ebay Anzeige des Käufers

zur Ergänzung: der Artikel war ein Buch, er hat dieses für einen Euro ersteigert, Verkauft wird es für 28.99 Euro. Erwähnt wurde bei Ebay, dass Textstellen mit Bleistift unterstrichen wurden. Der Käufer gibt an, dass jedoch auch einige Seiten mit einem schwarzen Finliner unterstrichen worden sind. Der Verkäufer hat angeboten, das Buch zurückzunehmen und Porto + Versandkosten sowie der von ihm bezahlte Betrag von einem Euro zu erstatten.

@ Blubbs: aus welcher rechtlichen Grundlage kann er dies tun?
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Darüber hinaus sehe ich den Käufer in der Pflicht, das Buch zurückzusenden, sollte der Mahnbetrag bezahlt werden - oder nicht? Er hat ja dann das Geld für seinen "Schaden" erhalten. Ich finde es sehr unverschämt, da das Buch im Verkauf auch mit unterstrichenen Passagen aufgrund der Aktualität des Buches ebenfalls etwas Wert ist!
 
Tja, was soll man dazu sagen. Ein Filzstift (=nicht löschbar auf Papier) ist kein Bleistift (=löschbar auf Papier). Dann passt es doch. Er hat sich das Buch anderweitig besorgt und will die Differenz von Dir bezahlt haben. Dumm gelaufen, aber OK.

Das mit den Kosten des Mahnbescheids ist wohl ein Schritt zu weit. Er hätte Euch direkt anschreiben können, und die 27.99 Differenz einfordern können. Was da jetzt noch machbar ist, keine Ahnung. Möglich wäre, Widerspruch einlegen und sich mit dem Käufer dann direkt einig werden.
 
areiland schrieb:
@Deliberation
Bitte im gesamten Kontext betrachten!

Habe ich ja, deshalb ergab es ja keinen Sinn. ;)

mahatma schrieb:
Es ist keine Anzeige, sondern ein gelber Brief vom Amtsgericht (von der Mahnabteilung)

Dann ist es wohl ein Mahnbescheid. Hier steht ganz kurz, was das bedeutet: http://www.aktiv-online.de/nachrich...r-und-glaeubiger-darueber-wissen-sollten-6149

mahatma schrieb:
zur Ergänzung: der Artikel war ein Buch, er hat dieses für einen Euro ersteigert, Verkauft wird es für 28.99 Euro. Erwähnt wurde bei Ebay, dass Textstellen mit Bleistift unterstrichen wurden. Der Käufer gibt an, dass jedoch auch einige Seiten mit einem schwarzen Finliner unterstrichen worden sind. Der Verkäufer hat angeboten, das Buch zurückzunehmen und Porto + Versandkosten sowie der von ihm bezahlte Betrag von einem Euro zu erstatten.

Du hast das weiter oben anders formuliert: der Käufer möchte Geld und Porto zurück. Wie hat er das formuliert? Denn u.U. hat er je nach Formulierung der Wandlung des Kaufvertrags zugestimmt. Dann hätte er nur Anspruch auf Kaufpreis und Versand.

BlubbsDE schrieb:
Tja, was soll man dazu sagen. Ein Filzstift (=nicht löschbar auf Papier) ist kein Bleistift (=löschbar auf Papier). Dann passt es doch. Er hat sich das Buch anderweitig besorgt und will die Differenz von Dir bezahlt haben. Dumm gelaufen, aber OK.

Naja, so einfach geht das aber nicht. Erstens muss geklärt werden, welche Kommunikation nach dem Kauf erfolgte. Zweitens muss dem Verkäufer der Mangel angezeigt und Nachbesserung gefordert werden.

Alles andere wäre ja noch schöner: ich kaufe mir Gebrauchtes, suche dann nach nicht deklarierten Mängeln und kaufe mir ungefragt Neuware. Woraufhin ich den Kaufpreis beim Verkäufer der Gebrauchtware einklage. Nöööö, das ist nicht rechtens.

