zur Ergänzung: der Artikel war ein Buch, er hat dieses für einen Euro ersteigert, Verkauft wird es für 28.99 Euro. Erwähnt wurde bei Ebay, dass Textstellen mit Bleistift unterstrichen wurden. Der Käufer gibt an, dass jedoch auch einige Seiten mit einem schwarzen Finliner unterstrichen worden sind. Der Verkäufer hat angeboten, das Buch zurückzunehmen und Porto + Versandkosten sowie der von ihm bezahlte Betrag von einem Euro zu erstatten.
@ Blubbs: aus welcher rechtlichen Grundlage kann er dies tun?
Darüber hinaus sehe ich den Käufer in der Pflicht, das Buch zurückzusenden, sollte der Mahnbetrag bezahlt werden - oder nicht? Er hat ja dann das Geld für seinen "Schaden" erhalten. Ich finde es sehr unverschämt, da das Buch im Verkauf auch mit unterstrichenen Passagen aufgrund der Aktualität des Buches ebenfalls etwas Wert ist!
@ Blubbs: aus welcher rechtlichen Grundlage kann er dies tun?
Ergänzung ()
Darüber hinaus sehe ich den Käufer in der Pflicht, das Buch zurückzusenden, sollte der Mahnbetrag bezahlt werden - oder nicht? Er hat ja dann das Geld für seinen "Schaden" erhalten. Ich finde es sehr unverschämt, da das Buch im Verkauf auch mit unterstrichenen Passagen aufgrund der Aktualität des Buches ebenfalls etwas Wert ist!