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Ebay: Artikel ist laut gestriger Käuferinfo defekt

@motoko Ist der Betrag schon auf Deinem hinterlegten und verifizierten Giorokonto gutgeschrieben worden oder kam nur die E-Mail von eBay das der Käufer bezahlt hat und du nun versenden sollst? Das lässt sich nicht so genau aus Deinen Text rauslesen.

Im 2. Fall hast du den Betrag ja noch nicht und eBay kann ihn zurück halten und ggf. auch dem Käöufer zurüclk erstatten. Im 1. Fall ist es zu deinem Vorteil. Denn wenn der Käufer nun einen Fall aufmacht und das Geld zurück bekommt holt sich eBay das Geld von Dir wieder. Diese Lastschrift könntest denn zwar zurück holen nur bist danach auch das eBay Konto los und bekommst ggf. noch Inkasso Briefe.
 
Der Betrag ist schon auf meinem Bankkonto gutgeschrieben.
 
Ich sehe das so. Man kann jetzt viel NErven und Energie in etwas stecken, für etwas, dass nur herumstand und Platz weggenommen hat. Bei dir ging es vermeintlich (hast du alles gecheckt vorher, als jeden Slot). Es kann sein, dass auf dem Transport was kaputt gegangen ist. Hast du es gut verpackt, trifft dich keine Schuld.
Ich würde ihm erklären, dass es bei dir funktioniert hat und du aber bereit wärst ihm einen Nachlass zu geben. Vielleicht lässt er sich darauf ein....Egal wie...die Fristen sind abgelaufen. Streng genommen hat er zu spät reagiert, wenn du das Geld jetzt hast. Im schlimmsten Fall haut er dir eine schlechte Bewerrtung rein. Einen Anwalt wird er wegen 33,50 nicht einschalten.
 
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Yiasmat schrieb:
Denn wenn der Käufer nun einen Fall aufmacht und das Geld zurück bekommt holt sich eBay das Geld von Dir wieder.
Nur wenn er David Copperfield heißt.

Es ist lustig, was du dir so ausdenkst.
 
Eher sind Deine Auffassungen lustig @.one wie man ja schon schön in Post #9 sehen konnte denn eBay macht das wie PayPal und zieht den Betrag vom Girokonto ab. Diese Lastschrift kann der TE denn zwar zurück buchen ist aber danach sein eBay Konto los. Du würdest sicherlich nun zum nächsten RA rennen und eBay sofort verklagen weil Gesetz und so. Nur darfst den RA auch erstmal auch bezahlen und ob sich das für 33,50 lohnt und Du am Ende auch noch Recht bekommst? Groß viel schreiben mit Rechten, Paragraphen und co kann man viel nur ob es durchsetzbar ist und am Ende von Erfolg gekrönt ist ist was anderes.

Bei PayPal funktioniert es genauso. Auch da ist man sein Konto los wenn es im Minus ist und nicht ausgeglichen wird.
 
.one schrieb:
Es ist lustig, was du dir so ausdenkst.
Tut er dummerweise nicht. Wer der "neuen" Zahlungsmethode bei ebay zugestimmt hat, hat sich in gleichen Zug auch bereiterklärt das Beträge die man ebay schuldet direkt von dem Konto abgebucht werden können auf das die Beträge eingezahlt wurden.

Wenn Sie Ihrem Käufer eine Rückerstattung anbieten, wird der Betrag aus der Summe von verfügbaren Auszahlungen gezahlt. Wenn der Betrag nicht ausreicht, um die Kosten der Rückerstattung zu decken, wird das Geld von Ihrem Auszahlungskonto oder Ihrer bei eBay hinterlegten Zahlungsmethode bezahlt.

  • Beispiel: Sie bieten Ihrem Käufer eine Rückerstattung in Höhe von EUR 100,00 an und haben nur EUR 80,00 verfügbare Auszahlungen auf Ihrem Konto. In diesem Fall wird entweder Ihr Auszahlungskonto oder Ihre hinterlegte Zahlungsmethode verwendet, um die verbleibenden EUR 20,00 zu bezahlen.
Wenn eBay in Ihrem Namen eine Rückerstattung an den Käufer vornimmt aufgrund eines eBay-Käuferschutzfalls oder eines Zahlungsstreitfalls, wird der Betrag vom Gesamtbetrag Ihrer verfügbaren Auszahlungen abgezogen.

