ebay Anzeige des Käufers

Warum die Frage? Ich sagte doch: wenn der Mangel nicht erheblich ist, kann man weder zurücktreten, noch Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Man kann dann nur den Kaufpreis mindern.

PS: @BlubbsDE; bei einem Ein-Euro-Artikel (der auch noch mehr wert ist) ist es äußerst unwahrscheinlich, dass der Verkäufer bewusst geschummelt hat. Mag keine Rolle spielen, aber so viel zu deinem "Und das passiert selten unbeabsichtigt. Das ist meist ein bewusster Akt.".
 
Zuletzt bearbeitet:
Blubbs hat er doch schon geschrieben, Bleistift löschbar, Fineliner nicht löschbar.
Ich kann verstehen, das der ein oder andere (dazu gehöre ich auch) nicht verstehen kann, dass jemand wegen einem Wert von 5€ so einen Zirkus veranstaltet, aber darum geht es eben nicht. Wenn eine Ersatzlieferung nicht möglich ist, hat der Käufer dem Rücktritt zuzustimmen. Die Ware war nicht in dem beschrieben Zustand (wenn ich einen Kühlschrank gebraucht kaufe und der Verkäufer gibt Kratzer auf der Rückseite an, kann ich damit leben, nicht aber wenn diese Kratzer vorne sind).
Zum Thema der Verkäufer hat zugestimmt, das mag sein, aber mMn muss der Käufer so ein Theater nicht mitmachen.
 
Für den Käufer war der Mangel erheblich. Und das mit Grund. Für Dich ist er es nicht. Ist aber egal.
 
sicherlich gibt es bei Ebay solche fälle, hier hätte man ja auch (wenn man eine gute Lösung finden möchte) auch mit Ebay in Kontakt treten können. Darüber hinaus in diesem Falle weiß meine Freundin gar nicht, ob es überhaupt stimmt, dass das Buch markiert war oder nicht. Sie hat es vor dem Einstellen kontrolliert, hier ist ihr nichts aufgefallen. Somit gibt es ja auch noch die Möglichkeit, dass hier jemand etwas beanstandet, was gar nicht da war! dann kann ich mir ja auch eine Ware kaufen und dann behaupten, sie sei defekt oder hat Mängel, welche in der Beschreibung nicht beschrieben wurden. Geht das so einfach???

Es war von der Verkäuferin keine Absicht, den Käufer zu "täuschen".
 
Warum erzählt ihr denn all sowas? Wo zieht ihr das denn her?

Ob der Mangel erheblich ist, entscheide im Streitfall natürlich nicht ich - aber auch nicht der Käufer oder du. Und es ist nicht egal.

Und auch nochmal: ohne Nacherfüllungsfrist sind Rücktritt und Schadensersatzforderung nicht berechtigt. Ausnahmetatbestände exisitieren, liegen hier aber nicht vor.
 
Wie definierst du denn erheblich? Nimm als Beispiel ein Sachbuch, das für eine Arbeit genutzt wird. Unterstrichene Sätze mit Bleistift lassen sich radieren, mit Fineliner nicht, ergo kann ich das Buch nicht gebrauchen, wenn ich keine eigenen Notizen machen kann.
 
BlubbsDE schrieb:
Ja, irgendwann hat der Verkäufer der Rücknahme zugestimmt. Dreh einfach mal den Spieß um. Es ist ein unglaublich nerviges Verhalten, wenn bei eBay Verkäufer Eigenschaften der zu verkaufenden Sache verschweigen. Und das passiert selten unbeabsichtigt.

Es ist ein Buch das für 1€ wegging. Auch mit Fineliner-Hinweis wäre es für 1€ weggegangen.
Also hier Absicht zu unterstellen ist etwas lächerlich.

Der Käufer ist da sehr dreist. Rückabwicklung fordern ist legitim. Aber dann Schadensersatz fordern ist schon assozial.

Als Verkäufer würde ich persönlich den Kaufpreis und Versandkosten auf Kulanz (die Kulanz unbedingt mitteilen) zurück erstatten.
Dann wird es für den Käufer schwer. Denn er steht so da als wäre der Kauf nicht passiert (und hat noch das für für umme). Ob er es schafft nur die Mahnkosten einzuklagen ist in meinen Augen eher unwahrscheinlich (selbst Inkassobüros klagen die Gebühren meist nicht ein).
Vorallem hat er da schlechte Karten, da er ja auf das Rückabwicklungsangebot am Ende gar nicht mehr reagiert hat.
 
Das ist doch nicht die Frage, es wäre auch mit Fineliner für 1€ weggegangen.

Wenn man sich auf eBay bewegt, dann muss man sich an Spielregeln halten. Und diese Regeln werden so gerne und oft von Leuten umgangen. Und dann mit den Worten, ich bin ein Privatverkäufer, bin ein Laie. Das wusste ich nicht.

