Ebay: Artikel ist laut gestriger Käuferinfo defekt

motoko

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Hallo,

einerseits möchte ebay wieder für Privatverkäufer attraktiver werden, andererseits komme ich mit dem neuen Ebay, angefangen von den neuen Eingabeflächen beim Verkauf bis zur strengere Handhabe bei Fragen in der Hilfscommunity, nicht zurecht.

Gestern bin ich zuerst von ebay informiert worden, mein Geld aus einer Auktion erhalten zu haben. Danach bin ich vom Käufer informiert worden, dass mein verkaufter 5x CD-Wechsler defekt sei. Da ich mich aktuell überfordert fühle, hoffe ich auf hilfreiche Ratschläge, wie ich mich verhalten soll.

Am 25. Mai habe ich einen bei mir nur noch herumstehenden 5x CD-Wechsler (Gewicht über7 kg) auf einen Preisvorschlag hin für 33,50 Euro plus 16,50 Euro Versandgebühr verkauft und am 30. Mai bei DHL (Gewicht über 13 kg) versandt. Am 31. Mai ist er laut Sendungsnachweis zugestellt worden.

Auf meine Bitte hin, ein Foto zu übermitteln - für eine Reklamation bei DHL denn bei mir spielte er im Testaufbau noch (siehe Foto) - ist mir mitgeteilt worden: "Beim ersten Versuch Probehören hat mur die 3.CD funktioniert. 1,2,4 u 5 waren "Disc Error". Beim 2x Probehören funktionierte gar nichts mehr, der Teller drehte und drehte.... Ich habe ihn schon abgeschlossen und entfernt, von.meiner Anlage."

Wenn die Angaben unter https://www.paketda.de/schaden/dhl.html#schadenersatz stimmen, kann ich als Privatverkäufer wie ich zwischenzeitlich nachgelesen habe, aber überhaupt gar nicht reklamieren. Der Empfänger trage das Versandrisiko - und muss auch noch binnen sieben Tage nach dem Auspacken reklamieren.

Vielen lieben Dank im Voraus für Eure Mühen!
 

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Was hat das mit dem Versanddienst zu tun? Kam das Paket beschädigt an?

Also entweder war der CD Spieler vor dem Verkauf schon defekt oder der Verkäufer hat da was kaputt gemacht.
 
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Einen Transportschaden kann man ja auch nur "reklamieren", wenn dieser offensichtlich ist. Also Paket irgendwie beschädigt und der Artikel ebenfalls, ansonsten wird es schwer zu beweisen sein, dass der Versanddienst daran schuld ist.

Das hier ist natürlich keine Rechtsberatung, aber für einen Transportschaden braucht es schon etwas mehr als ein Artikel der nicht mehr funktioniert. Kannst Du denn mit Sicherheit sagen, dass er bei dir funktionierte bevor Du ihn verschickt hast? Darum wird es wohl dann als nächstes gehen, falls da ein Fall eröffnet wird. Entweder war er schon kaputt oder ist nun kaputt gegangen, kann man so nicht sagen.

Erstmal ruhig bleiben, solltest Du mit dem Käufer keine Einigung erzielen können, wird er wohl einen Fall eröffnen. Wenn Du wissen willst wie Du dich rechtssicher verhalten sollst, wäre eine Beratung beim Anwalt angebracht. Manche Rechtsschutzversicherung bieten da auch einen kostenlosen Beratungsservice, falls Du rechtsschutzversichert bist.
 
Den Versanddienstleister wird man nur belangen können, wenn das Gerät auf dem Versandweg kaputt gegangen ist. Wenn das Paket aber nicht gerade starke Beschädigungen aufweist, wird das auch schwierig zu beweisen. Evtl. wenn du Zeugen hast, die gesehen haben, dass das Gerät vor dem Verpacken noch funktioniert hat.
 
Hast du dir vorher die Seriennummer notiert? Nicht dass der Käufer evtl. selbst einen defekten hatte und den jetzt kostengünstig "eintauschen" will.
 
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Wie sind denn die Bewertungen von dem Käufer. Wenn diese gut sind, würde ich bei dem "geringen" Betrag dem Käufer das Geld zurückgeben und ihm sagen er soll das Ding dann entsorgen oder sonst was damit machen.

Darüber zu streiten und Anwalt & Co. einschalten lohnt nicht.

Nächstes Mal solche Geräte wohl besser bei Kleinanzeigen verkaufen...

Ich hatte auch schonmal sowas, vor einigen Jahren ein Iphone 5s verkauft und der Käufer meinte es funktioniere nicht und gehe nicht an, obwohl es bei mir einwandfrei funktioniert hatte. Habe ihm dann gesagt, er soll es mir zurückschicken und bekommst das Geld wieder. Als ich es zurück hatte, hat es nachwievor einwandfrei funktioniert.... Da gings aber auch um 150€.

Man muss halt abwegen wann es der ganze Aufwand und Stress wert ist und wann nicht.
 
