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Ich verkauf immer mit dem Hinweis lief bis zum ausbau aber als Defekt.
Die Leute kaufen dann trotzdem können aber nicht machen, bzw. was sollte man da reklamieren^^
Das wirst du erst wissen, wenn es mal ärger gibt ich bin mir ziemlich sicher, dass der "defekt" Hinweis unwirksam ist wenn du im selben Satz sagst es funktioniert..völlig Schwachsinnig
Hatte letzten Jahres einen ähnlichen Fall, RX580 über ebay verkauft - Ausschluss und den ganzen Kram, Bilder der Karte mit Seriennummer und sogar Video mit gameplay mit HUD vom afterburner und Video der Karte mit Lüfter am laufen mit offenem Case.
Käufer hatte über ebay gekauft und bezahlt, Karte versendet Fotos und sogar Video vom einpacken gemacht... Naja nach 3-4 Tagen meinte er Lüfter der karte wäre kaputt - macht nen Fall bei ebay auf... und so weiter und so fort, ewig hin geschrieben incl. Fotos und Videos an ihn, er droht mit Anwalt (es geht um 150 €)..
Ebay dann geschildert, er meinte dann die Karte würde jetzt gar nicht mehr gehen, gefühlt jedes mal ne andere Geschichte... habs dann ausgesessen, weil ich das Geld ja bereits von ebay hatte.
Am Ende hatte ebay dann dem Vogel noch 50 € gutgeschrieben aber die Sache dabei belassen.
Das Beste: Ne gute Woche später stellt er dieselbe Karte (gleiche Seriennummer und leicht verbeulter Karton) 50 € teurer ein mit falschen Angaben (Karte wäre erst ein Jahr alt, obwohl ich diese bereits 2018 gekauft hab). Hab's dann ebay gemeldet und er wurde gesperrt, mehr weiß ich aber nicht mehr.
Ist natürlich nur ein Einzelfall, aber Hardware gegen Versand nur noch mit möglichst vielen Beweisen der Funktionstüchtigkeit und am besten mit Zeugen sonst wird man überall gescammt. Mit Käuferschutz werde ich aber generell zukünftig möglichst nichts mehr über Versand verkaufen, ist den Ärger echt nicht wert.
Wenn er über Käuferschutz das Geld zurückbekommt wirst du da aber wohl nicht viel tun können außer den Fall wahrheitsgemäß zu schildern.
Mir war das eigentlich sofort klar, wohin das ggf. führen kann mit dem Käuferschutz von EBK. Ärgerlich halt daß die das einfach ungefragt aktivieren und sofort die Anzeige deaktivieren, wenn da einer zuschlägt. Dabei haben die nicht mal eine Bankverbindung. Ich habe schon 2x Käufe stornieren lassen deswegen. Die Käufer sind natürlich not amused dann,die Rückerstattung von EBK erfolgt dann aber prompt. In beiden Fällen habe ich aber erklärt warum und andere Zahlungsweise angeboten. Beide haben das akzeptiert und gut war's.
Als Verkäufer diktiere ich die für mich akzeptablen (Zahlungs-) Bedingungen (Bar, Überweisung oder PP Freunde) und verweise bei entsprechenden Anmerkungen auf mein Profil mit Höchstbewertung in allen Kategorien nach vielen Jahren und Anzeigen. Wem das nicht reicht, der muss eben passen. An Leute mit schlechten Bewertungen oder ganz frischem Account verkaufe ich eh nicht und kaufe auch nicht.
Man muss halt aufpassen, wenn man eine Anzeige aufgibt. Die Funktion EBK ist in der App immer aktiviert und selbst wenn man das deaktiviert, kann es passieren, dass man nach der Vorschau das wieder aktiviert vorfindet.
Wirklichen Ärger hatte ich aber noch nie. Weder als Käufer noch als Verkäufer. Auch hier gilt wie immer, besser 3x überlegen und im Zweifelsfall verzichten.
Wirklichen Ärger hatte ich aber noch nie. Weder als Käufer noch als Verkäufer. Auch hier gilt wie immer, besser 3x überlegen und im Zweifelsfall verzichten.
