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E-Bay Ärger.
- Ersteller Mystforce1978
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User 37650
Lieutenant
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Ich lasse mir bei Kleinanzeigen nur Geld überweisen oder Barzahlung. Dann kann dir keiner mehr was.
Robert-Chase
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Ich würde da gar nichts zurücknehmen.
Der Käufer muss beweisen dass das Board bereits beim Gefahrenübergang (also Abgabe an Transportdienstleister) defekt war.
Er hat sich nach einer Woche gemeldet? Na dann hat es doch anscheinend eine Woche funktioniert, wieso sollte du es also zurücknehmen? Wer weiss was er mit dem Board in der Woche gemacht hat.
Der Käufer muss beweisen dass das Board bereits beim Gefahrenübergang (also Abgabe an Transportdienstleister) defekt war.
Er hat sich nach einer Woche gemeldet? Na dann hat es doch anscheinend eine Woche funktioniert, wieso sollte du es also zurücknehmen? Wer weiss was er mit dem Board in der Woche gemacht hat.
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Er hat das Board mit Käuferschutz verkauft, also muss er sich um das Problem kümmern.
Robert-Chase
Lt. Junior Grade
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Kommt drauf an.
Hast du das Geld schon bekommen?
Hast du das Geld schon bekommen?
redjack1000
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Ahhh ja, wie kommst du denn darauf?Robert-Chase schrieb:Der Käufer muss beweisen dass das Board bereits beim Gefahrenübergang (also Abgabe an Transportdienstleister) defekt war.
Cu
redjack
Yiasmat
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Nein. Ebend nicht @Robert-Chase !
Noch nie was vom EK Käuferschutz gehört oder wie der funktioniert? Der TE erhält das Geld erst wenn der Käufer bestätigt dass er den Artikel erhalten hat und damit alles OK ist. Aber spätestens nach 10 Tagen beim nicht reagieren des Käufers. Das Geld liegt solange also beim Treuhänder. Nur hat der Käufer nach 7 Tagen ein Problem gemeldet und nun muss der TE handeln. Rücknahme oder Austausch. Es wird wohl auf Rücknahme hinauslaufen und jetzt muss der TE noch zusätzlich drauf hoffen dass er sein eigenes Mainbaord auch in dem Zustrand zurück bekommt indem er es an den Käufer geschickt hat.
Noch nie was vom EK Käuferschutz gehört oder wie der funktioniert? Der TE erhält das Geld erst wenn der Käufer bestätigt dass er den Artikel erhalten hat und damit alles OK ist. Aber spätestens nach 10 Tagen beim nicht reagieren des Käufers. Das Geld liegt solange also beim Treuhänder. Nur hat der Käufer nach 7 Tagen ein Problem gemeldet und nun muss der TE handeln. Rücknahme oder Austausch. Es wird wohl auf Rücknahme hinauslaufen und jetzt muss der TE noch zusätzlich drauf hoffen dass er sein eigenes Mainbaord auch in dem Zustrand zurück bekommt indem er es an den Käufer geschickt hat.
cartridge_case
Fleet Admiral
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Weil das bei Privatverkäufen grundsätzlich so ist.redjack1000 schrieb:Ahhh ja, wie kommst du denn darauf?
redjack1000
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cartridge_case schrieb:Weil das bei Privatverkäufen grundsätzlich so ist.
Wo steht das?
Cu
redjack
cartridge_case
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Im Gesetz.
Robert-Chase
Lt. Junior Grade
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Im BGB, schonmal davon gehört?redjack1000 schrieb:Wo steht das?
Cu
redjack
@Yiasmat Die Problematik mit dem Kleinanzeigen sicher bezahlen oder Paypal käuferschutz ist mir durchaus bekannt, das ändert aber nichts an deutschem Recht und was der TE zu tun hat ist durchaus davon abhängig ob er das Geld schon bekommen hat.
User 37650
Lieutenant
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Bei Käuferschutz ist der TE darauf angewiesen wie Kleinanzeigen oder Paypal entscheidet. Wenn die sagen es klingt plausibel mit dem defekten Board, dann bekommt der TE sein Geld nicht. Diesen Dienstleistern ist man ausgeliefert im Streitfall.
