DualChannel RAM defekt - Garantiefall - was nun?

Azael

Cadet 3rd Year
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Feb. 2004
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61
Hi,
habe mir vor einem Jahr ein DualChannel Kit von Twinmos gekauft, jetzt funktioniert einer der Riegel leider nicht mehr.
Ein klarer Garantiefall, aber mir stellt sich die Frage ob ich nun ein ganz neues DualChannel Kit verlangen kann oder nur den defekten Riegel ersetzt kriege?

Falls ich nur einen Riegel ersetzt kriege, könnte das zu stabilitäts Problemen im DualChannel betrieb führen?

Danke für eure Antworten.
 
Hi,

bei den Dualchannel-kits ist ja der sinn das die beiden Riegel aus derselben Serie stammen.
Daher würd ich an deiner Stelle beide zum Händler bringen und reklamieren. Du solltest dann eigentlich ein neues Paar bekommen.
Wenn du nur einen ersetzt bekommst und der neue eine andere revision hat kann das schon zu problemen führen.

Greetz PP :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hoffe für dich das du deine Rechnung noch findest, denn ohne wird es verdammt schwierig.
Zumal in meinem Fall mein Händler nicht mehr aktiv ist --> Geschäftsaufgabe und nicht mehr zu erreichen. Mir ist sehr wohl klar, das das Rechnung verlegen mein eigener Fehler war aber TwinMos bietet KEINE Möglichkeit, den Umtausch ohne Rechnung zu machen. Egal wieviele Beweise du denen vorlegst. Ich bin gerade an dem Punkt, wo ich denen 40€ Eigenanteil + meine Beweise, die Module rechtmäßig gekauft zu haben, angeboten habe um den Austausch zu erreichen.
Antwort kam bislang leider noch keine an ob dieses Angebot "kulanzwürdig" ist.
 
WOW DiaPolo, jetzt bin ich platt :eek:, kannst du gedanken lesen??

Hab bis vorhin noch verzweifelt die Rechnung gesucht, hatte nur eine Packliste gefunden, zum Glück hab ich eine alte Email des Händlers gefunden, wo die Rechnung als Anhang beigefügt war.
Das mit der Geschäftsaufgabe stimmt auch fast, hatte bei komplett.de bestellt und die haben den Online Shop geschlossen. Zum Glück bieten die ihren Service noch weiter an.

Hab jetzt erstmal dem Händler eine Email geschrieben, hab zwar auch schon daran gedacht das direkt über TwinMOS laufen zu lassen, aber ich mache das erstmal so.
 
toll, die schreiben mir das ich mich direkt an den Hersteller wenden soll und auf der TwinMOS seite steht: "Es ist wichtig, das Sie das Produkt dort zurückgeben, wo Sie es erworben haben"

An welche email adresse hast du geschrieben, DiaPolo?
 
*strike*

Habe gesiegt :cool_alt: man muss nur hartnäckig genug sein. Ein halbes Jahr bitte und bettel ich nun um den Austausch, und jetzt ist es in Prüfung beim RMA Department :)

@Azael
Was ist das für ne Rechnung im Anhang? Ich hoffe keine Copy+Past wie in meinem Fall, weil das alles konnte ich ohne Probleme vorweisen und trotzdem hat es mich, wie oben geschrieben, ein halbes Jahr feilschen und das Leben mit 378MB PC2100 gekostet ^^

Hier der Auszug aus einer der vielen eMail:
Jetzt komme ich daher nochmal auf meine Fakten, die ich ihnen vorlegen kann:

- Das wäre einmal eine Copy+Past Rechnung

- eMails des Händlers

- Seriennummern der Module

- Ausdruck über die Kontobelastung durch meine Sparkasse


Ich hoffe mal, dein Anhang war eine *.pdf-Datei, weil diese brauchst ja nur ausdrucken und gut. Wenn komplett.de hier keine Leistungen mehr erbringen kann/will, speicher die eMail von komplett.de und sende dies als Anlage mit an: info@twinmos.de Dann wird sich einer vom technischen Support melden. Ich will aber nicht direkt seine eMailadresse hier reinschreiben. Falls dies keinen Erfolg bringt, kannst du die eMailadresse meines Bearbeiters, den ich leider ziemlich nerven mußte, per PM erhalten.