Es kann auch sein, der Käufer hat extra diesen Artikel gekauft. Wollte das Buch nicht haben und machte dann das Fass auf. Auch das allerletze. Aber auch nicht selten bei eBay zu finden. Fehler von Verkäufern auszunutzen.

Nun ist die Sache aber einfach so, wie sie ist. Und sie wurde vom Verkäufer verursacht. Und durch träges verhalten verschärft.

Ich habe schon vor zwei Seiten gesagt. Nehmt auch einen Fachmann zur Hilfe. Hier kann man nicht mehr wirklich weiter helfen. Hier werden weitere Beiträge kommen, die das Problem nicht lösen werden.
 
Fiktives Beispiel:
Ich brauche ein bestimmtes Buch für eine Facharbeit, das Buch kaufe ich bei eBay, weil ich davon ausgehe, dass ich den Bleistift radieren kann und so meine eingenen Notizen eintragen kann. Jetzt kommt das Buch an und es ist Fineliner, damit ist das Buch für mich unbrauchbar und ich muss Ersatz besorgen. Damit ich nicht auf dem Schaden sitzen bleibe, biete ich dem Käufer den Rücktritt an, der Käufer weigert sich. Soll ich jetzt auf dem Schaden sitzen bleiben?
 
Vorgeschlagen wird zur Orientierung etwa die Frage, ob ein Durchschnittsverkäufer in Kenntnis des Mangels einen niedrigeren Preis gezahlt oder vom Kauf Abstand genommen hätte. Der ist natürlich zu oberflächlich - man kann schlicht nicht alles in diesem Satz erfassen, zB das Kriterium der Arglist oder auch von der Rechtssprechung beispielhaft herangezogene Prozentwerte. Vllt mal griffig und auf den Punkt: Als unerheblich wird auch ein um weniger als zehn Prozent von der Herstellerangabe abweichender Benzinverbrauch eines Neuwagens. Also ja: ganz klar eine Abweichung von der Beschaffenheitsvereinbarung; deswegen aber noch nicht zwingend ein Rücktrittsgrund.

Auch die Funktionalität und Ästhetik sind zu berücksichtigen. Das kann man aber erstens keinem Gericht glaubhaft machen, dass es einem beim Euro-Artikel darauf ankam. Zweitens ist die Funktionalität noch nicht aufgehoben - sie ist höchstens beeinträchtigt. Es handelt sich lediglich um einige Seiten; zudem kommen andere Kommentierungsmethoden in Frage.

PS: Beiträge werden kommen, die nichts lösen? Mag sein, aber es wurde doch schon alles wichtige gesagt: Widerspruch einlegen und es dann auf einen Streit ankommen lassen, wenn man überzeugt ist. Wenn man Schiss hat, natürlich nicht. Alles andere hier ist doch nur "Fachsimpelei" (mehr oder weniger..).
 
Zuletzt bearbeitet:
Davon ist wahrscheinlich auszugehen. Die Verkäuferin hat auch noch nicht einmal 5 Bewertungen bzw. Artikel verkauft. D.h. der Käufer hat somit auch gewusst, dass sie bei Ebay "neu" ist. Aber gut, hier kann man jetzt viel hineininterpretieren. Es gibt einfach mehrere Möglichkeiten, wie man ein Problem lösen oder sogar verschärfen kann.
 
BlubbsDE schrieb:
Ich habe schon vor zwei Seiten gesagt. Nehmt auch einen Fachmann zur Hilfe. Hier kann man nicht mehr wirklich weiter helfen. Hier werden weitere Beiträge kommen, die das Problem nicht lösen werden.

Lösen nicht, aber Ratschläge geben. Sowohl gute als auch schlechte. Jetzt bereits zu einem Fachmann gehen (der teurer ist als das ganze zu bezahlen) ist imo wohl eher ein schlechter Ratschlag, denn dazu besteht keinerlei Notwendigkeit.
Erst wenn wirklich Klage erhoben wird, kann man über einen Anwalt nachdenken. Vorher ist das nur rausgeworfenes Geld.
Insbesondere wenn der Käufer sich nicht traut zu klagen, wäre das eine überflüssige Investition gewesen.
 
@methadron, dein Beispiel ist fiktiv, ok; denk aber daran, dass wir hier mehrere Baustellen haben. Selbst wenn man die Erheblichkeit bejahen würde, scheiterte ein Schadensersatzanspruch immer noch daran, dass keine Frist zur Nacherfüllung gesetzt wurde.