Die nächsten Schritte sind klar:

1. Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen
2. Falls die Sache mit "Habe ich schon oft gemacht" schriftlich vorliegt: prüfen, ob Anzeige erstattet werden kann
3. Dem Käufer "Rückgabe = Wandlung" und "Nachbesserung" anbieten

Darüber hinaus gibt es keinem Anspruch seitens des Käufers.
 
BlubbsDE schrieb:
Er hat sich das Buch anderweitig besorgt und will die Differenz von Dir bezahlt haben. Dumm gelaufen, aber OK.
ABer OK? Ich würde doch mal sagen der Käufer muss dem Verkäufer doch zumindest im Vorfeld entsprechend informieren und die Chance geben das Problem zu beheben.

Klingt, so wie es beschrieben wird, eher nach man kauft billig was, sucht einen Grund für eine Rückabwickelung und lässt sich vom Verkäufer dann den Preis für eine neue Version bezahlen.
 
Der Verkäufer hat dem Käufer nach dem Kauf mitgeteilt, dass (wie oben erwähnt) einige Seiten mit Fineliner unterstrichen ist und er den Kauf reklamiert. Er forderte den Verkäufer auf, die Kosten für das Buch (1 Euro) + bezahlte Versandkosten zu bezahlen. Hier stimmte der Verkäufer erst einmal nicht zu bzw. gab an, dass er den Artikel bei Ebay nicht zurücknehmen muss - dies jedoch mache - allerdings nicht die Portokosten (hin und zurück, Versand hin lief versichert), er zahle auch erst, wenn das Buch bei ihm ankomme. Daraufhin forderte der Käufer 25 Euro (warum genau diese Summe ist nicht bekannt, sozusagen als Schadensersatz), hiermit zeigte sich der Verkäufer ebenfalls nicht einverstanden. Im gleichen Zuge gab der Käufer an, dass er einen Schadensersatz bei Gericht geltend machen werde. Der Verkäufer bot daraufhin an, das Buch zurückzunehmen, ebenso die Versandkosten hin und zurück. Dies war die Kommunikation zw. Verkäufer und Käufer
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per Ebay teilte der Käufer dem Verkäufer mit Foto mit, dass er so etwas ähnliches schon einmal gehabt habe, hier war der Streitwert 20 Euro und er (der Verkäufer) habe danach 1800 Euro bezahlen müssen.

noch einmal zur abschließenden Ergänzung: auf das letzte Angebot, den bezahlten Buchpreis sowie die Versandkosten (hin und zurück) zu übernehmen antwortete der Käufer nicht mehr. Es erfolgte dann der Mahnbescheid per Post!
 
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ist deine freundin studentin? wenn ja, aber zur hochschule und beratungsschein holen.
 
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Dennoch solltet Ihr einen Fachmann zu Rate ziehen. Sonst kann da eben noch mehr daraus erwachsen.
 
Einfach nur traurig was es für menschen gibt, da kann man echt nur den kopf schütteln, bei BlubbsDE ebenfalls. Und das alles wegen 1 € + versandkosten. Tut mir leid aber das ist moralisch, menschlich und geistig weit unter dem niveau von einzellern.

Da fehlt mir jegliches verständnis wie man so schwer ..... sein muss. Und immer dieses, dass ist sein recht, es ist gesetzlich ok ... in manchen ländern ist steinigen rechtlich auch ok. Es gibt halt menschen und idioten!

PS: An den typen würde ich gerne mal geraten bzw. der soll das man mit mir versuchen!
 
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Gajel, lies einfach mal alles.

Es gibt hier ein Problem. Und das gilt es zu lösen. Ich kann das Verhalten des Käufers auch absolut nicht gutheißen. Aber das spielt nunmal keine Rolle. Wie man das persönlich so findet. Wenn Du Dir bei so einem Problem die Moral zur Hilfe holst und mit gesundem Menschenverstand weiter agierst, dann wird das Problem im Zweifel nur größer. Mehr nicht.