TheGoodBadUgly
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Da der TE schreibt das sich der Käufer nach einer Woche beim TE gemeldet hat wäre nicht uninteressant zu wissen ob der Käufer zuvor schon das Geld freigegeben hat (also Ware erhalten und OK und sich erst jetzt meldet oder nicht).
Das geht aus dem Eingangspost nicht klar hervor.
Das geht aus dem Eingangspost nicht klar hervor.
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Nein hat er n9i
Nein hat er nicht das Geld liegt bei E-Bay und er will das Board erst zurückschicken wen er sein Geld wieder hat.TheGoodBadUgly schrieb:Da der TE schreibt das sich der Käufer nach einer Woche beim TE gemeldet hat wäre nicht uninteressant zu wissen ob der Käufer zuvor schon das Geld freigegeben hat (also Ware erhalten und OK und sich erst jetzt meldet oder nicht).
Das geht aus dem Eingangspost nicht klar hervor.
Yiasmat
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Du solltest btw. eBay und eBay-Kleinanzeigen (ab 16. Mai nur noch Kleinanzeigen) getrennt schreiben @Mystforce1978 denn EK gehört schon lange nocht mehr zu eBay und wenn du jetzt eBay schreibst aber EK meinst sind das 2 unterschiedliche Dinge!
Aber selbst beim Käuferschutz auf EK sollte es so geregelt sein dass der Artikel zuerst zurück geschickt wird und denn gibt es das Geld zurück. Vor was hat er denn Angst? Das Geld liegt doch eh beim Treuhänder und wenn er dem gemeldet hat dass das Mainboard nicht funktioniert wird ihn EK ja aufgefordert haben es an Dich zurück zu schicken und eine Sendungsnummer zu hinterlegen. Denn erst sollte es das Geld auch zurück geben. Nach seiner Logik und Denkweise hätte der Verkäufer ja beides und du gar kein Druckmittel mehr. Also darauf sollte man sich nun wirklich nicht drauf einlassen! Das einzige was Du ihm schicken könntest / solltest (so ist es auch auf eBay) ist ein Retourenlabel. Das war's denn aber auch schon.
Ist ja im online Handel nicht anders. Artikel ist Defekt oder anders wie beschrieben -> Meldung an den Verkäufer -> der sendet ein Retourenlabel -> Ich gebe es bei der Post oder sonstwo ab -> bekomme das Geld zurück wenn der Verkäufer den Artikel erhalten hat.
Aber selbst beim Käuferschutz auf EK sollte es so geregelt sein dass der Artikel zuerst zurück geschickt wird und denn gibt es das Geld zurück. Vor was hat er denn Angst? Das Geld liegt doch eh beim Treuhänder und wenn er dem gemeldet hat dass das Mainboard nicht funktioniert wird ihn EK ja aufgefordert haben es an Dich zurück zu schicken und eine Sendungsnummer zu hinterlegen. Denn erst sollte es das Geld auch zurück geben. Nach seiner Logik und Denkweise hätte der Verkäufer ja beides und du gar kein Druckmittel mehr. Also darauf sollte man sich nun wirklich nicht drauf einlassen! Das einzige was Du ihm schicken könntest / solltest (so ist es auch auf eBay) ist ein Retourenlabel. Das war's denn aber auch schon.
Ist ja im online Handel nicht anders. Artikel ist Defekt oder anders wie beschrieben -> Meldung an den Verkäufer -> der sendet ein Retourenlabel -> Ich gebe es bei der Post oder sonstwo ab -> bekomme das Geld zurück wenn der Verkäufer den Artikel erhalten hat.
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Gut zu Wissen Danke.Yiasmat schrieb:Du solltest btw. eBay und eBay-Kleinanzeigen (ab 16. Mai nur noch Kleinanzeigen) getrennt schreiben @Mystforce1978 denn EK gehört schon lange nocht mehr zu eBay und wenn du jetzt eBay schreibst aber EK meinst sind das 2 unterschiedliche Dinge!