Gerade bei Elektroniksachen muss man auf EBK doch maximal vorsichtig sein. Ich als VK würde niemals eine Zahlung akzeptieren, die über einen Treuhänder läuft. Wem das als Käufer nicht passt - bitte verzichten. Am liebsten sind mir immer Barkäufe. Bei Wunsch wird vor Ort nochmal getestet, ansonsten gibts nur Überweisung.
Hatte auch schon den Fall, dass bei jemandem die GPU angeblich defekt ankam und er sein Geld wieder wollte.
Habe ihm dann klar gemacht, dass ich Fotos und Videos habe, wie sie funktioniert hat und er, sollte er das wollen, doch den Rechtsweg einschlagen soll.
Abseits von ein paar recht unsachlichen Worten dann nie mehr was gehört.
Natürlich kann man sagen, dass auch Käufer rechte brauchen wenn sie defekte Sachen bekommen. Aber da ganz klar meine Meinung: Wer hier Sicherheit will, soll neue Ware kaufen oder nur vor Ort mit Live-Test der Ware. Alles andere ist schlicht und ergreifend Risiko und Zockerei die schief gehen kann.
Bei Kleinanzeigen läuft alles über 100 EUR nur gegen Barzahlung direkt bei Selbstabholung. Man braucht zwar länger beim Verkauf - danach spart man sich aber den Ärger.
Versand gibt es bei geringeren Beträgen und dann auch nur gegen Überweisung.
Somit spart man sich den nachträglichen Stress in der Abwicklung. Es gibt ja einige Produktkategorien, die vor Betrüger und Abzocker nur so wimmeln - da zählt m.E. nach Hardware dazu.
Ich hatte jetzt eine sehr positive Erfahrung bei Kleinanzeigen.
Vor wenigen Wochen hatte ich einen Thread eröffnet wegen Versand eines Fahrrades.
Nachdem meine ersten Käufer aus verschiedenen Gründen abgesprungen sind hatte sich letzten Sonntag jemand gemeldet welcher das Rad für seinen Vater kaufen wollte.
Kurzes Telefonat bei welchem ich ihm sagte, dass er entweder abholen kommt oder aber direkt auf mein Konto überweist.
Tag später war das Geld auf dem Konto, ich habe einen Karton organisiert inkl. Verpackungsmaterial und eine Woche später ist es auch schon beim Käufer. Kurze Rückmeldung das das Rad angekommen ist und alles in Ordnung ist.
Würde ich das wieder machen? Sicher nicht. Sehr mulmiges Gefühl - am Ende war aber alles gut.
Auch wenn ich es sehr beeindruckend fand das der Mann wirklich über 1000€ einem Fremden (!) überweist.
Beim Privat(ver)kauf ist der Käufer nach der Abgabe der Sache bei DHL oder wem auch immer in der Verantwortung den Schadenszeitpunkt nachzuweisen.
Die Gewährleistung nicht auszuschließen, macht wenig aus. Denn beim Privat(ver)kauf gibt es keine Beweislastumkehr. Es ist also immer der Käufer in der Bringschuld den Schaden nachzuweisen und den Zeitpunkt.
Was Ebay entscheidet, ist völlig nebensächlich. Es gilt BGB §§433 ff. Sollte Ebay das Geld zurückbuchen oder was auch immer, entsteht automatisch ein neuer Anspruch des Verkäufers gegenüber dem Käufer den Kaufpreis zu begleichen.
Das Mainboard hätte also nicht zurückgenommen werden müssen. Ich wurde das niemals machen, weil das Risiko besteht, dass der Käufer beim Einbau einen Defekt erzeugt hat und ich dann der Dumme wäre.
Du kennst die ganzen Fälle dazu? Die wenigstens gehen damit zum Anwalt oder gar vor Gericht. Aber klar, wer viel Zeit hat, kann sich auf das BGB berufen.
Du kennst die ganzen Fälle dazu? Die wenigstens gehen damit zum Anwalt oder gar vor Gericht. Aber klar, wer viel Zeit hat, kann sich auf das BGB berufen.
Ich kenne das Gesetz und das gilt. Gerne kann man sich von irgendwelchen Parallel-Gremien wie Käuferschutz und Paypal veralbern lassen. Spätestens ab 50€ wäre es mir das Geld wert. Was man dann macht, ist einen Mahnbescheid erstellen zu lassen. Da braucht man erstmal gar keinen Anwalt dazu. Kostet vielleicht 30€.