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SaxnPaule schrieb:
Hast du dir vorher die Seriennummer notiert? Nicht dass der Käufer evtl. selbst einen defekten hatte und den jetzt kostengünstig "eintauschen" will.
Genau darum mache ich um PayPal usw. einen großen Bogen.
Das scheint mittlerweile eine Masche zu sein 🤷‍♂️
Ich bin so Froh das ich von meinem ersten "Problemverkauf" zufällig ein Foto mit der Seriennummer der Grafikkarte hatte, aber selbst da hat es Wochen (inkl. Anzeige usw.) gedauert bis ich eine Entscheidung seitens PayPal hatte.
Seit dem mache ich Grundsätzlich ein Foto von den Seriennummern usw. wenn der Kunde auf Versand besteht!
 
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Vielen Dank für Eure bisherigen Antworten.

Zeugen habe ich keine, er stand bis zum Testaufbau und Versand jahrelang nur herum...
Die Seriennummer ist auf meinem Foto der Rückseite ist verblichen weiß bzw. nicht erkennbar.

Worauf man mittlerweile anscheinend alles achten muss...

Zwischenzeitlich habe ich bei der DHL Service Hotline (siehe https://www.paketda.de/kontakt/dhl.html) angerufen, welche mir bestätigt hat, dass

a) wie bereits bekannt das Paket am 31. Mai zugestellt worden sei;
b) die Reklamationsfrist verpasst worden sei;
c) die Reklamation seitens des Empfängers hätte erfolgen müssen.

Und dass die Chancen schlecht stehen, hat die genannte Hilfs-/Informationsseite paketda ja auch schon genauso wie Ihr herausgearbeitet.
 
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Privatverkauf, Thema für dich erledigt. Darum nutzt man Paypal oder andere Ebay-Zahlmethoden nicht. Lass dich ruhig auf einen Rechtsstreit mit dem Typen ein. Da wird gar nichts passieren, denn Gefahrenübergang bei Privatverkauf endet bei Abgabe des Paketes für den VK.

Daraus resultiert das:
motoko schrieb:
kann ich als Privatverkäufer wie ich zwischenzeitlich nachgelesen habe, aber überhaupt gar nicht reklamieren.

Kannste auch nicht. Brauchste nämlich gar nicht.

DU musst hier gar nichts nachweisen, was auf dem Versandweg so passiert ist, als Privatverkäufer. Du hast dich an DHL gewendet, dein Job ist erledigt.
 
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Paypal gibt es bei mir auch nicht; Seriennummern würde ich künftig notieren und Funktionsfähigkeit bezeugen lassen - wenn ich überhaupt noch auf Ebay zurückgreifen würde. Die Lust vergeht einem gerade.
 
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Du hast aber scheinbarer deren Treuhandservice (oder wie sich der Dreck nennt) genutzt und sitzt nun in der Falle. Schildere ebay den Fall so gut wie möglich, erwähne mehrfach, dass es ein Privatverkauf war und hoffe.
 
Treuhandservice?... Kann man den auch irgendwo deaktivieren?

Die Bewertungen des Käufers sind übrigens ähnlich wie meine: 100 Prozent positiv. Bei 217 hat - überwiegend als Käufer - hat er etwas weniger Bewertungen als ich; ich habe überwiegend nur verkauft.

Auf die 33,50 Euro kommt es mir auch wirklich nicht an; aber auf den Versandgebühren möchte ich halt nicht sitzen bleiben, weil ich das Ding extra noch einmal bei mir zuhause erfolgreich getestet hatte.
 
Ebend nicht @.one Dein ganzer Post #9 ist bezogen auf den Fall hier, wo über eBay verkauft wurde, schlichtweg falsch da das Geld nun bei eBay liegt und nicht ausgezahlt wird solange bis der Vorfall geklärt ist. Da bringen all Deien ach so tollen Argumente auch nichts da eBay für den Käufer entscheiden wird. Reagiert der TE nicht erledigt eBay das für ihn und gibt dem Käufer das Geld zurück und der hat nun beides: Artikel und Geld. Von daher hat sich ebend nichts für den TE erledigt.

motoko schrieb:
Paypal gibt es bei mir auch nicht

Zum Glück entscheidest das nicht Du sondern eBay und die Bezahlmethoden die bei Deinen Artikel angegeben sind und 100 pro ist da auch PayPal dabei!


motoko schrieb:
Treuhandservice?... Kann man den auch irgendwo deaktivieren?

