Ebay: Artikel ist laut gestriger Käuferinfo defekt

Er will also die Rückgabe? Ja gut. Kann er verlangen. Und da er den kompletten Betrag von eBay zurück bekommt + das Versandlabel um es Dir auch wieder zurück zu schicken auch noch weitere, die 2., 16,50 Euro, oben drauf. Deshalb die Forferung von 2 mal 16,50 Euro.



ikarus1603 schrieb:
Würde dann die Versandkosten von der Rückzahlung abziehen, auch wenn dann nichts mehr bleibt.

Du kannst da gar nichts abziehen! eBay erstattet dem Käufer den vollen Kaufbetrag zurück + das Versandlabel was der Verkäufer bezahlt. Er muss es denn innerhalb einer frist verschicken, das eBay mitteilen (bei der Fall Eröffnung) und bekommt denn den vollen Kaufbetrag erstattet wärend der Verkäufer vielleicht einen Defketen (und im schlimmstenfall nicht mal seinen) Artikel zurück bekommt, eh schon einen Wertverlust hat und sogar noch am Ende drauf gezahlt hat wegen den Rücksendekosten.
 
motoko schrieb:
Der Käufer fordert 33,50 plus 2x 16,50 Euro.
Dieser Aufforderung wird es auch kompliziert zu widersprechen, da du beim Rückerhalt der Ware, diese dann mit deiner Dokumentation unmittelbar vor dem Versand, vergleichen kannst und im eintretenden Fall rechtlich gegen den Käufer vorgehen könntest, da dieser womöglich das Widerrufsrecht missbraucht hat.

Diese Instanz schiebt Ebay eben auf dich privat ab, falls du deren Entscheidung nicht zustimmst. Liegst du am Ende allerdings nachweislich im Recht, bekämst du alle Kosten ja auch wieder erstattet.

Wie sehr sich solche Verfahren allerdings finanziell lohnen, steht bei solch geringen Beträgen auf einem anderen Blatt Papier. Ohne Rechtschutz trägt man da immer ein gewisses Risiko, wenn die Nachweise bestenfalls "mangelhaft" sind. Am Ende verliert man im Zweifelsfall nur Geld und Zeit.

All diese Dinge bleiben einem aber auch beim Privatverkauf außerhalb von Ebay nicht erspart, auch wie häufig fälschlicherweise angenommen, nicht bei persönlicher Übergabe, mit rechtlich fragwürdigen Begriffen, wie "Verkauft wie gesehen". Der Artikel muss auch bei Abholung dem Angebotstext aus der Online-Anzeige entsprechen und der Käufer hat keine Pflicht, jede Funktion des Artikels ausgiebig zu testen, bevor er den Kaufvertrag abschließt. Stellt sich für den Käufer zu Hause dann etwa heraus, dass gewisse Funktionen nicht vorhanden sind, oder Teildefekte vorliegen, kann dieser dennoch vom Widerrufsrecht gebrauch machen.

Hier gilt es aber auch wieder, dass Transportschäden, wie z.B. für potentiell für Stöße anfällige Teile, durch ausgiebige Dokumentation und evtl. sogar Zeugen ausgeschlossen werden.

Privatverkauf kann immer zu Unzufriedenheit bei beiden Parteien führen, da der Rechtsweg häufig ein teures Mittel ist, welches es nur zu Nutzen gilt, wenn es zu keiner privaten Einigung kommt und man von seinem Rechtschutz gebrauch machen kann und/ oder eine wasserdichte Dokumentation, idealerweise samt Zeugen, darlegen kann.

Ebay bietet mit deren Service lediglich, einen zumeist für den Käufer ausgelegten, Pseudorechtschutz an, welchem beide Parteien in privater Instanz jederzeit widersprechen könnten.
 
Yiasmat schrieb:
Du kannst da gar nichts abziehen! eBay erstattet dem Käufer den vollen Kaufbetrag zurück + das Versandlabel was der Verkäufer bezahlt. Er muss es denn innerhalb einer frist verschicken, das eBay mitteilen (bei der Fall Eröffnung) und bekommt denn den vollen Kaufbetrag erstattet wärend der Verkäufer vielleicht einen Defketen (und im schlimmstenfall nicht mal seinen) Artikel zurück bekommt, eh schon einen Wertverlust hat und sogar noch am Ende drauf gezahlt hat wegen den Rücksendekosten.
Was passiert wenn man ebay einfach ignoriert? Ich würde ihm dann schreiben kann er behalten und weg schmeißen da Versand so hoch und halt drauß lernen und Ebay einfach nicht mehr nutzen als Verkäufer.
 
