Natürlich ein "Stückkauf" (wenn man den Begriff noch so verwenden möchte) - es ging um konkret den Gegenstand, der schon seit geraumer Zeit im Besitz des Verkäufers war. Das schließt nicht zwingend die Nacherfüllung aus; kann jedoch.
Ich würde auch nicht unbedingt so weit gehen, den hier dem Käufer Zugeneigten Amoralität vorzuwerfen. Es kann sein, dass sie selbst enttäuscht wurden oder aus sonstigen Gründen nicht oder nicht mehr an das "Recht" glauben. Es sei aber versichert: so weit ist das Recht nicht wirklich von der Gerechtigkeit entfernt, wie mancher wohl meint.
Festhalten würde ich mal: Das "Problem", das wir hier vllt nicht lösen können, ist lediglich der Streit darum, wer in unseren Widersprüchen hier im Forum recht hat - der eigentliche Sachverhalt dagegen lässt sich problemlos "lösen" und er ist, ehrlich gesagt, ziemlich simpel. Es mag diese und jene Varianten an der einen oder anderen Stelle geben, das ließe sich in einem Gutachten sauber darstellen - mit allen vernünftigen Gegenmeinungen.
Mehr kann man von einer "Lösung" ohnehin nicht erwarten. Was am Ende eines Urteils nämlich steht, ist dagegen keine "Lösung", sondern eine "Entscheidung". Ob man es als Betroffener darauf ankommen lässt, liegt ganz bei diesem. Vor Gericht und auf hoher See.. freilich.
Ich würde auch nicht unbedingt so weit gehen, den hier dem Käufer Zugeneigten Amoralität vorzuwerfen. Es kann sein, dass sie selbst enttäuscht wurden oder aus sonstigen Gründen nicht oder nicht mehr an das "Recht" glauben. Es sei aber versichert: so weit ist das Recht nicht wirklich von der Gerechtigkeit entfernt, wie mancher wohl meint.
Festhalten würde ich mal: Das "Problem", das wir hier vllt nicht lösen können, ist lediglich der Streit darum, wer in unseren Widersprüchen hier im Forum recht hat - der eigentliche Sachverhalt dagegen lässt sich problemlos "lösen" und er ist, ehrlich gesagt, ziemlich simpel. Es mag diese und jene Varianten an der einen oder anderen Stelle geben, das ließe sich in einem Gutachten sauber darstellen - mit allen vernünftigen Gegenmeinungen.
Mehr kann man von einer "Lösung" ohnehin nicht erwarten. Was am Ende eines Urteils nämlich steht, ist dagegen keine "Lösung", sondern eine "Entscheidung". Ob man es als Betroffener darauf ankommen lässt, liegt ganz bei diesem. Vor Gericht und auf hoher See.. freilich.
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