handlungsrahmen festgelegt worden ist.

Das Angebot von breitbandigen Internet-Anschlüssen unterliegt nicht den Bestimmungen der Grundversorgung gemäß §§ 78 ff. des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
Breitband (DSL oder VDSL) ist eine reine Wettbewerbsleistung der Anbieter, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten angeboten wird.
Die Bundesnetzagentur hat daher keine Handhabe, Unternehmen zu zwingen breitbandige Anschlüsse flächendeckend mit der gewünschten Datenrate anzubieten. Alle Anbieter auf dem Breitbandanschlussmarkt sind als privatwirtschaftlich agierende Unternehmen anzusehen und haben im Wettbewerb die Möglichkeit, eine breitbandige Versorgung auf eigenen oder gemieteten Anschlüssen vorzunehmen. Die Entscheidung darüber, in welchen Regionen zu welchem Zeitpunkt Endkunden breitbandige Internetanschlüsse mit welcher Leistungsstufe angeboten werden, obliegt den Unternehmen.

Ihr Verhältnis zum Anbieter ist durch einen Vertrag bestimmt. Verträge mit Telekommunikationsunternehmen unterfallen grundsätzlich denselben zivilrechtlichen Regelungen, wie solche Verträge, die mit Unternehmen aus anderen Wirtschaftsbereichen geschlossen werden. Die Leistungsangebote unterliegen dem unternehmerischen Gestaltungsspielraum des Anbieters. Der Anbieter veröffentlicht seine Leistungsangebote in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen und Preislisten seines Unternehmens.
Auf der Homepage Ihres Anbieters finden Sie die Leistungsparameter, wie die Datenübertragungsrate, Ihres Tarifs unter dem nachfolgenden Link:https://www.pyur.com/content/pyur/de/privatkunden/Hilfe.html- Dokumente - AGB PYUR – Abschnitt V. Ergänzende Informationen zur Bandbreite des Internetzugangs (ab Seite 12). Das Produktinformationsblatt Ihres Tarifs finden Sie hier:https://www.pyur.com/content/pyur/de/privatkunden/Hilfe.html- Produktinformationsblätter (Einzelprodukt & Pakete).

Der Verbraucherservice möchte explizit auf die Anforderungen der 4 VO (EU) 2015/2120 Art. 4 Abs.4 hinweisen, die an den Umfang und die Art der Messungen gestellt wird. Ihre Messungen erstrecken sich über einen zu großen Zeitraum.
Die Bundesnetzagentur hat am 04.07.2017 eine Mitteilung zu Abweichungen bei Breitbandgeschwindigkeiten veröffentlicht. Die Mitteilung konkretisiert bei stationären Breitbandanschlüssen unter welchen Voraussetzungen eine Abweichung bei der Downloadgeschwindigkeit im Sinne des Art. 4 Abs. 4 VO (EU) 2015/2120 gegeben ist. Hierbei muss die Abweichung durch einen von der Regulierungsbehörde zertifizierten Überwachungsmechanismus festgestellt werden. Die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur erfüllt diese Voraussetzung lt. BEREC-Leitlinien (https://breitbandmessung.de/).
Bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen wird nach Auffassung der Bundesnetzagentur eine nicht vertragskonforme Leistung Ihres Vertragspartners gesetzlich vermutet und gilt für die Auslösung der Rechtsbehelfe, die dem Verbraucher nach nationalem Recht zustehen, als nicht vertragskonforme Leistung. Dadurch wird dem Verbraucher insbesondere die zivilrechtliche Durchsetzung etwaiger Ansprüche wesentlich erleichtert.

Zur Würdigung der von Ihnen dargestellten Sachlage, einer nicht vertragskonformen Leistung, müssen wir Sie bitten, nochmals Messreihen nach den aufgeführten 5 Kriterien des Art. 4 Abs. 4 VO (EU) 2015/2120 durchzuführen.
1. Es müssen mindestens 20 Messungen erfolgen.
2. Die Messungen müssen an mindestens zwei unterschiedlichen Tagen vorgenommen werden.
3. Die Messungen sollen sich im gleichen Umfang auf die beiden Tage verteilen, sodass mindestens 10 Messungen an einem Tag erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Messungen sowohl zu Peak- als auch zu Off-Peak-Zeiten und über den Tag verteilt durchgeführt werden sollen. Typische Peak-Zeiten sind mit Blick auf die im Rahmen der Breitbandmessung durchgeführten Messungen Montag bis Freitag von 17 Uhr bis 22 Uhr bzw. am Wochenende von 09 Uhr bis 22 Uhr.
4. Die Messungen sind mit LAN-Verbindung vorzunehmen.
5. Die Messungen sollen über die im Rahmen der Breitbandmessung bereitgestellte installierbare Version durchgeführt werden.

Die Bundesnetzagentur wird nach Auswertung der Abweichungen der Messungen bei:
1. nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht worden ist
2. die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 % der Messungen erreicht worden ist oder
3. die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit an mindestens zwei Messtagen jeweils unterschritten worden ist,

sodann Kontakt mit Ihrem Anbieter aufnehmen mit der Bitte um Stellungnahme und Lösung im Einzelfall. Bitte beachten Sie, dass in diesem Zusammenhang in der Regel nur eine Kulanzlösung erreicht/ angestrebt werden kann.

Wir würden Sie bitten, uns dabei Ihre Messergebnisse sowie die Einverständniserklärung zur Verfügung zu stellen. Weiterhin wären jegliche andere sachdienliche Information (z. B. Vertragsunterlagen, Kundennummer) und Korrespondenz (z. B. Antwort des Anbieters) hilfreich.
Wir benötigen diese, um gegenüber Ihrem Anbieter Bezug auf den konkreten Sachverhalt nehmen zu können. Die Angaben/Unterlagen können Sie per Nachtragsformularhttp://www.bundesnetzagentur.de/NachtragsformularTKunter Angabe der o.g. Vorgangsnummer zusenden.

Dessen ungeachtet haben Sie die Möglichkeit, Ihre ggf. bestehenden zivilrechtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit dem Anbieter, ggf. mit Unterstützung durch einen Verbraucherverband oder einen Rechtsanwalt, gerichtlich geltend zu machen. Eine Übersicht über die Verbraucherzentralen finden Sie hier: (www.verbraucherzentrale.de).


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Verbraucherservice
http://www.bundesnetzagentur.de
08.10.2018

Hat zwar 4 Wochen gedauert, aber die haben sich das wirklich angeguckt. Respekt. Jedesnfalls hatte ich denen damals noch den alten Speedtest geschickt, wo ich einfach nur 3 Tests auf deren Seite gemacht habe, was scheinbar nicht wirklich zählt. Den richtigen Test macht man mit https://breitbandmessung.de/desktop-app . Das läuft dann alles mehr oder weniger automatisch ab. Habe ich auch schon längst gemacht und wenn der Techniker heute nicht angerufen hätte, hätte ich das Testprotokoll heute der BNetzA geschickt. Jetzt warte ich erstmal ab.

Übrigens wollte ich auch die Verbraucherschutzzentrale in Berlin kontaktieren, aber die helfen nicht kostenlos, also habe ich es sein lassen.
 
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