So wie ich meinen Käufer in dessen letzter Mail heute Nachmittag verstanden habe, hat er das Paket bereits zum Rückversand aufgegeben.

Sicher bin ich aber nicht.

Ich weiß nur, die Lust auf Kommunikation habe ich verloren. Bei allem Verständnis für den Verdruss des Käufers, dessen Maximalforderung empfinde ich als unfair.
 
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Japp. Wenn der Käufer nun einen Fall bei eBay aufmacht und der TE gar nicht drauf reagiert wird der Fall automatisch geschlossen und für den Käufer entschieden. Dieser bekommt anschließend den vollen Kaufbetrag zurück, der TE einen Mängeleintrag + dass eBay das Geld vom Girokonto via Lastschrift zurück bucht. Holt sich der TE dieses Geld nun wieder zurück ist er sein eBay Konto los und bekommt danach vielleicht sogar noch Inkasso Briefe.

Am Ende also Geld weg, Artikel weg und ggf auch noch eBay Konto weg.
 
motoko schrieb:
So wie ich meinen Käufer in dessen letzter Mail heute Nachmittag verstanden habe, hat er das Paket bereits zum Rückversand aufgegeben.
WTF sowas geht gar nicht. Ich bin nicht der Meinung das er das Geld so zurückfordern kann. Ich würde defintiv meinen Anwalt befragen was man machen kann. Ich denke nicht das man dich so vor vollendete Tatsachen stellen darf.

Ebay ist für mich als Verkäufer definitiv gestorben. Das ist ja reine verarsche.
 
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Sahit schrieb:
Was passiert wenn man ebay einfach ignoriert?

Wenn der Käufer nun einen Fall bei eBay aufmacht und der TE gar nicht drauf reagiert wird der Fall automatisch geschlossen und für den Käufer entschieden. Dieser bekommt anschließend den vollen Kaufbetrag zurück, der TE einen Mängeleintrag + dass eBay das Geld vom Girokonto via Lastschrift zurück bucht. Holt sich der TE dieses Geld nun wieder zurück ist er sein eBay Konto los und bekommt danach vielleicht sogar noch Inkasso Briefe.

Am Ende also Geld weg, Artikel weg und ggf auch noch eBay Konto weg.



motoko schrieb:
hat er das Paket bereits zum Rückversand aufgegeben.

Denn kannst Ihn ja mal nach der Sendungsnummer fragen.
 
@motoko ich wäre tatsächlich äußerst vorsichtig und würde definitiv einen Anwalt zu rate ziehen.
Wenn ich mir das als Käufer mal durchrechne frage ich doch den Verkäufer ob ein Rückversand überhaupt in frage kommt. Bei 2x16,50 für ein Gerät was für ~30€ gekauft wurde total unverhältnismäßig.
 
Sahit schrieb:
Ebay ist für mich als Verkäufer definitiv gestorben. Das ist ja reine verarsche.
Naja, es wurde ein funktionsfähiger Artikel angeboten. Nun sagt der Käufer nach Erhalt, dass dieser defekt sei. Der Käufer schickt das Teil zurück und bekommt sein Geld wieder. Genau so ist es doch vorgesehen. Und man muss auch dem Käufer, sowie dem Verkäufer, zugestehen, dass beide die Wahrheit sagen. Und aus Käufersicht finde ich damit das System als gelungen, denn wer will schon für defekte Artikel bezahlen. Das dieses System auch missbräuchlich ausgenutzt wird ist eben leider so.

In der Haftung sehe ich hier die Versanddienstleister, sofern die Ware auch wirklich entsprechend Verpackt war. Erschütterungsempfindliche Ware sollte eben gut durchdacht verpackt werden. Aber als privater wird es sicher schwer von einem Versanddienstleister die Versicherung beanspruchen zu können, solange das Paket angekommen ist und keine großen äußerlichen Schäden aufweist.
 
