E-Bay Ärger.

Das wird noch Lustig mit der Sache, der Käufer hat Sämtliche Fristen zum zurückschicken missachtet.
Und ich werde wohl Heute noch eine Anzeige wegen Betruges Stellen.
 
Na denn bist du doch fein raus?

Bei den AGB's zu OOP steht drinne dass der Käufer den Artikel innerhalb von 10 Tagen nach Fall Eröffnung zurück schicken muss und anschließend nach dem Versand die Sendungsnummer bei OOP angeben / hinterlegen soll. Erst dann bekommt er sein Geld wieder. Macht er dies nicht bekommt er auch kein Geld zurück. Warum auch? Denn hätte wie bereits schon erwähnt ja Artikel UND Geld.

Da kennt sich wohl wer nicht so genau mit der Rückgabe aus und wie das funktioniert. Ich würde Ihm das aber auch nicht sagen weil jetzt liegt der Ball bei ihm und er stellt sich quer. Sitz es aus bis Du das Geld von OOP ausgezahlt bekommst.



Edit:

Hier steht es übrigens drin.

[...] Wenn du etwas im Rahmen des Käuferschutzes zurückgeben möchtest, bist du dafür verantwortlich, den Artikel an den Verkäufer zurückzuschicken. Du trägst dabei in der Regel die Versandkosten. [...]
 
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Reaktionen: Mystforce1978 und cartridge_case
Man kann (wie schon gesagt wurde) die Sachmängelhaftung ausschließen- alles andere ist Quatsch.
Also die sogenannte Soll-beschaffenheit. Und da reicht ein Satz das vernünftig auszuschließen.
Das ganze Garantiegequatsche impliziert höchstens, dass man mit Garantie was zutun hat.
...nein, hat man natürlich nicht. Nichtniemals Garantie in Anzeige erwähnen. So einfach ist das.

Seit 2023 (?) zahlt der Käufer Rückversand, falls nicht anders (Werbung, AGB) angegeben.
So jedenfalls bei Gewerblichen....wieso sollte das privat anders sein?

Ich als Verkäufer hab es doch in der Hand, oder?
Entweder Selbstabholer oder PP Freunde/Überweisung.
Wenn Verzweiflung dazukommt auf das Produkt sitzen zu bleiben, ist EKA der falsche Markt.
Man muss auch mal nein sagen können. Ein Board wird idR keine 6 Monate mit Wertverlust bei EKA rumdümpeln, dass man fast alles mitmacht- hauptsache es ist weg. Das Gefühl sollte man niemals vermitteln.
Naja, beim nächsten Mal wird alles besser :)
 
cartridge_case schrieb:
Entweder man hat einen Anspruch (Gewährleistung/Sachmangel usw) dann der Verkäufer.
Wenn nicht, dann nicht. Bin kein Jurist, aber da Privatverkauf ohne Gewährleistung sein sollte...
Aber davon ausgehe, die Beschaffenheit/Beschreibung usw war iO, dürfte sich das erledigt haben.
Und dann ist man wieder bei Kohle/Ware.
Wenn Ebay oder wer auch immer Kohle zurückzieht/einbehält, hab ich das Recht auf die/meine Ware.
Der Käufer muss ja nun auch beweisen, dass er was defektes geliefert bekam (Gefahrenübergang).
Bei Uneinsicht (die ja gerne vorliegt) kann nurnoch Fachanwalt helfen.
 
Haben jene eigentlich das Urteil des BGH (AZ: VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16t) verschlafen? Der Käuferschutz von Plattformen wie Paypal ändert an den Folgen eines Kaufvertrags nach BGB gar nichts bzw. stehen die Entscheidungen dieser Unternehmen nicht über dem Gesetz. Nur weil man deren Nutzungsbedingungen zugestimmt hat, öffnet das noch nicht Tür und Tor für alles.

In der Theorie soll es immer möglich sein, dass Ebay usw. per Käuferschutz in Anspruch genommene Rückabwicklungen dazu führen sollen, dass das zuvor gutgeschriebene Geld wieder zurückgebucht werden kann. Aber ein wirklicher und tatsächlich stattgefundener Fall ist mir nicht bekannt. die Plattformen setzen dann zwar die Konto-Salden ins Minus, und verschicken Inkasso-Briefe zum Angstmachen, aber selbst diese sollen meines Wissens folgenlos bleiben, weil es keine rechtliche Handhabe aus der Rückabwicklung eines Privatverkaufs gibt (wenn kein (evtl. arglistig verschwiegener) Sachmangel vorliegt).

Meine Verkäufe gehen ganz normal über Ebay ab und ich beschreibe zum einen wirklich alles genau, verschicke in OVP mit ESD (bzw. mit eigenen ESD-Hüllen) und zusätzlich nochmals in einem gut gepolsterten Umkarton. Natürlich habe ich Fotos von allen Komponenten und Seriennummern bzw. markiere die Komponenten auch per Marker. Andere Komponenten mir unterzuschieben ist unwahrscheinlich.

Ansonsten ist der Verkauf eine Sache des eigenen Gewissens, d.h. Schrott verkaufe ich generell nicht und wenn man an ein schwarzes Schaf geraten sollte, dann lässt man es halt auf drauf ankommen, ob die Drohung mit einem Anwalt tatsächlichin die Tat umgesetzt wird. Diese Leute wollen Schnäppchen durch Angst machen erzielen und scheuen dann schon die zweistellige Erstberatungsgebühr.

Würde so etwas tatsächlich vor Gericht gehen, wäre der Käufer in der Beweispflicht bzw. müssten den Beweis über den Zeitpunkt und die Art des Defekts der Ware gutachterlich feststellen lassen. Da ist man dann für jenes einzelne Hardware-Teil schnell im vierstelligen Bereich an Vorleistung angelangt.

P.S. Inwiefern ein Verkauf an der Haustür als EK da irgend eine bessere Absicherung bringen soll, ist auch fraglich. Vor allem beschäftige ich mich doch nicht mit einem Käufer so lange und mache noch eine Vorführung, dass wirklich alles funktioniert und dann trotzdem noch die Chance besteht, dass er selbst etwas verbockt und wieder angerannt kommt.
 
Eisbrecher99 schrieb:
Vor allem beschäftige ich mich doch nicht mit einem Käufer so lange und mache noch eine Vorführung, dass wirklich alles funktioniert und dann trotzdem noch die Chance besteht, dass er selbst etwas verbockt und wieder angerannt kommt.
Warum? Dann gilt doch gekauft wie gesehen. Er hatte die Möglichkeit, das Produkt zu begutachten und zu testen. Wenn er damit einverstanden ist, geht in dem Moment das Risiko auf ihn über.
Sobald er mit dem Teil das Haus verlassen hat, geht mMn jegliches Risiko auf ihn über. Wer weiß, was er auf dem Transportweg nachhause so damit macht?

Mit dem Risiko muss ich bei Privatkäufen immer leben. Warum checken die Leute das denn nicht? Wenn sie das nicht wollen oder nicht damit leben können, sollen sie bei einem gewerblichen Händler Neuware oder geprüfte Ware inkl. Gewährleistungspflicht kaufen.
Ansonsten muss ich dem Verkäufer entweder glauben oder nur Sachen kaufen, die ich vor Ort in dem Umfang getestet habe, der für mich akzeptabel ist.
Wenn die dann eine Woche später trotzdem drauf geht ist das doch schlicht das Risiko des Gebrauchtkaufs.
 
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