Wenn die Summe Ihrer verfügbaren, in Bearbeitung befindlichen und einbehaltenen Auszahlungen nicht ausreicht, um die ausstehenden Beträge zu decken, wird eBay Ihre hinterlegte Zahlungsmethode innerhalb von 14 Tagen mit dem noch ausstehenden Betrag belasten. Wir können die von Ihnen geschuldeten Beträge zu einem einzigen Einziehungsbetrag zusammenfassen. Alle Einzelheiten zu diesen Vorgängen finden Sie auf Ihrem Auszahlungsbericht.

Quelle:
https://www.ebay.de/help/selling#returns-refunds

MfG
 
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alan_Shore schrieb:
Egal wie...die Fristen sind abgelaufen. Streng genommen hat er zu spät reagiert, wenn du das Geld jetzt hast.
Welche Fristen? Die Frist bei eBay beträgt 30 Tage nach erwartetem Lieferdatum. Hat der Käufer mit PayPal bezahlt, kann er danach (insgesamt 180 Tage) auch noch einen Konflikt bei PayPal eröffnen. Entscheidet eBay oder PayPal zugunsten des Käufers, wird das Konto des Verkäufers entsprechend belastet. Je nach hinterlegter Zahlungsmethode (z.B. Lastschrift) wird es dann beglichen.

https://www.mydealz.de/diskussion/z...gen-mittels-paypal-ausgehebelt-werden-1884693
 
Amaoto schrieb:
Welche Fristen? Die Frist bei eBay beträgt 30 Tage nach erwartetem Lieferdatum. Hat der Käufer mit PayPal bezahlt, kann er danach (insgesamt 180 Tage) auch noch einen Konflikt bei PayPal eröffnen. Entscheidet eBay oder PayPal zugunsten des Käufers, wird das Konto des Verkäufers entsprechend belastet. Je nach hinterlegter Zahlungsmethode (z.B. Lastschrift) wird es dann beglichen.

https://www.mydealz.de/diskussion/z...gen-mittels-paypal-ausgehebelt-werden-1884693
Ich rede von der DHL Frist
 
whats4 schrieb:
nuja, lehrgeld.
passiert dir sicher kein zweites mal.
Was hat das mit Lehrgeld zu tun?

@.one Deiner Meinung nach ist es also vollkommen in Ordnung und grundsätzlich problemlos möglch defekte Ware zu verkaufen? :freak:
 
Angeboten habe ich eine Teilrückerstattung in Höhe von 33,50 Euro. Jetzt bin ich gespannt, wie es weitergeht.

Um mir das Procedere einer Erstattung erklären zu lassen, hatte ich bei ebay zuvor um Rückruf gebeten. Dieser erfolgte sogar prompt und sehr freundlich. Zumindest eine positive Überraschung!

Die Rückzahlung erfolgt wie von Graphixx beschrieben entweder als Verrechnung mit Einnahmen aus anderweitigen Verkäufen oder als Abbuchung von meinem Konto.
 
ferris19 schrieb:
Also entweder war der CD Spieler vor dem Verkauf schon defekt oder der Verkäufer hat da was kaputt gemacht.
Du hast die wichtigste Option vergessen, deswegen übersetze ich dir kurz den folgenden Satz:
motoko schrieb:
Ich habe ihn schon abgeschlossen und entfernt, von.meiner Anlage."
"Also eigentlich funktioniert das Gerät einwandfrei, aber da ich mir die 50€ sparen möchte, behaupte ich einfach mal, dass das Gerät nicht funktioniert. Und als ganz dusseligen Grund was nicht zu überprüfen, sag ich einfach, dass ich das Gerät nicht mehr angeschlossen habe. Natürlich könnte ich es einfach wieder anschließen, aber so erwecke ich den Eindruck, dass das ja viel zu viel Arbeit sei und sich gar nicht lohnt darüber zu diskutieren. Und da ich weiß, dass mir ebay das Geld sowieso zurückgeben wird, mache ich mir auch keine weitere Arbeit und genieße meinen kostenlosen Artikel."


gaym0r schrieb:
@.one Deiner Meinung nach ist es also vollkommen in Ordnung und grundsätzlich problemlos möglch defekte Ware zu verkaufen? :freak:
Der TE sagt aber, dass die Ware in Ordnung war. Und wenn er die Ware ordentlich verpackt hat, fällt das Versandrisiko auf den Käufer. Und wenn es heil bei ihm ankommt und nach 10 Sekunden was kaputt geht, ist das sein Risiko bei Gebrauchtkauf.
 