Robert-Chase
Lt. Junior Grade
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Wenn das Geld noch bei Kleinanzeigen ist, ist der richtige Weg dass er dir erst das Board zurück schickt, du testet ob es dein Board ist dass du verkauft hast und das Board dann testest, danach gibt es evtl. Geld zurück.
Donald Duck
Lieutenant
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@Mystforce1978
Guck dir die RAM-Slots mit Zeugen genau an und mache bei Beschädigungen aussagekräftige Fotos.
Nicht dass der da versucht hat, falsche RAMs reinzuprügeln.
@boarder-winterman
Ist man bei ebay mit dem Käuferschutz wirklich gekniffen, wenn der Käufer die Ware zerstört und dann reklamiert? Denn do oder ähnlich kann es ja laufen.
Bei "normalen" Verkäufen kenne ich das so, dass man als privater Verkäufer höchstens dann die Ware zurücknehmen muss, wenn man den Käufer nachweislich betrogen hat.
Edit: Ausgeschlossen vom Käuferschutz ist missbräuchliches Käuferverhalten:
u.a. Der Käufer nutzt oder beschädigt einen Artikel und gibt ihn dann zurück
https://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-kaeuferschutz.html
Das ist bei einem Mainboard ja wohl mehr als wahrscheinlich...
Guck dir die RAM-Slots mit Zeugen genau an und mache bei Beschädigungen aussagekräftige Fotos.
Nicht dass der da versucht hat, falsche RAMs reinzuprügeln.
@boarder-winterman
Ist man bei ebay mit dem Käuferschutz wirklich gekniffen, wenn der Käufer die Ware zerstört und dann reklamiert? Denn do oder ähnlich kann es ja laufen.
Bei "normalen" Verkäufen kenne ich das so, dass man als privater Verkäufer höchstens dann die Ware zurücknehmen muss, wenn man den Käufer nachweislich betrogen hat.
Edit: Ausgeschlossen vom Käuferschutz ist missbräuchliches Käuferverhalten:
u.a. Der Käufer nutzt oder beschädigt einen Artikel und gibt ihn dann zurück
https://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-kaeuferschutz.html
Das ist bei einem Mainboard ja wohl mehr als wahrscheinlich...
Yiasmat
Rear Admiral
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Nur geht es hier nicht um eBay sondern um eBay-Kleinanzeigen @Donald Duck . Da musst du bei denen gucken wie das dort OPP handhabt. Treuhandsystem ist das gleiche wie auf eBay.
Edit:
Wann greift der Käuferschutz von 'Sicher bezahlen' nicht?
Quelle
Edit:
Wann greift der Käuferschutz von 'Sicher bezahlen' nicht?
- Der Käufer hat das Produkt eingebaut, installiert, repariert, Teile davon entfernt oder zweckentfremdet.
Quelle
Zuletzt bearbeitet:
Joker (AC)
Lt. Commander
- Registriert
- Feb. 2006
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- 1.625
Ja, bist du. Egal ob PP oder Bezahlsystem EKA, die setzen sich im Prinzip über deutsche Rechtsprechung hinweg. Daher, auch wenn zahlende "Kunden" wegfallen: Selbstabholer und/oder PP Freunde.Donald Duck schrieb:Ist man bei ebay mit dem Käuferschutz wirklich gekniffen, wenn der Käufer die Ware zerstört und dann reklamiert?
Ich bin inzwischen so paranoid, ich mache bei Hardware (mit Gespräch Käufer) Screens laufender Hardware,
schließe Sachmängelhaftung aus, und frage eindeutig, ob ich jetzt abbauen und einpacken kann.
Abschließend gibt es noch ein Pic vom Gewicht.
Dann ist auch dem letzten Käufer klar: Alles hat funktioniert, war sein Wille das ich für ihn verpacke und B.trug sinnlos, weil gut dokumentiert. Hab da eine innere Grenze ab wieviel € ich Aufwand betreibe.
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