Der_Alkoholiker schrieb:diese leute müssen sich einfach nur die AGB und die EULA auf die Explizit hingewiesen wird durchlesen und im zweifelsfall ablehnen.
Kein wenn und aber...
schon komisch, sogar unsere gerichte sehen da ein wenn und ein aber. mit einfach nur agb / eula lesen un zustimmen war es noch in deutschland noch nie getan. und das ist acuh gut so!
abgesehen davon, nützt den meisten menschen/kunden weder die agb noch die eula irgendetwas ohne den technsichen background die tragweite dieser zu erahnen. das ist doch hier das problem.
die meisten können doch gar nicht verstehen, wsa es bedeutet, wenn sie einer software so etwas erlauben.
glücklciherweise sind diesbezüglich im allgemeinen unsere gerichte nicht ganz so ignorant.