Und vergessen darf man dabei eben nicht, der Verkäufer hat die Sache ins Rollen gebracht. Er hat seine Ware falsch beschrieben.
 
Und selbst wenn sie den Artikel falsch beschrieben hat, muss der Käufer ihr erstmal eine Frist zur Nachbesserung setzen und erst wenn das nicht erfüllt wird, kann er einen Mahnbescheid beantragen. So ist das Vorgehen komplett falsch.

Das erste was zu tun ist, ist dem Mahnbescheid zu widersprechen. Dann Kontakt mit dem Käufer aufnehmen und sagen, dass der Kaufvertrag rückgängig gemacht wurde und zwar im folgenden Maße:
Sie zahlt ihm den Kaufpreis + Porto und dafür erhält sie das Buch. Dann muss sie halt in Vorkasse treten, aber immer noch billiger als der Mahnbescheid und Gericht nachher.

Und weiterhin handelt es sich um Gebrauchtware. Da kann er nicht einfach hingehen und einen neuwertigen (bzw. neuen) Artikel nehmen und den zum Vergleich setzen. Das entspricht nicht dem, was im Kaufvertrag drinsteht.
 
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Ich kann nur noch mal bekräftigen, was ich oben schon gesagt habe und im Ergebnis offenbar auch von einigen geteilt wird.

Im Übrigen halte ich bereits für sehr fraglich, ob überhaupt die Erheblichkeitsschwelle erreicht wird - selbst im Äußersten hätte man dann nicht mal ein Rücktrittsrecht oder einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung. Übrig bliebe dann ein Anspruch auf Minderung des unglaublich hohen Kaufpreises.
 
Bisher ist doch nur der Mahnbescheid eingetroffen, also ganz ruhig.
Widersprechen und abwarten, ich glaube nicht das der Käufer Klage einreicht und genau das müsste er nach dem Widerspruch machen und das kann ich mir beim Besten Willen nicht vorstellen.
 
Naja möglich ist alles. Immerhin hat der Käufer auch die ~20€ für den Mahnbescheid hingeblättert.
Ne Klage kostet auch nicht soviel. Laut Kostenrechner bei 100€ Streitwert kostet das ohne Anwalt 76€.
Mal angenommen er hat einen befreundeten Anwalt der ihn kostenlos vertritt oder sie 50-50 machen, dann lohnt es sich schon.

Aber erstmal dem Mahnbescheid widersprechen. Am besten heute noch. Dann kann man abwarten was der Käufer macht.
 
Der Käufer hat doch angeboten, das Buch gegen Erstattung des Kaufpreises, sowie des Portos zurück zu schicken, dem hat der Verkäufer nicht zugestimmt (oder habe ich da etwas falsch verstanden). In dem Moment würde ich auch andere Seiten aufziehen. 1€ hin oder her, der Käufer ist im Recht, eine Bereicherung sehe ich hier nicht, da nur tatsächliche Kosten weiter gegeben werden.
In meinen Augen kommt hier auch keine Nachbesserung in Anbetracht, wenn der Verkäufer sich schon weigert 3 - 4€ Porto zu übernehmen, wird er bestimmt kein neues Buch beschaffen.
Man könnte dem Käufer sogar unterstellen, das Verfahren so kostengünstig wie möglich zu halten, da er keinen Anwalt beauftragt hat. Zum Schadensersatz, vielleicht hat er das Buch irgendwo gebraucht für 25€ bekommen, auch das wäre legitim.
Ich sehe die Schuld momentan komplett auf der Seite des Verkäufers.
 