Yiasmat schrieb:
und bekommt danach vielleicht sogar noch Inkasso Briefe.
Spätestens dann sollte sich mein ggü. in diesem Fall sehr warm anziehen. Denn ab dem Punkt würde ich mich mit der Betrügerei nicht mehr selbst beschäftigen, sondern den Semmler der Kanzlei übergeben.
 
ikarus1603 schrieb:
Naja, es wurde ein funktionsfähiger Artikel angeboten. Nun sagt der Käufer nach Erhalt, dass dieser defekt sei. Der Käufer schickt das Teil zurück und bekommt sein Geld wieder. Genau so ist es doch vorgesehen. Und man muss auch dem Käufer, sowie dem Verkäufer, zugestehen, dass beide die Wahrheit sagen. Und aus Käufersicht finde ich damit das System als gelungen, denn wer will schon für defekte Artikel bezahlen. Das dieses System auch missbräuchlich ausgenutzt wird ist eben leider so.
Das problem ist das das System den Käufer Überbevorteilt. Ebay verwahrt das Geld Treuhänderisch aber eine Funktionsprüfung durch Ebay gibt es nicht.
Das System öffnet Käufern Tür und Tor was Scam angeht.
Das einzige was helfen würde: Ebay schaut sich im Streitfall die "Ware" an.

Variante 1:
Ich kaufe was --> sage es ist Defekt obwohl es Funktionsfähig ist --> will ne Teilrückerstattung --> bekomme das Gekaufte wesentlich günstiger. Ob wirklich ein Defekt vorliegt prüft keiner. (eventuell mit Absicht bei Geräten mit anteilig sehr hohen Versandkosten)

Variante 2:
Das gekaufte gefällt mich doch nicht --> ich behaupte es liegt ein defekt vor --> Schicke das teil zurück --> der Verkäufer bleibt auf allen Kosten sitzen.

Das man zudem noch Versand hin und rück zahlt ist selbst bei Kauf von Firmen die Gewinn machen oft nicht so. Oft trägt der Käufer den Rückversand.

Es handelt sich einfach um Privatverkäufe. Klar ist auch was defektes als funktionsfähig zu verkaufen geht gar nicht.

Wie schon gesagt ich würde den Fall jetzt bereits einen Anwalt übergeben. Interessant wäre die Frage ob sich der Käufer Strafbar macht wenn der CD Wechsler doch funktionsfähig ist.
 
@Sahit Die 1.) 16,50 Euro sind ja die Portokosten die bei Ersteigerung angefallen sind. Die 2.) 16,50 Euro sind für das Rücksendelabel was er kostenlos bekommt und ihm der TE zur kostenlosen Verfügung stellen muss. Diese 2.) 16,50 Euro kann man daher anzweifeln bzw. nicht zahlen da der TE diese ja schon bezahlt hat und er sonst doppelt abkassieren würde.



@.one

Das mit den Inkassobriefen wird genauso ablaufen wie bei PayPal. Hier im Forum hatten wir da auch schon einige Fälle. Frage mal @boarder-winterman .

Kurzform:

Inkassobrief kommt -> kannst ignorieren und aussitzen -> es werden noch Bettelbriefe kommen mit weniger Forderung -> irgendwann hört es ganz auf.

Denn wie auch bei PayPal würde eBay gegen geltendes Deutsches Recht verstoßen wenn sie sich über die Gesetze stellen. Deshalb lassen sie es gar nicht erst zu einen Rechtsstreit kommen um ja keinen Präzedenzfall zu schaffen. Die 35,00 Euro, die eBay als Schaden erlitten hat, können sie verschmerzen. Am Ende ist halt nur der TE sein eBay Konto los sowie den Artikel samt Geld.

Aber soweit kommt es ja nun nicht da er ja die komplette Rückabwicklung zugestimmt hat.
 
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@Yiasmat Also was bekommt der Käufer jezt zurück? 2x16,50€? Wenn ja geht das für mich gar nicht. Bei Privatverkauf die Rücksendekoste als Verkäufer tragen ist einfach Bullshit. Ist ja nicht mal bei jedem gewerblichen Verkäufer so seit der Gesetzesänderung gibts ne menge bei denen trage ich als Käufer die Rücksendekosten.
 
Wenn ich als Privatverkäufer das Versandrisikos des Käufers (!) bei ebay trage - wobei ich als Verkäufer darum obendrein keinerlei Reklamation beim Versanddienstleister vornehmen kann (!), weil das Versandrisiko beim Käufer liegt - läuft etwas entschieden falsch!

Und dass die Frist für die Reklamation bei DHL seitens des Käufer anscheinend bereits verstrichen war (wissentlich oder unwissentlich, hätte ich auch nicht gewusst), daran bin ich als Verkäufer wahrscheinlich auch noch schuld? ...

33,50 Euro ginge für mich in Ordnung, der Rest ist meines Erachtens mehr als fragwürdig.

@Yiasmit
Einer vollständigen Rückabwicklung habe ich als Verkäufer nicht zugestimmt und möchte ich auch nicht zustimmen.
 
