Meetthecutthe
Banned
- Registriert
- Mai 2012
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Ich habe als regelmäßiger Verkäufer auch zweiteilen Nachverhandlungsversuche wankelmütiger Käufer.
Eine gut dotierte und selbsbehaltlose Rechtsschutz im Rücken, schafft so gut wie immer bereits das Aufzeigen der Bereitschaft zum ausschöpfen der Rechtsmittel genug Anreiz auf seiten des Käufers doch noch einzulenken.
Aus Gründen des Prinzips und zur Abschreckung peitsche ich mittlerweile auch Beträge <100€ tatsächlich ein. Die Buben sollen ja auch was lernen - da scheppert es gerne auch mal für Kaffeekassengeld .
Ich sehe mich dabei allerdings auch eher als Überlieferer der guten Sitten - Wer heute meint ein geschlossener Kauf über 50€ sei nicht rechts-bindend ist jedoch -mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit- anderer Meinung sobald ihn diese Einstellung um den gleichen Sachwert ein mal 700-1000€ nebst Anwaltskosten, Umlagen etc. gekostet hat.
Eine gut dotierte und selbsbehaltlose Rechtsschutz im Rücken, schafft so gut wie immer bereits das Aufzeigen der Bereitschaft zum ausschöpfen der Rechtsmittel genug Anreiz auf seiten des Käufers doch noch einzulenken.
Aus Gründen des Prinzips und zur Abschreckung peitsche ich mittlerweile auch Beträge <100€ tatsächlich ein. Die Buben sollen ja auch was lernen - da scheppert es gerne auch mal für Kaffeekassengeld .
Ich sehe mich dabei allerdings auch eher als Überlieferer der guten Sitten - Wer heute meint ein geschlossener Kauf über 50€ sei nicht rechts-bindend ist jedoch -mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit- anderer Meinung sobald ihn diese Einstellung um den gleichen Sachwert ein mal 700-1000€ nebst Anwaltskosten, Umlagen etc. gekostet hat.
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