Das Mainboard hätte also nicht zurückgenommen werden müssen. Ich wurde das niemals machen, weil das Risiko besteht, dass der Käufer beim Einbau einen Defekt erzeugt hat und ich dann der Dumme wäre.
Interessiert eBay nur nicht. Der Käufer zahlt an den Treuhänder eBay und da liegt das Geld nun. Beschwert sich der Käufer innerhalb der ersten 30 Tage bei eBay greift der Käuferschutz und die Zahlung wird einbehalten.
Der Verkäufer hat nun folgende 3 Möglichkeiten:
Rücknahme und Erstattung des Kaufpreises (er muss dem Käufer das Versandlabel zukommen lassen)
Teilrückerstattung
Lieferung eines neues und funktionierenden Artikels
Macht er nichts davon hat er am Ende auch wieder kein Geld und keinen Artikel.
Da kannst du noch soviel schreiben und mit Gesetzen argumentieren die Realität auf eBay sieht anders aus wie es da funktioniert.
Würdest du auch so argumentieren, wenn eine 1000€ GPU verkäuft worden wäre? Anscheinend sitzt das Geld bei manchen sehr locker, dass sie es verschenken können.
Die Realität bei Ebay ist das Ergebnis von Menschen, die alles mit sich machen lassen.
Es gibt auch die Möglichkeit, dass einer von euch statisch aufgeladen war und das Board einen Schlag bekommen hat. Dann war das einfach Pech.
Ich verkaufe grundsätzlich nur noch mit Abholung, weil es mir der Stress nicht wert ist. Bei Abholung ist idR der Käufer der Dumme. Allerdings ver@rsche ich niemanden.
Könnte ich sein. Denn in dem Fall (ich kaufe und verkaufe auch nur persönlich mit Übergabe), weiß ich wo du wohnst und bring den Kram einfach wieder zu dir, falls defekt. Alleine das persönliche Kennenlernen wird schon viele davon zurückhalten überhaupt einen Betrug zu versuchen.
Bei hochwertigen Artikeln sieht das natürlich anders aus, aber mal eben 20 Euro für Krams, dafür prüfe ich nicht beim VK. Bisher hatte ich damit auch noch nie Probleme.
Wenn der Käufer, wie der TE schreibt, die Hardware nicht zurückschicken will, ist der TE doch fein raus, auch mit "Kleinanzeigen Käuferschutz". Die Ware muss ja dann innerhalb von so und so vielen Tagen zurückgeschickt werden - mit Nachweis - passiert das nicht geht das Geld an den Verkäufer.
ebay ist bei mir schon lange raus. Und Kleinanzeigen benutze ich wie es eigentlich mal gedacht war. ich fahre zum Verkäufer oder der Käufer kommt zu mir. Dann sieht man sich die Ware an und wird sich einig und zahlt. Problem hatte ich in all den Jahren nie. natürlich verkaufe ich auch nur einwandfreie Ware. Denn ich möchte es ja auch vermeiden das ein verärgerter Kunde zu mir zurück kommt. Auch kann man schon super vor sortieren mit wem man sich am Ende trifft. Asoziale etc lassen sich dadurch schon gut filtern.
Ich verkauf immer mit dem Hinweis lief bis zum ausbau aber als Defekt.
Die Leute kaufen dann trotzdem können aber nicht machen, bzw. was sollte man da reklamieren^^
Ich bin mir eigentlich sicher, dass das vor Gericht keinen Bestand haben wird.
Es würde höchstens sinnvoll zB bei PC Teilen dabei zu schreiben, dass die Funktion nicht gewährleistet werden kann, da sie nicht fachmännisch ausgebaut wurden und deshalb als defekt verkauft werden. Die Frage ist dann, wer dann noch bietet, wenn du die Hände vor dem Ausbau extra statisch aufgeladen hast. Das sind dann vermutlich genau die Bieter, die Probleme machen wollen...^^
Wenn es funktioniert, dann ist es nicht defekt und umgekehrt. Bei solchen Formulierungen würde ich als seriöser Käufer gar nicht erst bieten.