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Yiasmat schrieb:
@Sahit das Kästchen mit "Ich akzeptiere keine Rückgabe" gibt es zwar noch bei der Angebotserstellung es ist aber nichtig da ja via Treuhand und Käuferschutz bezahlt wird.

Macht der Käufer nun einen Fall auf musst du drauf reagieren und hier sind die Optionen: Teilrückerstattung, komplette Rückerstattung angegeben. Bei der kompletten Rückerstattung muss der Verkäufer dem Käufer auch noch das Retourenlaben komplett bezahlen.
Ok für mich heißt das also Ebay für privat Leute (verkauf) einfach nur Tot. Was ist das ende vom Lied es wird Betrüger geben die Privat was kaufen, sage es geht nicht, mach nen Fall auf und hoffe auf eine Teilrückerstattung und behalten die Ware. Wie will Ebay die Verkäufer hier schützen?
Ergänzung ()

gaym0r schrieb:
@.one Deiner Meinung nach ist es also vollkommen in Ordnung und grundsätzlich problemlos möglch defekte Ware zu verkaufen? :freak:
Das die Ware wirklich defekt ist muss aber auch bewiesen werden. Fakt ist es gibt hierzu ein Gesetz. Versende ich Ware ordnungsgemäß geht das Problem bei Privatverkauf auf den Käufer über, dieser müsste sich dann mit dem Versanddienstleister einigen. (Ich gehe hier davon aus das die Ware gut Verpackt und bei Versand Funktionsfähig war)

Fakt ist doch (so wie ich das Verstehe): Will ich mein Zeug zurück zahle ich Hin- und Rückversand, andere alternative ich schenke dem Käufer mein Zeug......
Ist ja richtig Fair für den Verkäufer für sowas hätte ebay mal nen Shitstorm verdient, was soll das? Naja wie ich schon oben sagte Plattform ist tot für Privatleute.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sahit schrieb:
Wie will Ebay die Verkäufer hier schützen?
Das ist denen doch vollkommen egal :D
Der Treuhand ist nur dafür da die Geschäfte anzukurbeln.
Ich hab keinen Artikel mehr bei ebay verkauft seit dem Treuhandschrott.
Nur noch Kleinanzeigen und das nervt brutal, weil Paypal biete ich da garantiert nicht an.
 
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Ich mache Paypal für Freunde, da ist das Gled sofort da und man kannes auch nicht zurück holen. Wer das nicht will, hat Pech gehabt oder halt Vorkasse. In der Regel mache ich aber nur Abholung, da wird das Verkaufte gezeigt, dann gilt "Gekauft wie gesehen" und gut ist.
 
Die Teilrückerstattung ist abgelehnt worden; Rückversand sogar wohl schon in die Wege geleitet - ohne dass ich vorab informiert worden bin. Auch ein Fall ist nicht eröffnet worden. Jedenfalls poppt hierzu in ebay nichts auf.

Wenn der Wechsler wirklich zurückkommt, dann ist er defacto defekt beim Käufer angekommen.
 
Denke, Fakt ist, von DHL wird man nichts zurück bekommen. Meine Erfahrung, im einstelligen Bereich, bei Reklamationen bei DHL laufen immer darauf hinaus, dass DHL normalerweise behaupten wird, dass der Artikel nicht richtig verpackt war. DHL Logik, Inhalt defekt = Verpackung ungenügend = keine Versicherung = du hast eine andere Meinung, dann Klage bitte.

Zu ebay. Klar es gibt diese schwarzen Schafe (Betrüger). Die gibt es leider überall. Wenn das Gerät kurz vor dem Versand positiv auf Funktion getestet wurde und ordentlich Verpackt war, dann tendiere ich dazu, dass der Käufer es geschenkt haben will. Andererseits, wenn das Teil mehr als 10kg wiegt, dann muss es schon wirklich gut verpackt sein, denn die Versanddienstleister gehen sehr rabiat mit den Sendungen um. Und da ist DHL wohl noch einer der besten, m.M. nach.