Nein kann man nicht! Und den gibt es auch schon ziemlich lange. Seit der Zahlungsumstellung bezahlt der Käufer immer an eBay. Hat der Käufer bezahlt teilt dir dies eBay nun mit und du musst versenden. Beim Versand IMMER versichert mit Sendungsnummer versenden! Sonst kann auch hier der Käufer einfach sagen: Hab den Artikel nicht erhalten und bekommt das Geld zurück da eBay von dir bei Falleröffnung eine Sendungsnummer fordert die es bei unversicherten Versand ja nicht gibt.

motoko schrieb:
aber auf den Versandgebühren möchte ich halt nicht sitzen bleiben

Wirst Du aber wohl. Macht er nun einen Fall auf musst Du dem Käufer sogar das Retourenlaben bezahlen falls dieser die Rückgabe fordert! Denn auch den Rückversand bezahlst Du!



Deshalb versuche dich ohne einschalten von eBay mit dem Käufer zu einigen. Bsp. mit einer Teilrückerstattung.
 
@motoko hatte ich vor Ewigkeiten auch mal. Nen Edifier C2 verkauft vorher getestet sogar in OVP verpackt und versendet. Käufer meinte dann Subwoofer geht nicht mehr. Ich hatte vor versenden des Soundsystems sogar nen Video gemacht das alles funktioniert. Das habe ich den Käufer dann gesendet und aufs BGB verwiesen. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__447.html#:~:text=(1) Versendet der Verkäufer auf,Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Zurück kam nur heiße Luft.

Hab mir halt ne negative Ebay Bewertung eingefangen.... Seitdem verkaufe ich nur noch auf Kleinanzeigen gegen Abholung oder aber Rebuy etc.

@Yiasmat Muss man mittlerweile um bei Ebay zu verkaufen Rückgabe akzeptieren? Wenn ja wird die Plattform für Privatverkäufe sterben. Gibt zu viele Leute die bei nicht gefallen etc. trotz Funktionsfähigkeit einfach dann ihr Geld wieder wollen.
 
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nuja, lehrgeld.
passiert dir sicher kein zweites mal.
 
Es gibt zwei Möglichkeiten. Wenig Stress----gibt ihm das Geld, es steht Aussage gegen Aussage und lerne daraus.

2 Möglichkeit.... Rechtsstreit.... meiner Meinung nach völliger Blödsinn.
 
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Erfolgreiches Gebot von 5 Euro, dennoch hast du dem Käufer 33,50 Euro abgeknüpft?
Ist das nicht illegal oder verstehe ich etwas falsch?
 
@Sahit das Kästchen mit "Ich akzeptiere keine Rückgabe" gibt es zwar noch bei der Angebotserstellung es ist aber nichtig da ja via Treuhand und Käuferschutz bezahlt wird.

Macht der Käufer nun einen Fall auf musst du drauf reagieren und hier sind die Optionen: Teilrückerstattung, komplette Rückerstattung angegeben. Bei der kompletten Rückerstattung muss der Verkäufer dem Käufer auch noch das Retourenlaben komplett bezahlen. Nun hat der Käufer zeit den Artikel zurück zu senden, muss die Trackingnummer angeben und bekommt denn sein komplettes Geld zurück.

Die Teilrückerstattung ist in diesem Fall daher das beste für den TE um relativ kostengünstig aus der Sache rauszukommen.
 
@Tuetensuppe
Du verstehst etwas falsch: Für die Auktion habe ich einen Startpreis von 5 Euro festgelegt - wie eingangs beschrieben mit der Option für einen Preisvorschlag. Der Käufer hat 33,50 Euro vorgeschlagen, ich akzeptiert und somit war die Auktion beendet.

@Yiasmat
Wie eingangs beschrieben habe ich das Geld von ebay gestern schon erhalten - und erst nachdem gestern das Geld bereits auf mein Konto ausgezahlt worden war, kam die Beschwerde.

Der CD-Wechsler ist mein erster Verkauf auf ebay, seitdem es die neuen Regeln gibt.
 
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Yiasmat schrieb:
Ebend nicht @.one Dein ganzer Post #9 ist bezogen auf den Fall hier, wo über eBay verkauft wurde, schlichtweg falsch da das Geld nun bei eBay liegt und nicht ausgezahlt wird solange bis der Vorfall geklärt ist.
Würde mich nicht interessieren, wie ebay darüber denkt. Denn auch ebay oder Paypal stehen nicht über dem Gesetz. Das einzige was man abwägen sollte ist, ob man bereit ist den Klageweg zu gehen. Du wirst sehen, dass sich deren Einstellung in dem Fall ganz schnell in Luft auflöst. Sie werden dann den Schaden für alle Beteiligten tragen und ganz still sein.

Wenn du dich von dem Kram schon hast einwickeln lassen, dann ist das dein persönliches Problem. Unsere Gesetze sagen andere Dinge und es steht jedem frei, diese durchzusetzen.

Da das Geld aber schon ausgezahlt wurde, spielt das alles gar keine Rolle. ebay hat ausgezahlt und hat damit nichts mehr zu tun.

@motoko - die Sache einfach vergessen. Du hast als Privatverkäufer keine weiteren Pflichten!

Yiasmat schrieb:
Zum Glück entscheidest das nicht Du
Ich würde das genau andersum behaupten.
 
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