Der Verkäufer hätte sich den "Mangel" sicher auch gern erst mal angesehen und ggf selbst für Ersatzlieferung gesorgt. Nicht zu vergessen ist auch, dass der Käufer das Buch der Verkäuferin nie gehabt hätte - hier ist also noch mal zu fragen, welcher Schaden überhaupt behauptet wird, und mithin, wie og, ist wieder die Frage, ob überhaupt eine Ersatzlieferung möglich sein sollte. Dies ist zweifelhaft bei konkreten gebrauchten Gegenständen für einen Euro. Dann kann der zu ersetzende Schaden schon ganz anders aussehen als ein Deckungsgeschäft.
Ergänzung ()

@White: Richtig; und selbst im Fall einer Klage würde ich auf den Anwalt verzichten. Es würde mich nämlich nicht wundern, wenn der Käufer auch im Rahmen der Klage rein auf Einschüchterung spekuliert.
 
Ich danke euch jedoch für die Ratschläge bzw. für den Austausch und informiere über den Ausgang...
 
Unbedingt! Danke auch schon mal :)

Mir ist iwo noch entgangen:

Wenn ich das richtig verstehe, meint methadron, der Käufer dürfe beide Exemplare behalten? So ist es natürlich nicht. Wenn der Käufer zurücktritt oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt, muss er auf Verlangen das bis dahin Geleistete zurückgewähren. Und falls nur die zeitweilige Eigentümerstellung des Käufers gemeint sein sollte: solch Antwort wäre doch sehr irreführend..

Und es ist auch ganz rechtens, die Kaufpreisrückzahlung solange zu verweigern, bis die Kaufsache zurückgegeben wurde.
 
methadron schrieb:
Fiktives Beispiel:
Ich brauche ein bestimmtes Buch für eine Facharbeit, das Buch kaufe ich bei eBay, weil ich davon ausgehe, dass ich den Bleistift radieren kann und so meine eingenen Notizen eintragen kann. Jetzt kommt das Buch an und es ist Fineliner, damit ist das Buch für mich unbrauchbar und ich muss Ersatz besorgen. Damit ich nicht auf dem Schaden sitzen bleibe, biete ich dem Käufer den Rücktritt an, der Käufer weigert sich. Soll ich jetzt auf dem Schaden sitzen bleiben?

Was ist denn Dein Schaden? Der Preis fuer ein gebrauchtes Buch in gutem Zustand, und nicht der Neupreis. Wenn das Buch bei eBay fuer 1 Euro weggeht, bin ich ueberzeugt, dass es das bei Amazon gebraucht zum Sofortkauf unter einem Euro gibt. Und genau solch ein Exemplar hat der Kaeufer sich zu beschaffen, wenn er Schadenersatz geltend machen will, und keine Neuware fuer 25 Euro, oder gar ein handsigniertes Sonderexemplar im Ledereinband fuer 500 Euro.

Hier dem Kaeufer die volle Schuld an der Misere zu geben ist mal wieder typisch kleinkariert deutsch - den gesunden Menschenverstand vollkommen ausgeblendet.

Ich hoffe, dass der Verkaeufer vom Richter mal ordentlich zusammengefaltet wird.

Ich kann ja auch nicht nach Kauf eines Gebrauchtwagens hingehen, und Schadenersatz fuer einen Neuwagen verlangen, wenn der Kaeufer mit Fineliner ein paar Krakel aufs Polster gemacht hat, und vergessen hat, diese im Kaufvertrag anzugeben.
 
Da sieht man mal wieder, wie hier gelesen wird. Ich habe geschrieben, dass dem Verkäufer das mangelhafte Buch zusteht und das ich das Verhalten des Käufers selbst nicht gut finde.
 
Wenn man hier manche beiträge ließt wird einem schlecht. Es wurde halt nicht jeder mit allen notwendigen menschlichen eigenschaften gesegnet. Aber irgend wer muss ja das gleichgewicht auf dem planeten halten, von daher steht hier wohl notwendigkeit über menschlichkeit.

Und anscheinend kennt der deutsche bürger das wort RECHT besonders gut.
 
Was bringt es dem TE, wenn wir ihn alle in den Arm nehmen und sagen, "es wird alles gut, moralisch hast du ja völlig Recht"? Und am Ende landet der Fall vor Gericht und der Richter gibt dem Kläger Recht?
Dann doch lieber rein objektiv über den Fall sprechen und Argumente diskutieren. Rechtsprechung hat wenig mit Moral und Anstand zu tun.
Um nochmal auf den Fall zurück zu kommen, die Tatsache, dass keine Frist zur Beseitigung eingeräumt wurde, könnte der Verkäuferin tatsächlich den Ar... retten. Wobei hier zu fragen ist, ob es sich um einen Stückkauf handelt.
 
Nie im Leben ein Stückkauf, es sei denn man setzt die unterstreichungen als künstlerisch wertvoll an.

Ich bleibe dabei, Widerspruch und abwarten
 
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