Vllt. Könnte man den Käufer dazu bewegen ein kurzes Video von dem Defekt zu machen. Aber da muss dieser mitspielen.

Wie ebay, sehr wahrscheinlich entscheidet wurde ja schon oft bestätigt. Käufer bekommt wohl das Geld wenn er einen Fall öffnet.
Ergänzung ()

motoko schrieb:
Wenn der Wechsler wirklich zurückkommt, dann ist er defacto defekt beim Käufer angekommen.
Das denke ich auch, wenn der Käufer den Versand auf eigene Kosten veranlasst hat und diese auch nicht einfordert.
 
Yiasmat schrieb:
das Kästchen mit "Ich akzeptiere keine Rückgabe"
Das bedeutet schon immer nur, dass Gewerbeklauseln wie z.B. Widerrufsrecht, ausgeschlossen werden, um das Angebot deutlich als Privatverkauf zu deklarieren.

Wird Ware, auch von Privatverkäufern, als funktionierend verkauft, bzw. werden im Verkaufstext Features angegeben, so müssen diese selbstverständlich funktionieren bzw. existieren. Ist dies nicht der Fall, hat der Käufer das Recht, die Ware, auf Kosten des Verkäufers zu reklamieren.

Das alles ist aber bei geringen Beträgen immer kompliziert kostenwirksam rechtlich zu klären, da "Arglistigkeit" des Verkäufers festgestellt werden muss, wenn dieser die Gewährleistung ausdrücklich und deutlich erkennbar, in der Anzeige ausgeschlossen hat, aber die Ware, laut Käufer, nicht der Beschreibung entspricht. Da müssen beide Parteien dann evtl. den Zustand der Ware bei sich gut dokumentiert haben um zu einer befriedigenden Lösung kommen zu können.

Der Versanddienstleister ist dann noch ein drittes Glied in dieser Kette, welcher ebenfalls Fristen und Dokumentation anfordert.

"Keine Rückgabe" sieht dementsprechend definitiv nicht vor, dass man defekte Ware als funktionsfähig verkaufen kann, ohne Rechtsfolgen befürchten zu müssen. Da hat der Service den Ebay anbietet, welcher in diesem Fall sogar ein viertes Glied darstellt, keinen Einfluss darauf. Dieser bedeutet lediglich, dass Ebays Rechtsabteilung sich mit einschaltet, wenn es zu Fragen des Widerrufs kommt, um sich als Plattform für Kunden attraktiver darzustellen, da Kunden schlussendlich auch das beste Mittel sind potentielle Verkäufer zu "locken". Sind die Maßnahmen von Ebay für eine der Parteien unbefriedigend, steht der übliche Rechtsweg dennoch jedem offen.
 
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Schade, aber wenn er nicht aus irgendeinem Grund plötzlich von kauf zurücktreten möchte und das Teil bei ihm wirklich defakt an kam, dann kann ich auch das verstehen. Weil wer sagt denn dem Käufer, dass das Gerät vorher voll funktionsfähig war. Aus der Sicht des Käufers wärst du dann der Betrüger, der defekte Ware los werden will.
Die DHL Transportversicherung wird leider nicht helfen.
Ergänzung ()

Entspann dich und warte ab bis das Teil bei dir ankommt. Dann testen und wenn es defekt ist hast du wohl leider den schwarzen Peter gezogen. Wenn nicht, dann Zeugen bei und ein Video von dem funktionierenden Gerät erstellen und dem Käufer und ebay mitteilen, dass das Gerät weiterhin voll funktionsfähig ist. Würde dann die Versandkosten von der Rückzahlung abziehen, auch wenn dann nichts mehr bleibt.
Ergänzung ()

PS: Von ebay wird der Käufer natürlich nur den Betrag erhalten, den er dir gezahlt hat. Also den Rückversand zahlt der Käufer wenn du es ihm nicht freiwillig auf irgende einen Zahlungsweise erstattest. Will er den Versand an dich zurück, so müsste er dann klagen.
 
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