Gruß
Dia
 
es war zum Glück eine pdf Datei,

Habe dem Händler schon geschrieben, als Antwort kam das die keine Ware mehr nach Deutschland versenden und ich sollte mich an den Hersteller wenden, was ich auch getan habe.
Also schickte ich eine Email an TwinMOS und als antwort bekam ich: Bitte wenden Sie sich an den Händler!.
Schöne Sache :mad: , versuche es aber weiter, werde darum kämpfen das ich neues RAM bekomme.

Der Kundenservice von TwinMOS ist schlecht, bin irgendwie enttäuscht.
 
Hmm, hast du Twinmos die eMail deines Händlers mitgeschickt? Weil wenn die ihr Geschäft aufgeben, hast du logischerweise wieder das Recht auf deine 10Jahre Herstellergarantie. Wie sollen die sich denn da bitteschön rausreden?

10Jahre Herstellergarantie sind 10Jahre Herstellergarantie, die gesetzliche Garantie des Händlers hast du warscheinlich eh durch deine Nutzungszeit bereits überschritten. Das heißt, das der Händler dir die Module nicht unbedingt tauschen muß. Denn nach dem EU-Recht mußt du, nach der Garantiezeit (wie lange diese ist steht in den AGB des jeweiligen Händlers) dem Händler beweisen (das ist die tolle 24-monatige Gewährleistung) das der Mangel bereits VOR/BEIM Kauf bestanden hat. Daher sage ich jetzt mal so frei, das dir eh nur der Weg über den Hersteller bleibt.

Meinte auch einer zu mir als ich mal nett anfragte ob es nicht ne Möglichkeit gäbe, ne Festplatte die nach 1 Jahr den Geist aufgibt zu tauschen, das ich es ihm das oben angesprochene beweisen soll. Naja, die Antwort von mir war niveaumäßig seiner Antwort gleichwertig, aber paßt hier nicht unbedingt zum Thema ^^

Und ich stimme dir zu, bin auch "dezent" enttäuscht von der ganzen Vorgehensweise der Fa. Twinmos. Schick mir mal ne PM wer dein Bearbeiter ist ^^
 
Hallo zusammen,

ihr verwechselt da mal wieder Gewährleistung und Garantie.

Die Gewährleistung besagt, das der Händler verpflichtet ist, einwandfreie Ware zu liefern. Für einen Gewährleistungsfall muss die Ware von vornherein! einen Mangel aufweisen. Diesen hat der Käufer umgehend nach Kenntnisnahme zu melden. Nach 6 Monaten ab Kaufdatum tritt die sogenannte Beweislastumkehr in Kraft, ab diesem Zeitpunkt müsste der Käufer beweisen, das die Ware schon zum Zeitpunkt des Kaufs einen Mangel aufgewiesen hat (was nahezu unmöglich ist).

Garantie (egal ob vom Händler oder Hersteller) ist grundsätzlich eine freiwillige Sache und kann in allen möglichen Belangen eingeschränkt sein.

In diesem Fall ist selbstverständlich der Hersteller für die Abwicklung der Garantie verantwortlich, gerade wenn der Händler nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt verfügbar ist. Also: Dem Hersteller gegenüber darlegen, das die Garantieabwicklung über den Händler auf Grund von Geschäftsaufgabe nicht mehr möglich ist und die RMA direkt beim Hersteller anfordern.
 
Ajo, danke für die Richtigstellung Tom ^^ Ich komm da wirklich immer durcheinander, aber im Grundsatz hat es ja gestimmt und das war ja das wichtigste.

Aktueller Stand:

Wir bekommen beide unsere Riegel getauscht :) :daumen:

/edit

Ja zu der Garantie, da fällt mir noch ein:

Die ganzen Leute die möglicherweise meinen, mit lebenslanger Garantie ihrer Speichermodule auf der sicheren Seite zu sein, könnten, wenn es um nen Austausch nach zig Jahren geht, ein Problem kriegen.
Die meisten Hersteller setzen diese lebenslange Garantie in einklang mit dem Produktionszyklus (also das "Leben" der Module). Sobald die nicht mehr produziert werden und der Lagerbestand erschöpft ist ist es großteils Essig mim Austausch. Trotz der groß angepriesenen lebenslangen Garantie. Daher hat man meist mehr von 10Jahren Herstellergarantie als von der lebenslangen Garantie. ;)
 
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