Dreiecksbetrug eBay Kleinanzeigen?

Kitsukage

Cadet 1st Year
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Jan. 2021
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Guten Tag,

Ich habe gerade auf Ebay Kleinanzeigen eine Radeon RX580 für 300€ verkauft. Leider ist es dann sehr schnell sehr eigenartig geworden. Name vom Überweiser stimmte nicht mit Lieferadresse überein. Dennoch hat der Verkäufer schon seit 2020 einen Account dort und auch mit guter Statistik. Noch dazu hat er zum ende hin mir nun doch seine eigene Adresse gegeben.

Ist es ab hier sicher die Karte zu verschicken sobald das Geld angekommen ist? Will nicht das ich, oder jemand anderes in einen Dreiecksbetrug reinfällt.

Mir freundlichen Grüßen
Kitsu!
 
Dann ist doch alles gut, eventuell ist der Kontoinhaber ein Elternteil oder der/die Lebensgefährte.
 
DuckDuckStop schrieb:
Dann ist doch alles gut, eventuell ist der Kontoinhaber ein Elternteil oder der/die Lebensgefährte.

Der Nachname war nicht gleich und die Graka war für Opa gedacht hieß es. Aber da ich jetzt die Adresse von demjenigen selbst habe war ich sicherer!

Danke dir!
 
Ändert nichts dran, dass er einen gültigen Kaufvertrag hat und nicht einfach sagen kann "Habs mir anders überlegt, hier ist das Geld zurück".
 
Also sollte er sich lieber abzocken lassen, statt dass er den Betrag vom waren Empfänger dessen name mit der Überweisung übereinstimmt bekommt? Tolle Logik. Applaus Applaus 👍
 
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Er wird nicht abgezockt, er hat das Geld schon auf seinem Konto und der Käufer hat seine Pflicht somit erfüllt.

Er noch nicht.

Nirgends ist geregelt, dass die Bezahlung von Ware vom Rechnungsempfänger (gibt hier keine Rechnung, aber was ich meine sollte klar sein) erfolgen muss.

Bei meinen Überweisungen steht auch immer ein falscher Name, einfach weil die Bank es nicht auf die Kette kriegt seit 5 Jahren den richtigen Namen als Kontoinhaber zu hinterlegen.
 
Du wirst aber doch auch nicht von der Hand weisen, dass die Konstellation förmlich nach Dreiecksbetrug schreit.

Ich würde MINDESTENS eine klare Vorstellung davon haben wollen, wer bezahlt. Am Ende wartet der Zahler nämlich auf eine GPU die er nie bekommt, weil der Paketempfänger sie für sich behalten hat.

Ich würde weitere Sicherheiten verlangen. Telefonat mit beiden mit Austausch/Verifizierung der persönlichen Daten. Irgendwie nachvollziehen können, dass das seine Richtigkeit hat.
 
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Um Dreiecksbetrug auszuschliessen, sollte auf der Überweisung auch die Name+Versandadresse im Betreff stehen.
 
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Wenn das Geld bezahlt wurde, kann es dem Verkäufer egal sein, wohin die Ware gesendet wird. Ist ein absolut normaler Vorgang, dass die Lieferadresse von der Recchnungs Adresse des Käufers abweicht.
 
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Wie gesagt, Käufer hat seine Pflicht erfüllt.

Und nur weil man sich jetzt plötzlich irgendwelche banalitäten als Grund für einen eventuellen Betrug sucht entbindet das den Verkäufer nicht davon seinen Teil zu erfüllen.

Der nachname wich ab vom Kontoinhaber und empfangsadresse. Wie gesagt, tut es bei jeder meiner Überweisungen auch.

Die empfangsadresse kann auch völlig problemlos von der rechnungsadresse abweichen, passiert täglich im onlinehandel millionenfach, das ist nichts dubioses.
 
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LencoX2 schrieb:
Wenn das Geld bezahlt wurde, kann es dem Verkäufer egal sein, wohin die Ware gesendet wird.
Bei einem Dreiecksbetrug wird der Geldempfänger angezeigt.
Die Polizei meldet sich freundlich.
Und spätestens nach dem Gerichtsverfahren ist man das Geld wieder los.
Insofern sollte man nicht blauäugig agieren.

Der Verwendungszweck ist nicht eindeutig.
Es gibt auf Ebay mehrere, welche eine RX580 Verkaufen.
Da könnte durchaus ein Dreiecksbetrug vorliegen.
 
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Kann ich so nicht nachvollziehen.

Man kann als geldempfänger problemlos nachweisen nach treu und Glauben gehandelt zu haben, ob jeder Richter (falls es überhaupt so weit kommt) dann entscheidet, dass das Geld zurück zu zahlen ist halte ich für äusserst fragwürdig.
 
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Ist denn das hinter der IBAN steckende Geldinstitut wenigstens in der Nähe der Lieferadresse zu verorten? (Sofern es keine Direktbank ist, sondern Sparkasse / VoBa / ...).
 
Zuletzt bearbeitet:
Um einem - hier durchaus möglichen - Dreiecksbetrug vorzubeugen, lässt man in den Verwendungszweck zB die Ebay-Anzeigen-ID eintragen.

Will der TE sichergehen, kann er das Geld zurücküberweisen und den Käufer bitten, erneut mit Angabe der Anzeigen-ID zu zahlen. Die Angabe des Käufernamens im Vwz erhöht die Sicherheit zusätzlich.

Das kostet nix außer ein paar Klicks und dürfte „echte“ Käufer nicht sonderlich stören.
 
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