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Sahit schrieb:
Das problem ist das das System den Käufer Überbevorteilt. Ebay verwahrt das Geld Treuhänderisch aber eine Funktionsprüfung durch Ebay gibt es nicht.
Nach BGB ist der Gefahrenübergang bei rein privatem Versandhandel bei der Übergabe an den Versanddienstleister. Damit könnte jeder private Verkäufer jeden defekten Müll als funktionsfähig anbieten und danach sagen: "Pech gehabt, bei mir hat es ja funktioniert.". Gerade bei empfindlicher Ware ist der private Handel eben immer ein Risiko. Aber auch bei rein Privat gibt es eine Mängelhaftung. Wurde eine Sache als funktionsfähig angeboten und ist dann nicht, so kann der Käufer auf Beseitigung des Mangels beharren. Es steht dem Verkäufer dann frei ob er repariert oder einen Austauch anbietet. Da der private in vielen Fällen weder noch leisten kann, finde ich Geld zurück schon gut.

Im Endeffekt müssten all die Zahlungsdienstleister, welche Sicherheit für Käufer und Verkäufer anbieten wollen die Ware selbst prüfen. Aber dann würde Paypal und Co. sicherlich sehr sehr hohe Gebühren verlangen, bzw. in der Masse ist das für mich schwer vorstellbar.
 
@ikarus1603 Ich sage nicht das das alte System perfekt war. Aber so gehts halt auch nicht. Ich gehe stark davon aus das Ebay für privat Verkäufer bald tot ist.
So wie es jetzt geregelt ist können Käufer jeden scheiß wieder Zurücksenden ohne irgendwelche Kosten zu tragen.

Es müsste zumindest mal so sein das der Käufer den Rückversand trägt!
 
Ich würde eine schlechte Bewertung in Kauf nehmen und darüber lachen. Die Transaktion ist so gesehen beendet, du hast dein Geld ja schon. Der Käufer kann nun jammern wie er will. Was leitet er auch ungefragt eine Rücksendung ein obwohl die zu 100% bei Privat in der Regel ausgeschlossen ist.
 
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ikarus1603 schrieb:
Nach BGB ist der Gefahrenübergang bei rein privatem Versandhandel bei der Übergabe an den Versanddienstleister. Damit könnte jeder private Verkäufer jeden defekten Müll als funktionsfähig anbieten und danach sagen: "Pech gehabt, bei mir hat es ja funktioniert.". [...]

Ja, aber über ein Foto - 'ne Abschiedsparty habe ich für den Wechsler halt nicht geschmissen -, ist dessen Funktionsfähigkeit belegt gewesen. Bei mir hat er noch abgespielt. Und wie gesagt: Zeitgleich hatte ich einen defekten Verstärker als defekt eingestellt.
 
motoko schrieb:
33,50 Euro ginge für mich in Ordnung, der Rest ist meines Erachtens mehr als fragwürdig.

@Yiasmit
Einer vollständigen Rückabwicklung habe ich als Verkäufer nicht zugestimmt und möchte ich auch nicht zustimmen.

Die 2.) 16,50 Euro sind es auch! Wenn der Käufer es außerhalb von eBay regeln will und nun sagt:

Du. Schicke mit 16,50 Euro via PayPal FF / Überweisung / gekauftes Retourenlabel rüber und ich sende den Artikel sofort zurück

lehne sofort ab! Alles soll ab jetzt über eBay laufen! Sprich der Käufer macht einen Fall auf und wählt hier Rückerstattung aus. Du akzeptierst die Rückgabe und erstellst Ihm anschließend ein Retourenlabel (hier bezahlst Du den Portobetrag), er schickt den Artikel los, gibt die Sendungsnummer bei dem eBay Fall an und erhält denn den kompletten Kaufbetrag zurück.

Das mit der vollständigen Rückabwicklung musst du auch nicht zustimmen. eBay schreibt es dir einfach vor wegen der neuen Bezahlmethode und dem Treuhandservice samt Käuferschutz! Damit musst du automatisch zurück nehmen sofern der Käufer eine Teilrückerstattung ablehnt. Machst du es nicht bist am Ende Artikel und Geld los! Bei der Falleröffnung hat der Käufer folgende Optionen:

  • Teilrückerstattung (hast Du ja zuvor versucht was Er aber abgelehnt hat)
  • Rückgabe (dazu kommt es jetzt)

Er wählt also 2. und es passiert das oben beschriebene.
 
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