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so, die Verkäuferin hat dem Mahnbescheid jetzt widersprochen. Sie überlegt nun, noch einmal in den Kontakt mit dem Käufer zu gehen. Oder soll sie warten, bis eine Klage kommt? Dann muss sie jedoch ja eventuell Gerichtskosten etc. tragen, was das ganze noch teurer macht. So skrupellos wie dieser Käufer ist wäre es keine Überraschung!
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@ methadron: was für Kosten? Das Buch hat ja einen Wert (weit mehr als 1 Euro, welcher über die Auktion ersteigert wurde) - d.h. bezahlt die Verkäuferin jetzt für zwei Bücher? Und das buch bzgl. welchem er schadenersatz fordert wg. unterstreichungen - darf er behalten???
 
Was daran ist skrupellos? Der Verkäufer verkauft einE mangelhafte Ware, der Käufer reklamiert diese um bietet eine Rückabwicklung an, dem stimmt der Verkäufer nicht zu. An diesem Punkt ist der Käufer völlig im Recht. Ob man das ganze moralisch gut findet, steht auf einem anderen Blatt
@Edit: Nein das mangelhafte Exemplar gehört nach Ausgleich der Forderung dem Käufer.
Wenn der Käufer nachweisen kann, dass er für ein gleichwertiges Exemplar 25€ bezahlt hat, kann er diesen Schaden geltend machen.
 
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Nach dir, methadron, ist der Käufer ist ja ein wahrer Wohltäter..^^

Es liegt wohl nahe, dass anfänglich allein über das Bestehen eines Rücktrittsgrundes Streit bestand. Wie gesagt halte ich das sogar immer für richtig: ein paar Markierungen mit Fineliner sind bei einem gebrauchten Buch, bei dem bereits Markierungen angegeben wurden, kein erheblicher Mangel.

Man kann auch argumentieren, dass nach dem hypothetischen Willen der Vertragsparteien eine Ersatzlieferung gar nicht möglich sein sollte. Zumindest ist das nur ein weiterer Punkt, über den man nicht einfach hinweggehen darf, indem man behauptet, der Verkäufer hätte einer Rückabwicklung schlechthin nicht zugestimmt - ein berechtigter Rücktritt erfordert übrigens noch nicht einmal eine Zustimmung.

PS: Mal von den technischen Fragen weg: auch dem Laien sollte doch zuerst in den Sinn kommen, dass der Käufer keinen Grund hat, unmittelbar Deckungskauf zu tätigen und Mahnverfahren zu betreiben. Auch ist ein Verkäufer, der erst mal skeptisch gegenüber einer Rückabwicklung eines Ein-Euro-Artikels, der offenbar viel mehr wert ist, doch nicht zu verteufeln - da muss man doch keine "anderen Saiten" aufziehen 0.0 Die Skrupellosigkeit des Käufers drängt sich da doch geradezu auf.
 
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Der Verkäufer hat jedoch zuletzt angeboten, das Buch zurück zu nehmen sowie den gesamten Betrag (1 euro + Versand hin und her) zu bezahlen. Das war die letzte Äußerung des Verkäufers, daraufhin meldete sich der Käufer nicht mehr. Dies ist schriftlich bei Ebay hinterlegt.
 
Spielt das eine Rolle, wie Du den Mangel beurteilst?

Das Buch entsprach nicht der Beschreibung. Da gibt es wohl keinerlei Zweifel.

Ergänzung:

Ja, irgendwann hat der Verkäufer der Rücknahme zugestimmt. Dreh einfach mal den Spieß um. Es ist ein unglaublich nerviges Verhalten, wenn bei eBay Verkäufer Eigenschaften der zu verkaufenden Sache verschweigen. Und das passiert selten unbeabsichtigt. Das ist meist ein bewusster Akt. Auf eine Diskussion mit dem Verkäufer hatte ich in dem Fall auch keinerlei Interesse. Wenn eine sofortige Rücknahme angeboten worden wäre, dann wäre die Sache wohl aus der Welt gewesen.

So kommt der Käufer eben mit allem auf das Spielfeld, was ihm an Rechten gegeben ist.
 
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