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Ax156
Gast
Ja, es gibt alternativen aber nicht genug Angebote. Musste ich leider feststellen.
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Mr.nobody schrieb:Es GIBT keine ALTERNATIVEN !
kisser schrieb:Polizei und Staatsanwaltschaft sind nicht dafür da, deine zivilrechtlichen Ansprüche durchzusetzen. Da musst du schon selbst einen Anwalt beauftragen.
MidwayCV41 schrieb:Unterschlagung ist ein Straftatbestand, genauso wie Sachbeschädigung.
Der Verkäufer ist nehmlich für die Kosten des Käuferschutzes nicht haftbar. Dies ist eine Leistung von Ebay/Paypal, die sie über die Kosten des Dienstes bezahlen müssten. Sie dürfen sich nicht dadurch schadlos halten, indem sie den Kaufpreis dem Verkäufer in Rechnung stellen. Es hat da schon einige Verkäufer gegeben, die sich dagegen mittels Anwalt gewehrt haben. Und, welch Wunder, Ebay/Paypal schrieb diesen Leuten nach Klageandrohung das Geld wieder gut.
Denen ist ist ihre wacklige und schlechte Rechtsposition wohl bewusst, dass sie bei entsprechenden Klagedrohungen ohne weitere Hinhaltetaktik lieber das Geld wieder gut schreiben, als sich ein Urteil gegen ihre Praktik einzuhandeln.
Ilsan schrieb:Man muss das Geld zwar letztendlich nicht zahlen, aber das Paypal Konto kann man sich dann dennoch abschminken.
Amnesie schrieb:Also ich bin nur echt froh dass wir hier willhaben.at in Österreich haben
Gleich heute füllst du bitte das da aus:MidwayCV41 schrieb:Paypal schreibt dir eine Mail, dass Konto auszugleichen. Nach Mahnung schalten die dann ein Inkasso Unternehmen ein.
Suxxess schrieb:Gleich heute füllst du bitte das da aus:
https://www.online-mahnantrag.de
Das kostet zwar im ersten Schritt geringe Gebühren aber so leicht würde ich keine 500 Euro verschenken.
Der Schuldner bekommt dann einen Mahnbescheid vom Amtsgericht zugestellt, wenn er so dumm ist nicht zu widersprechen dann kannst du einen Titel gegen ihn erwirken der 30 Jahre gültig ist. Damit kannst du ihn dann einen Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen und pfänden lassen.
Natürlich schießt du erstmal vor und wenn der am Ende nix hat, bleibst du auf den Kosten erstmal sitzen. Wobei du ja den Titel hast und in den nächsten 30 Jahren wieder den Gerichtsvollzieher losschicken kannst. Widerspricht er rechtzeitig dann wird es in ein Klageverfahren umgewandelt indem du dann deine Ansprüche begründen musst. Dann wird vermutlich ein Schiedstermin vorgeschlagen. Geht er da nicht hin oder es wird keine Einigung erziehlt dann geht es vors Gericht. Geht er da auch nicht hin, dann kann das Gericht ihn zur Zahlung / Herausgabe zwingen + den entstandenen Kosten. Wo wir wieder bei der Pfändung sind...
Die ganze Geschichte kann sich recht lang hinziehen und es kann sein, dass du am Ende draufzahlst weil der Schuldner nix hat und der Rechner bereits verkauft wurde oder bereits kaputt ist. Aber bei 500 € würde ich ihn nicht so leicht davon kommen lassen und wenns nur dafür ist, dass er merkt, dass er andere Leute nicht bescheißen kann ohne die Konsequenzen dafür zu tragen.
MidwayCV41 schrieb:Die gibt es massig. eBay Kleinanzeigen, Foren, Facebook Flohmärkte. Darüber werde ich 90% meiner Sachen los.
Lisan du bist vermutlich noch jung und naiv.Ilsan schrieb:Ich würde einfach immer zusehen dass nix auf dem Paypalkonto drauf ist, das ist das beste. Hab noch nie davon gehört dass Paypal sich das Geld dann vom Verkäufer wiedergeholt hat von seinem Girokonto oder sonstwas. Paypal will dem Käufer Geld geben, können sie ja gerne machen, mit IHREM Geld. Paypal kann ja viel in die AGB reinschreiben. Es besteht ja immer noch ein Kaufvertrag, den kann Paypal ebenfalls nicht einfach auflösen, Paypal ist ja kein Gericht.